Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau AG
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Stephan Franke
Telefon: +49 304073-1770📞
E-Mail: stephan.franke@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1352 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WHG 2248 – Wärme-Contracting
2248-1-1136
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Kurze Beschreibung: Installation und Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage als Contractor.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Heizanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versorgungsunternehmen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13187 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Wärmeerzeugung im Contracting
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 2248 – Mühlenstraße 41 in 13187 Berlin Pankow den Neubau von 28 Wohnungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Wärmeerzeugung im Contracting
Die Gesobau AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 2248 – Mühlenstraße 41 in 13187 Berlin Pankow den Neubau von 28 Wohnungen mit ca. 2 095 m Wohnfläche. Das Mehrfamilienhaus wird aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss, 4 Obergeschossen und einem Staffelgeschoss bestehen.
Gebäudeteile/Aufgänge: 1 Haus mit einem Aufgang
Anzahl der Geschosse: 6 Wohngeschosse, zuzüglich Kellergeschoss
Gebäudehöhe: bis ca. 20 m
Anzahl der Wohnungen: 28 m
Wohnfläche: 2 095 m
Baujahr: geplanter Neubau
Leistungen:
— Wärmeerzeugung ca. 100 kW – gasbefeuert (beispielhaft mit BHKW und Gas Brennwertkessel, Primärenergiefaktor entsprechend beigefügtem EnEV = 0,7),
— Der Gasanschluss ist in Eigenregie zu erbringen,
— Warmwasserbereitung im Durchflusssystem,
— Größe des Heizraums ca. 53 m (genauere Vorgaben s. LV und Vertrag, sowie weitere Anlagen),
— Zu- und Abluftkanal für den Heizraum.
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2017/S 247-517625 bekanntgemacht. Es wurden keine annehmbaren Angebote in einem Offenen Verfahren...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2017/S 247-517625 bekanntgemacht. Es wurden keine annehmbaren Angebote in einem Offenen Verfahren abgegeben, daher ist gem. VgV § 14 Absatz 4 Nummer 1 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 247-517625
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: WHG 2248 – Wärme-Contracting
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berliner Stadtwerke GmbH
Postanschrift: Stralauer Straße 32
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durchselbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g) sonstige Angaben:
Der Schlusstermin für rechtzeitig schriftlich beantragte Anfragen ist der 23.1.2018, 13.00
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 127-289228 (2018-07-03)