Winterdienst

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Übernahme von Winterdienstleistungen und Streupflicht für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages in 4 Losen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-19 Auftragsbekanntmachung
2017-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: ZT6-1133-2017-020-11-ZT5
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Winterdienstleistungen und Streupflicht für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages in 4 Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157645 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-21 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 078-150653
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Ausgeschriebene Leistung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und der Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19.12.1978 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Landeseinwohneramtes Berlin sowie unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
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Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zugunsten der Auftraggeberin.
Zusätzliche Informationen:
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
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Losnummer: 2
3
4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Reichstagsgebäude, Kindertagesstätte, Jakob-Kaiser-Haus, Paul-Löbe-Haus, Unterirdisches Erschließungssystem (Otto-von-Bismarck-Allee), Konrad-Adenauer-Straße, Friedrich-Ebert-Platz.
Unter den Linden 71/Wilhelmstraße 60, Unter den Linden 50, Deutscher Dom, Wilhelmstraße 65, Dorotheenstraße 93, Neustädtische Kirchstraße 15/ Dorotheenstraße, Schadowstr. 10-12.
Luisenstr. 32 – 34 und Luisenstraße 35, Unterirdisches Erschließungssystem (Hauptein- und -ausfahrt, Sonstiges), Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Poströntgencontainer Margarethe-Steffin-Straße.
Amtshaus des Bundestagspräsidenten Miquelstraße 66 (Berlin-Dahlem).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks),
— Erklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bundestag.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157645 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur einzureichen;
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— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt;
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— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden;
— Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Ausführung der Leistung ist der Bieter für das Los 1 verpflichtet, vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen, damit er sein Angebot realistisch kalkulieren kann. Für die Lose 2 und 3 ist eine verpflichtende Ortsbesichtigung nicht vorgesehen, sie wird jedoch empfohlen. Für das Los 4 ist keine Ortsbesichtigung vorgesehen. Nähere Informationen zur Ortsbesichtigung sind Punkt 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen;
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— Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Nähere Informationen hierzu sind Punkt 7 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen;
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Nachweise, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 078-150653 (2017-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 257221.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 178-364986
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 078-150653
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter konnte jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter konnte jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wurde zuerst vergeben. Anschließend wurde der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und der Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Landeseinwohneramtes Berlin sowie unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
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Beschreibung der Optionen: Der Vertrag hat eine zweimalige Verlängerungsoption von je einem Jahr.
Zusätzliche Informationen:
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter konnte jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter konnte jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wurde zuerst vergeben. Anschließend wurde der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-24 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 178-364986 (2017-09-12)