Die f& w fördern und wohnen AÖR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. dafür zuständig in der öffentlich rechtlichen Unterbringung („örU“) der freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Wohnungslose zu schaffen. Die Bauvorhaben werden als Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen gemäß den Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung von schlüsselfertigen (gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung) Wohnunterkünften in typengenehmigter Holzrahmenbauweise. Insgesamt werden in 2 Bauabschnitten 24 Gebäude davon 22 Wohn- u. 2 Verwaltungsgebäude Wohnraum für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von wohnraumbedürftigen Personen geschaffen. Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich den 2. Bauabschnitt mit 12 Wohngebäuden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-02.
Auftragsbekanntmachung (2017-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau kompletter Wohnhäuser
Kurze Beschreibung:
Die f& w fördern und wohnen AÖR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. dafür zuständig in der öffentlich rechtlichen Unterbringung („örU“) der freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Wohnungslose zu schaffen. Die Bauvorhaben werden als Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen gemäß den Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung von schlüsselfertigen (gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung) Wohnunterkünften in typengenehmigter Holzrahmenbauweise. Insgesamt werden in 2 Bauabschnitten 24 Gebäude davon 22 Wohn- u. 2 Verwaltungsgebäude Wohnraum für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von wohnraumbedürftigen Personen geschaffen. Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich den 2. Bauabschnitt mit 12 Wohngebäuden.
Die f& w fördern und wohnen AÖR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen u. a. dafür zuständig in der öffentlich rechtlichen Unterbringung („örU“) der freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Wohnungslose zu schaffen. Die Bauvorhaben werden als Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen gemäß den Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung von schlüsselfertigen (gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung) Wohnunterkünften in typengenehmigter Holzrahmenbauweise. Insgesamt werden in 2 Bauabschnitten 24 Gebäude davon 22 Wohn- u. 2 Verwaltungsgebäude Wohnraum für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von wohnraumbedürftigen Personen geschaffen. Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich den 2. Bauabschnitt mit 12 Wohngebäuden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau kompletter Wohnhäuser📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: f & w fördern und wohnen AöR
Postanschrift: Grüner Deich 17
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.foerdernundwohnen.de🌏
E-Mail: ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de📧
Fax: +49 40428353511 📠
URL der Dokumente: http://www.foedernundwohnen.de🌏
1. Die Ausschreibungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Ausschreibungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 22.8.2017 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu
berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
5. Elektronisch übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
1. Die Ausschreibungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Ausschreibungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 22.8.2017 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu
berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
5. Elektronisch übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst den zweiten Bauabschnitt mit 12 Wohngebäuden in typengenehmigter Holzrahmenbauweise
Die künftige, gemeinsame öffentliche Verkehrsanbindung nördlich beider Baufelder wird parallel zum Bauvorhaben neu geschaffen.
Die Wohngebäude (Bautyp FW3 a) beinhalten jeweils 4 abgeschlossene 3-Zimmer-Wohneinheiten und einen Raum für Haustechnik sowie angebaute Abstellschuppen für Fahrräder und Kinderwagen.
Für die Holzrahmenbauten wurden die zu erbringenden Leistungen gewerkeweise beschrieben und zu einem Leistungsverzeichnis mit folgenden Gewerken zusammengefasst:
· Erd- und Fundamentbau,
· Gerüstbauarbeiten,
· Zimmerarbeiten,
· Dachdeckungsarbeiten,
· Fenster u. Außentüren,
· Trockenbauarbeiten,
· Sanitär- u. Heizungsinstallation,
· Elektroinstallation,
· Bodenbelagsarbeiten,
· Tischlerarbeiten,
· Fliesenarbeiten,
· Malerarbeiten,
· Schlosserarbeiten,
· Bauendreinigung,
· Traversen.
