Winterdienst an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung des Winterdienstes an den Standorten Westend (Los 1), Riedberg (Los 2) sowie Ginnheim (Los 3) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt.
Nähere Erläuterungen finden Sie in den Beschreibungen der Einzellose bzw. in den Vergabeunterlagen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen › Schneeräumung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-05-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-10-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: 9.40.15VGV EM21-BuS-03-17
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 2.OG Zimmer 2.P62
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-frankfurt.de 🌏
E-Mail: denise.uhlschmid@em.uni-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-79812799 📞
Fax: +49 69-79876312799 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibung.cgi-host2.rz.uni-frankfurt.de/?p=567 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-184301
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Campus Westend
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1: Winterdienst Campus Westend für ca. 28 677 m².
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige optionale Verlängerung um 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Campus Riedberg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2: Winterdienst Campus Riedberg für ca.14 183 m².
Bezeichnung des Loses: Campus Ginnheim
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3: Winterdienst Campus Ginnheim 4 700 m².
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Adressangaben unter I.1.
Zusätzliche Informationen:
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatzkonzept und Durchführungsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Maschinenparks
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit bei Sonderräumung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Kostenkriterium: Preis der Winterreinigung
Gewichtung der Kosten: 50
Kostenkriterium: Stundenverrechnungssatz für Sonderleistungen
Gewichtung der Kosten: 10
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Internetadresse: www.uni-frankfurt.de 🌏
Dokumente URL: https://ausschreibung.cgi-host2.rz.uni-frankfurt.de/?p=567 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 094-184301 (2017-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: 9.40.15VGV EM21-BuS-03-17
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung des Winterdienstes an den Standorten Westend (Los 1), Riedberg (Los 2) sowie Ginnheim (Los 3) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt.
Nähere Erläuterungen finden Sie in den Beschreibungen der Einzellose bzw. in den Vergabeunterlagen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 2.OG Zimmer 2.P62
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-frankfurt.de 🌏
E-Mail: denise.uhlschmid@em.uni-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-79812799 📞
Fax: +49 69-79876312799 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibung.cgi-host2.rz.uni-frankfurt.de/?p=567 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-184301
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Zur Submission sind keine Personen, außer den befugten Bevollmächtigten des Auftraggebers, zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung des Winterdienstes an den Standorten Westend (Los 1), Riedberg (Los 2) sowie Ginnheim (Los 3) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt.
Nähere Erläuterungen finden Sie in den Beschreibungen der Einzellose bzw. in den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1: Winterdienst Campus Westend für ca. 28 677 m².
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige optionale Verlängerung um 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Campus Riedberg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2: Winterdienst Campus Riedberg für ca.14 183 m².
Bezeichnung des Loses: Campus Ginnheim
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3: Winterdienst Campus Ginnheim 4 700 m².
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Campus Westend, 60323 Frankfurt.
Campus Riedberg 60438 Frankfurt.
Campus Ginnheim 60487 Frankfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
— Eigenerklärung Einhaltung AGG;
— Nachweis (Kopie) einer Betriebshaftpflichtversicherung, nicht vor dem 1.1.2017 ausgestellt, welche die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Mindestsummen (Personenschäden 2 500 000 EUR, Sach- und Vermögensschäden 5 000 000 EUR, Obhut- und Bearbeitungsschäden: 2 500 000 EUR, Schlüssel-/Transponderverlust 10 000 EUR je 2-fach maximiert p. a.) abdeckt. Ersatzweise genügt eine schriftliche Bestätigung des Versicherers, dass die entsprechenden Risiken zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unverzüglich und mindestens in der Höhe der in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Mindestsummen, in Deckung genommen wird;
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— Kopie des Handelsregistereintrags (in Abhängigkeit der Rechtsform des Bieters), nicht vor dem 1.1.2017 ausgestellt;
— Eigenerklärung zu Unternehmensdaten (Anforderungen siehe Vergabeunterlagen).
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, innerhalb von 4 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, bei diesem vorzulegen.
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Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung über die Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben;
— Eigenerklärung oder aktuelle Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge;
— Eigenerklärung Mindestlohn.
Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, innerhalb von 4 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, bei diesem vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen in den vergangenen 3 Jahren, deren Umfang pro Referenzobjekt mindestens einer zu räumenden Fläche von
Los 1 23 000 m
Los 2 11 000 m
Los 3 3 800 m
Dem jeweiligen Angebot ist eine Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleitungen (aus den Referenzobjekten) mit Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt, Quadratmeterzahl (zur räumende Fläche pro Räumdurchgang) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers der Leistung, die mindestens den vg. Anforderungen genügen, beizufügen.
