Winterdienstleistungen sowie Streugutbeseitigung für die Stadt Bernau bei Berlin:
— Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf ca. 126 km befestigten und unbefestigten Straßen,
— Bereitstellung von Streumitteln, Ausbringen von Streugut, Entfernen und fachgerechte Entsorgung der Streumittel,
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: 2017/80/0002
Kurze Beschreibung:
“Winterdienstleistungen sowie Streugutbeseitigung für die Stadt Bernau bei Berlin:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-212831
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
“Bieter / Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2017/S 106-212831 (2017-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Winterdienstleistungen sowie Streugutbeseitigung für die Stadt Bernau bei Berlin.”
Gesamtwert des Auftrags: 133 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters/der Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter/die...”
1. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters/der Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter/die Bietergemeinschaft den Auftraggeber unverzüglich, spätestens 6 Tage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote, darauf hinzuweisen.
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Quelle: OJS 2018/S 013-026266 (2018-01-17)