In der Wohlfühltherme Bad Griesbach wird zur Steigerung der Attraktivität eine Modernisierung und Umbau der großen Badehalle sowie die Modernisierung mit Funktionsänderung der kleinen Badehalle umgesetzt. Dabei sollen unter anderem an fünf Holzsäulen (H= 9 m, B=0,40 m, T=0,28 m) der tragenden Dachkonstruktion ein Metall- Lochblech installiert (bauseits) und dahinterliegend Beleuchtungselemente montiert werden. Der Abstand zwischen Bestandssäule und Metallbech beträgt konstruktionsbedingt maximal 3 cm. Diese 3cm stehen maximal für die Beleuchtungselemente zur Verfügung. Die Beleuchtungselemente sollen folgende Eigenschaften aufweisen: — gebogenes Acrylglas (oder ähnliches lichtleitendes Material, für Einsatz in einem Thermalbad geeignet), — integrierte (z. B. vergossene) LED-Technik, — Farbausführung RGB, — KNX-/BUS- fähige Steuerung, — stufenlos dimmbar, — Niedervolttechnik max. 24VDC, — max. Leistungsaufnahme 500 Watt pro Säule, — homogene Ausleuchtung, keine sichtbaren Lichtpunkte, — Farb-Synchronität der einzelnen Säulen muss möglich sein, — Ausführung in IP64, — ausreichende Kühlung der LED-Dioden für eine lange Lebensdauer. Die Säulen sollen auf einer Höhe bis 6m allseitig und im Bereich des oberen Drittels halbseitig beleuchtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-13.
Auftragsbekanntmachung (2017-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Kurze Beschreibung:
In der Wohlfühltherme Bad Griesbach wird zur Steigerung der Attraktivität eine Modernisierung und Umbau der großen Badehalle sowie die Modernisierung mit Funktionsänderung der kleinen Badehalle umgesetzt.
Dabei sollen unter anderem an fünf Holzsäulen (H= 9 m, B=0,40 m, T=0,28 m) der tragenden Dachkonstruktion ein Metall- Lochblech installiert (bauseits) und dahinterliegend Beleuchtungselemente montiert werden.
Der Abstand zwischen Bestandssäule und Metallbech beträgt konstruktionsbedingt maximal 3 cm.
Diese 3cm stehen maximal für die Beleuchtungselemente zur Verfügung.
Die Beleuchtungselemente sollen folgende Eigenschaften aufweisen:
— gebogenes Acrylglas (oder ähnliches lichtleitendes Material, für Einsatz in einem Thermalbad geeignet),
— integrierte (z. B. vergossene) LED-Technik,
— Farbausführung RGB,
— KNX-/BUS- fähige Steuerung,
— stufenlos dimmbar,
— Niedervolttechnik max. 24VDC,
— max. Leistungsaufnahme 500 Watt pro Säule,
— homogene Ausleuchtung, keine sichtbaren Lichtpunkte,
— Farb-Synchronität der einzelnen Säulen muss möglich sein,
— Ausführung in IP64,
— ausreichende Kühlung der LED-Dioden für eine lange Lebensdauer.
Die Säulen sollen auf einer Höhe bis 6m allseitig und im Bereich des oberen Drittels halbseitig beleuchtet werden.
In der Wohlfühltherme Bad Griesbach wird zur Steigerung der Attraktivität eine Modernisierung und Umbau der großen Badehalle sowie die Modernisierung mit Funktionsänderung der kleinen Badehalle umgesetzt.
Dabei sollen unter anderem an fünf Holzsäulen (H= 9 m, B=0,40 m, T=0,28 m) der tragenden Dachkonstruktion ein Metall- Lochblech installiert (bauseits) und dahinterliegend Beleuchtungselemente montiert werden.
Der Abstand zwischen Bestandssäule und Metallbech beträgt konstruktionsbedingt maximal 3 cm.
Diese 3cm stehen maximal für die Beleuchtungselemente zur Verfügung.
Die Beleuchtungselemente sollen folgende Eigenschaften aufweisen:
— gebogenes Acrylglas (oder ähnliches lichtleitendes Material, für Einsatz in einem Thermalbad geeignet),
— integrierte (z. B. vergossene) LED-Technik,
— Farbausführung RGB,
— KNX-/BUS- fähige Steuerung,
— stufenlos dimmbar,
— Niedervolttechnik max. 24VDC,
— max. Leistungsaufnahme 500 Watt pro Säule,
— homogene Ausleuchtung, keine sichtbaren Lichtpunkte,
— Farb-Synchronität der einzelnen Säulen muss möglich sein,
— Ausführung in IP64,
— ausreichende Kühlung der LED-Dioden für eine lange Lebensdauer.