Das Gelände liegt in einem Überflutungsschutzgebiet und wurde für die vorgesehene Bebauung aufgeschüttet. Im Bereich des zweiten Bauabschnittes wird das Gelände von einer U-Bahn-Trasse des HVV unterfahren. Der Baugrund macht Pfahlgründungen notwendig. Die Pfahlgründungen wurden schon ausgeführt. Die technischen Außenanlagen mit notwendigen Erschließungsleistungen werden bis zum Baubeginn schon größtenteils erstellt sein, sodass die Zuwegung über Baustraßen oder die bis zur Tragschicht fertig gestellten Erschließungsstraßen erfolgt. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Verkehrsanbindung Hagendeel.
Das Gelände liegt in einem Überflutungsschutzgebiet und wurde für die vorgesehene Bebauung aufgeschüttet. Im Bereich des zweiten Bauabschnittes wird das Gelände von einer U-Bahn-Trasse des HVV unterfahren. Der Baugrund macht Pfahlgründungen notwendig. Die Pfahlgründungen wurden schon ausgeführt. Die technischen Außenanlagen mit notwendigen Erschließungsleistungen werden bis zum Baubeginn schon größtenteils erstellt sein, sodass die Zuwegung über Baustraßen oder die bis zur Tragschicht fertig gestellten Erschließungsstraßen erfolgt. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Verkehrsanbindung Hagendeel.
Unter dem Baugelände befindet sich ein U-Bahn-Tunnel der Hamburger Hochbahn. Die Lage des Tunnels ist bauseits durch entsprechende Markierungen gekennzeichnet.
Während der gesamten Bauphase ist zu gewährleisten, dass auf dem Tunnelbauwerk keine dauerhaften Lasten, auch nicht zeitweise, abgestellt werden.
Als zulässige Verkehrsbelastung im Bereich des Tunnelbauwerkes ist gem. einer Überprüfung der Bestandsunterlagen der SLW 60 voll berücksichtigt worden. Sofern daher infolge von Schwerlasttransporten, Baustraßen, Kraneinsatz oder Bauwerken eine unzulässige Belastung des benachbarten U-Bahn-Bauwerkes nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Unbedenklichkeit der Maßnahmen anhand geeigneter Nachweise (geprüft) zu dokumentieren.
Als zulässige Verkehrsbelastung im Bereich des Tunnelbauwerkes ist gem. einer Überprüfung der Bestandsunterlagen der SLW 60 voll berücksichtigt worden. Sofern daher infolge von Schwerlasttransporten, Baustraßen, Kraneinsatz oder Bauwerken eine unzulässige Belastung des benachbarten U-Bahn-Bauwerkes nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Unbedenklichkeit der Maßnahmen anhand geeigneter Nachweise (geprüft) zu dokumentieren.
Rammarbeiten und Erschütterungen sind generell im Umfeld der U-Bahn-Bauwerke nicht zulässig.
Einseitiges Entlasten des Tunnels durch Bodenentnahme ist unzulässig. Die äußere Abdichtung des Tunnels darf nicht beschädigt werden.
Der HOCHBAHN (TB22) ist rechtzeitig vorab ein verbindlicher Baustelleneinrichtungsplan zur Verfügung zu stellen.
Ausführungszeitraum:
Planungs- und Produktionsbeginn: 40./41. Kalenderwoche 2017.
Baubeginn vor Ort: 1. Quartal 2018 in Abstimmung mit dem AG – spätestens am 1.4.2018.
Baufertigstellungstermin: in Abhängigkeit vom Baubeginn vor Ort – spätestens am 10.12.2018.
Dauer: 15 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Bei nicht vorhersehbarer Verlängerung der Bauzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 22529 Hamburg- Lokstedt, Hagendeel 60.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß VV-Bau Anlage 6-030.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) in der „Erklärung zur
Eignung“ (Formblatt VV-Bau Anlage 6-030) abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Auf die Bestimmungen der §§ 3, 5, 7 Abs. 2 und § 10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
1. Die Ausschreibungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Ausschreibungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
1. Die Ausschreibungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Ausschreibungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 22.8.2017 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 22.8.2017 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu
berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
5. Elektronisch übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40428402441 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am
Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer
(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 148-305823 (2017-08-02)