Wetterschutzjacken Feuerwehr

Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt

Lieferung von Wetterschutzjacken nach „Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung)“ – Stand 1.10.2013.
Erstausstattung sowie Rahmenvertrag auf Abruf über 2 Jahre ab Zuschlagserteilung.
Option: 2-malige Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 1 weiteres Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-29 Auftragsbekanntmachung
2017-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehruniformen
Referenznummer: 2017-319-Rei-O-EU
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Wetterschutzjacken nach „Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung)“ – Stand 1.10.2013. Erstausstattung sowie Rahmenvertrag auf Abruf über 2 Jahre ab Zuschlagserteilung. Option: 2-malige Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 1 weiteres Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehruniformen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏
E-Mail: poststelle.10-1dlz@stuttgart.de 📧
Fax: +49 71121691252 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/30346 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 168-345138
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
1.) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8, § 124 Abs. 2. 2.) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die zur Verfügung gestellte eVergabe-Plattform einzureichen und per Mantelbogenverfahren zu unterschreiben. Papierangebote sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Bei Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren ist das Angebot zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle elektronisch zu übermitteln. Der Mantelbogen wird nach elektronischer Übermittlung des Angebots vom System generiert und muss vom Bieter ausgedruckt werden. Der unterschriebene Mantelbogen ist in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die auf dem „Kenn- und Hinweiszettel f. Umschlag“ (siehe unter A) angegebene Adresse zu senden oder dort abzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Wetterschutzjacken nach „Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung)“ – Stand 1.10.2013.
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Erstausstattung sowie Rahmenvertrag auf Abruf über 2 Jahre ab Zuschlagserteilung.
Option: 2-malige Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 1 weiteres Jahr.
Geschätzter Gesamtwert: 360 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 360 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Option: 2-malige Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 1 weiteres Jahr.
Beschreibung der Optionen: Option: 2-malige Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 1 weiteres Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.) Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1.) Angabe Gesamtumsatz der letzte 3 Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr).
2.) Angabe Umsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1.) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren verfügt.
2.) Folgende Angaben sind zu mindestens einer vergleichbaren Referenz in den letzten 3 Jahren zu machen: Genaue Bezeichnung / Gegenstand des Auftrages, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/30346 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8, § 124 Abs. 2.
2.) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die zur Verfügung gestellte eVergabe-Plattform einzureichen und per Mantelbogenverfahren zu unterschreiben. Papierangebote sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Bei Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren ist das Angebot zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle elektronisch zu übermitteln. Der Mantelbogen wird nach elektronischer Übermittlung des Angebots vom System generiert und muss vom Bieter ausgedruckt werden. Der unterschriebene Mantelbogen ist in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die auf dem „Kenn- und Hinweiszettel f. Umschlag“ (siehe unter A) angegebene Adresse zu senden oder dort abzugeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
E-Mail: poststelle.10-1dlz@stuttgart.de 📧
Fax: +49 71121691252 📠
Quelle: OJS 2017/S 168-345138 (2017-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Wetterschutzjacken nach – Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) – Stand 1.10.2013. Erstausstattung sowie Rahmenvertrag auf Abruf über 2 Jahre ab Zuschlagserteilung. Option: 2-malige Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 1 weiteres Jahr.
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Gesamtwert des Auftrags: 335 880 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-518357
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 168-345138
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Wetterschutzjacken nach – Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) – Stand 1.10.2013.
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Erstausstattung sowie Rahmenvertrag auf Abruf über 2 Jahre ab Zuschlagserteilung. Option: 2-malige Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 1 weiteres Jahr.
Beschreibung der Optionen: Option: 2-malige Verlängerung des Rahmenvertrags um jeweils 1 weiteres Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (Material, Verarbeitung, Passform)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 247-518357 (2017-12-21)
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