Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER und SXF. Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben: Los 1–öffentlicher Bereich – Flughafen BER Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d. h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen. Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 1.11. bis 31.3. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER und SXF.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1–öffentlicher Bereich – Flughafen BER
Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d. h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 1.11. bis 31.3. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER und SXF.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1–öffentlicher Bereich – Flughafen BER
Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d. h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 1.11. bis 31.3. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-07 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 005-007397
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Siehe Ziff. III.1.4) dieser Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER und SXF.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1–öffentlicher Bereich – Flughafen BER
Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d. h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 1.11. bis 31.3. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Los 1 – öffentlicher Bereich des Flughafen BER
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich des BER, auf kommunalen Flächen (Straßen, Plätze, Geh- und Radwege, Betriebshöfe, Eingänge). Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich des BER, auf kommunalen Flächen (Straßen, Plätze, Geh- und Radwege, Betriebshöfe, Eingänge). Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
Die Leistungen sind wetterabhängig, während der Betriebszeit des Flughafens (von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr), bei laufendem Verkehr (Fußgänger, Fahrzeuge) und in der Nacht (vor Beginn des Flugbetriebes um 5:00 Uhr) eigenständig durchzuführen.
Die vom Dienstleister einzusetzenden Maschinen bzw. Fahrzeugen und Geräte, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t nicht überschreiten.
Der Leistungsumfang umfasst:
ca. 477 110 m
Zudem sind Qualitätskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren.
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung des Los 1.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Zusätzliche Informationen: Siehe Ziff. III.1.4) dieser Bekanntmachung.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – öffentlicher Bereich des Flughafen SXF und Verbindungsstraße
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich (Landseite) des Nordteils (Flächen des „Alt-Flughafens Schönefeld“) und auf der Verbindungsstraße von der B 96 a zum Gelände des BER, auf kommunalen Flächen (Straßen, Plätze, Geh- und Radwege, Betriebshöfe, Eingänge). Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
Eigenständige Durchführung der Winterdienstleistungen (Eis- und Schneebeseitigung, abstumpfende Maßnahmen, Schneeabfuhr) im Öffentlichkeitsbereich (Landseite) des Nordteils (Flächen des „Alt-Flughafens Schönefeld“) und auf der Verbindungsstraße von der B 96 a zum Gelände des BER, auf kommunalen Flächen (Straßen, Plätze, Geh- und Radwege, Betriebshöfe, Eingänge). Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den zu bewirtschaftenden Flächen, bezogen auf die zu erbringende Leistung.
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr (Fußgänger, Fahrzeuge) ganztägig bzw. vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten (7:00 Uhr bis 20:00 Uhr), eigenständig durchzuführen.
Die vom Dienstleister einzusetzenden Maschinen bzw. Fahrzeugen und Geräte, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t, nicht überschreiten.
ca. 170 540 m
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung des Los 2.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den „Gesamtumsatz“ (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Mindeststandards:
Zu 1)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe pro Los, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
Los 1 BER – 600 000 EUR (netto) / Jahr
Los 2 SXF – 400 000 EUR (netto) / Jahr
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren pro Los.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber/BewGe müssen zu den nachfolgenden Punkte/Nachweise/Angaben erbringen/machen, die für die Eignung pro Los erforderlich sind.
1)
Fuhrpark und technische Ausstattung (Los 1, 2)
Die Bewerber/BewG müssen / werden gebeten den für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Angaben (Typ, Hersteller, maxi. Fahrgeschwindigkeit, Baujahr, zugelassenem Gesamtgewicht, Erstzulassungsdatum, Anbaugeräten, Räumbreite und Einsatzzweck) zu machen. Der Einsatzzweck muss dabei den Anforderungen der zu vergebenden Leistungen gerecht werden.
Die Bewerber/BewG müssen / werden gebeten den für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Angaben (Typ, Hersteller, maxi. Fahrgeschwindigkeit, Baujahr, zugelassenem Gesamtgewicht, Erstzulassungsdatum, Anbaugeräten, Räumbreite und Einsatzzweck) zu machen. Der Einsatzzweck muss dabei den Anforderungen der zu vergebenden Leistungen gerecht werden.
Zur benannten technischen Ausrüstung sind nachfolgende Mindestanforderungen beizubringen.
2)
Personelle Ausstattung (Los 1, 2)
Die Bewerber/BewG müssen / werden gebeten Angaben hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten (freie und festangestellte Mitarbeiter) in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2013, 2014, 2015) anzugeben.
Zum benannten Personal sind nachfolgende Mindestanforderungen beizubringen.
3)
Projektleitung (Los 1, 2)
Die Bewerber/BewG werden gebeten Angaben zur beruflichen Qualifikation und einschlägigen Berufserfahrung des für die Projektleitung der zu vergebenden Leistungen vorgesehenen namentlich benannten Personals zu machen.
