Im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten der Verkehrs-Aktiengesellschaft – VAG, die sie entweder aufgrund eigener Zuständigkeit oder aufgrund vertraglicher Übertragung hat, werden näher bezeichneten Winterdienstleistungen durch den Auftraggeber beauftragt. Winterdienstleistungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Haltestellen des von der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) betriebenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Winterdienstleistungen sind täglich (auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) während der Zeit von 5:00 Uhr bis 1:00 Uhr (Folgetag) zu gewährleisten und jeweils an den Ein- und Ausstiegsstellen der ÖPNV-Fahrzeuge einschließlich Zu- und Abwegungen (Anschlusssicherung) zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Menge oder Umfang: Die Haltestellen werden auf 9 Gebietslose verteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Zentralbereich Einkauf, Südliche Fürther Straße 18-20
Postleitzahl: 90429
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.n-ergie.de🌏
E-Mail: melanie.pamer@vag.de📧
Telefon: +49 91180258444📞
Fax: +49 9118028858444 📠
0. Der Auftraggeber schreibt nach SektVO im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus.
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeunterlagen (Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens): Die Unterlagen der Teilnahmeanträge sind in der Reihenfolge der Nr. III.2.1) bis III.2.3) nach formlos zusammenzustellen.
Schlusstermin Teilnahmeanträge: 23.6.2017; 12:00 Uhr
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 ) eingehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Fragen zur Teilnahmeantrag sind per E-Mail bis zum 14.6.2017; 12:00 Uhr an die in Nr. I.1) dieser Veröffentlichung genannten Kontaktstelle zu richten. Antworten auf Fragen und Aktualisierungen werden unter dem gleichen Link, auf dem die Ausschreibungsunterlagen abgerufen werden können, eingestellt. Bei der Vergabestelle registrierte Bewerber erhalten die Antworten sowie Aktualisierungen zusätzlich per E-Mail. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig dafür verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Ausschreibungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen informieren.
3. Die Bewerber, die sich mit Ihrem Teilnahmeantrag für die Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens (Abgabe eines Angebotes) qualifizieren, werden von der Vergabestelle nach Auswertung der Teilnahmeanträge direkt angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
0. Der Auftraggeber schreibt nach SektVO im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus.
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeunterlagen (Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens): Die Unterlagen der Teilnahmeanträge sind in der Reihenfolge der Nr. III.2.1) bis III.2.3) nach formlos zusammenzustellen.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 ) eingehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Fragen zur Teilnahmeantrag sind per E-Mail bis zum 14.6.2017; 12:00 Uhr an die in Nr. I.1) dieser Veröffentlichung genannten Kontaktstelle zu richten. Antworten auf Fragen und Aktualisierungen werden unter dem gleichen Link, auf dem die Ausschreibungsunterlagen abgerufen werden können, eingestellt. Bei der Vergabestelle registrierte Bewerber erhalten die Antworten sowie Aktualisierungen zusätzlich per E-Mail. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig dafür verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Ausschreibungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen informieren.
3. Die Bewerber, die sich mit Ihrem Teilnahmeantrag für die Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens (Abgabe eines Angebotes) qualifizieren, werden von der Vergabestelle nach Auswertung der Teilnahmeanträge direkt angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten der Verkehrs-Aktiengesellschaft – VAG, die sie entweder aufgrund eigener Zuständigkeit oder aufgrund vertraglicher Übertragung hat, werden näher bezeichneten Winterdienstleistungen durch den Auftraggeber beauftragt.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten der Verkehrs-Aktiengesellschaft – VAG, die sie entweder aufgrund eigener Zuständigkeit oder aufgrund vertraglicher Übertragung hat, werden näher bezeichneten Winterdienstleistungen durch den Auftraggeber beauftragt.
Winterdienstleistungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Haltestellen des von der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) betriebenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Winterdienstleistungen sind täglich (auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) während der Zeit von 5:00 Uhr bis 1:00 Uhr (Folgetag) zu gewährleisten und jeweils an den Ein- und Ausstiegsstellen der ÖPNV-Fahrzeuge einschließlich Zu- und Abwegungen (Anschlusssicherung) zu erbringen.
Winterdienstleistungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Haltestellen des von der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) betriebenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Winterdienstleistungen sind täglich (auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) während der Zeit von 5:00 Uhr bis 1:00 Uhr (Folgetag) zu gewährleisten und jeweils an den Ein- und Ausstiegsstellen der ÖPNV-Fahrzeuge einschließlich Zu- und Abwegungen (Anschlusssicherung) zu erbringen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Zwangsreinigungsgebiet A (ASN)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Stadtgebiet Nordost
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Stadtgebiet Südost
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Stadtgebiet Südwest
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Stadtgebiet Nordwest
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Nördlich gelegene Stadtteile „BAN“ (Bürgeramt Nord für die Stadtteile Großgründlach, Boxdorf,..)
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Östlich gelegene Stadtteile „BAO“ (Bürgeramt Ost für die Stadtteile Fischbach, Birnthon, Brunn,…)
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Südlich gelegene Stadtteile „BAS“ (Bürgeramt Süd für die Stadtteile Katzwang, Worzeldorf, …)
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Nightliner ASN
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg / Fürth, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4.) Umsatzangaben der letzten 3 Jahre für die Sparte Winterdienst im Unternehmen (Gewichtung 3,5 %).
5.) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Gewichtung 6 %).
6.) Eigenerklärung keine Insolvenz bzw. Antrag auf Eröffnung bzw. Ablehnung mangels Masse (Gewichtung 2 %).
7.) Eigenerklärung keine Liquidation des Unternehmens (Gewichtung 2 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8.) Angaben zum Personal der letzten 3 Jahre für die Sparte Winterdienst im Unternehmen (Gewichtung 4,5 %).
9.) Maschinen/Fuhrpark/Mitarbeiter-Ausstattung zur Erfüllung der gewünschten Leistung (Gewichtung 6 %).
10.) Qualitätsmanagement (Gewichtung 3 %).
11.) Umweltmanagement (Gewichtung 3 %).
12.) Energiemanagement (Gewichtung 3 %).
13.) 3 qualifizierte und vergleichbare Referenzen (Gewichtung 3 x20 % = 60 %) mit folgenden Unterpunkten:
— Bezeichnung Objekt und Ort der Ausführung;
— Auftraggeber;
— Vertragliche Bindung;
— Art der Ausführung;
— Ausführungszeiten;
— Erbrachter, maßgeblicher Leistungsumfang;
— besondere Anforderungen;
— Zahl der eingesetzten Mitarbeiter;
— Auftragswert;
— Bestätigung durch den Referenzgeber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Vergabekammer Nordbayern Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 101-203559 (2017-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 122 294,75 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: http://www.vag.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 217-452540
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 101-203559
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat nach SektVO (Sektorenverordnung) ausgeschrieben.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 217-452540 (2017-11-09)