Wissenschaftliche Auswertung (Evaluation) der Förderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch

Bundesministerium für Gesundheit

Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, Entwicklung und Durchführung der wissenschaftlichen Auswertung (Evaluation) der Förderung von neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschung aus dem Innovationsfonds nach § 92a Abs. 5 SGB V.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-04 Auftragsbekanntmachung
2017-07-12 Ergänzende Angaben
2018-02-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungsüberprüfung
Referenznummer: PG-IF 01/2017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, Entwicklung und Durchführung der wissenschaftlichen Auswertung (Evaluation) der Förderung von neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschung aus dem Innovationsfonds nach § 92a Abs. 5 SGB V.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leistungsüberprüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Friedrichstraße 108
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmg.bund.de 🌏
E-Mail: vergabe-evaluation-if@bmg.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=164975 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-07 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 128-261463
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leitfrage der Evaluation ist, ob der Innovationsfonds grundsätzlich ein geeignetes Instrument darstellt, um zur Weiterentwicklung der GKV-Versorgung beizutragen.
Wenn diese Frage positiv beantwortet wird, soll die Evaluierung zusätzlich zusammenfassend Hinweise geben, ob und ggf. welchen Änderungsbedarf es gibt, um den Innovationsfonds als Instrument zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV zu optimieren, und entsprechende Empfehlungen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Ziel ist es, wissenschaftliche Auswertungen für den Zwischenbericht des Bundesministeriums für Gesundheit an den Deutschen Bundestag im März 2019 bereitzustellen. Der zweite Teil der wissenschaftlichen Auswertung der Förderung aus dem Innovationsfonds wird in den abschließenden Bericht zum Gesamtprojekt Innovationsfonds an den Deutschen Bundestag im März 2021 einfließen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Punkt II.2.1 der Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesministerium für Gesundheit – Projektgruppe Innovationsfonds
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=164975 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 128-261463 (2017-07-04)
Ergänzende Angaben (2017-07-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 133-272799
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 128-261463
ABl. S-Ausgabe: 133
Quelle: OJS 2017/S 133-272799 (2017-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 750 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 028-061482
ABl. S-Ausgabe: 28

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und methodische Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzbarkeit der Maßnahmen unter Berücksichtigung des Zeitrahmens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-22 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Absatz Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 028-061482 (2018-02-08)