Winterdienstleistung

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit Winterdienstleistungen für 33 Standorte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-10 Auftragsbekanntmachung
2017-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: AOK17074-990
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit Winterdienstleistungen für 33 Standorte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️
Saarland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637217 📞
Fax: +49 635140393833 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDXYE69%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDXYE69%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-14 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 133-272393
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedernunterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischenund beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur in soweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmerzu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bieterngeforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmeni. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder höher ist. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYE69.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Winterdienste Bezirk Nord-West
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit einem Winterdienst für den Bezirk Nord-West (7 Standorte – siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Saison (01.11. – 31.03.), wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Saisonbeginn gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.3.2021 ohne Kündigung.
Bezeichnung des Loses: Winterdienste Bezirk Nord-Ost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit einem Winterdienst für den Bezirk Nord-Ost (3 Standorte – siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Bezeichnung des Loses: Winterdienste Bezirk Süd-West
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit einem Winterdienst für den Bezirk Süd-West (4 Standorte – siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Bezeichnung des Loses: Winterdienste Bezirk Süd-Ost
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit einem Winterdienst für den Bezirk Süd-Ost (6 Standorte- siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Bezeichnung des Loses: Winterdienste Bezirk Ost
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit einem Winterdienst für den Bezirk Ost (4 Standorte).
Bezeichnung des Loses: Winterdienste Bezirk West
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit einem Winterdienst für den Bezirk West (5 Standorte- siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Bezeichnung des Loses: Winterdienste Saarland
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit einem Winterdienst für das Saarland (4 Standorte – siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung, dass spätestens mit Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestsummen besteht und während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird:
5 000 000,00 EUR Sachschäden,
10 000 000,00 EUR Personenschäden,
50 000,00 EUR Vermögensschäden inkl. Datenschutz.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Der spezifische Jahresumsatz muss zumindest in einem Jahr so hoch oder höher sein wie der angebotene Auftragswert (= Bruttoangebotspreis aller angebotenen Lose).
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Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von drei Referenzen, die im Zeitraum 07/2014 – 06/2017 erbracht wurden und deren Leistungen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist.
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweisenach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
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2) Eigenerklärung das kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweisenach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse,
Kanalstr. 25,
1. OG Zimmer 110,
67655 Kaiserslautern.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDXYE69%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedernunterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischenund beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur in soweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmerzu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bieterngeforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmeni. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder höher ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYE69.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2017/S 133-272393 (2017-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 164-338467
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 133-272393
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYCVL.
Quelle: OJS 2017/S 164-338467 (2017-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: AOK17114-990
Gesamtwert des Auftrags: 143 780 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 193-396534
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXY0UD.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit einem Winterdienst für
den Bezirk Nord-West (7 Standorte).
den Bezirk Nord-Ost (3 Standorte).
den Bezirk Süd-West (4 Standorte).
den Bezirk Süd-Ost (6 Standorte).
den Bezirk West (5 Standorte).
das Saarland (4 Standorte).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-19 📅
Quelle: OJS 2017/S 193-396534 (2017-10-05)