4)
Referenzen (Los 1, 2)
Durch die Bewerber/BewG sind Angaben zu ausgeführten Referenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der BewG/Nachunternehmer etc.);
— Bezeichnung des Referenzobjektes;
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnr.;
— Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen;
— Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung;
— Auftragsvolumen.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen pro Los erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Pro Los sind maximal 5 Referenzen einzureichen bzw. der Bewerber/BewG hat deutlich zu kennzeichnen, welche 5 Referenzen gewertet werden sollen. Erfolgt keine Kennzeichnung der zu wertenden Referenzen, können die Referenzen nicht gewertet werden. Durch den Bewerber müssen Referenzen zum Nachweis der Erbringung von vergleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle je Los eingereicht werden, wobei es sich um die gleiche Referenzen für Los 1 und Los 2 handeln kann.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen pro Los erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Pro Los sind maximal 5 Referenzen einzureichen bzw. der Bewerber/BewG hat deutlich zu kennzeichnen, welche 5 Referenzen gewertet werden sollen. Erfolgt keine Kennzeichnung der zu wertenden Referenzen, können die Referenzen nicht gewertet werden. Durch den Bewerber müssen Referenzen zum Nachweis der Erbringung von vergleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle je Los eingereicht werden, wobei es sich um die gleiche Referenzen für Los 1 und Los 2 handeln kann.
Für die geforderten Angaben stellt der AG entsprechende Formblätter zur Verfügung, welche von den Bewerbern/BewG genutzt werden sollen.
Mindeststandards:
Zu 1) – mittels Formblatt Fuhrpark
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber/BewG den nachfolgenden Fuhrpark pro Los nachweisen kann:
— mind. 5 Maschinen/Fahrzeuge die für den Einsatzzweck zur vergebenden Leistung geeignet sind;
— mind. 2 der benannten Maschinen/Fahrzeuge das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten (inkl. Nachweis).
Zu 2) – mittels Formblatt Personal
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber/BewG die nachfolgenden Anforderungen hinsichtlich Personal pro Los erfüllen können:
— Der/Die Bewerber/BewG durchschnittlich mind. 10 für die zu vergebene Leistung qualifizierte Mitarbeiter/innen (frei/angestellt) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2013, 2014, 2015) beschäftigt hat.
zu 4) – mittels Formblatt Referenzen
Los 1 – BER
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in der/den eingereichten Referenzen die nachfolgenden Leistungsarten nachgewiesen werden:
Bei der Ermittlung der geforderten Mindestflächen ist zu berücksichtigen, dass die m
— mind. eine Referenz muss innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (1.10.2010 – 31.3.2016) erbracht worden sein;
— mind. eine Referenz muss eine Laufzeit ≥ 5 Monate innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre und innerhalb der Wintersaison (1.11.-30.4.) aufweisen;
— Leistungsart Schneeberäumung auf Straßen / Fahrbahn mit einem Umfang von mind. 200 000 m
— Leistungsart Streu- und Enteisungsmaßnahmen auf Straßen / Fahrbahn mit einem Umfang von mind. 200 000 m
— Leistungsart Schneeberäumung auf Geh- und Radwegen mit einem Umfang von mind. 50 000 m
— Leistungsart Streu- und Enteisungsmaßnahmen auf Geh- und Radwegen mit einem Umfang von mind. 50 000 m
Los 2 – SXF
— Leistungsart Schneeberäumung auf Straßen / Fahrbahn mit einem Umfang von mind. 100 000 m
— Leistungsart Streu- und Enteisungsmaßnahmen auf Straßen / Fahrbahn mit einem Umfang von mind. 100 000 m
— Leistungsart Schneeberäumung auf Geh- und Radwegen mit einem Umfang von mind. 25 000 m
— Leistungsart Streu- und Enteisungsmaßnahmen auf Geh- und Radwegen mit einem Umfang von mind. 25 000 m
Die Nicht-Erfüllung der vorbenannten Mindestanforderungen führt pro Los zum Ausschluss.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen pro Los die Eignung der Bewerber im 3-stufigen Verfahren.
Stufe 1-Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2-Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3-Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben/Erklärungen/Nachweise erfolgt, übt der AG pro Los seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur geeignete Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9) für Los 1 un.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A)
Das einzusetzende Fahrpersonal muss:
— für das jeweils eingesetzte Fahrzeug einen gültigen Führerschein besitzen und im Einsatz bei sich führen;
— schichttauglich und für Nachtarbeit einsetzbar sein;
— über gute (mündliche) Deutschkenntnisse verfügen.
b)
Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro AN
Luftseite-von 5 000 000 EUR psch. für Personen und Sachschäden
Landseite-von 2 000 000 EUR psch. für Personen und Sachschäden
c)
Sofern der MA des AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung (PflVG) in Höhe von 100 000 000 EUR.
d)
Die entsprechenden Versicherungsscheine sind dem AG vor Beginn des Vertragsverhältnisses vorzulegen.
Alle o. g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums vorliegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-292 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 27.1.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-292 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 27.1.2016, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4)
Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-292 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-292 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
10)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben w.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben w.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 005-007397 (2017-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER und SXF.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1–öffentlicher Bereich – Flughafen BER,
Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße.
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d. h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 1.11. bis 31.3. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
Die zu vergebende Leistung umfasst die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstdienstleistung im Öffentlichkeitsbereich des Flughafen BER und SXF.
Dabei sind sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung sowie die dafür notwendigen Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundlage bildet die Verkehrssicherungspflicht und die Straßenreinigungsverordnung (StrRS) der Gemeinde Schönefeld sowie die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1–öffentlicher Bereich – Flughafen BER,
Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße.
Die Leistungen sind wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d. h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen.
Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 1.11. bis 31.3. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Los 2–öffentlicher Bereich – Flughafen SXF und Verbindungsstraße.
Die vom Dienstleister einzusetzenden Maschinen bzw. Fahrzeugen und Geräte, die auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden, dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5t nicht überschreiten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-07 📅
Name: Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH & Co. KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Name: Flora Agrar GmbH
Postort: Schönefeld
Land: Brandenburg
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.