Baufeldfreimachung sowie Erd- und Verbauarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes.
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 749 – Nordbahnstraße 12-14 in 13 359 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 63 Wohneinheiten für Studierende mit ca. 3 490 m² Wohnfläche zu errichten. Es ist eine L- förmige Bebauung geplant, die straßenbegleitend an den Giebel des Nachbarhauses Nordbahnstraße 10-11 mit einer Gebäudetiefe von 13 m anschließt und im Nordwesten zur benachbarten Kita auf die bestehende offene Bauweise reagiert. Geplant ist eine fünfgeschossige Bebauung mit zurückspringendem Staffelgeschoss. Das Gebäude wird nicht unterkellert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau AG
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304073-1770📞
E-Mail: stephan.franke@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1352 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WHG 749 – Baufeldfreimachung, Erd- und Verbauarbeiten
749-1-1174
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Baufeldfreimachung sowie Erd- und Verbauarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 749 - Nordbahnstraße...”
Kurze Beschreibung
Baufeldfreimachung sowie Erd- und Verbauarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 749 - Nordbahnstraße 12-14 in 13359 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 63 Wohneinheiten für Studierende mit ca. 3 490 m Wohnfläche zu errichten. Es ist eine L- förmige Bebauung geplant, die straßenbegleitend an den Giebel des Nachbarhauses Nordbahnstraße 10-11 mit einer Gebäudetiefe von 13 m anschließt und im Nordwesten zur benachbarten Kita auf die bestehende offene Bauweise reagiert. Geplant ist eine fünfgeschossige Bebauung mit zurückspringendem Staffelgeschoss. Das Gebäude wird nicht unterkellert.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13359 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Baufeldfreimachung, Erd- und Verbauarbeiten:
Die WHG 749 Nordbahnstraße 12-14 in 13359 Berlin liegt im Bezirk Wedding. Es umfasst den Neubau eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Baufeldfreimachung, Erd- und Verbauarbeiten:
Die WHG 749 Nordbahnstraße 12-14 in 13359 Berlin liegt im Bezirk Wedding. Es umfasst den Neubau eines Studentenwohnheimes.
Gebäudeteile/Aufgänge: 3 Aufgänge
Anzahl der Geschosse: 5 Geschosse plus DG
Gebäudehöhe: Traufhöhe 19,10 m
Anzahl der Wohnungen: 62
Anzahl Gewerbe: 0
M Wohnfläche: 3 490 m
Baujahr: geplanter Neubau
Leistungen:
— Schadstoffuntersuchung/Sonderproben
— ca. 540 m Bauschuttaushub bis einschließlich Z1.1/Z1.2
— ca. 268 m, Bauschuttaushub bis einschließlich Z2
— ca. 535 m Bauschuttaushub >Z2
— ca. 400 m Schadstoffentsorgung
— ca. 5.300 m Abbruch und Entsorgung Baukörper
— ca. 470 t Entsorgung Bauschutt bis einschließlich Z1.1/Z1.2
— ca. 470 t Entsorgung Bauschutt bis einschließlich Z2
— ca. 940 t Entsorgung Bauschutt >Z2
— ca. 23 m Berliner Verbau
— mit Kampfmittelbegleitung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 242-502039
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: WHG 749 – Baufeldfreimachung, Erd- und Verbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kummer Erd- und Tiefbau GmbH
Postanschrift: Haynauer Straße 65-67
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten...”
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g)Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 16.1.2018/13.30.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin – Luther – Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 128-290841 (2018-07-03)