Die Säulen sollen auf einer Höhe bis 6m allseitig und im Bereich des oberen Drittels halbseitig beleuchtet werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Bad Griesbach
Postanschrift: Ursulinengäßchen 537a
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirk-niederbayern.de🌏
E-Mail: bau@bezirk-niederbayern.de📧
Fax: +49 87197512589 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-16 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 178-363833
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden.
Dieser wird dem Bewerber auf Anforderung per E-Mail oder per Fax (Kontaktdaten siehe I.1) zugesendet.
Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt in einem verschlossenen Umschlag mit dem dem Bewerbungsbogen beiliegenden Aufkleber einzureichen (Ende der Einreichungsfrist siehe IV.2.2).
Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Anfragen sind schriftlich an den Auftraggeber an die unter I.1 genannten Kontaktdaten zu richten.
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbung] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form unmittelbar der Vergabestelle vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angabe / Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. (siehe Anlage 2 des Bewerbungsformulars); in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise fehlen, unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Kriterien, bei deren Nichterreichen ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren die Folge ist, sind als solche sowohl in der Bekanntmachung als auch im Bewerbungsformular ausdrücklich gekennzeichnet (Mindestkriterium).
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden.
Dieser wird dem Bewerber auf Anforderung per E-Mail oder per Fax (Kontaktdaten siehe I.1) zugesendet.
Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt in einem verschlossenen Umschlag mit dem dem Bewerbungsbogen beiliegenden Aufkleber einzureichen (Ende der Einreichungsfrist siehe IV.2.2).
Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Anfragen sind schriftlich an den Auftraggeber an die unter I.1 genannten Kontaktdaten zu richten.
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbung] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form unmittelbar der Vergabestelle vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angabe / Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. (siehe Anlage 2 des Bewerbungsformulars); in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise fehlen, unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Kriterien, bei deren Nichterreichen ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren die Folge ist, sind als solche sowohl in der Bekanntmachung als auch im Bewerbungsformular ausdrücklich gekennzeichnet (Mindestkriterium).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Wohlfühltherme Bad Griesbach wird zur Steigerung der Attraktivität eine Modernisierung und Umbau der großen Badehalle sowie die Modernisierung mit Funktionsänderung der kleinen Badehalle umgesetzt.
Dabei sollen unter anderem an fünf Holzsäulen (H= 9 m, B=0,40 m, T=0,28 m) der tragenden Dachkonstruktion ein Metall- Lochblech installiert (bauseits) und dahinterliegend Beleuchtungselemente montiert werden.
Der Abstand zwischen Bestandssäule und Metallbech beträgt konstruktionsbedingt maximal 3 cm.
Diese 3cm stehen maximal für die Beleuchtungselemente zur Verfügung.
Die Beleuchtungselemente sollen folgende Eigenschaften aufweisen:
— gebogenes Acrylglas (oder ähnliches lichtleitendes Material, für Einsatz in einem Thermalbad geeignet),
— integrierte (z. B. vergossene) LED-Technik,
— Farbausführung RGB,
— KNX-/BUS- fähige Steuerung,
— stufenlos dimmbar,
— Niedervolttechnik max. 24VDC,
— max. Leistungsaufnahme 500 Watt pro Säule,
— homogene Ausleuchtung, keine sichtbaren Lichtpunkte,
— Farb-Synchronität der einzelnen Säulen muss möglich sein,
— Ausführung in IP64,
— ausreichende Kühlung der LED-Dioden für eine lange Lebensdauer.
Die Säulen sollen auf einer Höhe bis 6m allseitig und im Bereich des oberen Drittels halbseitig beleuchtet werden.
S. II.1.4.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Griesbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis für den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister – Mindestkriterium.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Jahre mindestens 120 000 EUR – Mindestkriterium.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erfüllung der unter Punkt II.1.4 genannten Produkteigenschaften – Mindestkriterium,
— Nachweis von mindestens 2 Referenzen über den erfolgreichen Einbau eines vergleichbaren Produktes innerhalb der letzten 5 Jahren – Mindestkriterium.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 90
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden.
