Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER und SXF.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1–öffentlicher Bereich – Flughafen BER
Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d. h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 1.11. bis 31.3. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift:
“Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld”
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-70641 📠
Region: Dahme-Spreewald🏙️
URL: www.berlin-airport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Winterdienstleistungen im Öffentlichkeitsbereich für den Flughafen Schönefeld SXF und den Flughafen Berlin Brandenburg BER.”
Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Kurze Beschreibung:
“Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des...”
Kurze Beschreibung
Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER und SXF.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1–öffentlicher Bereich – Flughafen BER,
Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße.
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d. h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 1.11. bis 31.3. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – öffentlicher Bereich des Flughafen BER
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich des BER,...”
Beschreibung der Beschaffung
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich des BER, auf kommunalen Flächen (Straßen, Plätze, Geh- und Radwege, Betriebshöfe, Eingänge). Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
Die Leistungen sind wetterabhängig, während der Betriebszeit des Flughafens (von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr), bei laufendem Verkehr (Fußgänger, Fahrzeuge) und in der Nacht (vor Beginn des Flugbetriebes um 5:00 Uhr) eigenständig durchzuführen.
Die vom Dienstleister einzusetzenden Maschinen bzw. Fahrzeugen und Geräte, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5t nicht überschreiten.
Der Leistungsumfang umfasst:
ca. 477 110 m Straßen/Fahrbahn, Geh – und Radwege, Parkplätze, Eingangsbereiche und Bushaltestellen.
Zudem sind Qualitätskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
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Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert...”
Beschreibung der Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zusätzliche Informationen: Siehe Ziff. III.1.4) dieser Bekanntmachung.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – öffentlicher Bereich des Flughafen SXF und Verbindungsstraße
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich...”
Beschreibung der Beschaffung
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich (Landseite) des Nordteils (Flächen des „Alt-Flughafens Schönefeld“) und auf der Verbindungsstraße von der B 96 a zum Gelände des BER, auf kommunalen Flächen (Straßen, Plätze, Geh- und Radwege, Betriebshöfe, Eingänge). Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr (Fußgänger, Fahrzeuge) ganztägig bzw. vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten (7:00 Uhr bis 20:00 Uhr), eigenständig durchzuführen.
Die vom Dienstleister einzusetzenden Maschinen bzw. Fahrzeugen und Geräte, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t, nicht überschreiten.
Der Leistungsumfang umfasst:
ca. 170 540 m Straßen/Fahrbahn, Geh – und Radwege, Parkplätze, Eingangsbereiche und Bushaltestellen.
Zudem sind Qualitätskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 005-007397
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 – öffentlicher Bereich des Flughafen BER
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH & Co. KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 – öffentlicher Bereich des Flughafen SXF und Verbindungsstraße
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Flora Agrar GmbH
Postort: Schönefeld
Region: Brandenburg🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107”
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Quelle: OJS 2017/S 184-377828 (2017-09-21)