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Sofern ein Angebot für mehrere Lose eingereicht werden soll, reichen dem Auftraggeber mindestens 3 Referenzen insgesamt aus, sofern diese, die für die angebotenen Lose geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Das heißt es sind nicht min. 3 Referenzen pro Einzellos erforderlich. (Anforderungen siehe Vergabeunterlagen).
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Nachweis der Teilnahme an der Ortsbegehung je Los, welches angeboten wird.
Details siehe Punkt III.1.3 „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ dieser Bekanntmachung.
Sofern zutreffend:
— Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 100 km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können.
Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
— Formblatt 234 Erklärung über Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen;
— Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
— Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen.
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Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gem. III.1 bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
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Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, innerhalb von 4 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, bei diesem vorzulegen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Detaillierte Anforderungen zum Nachweis der Teilnahme an der Ortsbegehung:
Es können nur Angebote von Bietern berücksichtigt werden, die nachweislich die zu räumenden Flächen/ Liegenschaften der Goethe-Universität zuvor in Augenschein genommen haben. Aufgrund der Komplexität der Leistungserbringung bezüglich der örtlichen Gegebenheiten innerhalb der Hochschule können ausschließlich im Rahmen der Ortsbegehung alle kalkulationsrelevanten Details erfasst werden. Die Teilnahme hieran ist deshalb eine zwingende Voraussetzung für die Wertung eines abgegebenen Angebotes. Eine Nichtteilnahme an der Ortsbegehung, oder eine nicht rechtzeitige Anmeldung hierzu, führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los, zu dem keine Teilnahme an der Ortsbegehung erfolgt ist.
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Die Ortsbegehung(en) findet(n) voraussichtlich für Los 1 am 13.6.2017, Los 2 am 8.6.2017 sowie Los 3 am 8.6.2017 statt.
Die Bewerber haben sich hierzu pro Los, für welches ein Angebot abgegeben werden soll, bis zum 2.6.2017; 10:00 h, bei dem für das jeweilige Los angegebenen Ansprechpartner des Auftraggebers (Kontaktdaten siehe Vergabeunterlagen) anzumelden. Der Treffpunkt und die Startzeit wird nach der Anmeldung bekannt gegeben.
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Bewerber werden gebeten, bei beabsichtigter Bewerbung um die Lose 2 und 3 den Einsatz mehrerer Mitarbeitenden für die Ortsbegehungen einzuplanen, um Terminkollissionen zu vermeiden.
Aufgrund des Leistungsumfangs geht der Auftraggeber davon aus, dass dies die Personalkapazität der jeweiligen Bewerber zulässt und dies auch keine unzumutbare Belastung für den jeweiligen Bewerber darstellt..
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Adressangaben unter I.1.
Zusätzliche Informationen:
Zur Submission sind keine Personen, außer den befugten Bevollmächtigten des Auftraggebers, zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatzkonzept und Durchführungsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Maschinenparks
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit bei Sonderräumung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Kostenkriterium: Preis der Winterreinigung
Gewichtung der Kosten: 50
Kostenkriterium: Stundenverrechnungssatz für Sonderleistungen
Gewichtung der Kosten: 10
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Internetadresse: www.uni-frankfurt.de 🌏
Dokumente URL: https://ausschreibung.cgi-host2.rz.uni-frankfurt.de/?p=567 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
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Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgende Antragsfristen explizit hingewiesen:
Der Antrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erweist sich ein Nachprrüfungsantrag nach § 160 oder die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 171 als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
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Ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ist es insbesondere,
1. die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
2. die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
3. einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 196-403188
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 094-184301
ABl. S-Ausgabe: 196
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis Winterdienst
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-21 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 196-403188 (2017-10-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 196-403188
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 094-184301
ABl. S-Ausgabe: 196
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Winterdienst Campus Westend für ca. 28 677 m
Los 2: Winterdienst Campus Riedberg für ca. 14 183 m
Los 3: Winterdienst Campus Ginnheim 4 700 m
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis Winterdienst
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-21 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Erweist sich ein Nachprrüfungsantrag nach § 160 oder die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 171 als von Anfang an
ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
1. die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig
vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
2. die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu
schädigen;
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber
den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
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