Dieser wird dem Bewerber auf Anforderung per E-Mail oder per Fax (Kontaktdaten siehe I.1) zugesendet.
Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt in einem verschlossenen Umschlag mit dem dem Bewerbungsbogen beiliegenden Aufkleber einzureichen (Ende der Einreichungsfrist siehe IV.2.2).
Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Anfragen sind schriftlich an den Auftraggeber an die unter I.1 genannten Kontaktdaten zu richten.
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbung] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form unmittelbar der Vergabestelle vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbung] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form unmittelbar der Vergabestelle vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angabe / Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angabe / Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. (siehe Anlage 2 des Bewerbungsformulars); in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. (siehe Anlage 2 des Bewerbungsformulars); in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise fehlen, unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise fehlen, unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Kriterien, bei deren Nichterreichen ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren die Folge ist, sind als solche sowohl in der Bekanntmachung als auch im Bewerbungsformular ausdrücklich gekennzeichnet (Mindestkriterium).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Wohlfühltherme Bad Griesbach wird zur Steigerung der Attraktivität eine Modernisierung und Umbau der großen Badehalle sowie die Modernisierung mit Funktionsänderung der kleinen Badehalle umgesetzt.
Dabei sollen unter anderem an fünf Holzsäulen (H= 9 m, B=0,40 m, T=0,28 m) der tragenden Dachkonstruktion ein Metall- Lochblech installiert (bauseits) und dahinterliegend Beleuchtungselemente montiert werden.
Der Abstand zwischen Bestandssäule und Metallbech beträgt konstruktionsbedingt maximal 3 cm.
Diese 3cm stehen maximal für die Beleuchtungselemente zur Verfügung.
Die Beleuchtungselemente sollen folgende Eigenschaften aufweisen:
— gebogenes Acrylglas (oder ähnliches lichtleitendes Material, für Einsatz in einem Thermalbad geeignet),
— integrierte (z. B. vergossene) LED-Technik,
— Farbausführung RGB,
— KNX-/BUS- fähige Steuerung,
— stufenlos dimmbar,
— Niedervolttechnik max. 24VDC,
— max. Leistungsaufnahme 500 Watt pro Säule,
— homogene Ausleuchtung, keine sichtbaren Lichtpunkte,
— Farb-Synchronität der einzelnen Säulen muss möglich sein,
— Ausführung in IP64,
— ausreichende Kühlung der LED-Dioden für eine lange Lebensdauer.
Die Säulen sollen auf einer Höhe bis 6 m allseitig und im Bereich des oberen Drittels halbseitig beleuchtet werden.
In der Wohlfühltherme Bad Griesbach wird zur Steigerung der Attraktivität eine Modernisierung und Umbau der großen Badehalle sowie die Modernisierung mit Funktionsänderung der kleinen Badehalle umgesetzt.
Dabei sollen unter anderem an fünf Holzsäulen (H= 9 m, B=0,40 m, T=0,28 m) der tragenden Dachkonstruktion ein Metall- Lochblech installiert (bauseits) und dahinterliegend Beleuchtungselemente montiert werden.
Der Abstand zwischen Bestandssäule und Metallbech beträgt konstruktionsbedingt maximal 3 cm.
Diese 3cm stehen maximal für die Beleuchtungselemente zur Verfügung.
Die Beleuchtungselemente sollen folgende Eigenschaften aufweisen:
— gebogenes Acrylglas (oder ähnliches lichtleitendes Material, für Einsatz in einem Thermalbad geeignet),
— integrierte (z. B. vergossene) LED-Technik,
— Farbausführung RGB,
— KNX-/BUS- fähige Steuerung,
— stufenlos dimmbar,
— Niedervolttechnik max. 24VDC,
— max. Leistungsaufnahme 500 Watt pro Säule,
— homogene Ausleuchtung, keine sichtbaren Lichtpunkte,
— Farb-Synchronität der einzelnen Säulen muss möglich sein,
— Ausführung in IP64,
— ausreichende Kühlung der LED-Dioden für eine lange Lebensdauer.
Die Säulen sollen auf einer Höhe bis 6 m allseitig und im Bereich des oberen Drittels halbseitig beleuchtet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirk Niederbayern / Zweckverbände