Wissenschaftliche Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18c Abs. 2 SGB XI) Los 5: Fortschreibung Monitoring
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wurde seit Herbst 2016 von einem Monitoring begleitet. Dies soll bis März 2019 weitergeführt werden. Insofern geht es in Los 5 zum einen um die Weiterführung der Datenabfragen und um eine abschließende Einschätzung der Verbände, insbesondere der Pflegekassen, der Leistungserbringer, der Medizinischen Dienste, der Betroffenenverbände und ausgewählter Sozialhilfeträger. Dabei sollen bereits vorliegende Ergebnisse (insbesondere aus der sog. Monitoring-Studie und der Kurzexpertise zu pflegerischen Hilfen) bei der Erarbeitung berücksichtigt werden. Insbesondere bei Leistungserbringern und Betroffenenverbänden soll auch die Qualität der neuen Begutachtungsverfahren beurteilt werden. Den wesentlichen Teil des Loses 5 macht zum anderen die vertiefte Auswertung der gesammelten Informationen mit qualitativer Bewertung aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 415-43164-1/697-5
Kurze Beschreibung:
“Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wurde seit Herbst 2016 von einem Monitoring begleitet. Dies soll bis März 2019 weitergeführt werden....”
Kurze Beschreibung
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wurde seit Herbst 2016 von einem Monitoring begleitet. Dies soll bis März 2019 weitergeführt werden. Insofern geht es in Los 5 zum einen um die Weiterführung der Datenabfragen und um eine abschließende Einschätzung der Verbände, insbesondere der Pflegekassen, der Leistungserbringer, der Medizinischen Dienste, der Betroffenenverbände und ausgewählter Sozialhilfeträger. Dabei sollen bereits vorliegende Ergebnisse (insbesondere aus der sog. Monitoring-Studie und der Kurzexpertise zu pflegerischen Hilfen) bei der Erarbeitung berücksichtigt werden. Insbesondere bei Leistungserbringern und Betroffenenverbänden soll auch die Qualität der neuen Begutachtungsverfahren beurteilt werden. Den wesentlichen Teil des Loses 5 macht zum anderen die vertiefte Auswertung der gesammelten Informationen mit qualitativer Bewertung aus.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, dieses vertreten durch das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postleitzahl: 50728
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://www.bva.bund.de🌏
E-Mail: poststelle@bva.bund.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=166906🌏
“Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e- Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden....”
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e- Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannten Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern bzw. Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e- Vergabeplattform an alle Bieter bzw. Bewerber gesendet. Die Bieter bzw. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter bzw. Bewerber, die der oben genannten Kontaktstelle
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Quelle: OJS 2017/S 138-283413 (2017-07-19)
Ergänzende Angaben (2017-08-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 290 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e- Vergabeplattform des Bundes (‚www.evergabe-online.de‘) heruntergeladen werden....”
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e- Vergabeplattform des Bundes (‚www.evergabe-online.de‘) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite ‚www.evergabe-online.info‘ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, EMail: support@bescha.bund.de). Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z.B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannten Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern bzw. Bewerbern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e- Vergabeplattform an alle Bieter bzw. Bewerber gesendet. Die Bieter bzw. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter bzw. Bewerber, die der oben genannten Kontaktstelle.
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Quelle: OJS 2018/S 006-009497 (2018-01-08)