Wohnhausgruppe 980 – Architekten- und Ingenieurleistungen für die komplexe Sanierung von bewohnten Wohnhäusern mit der Umnutzung von Büroräumen zu Wohnungen
Die GESOBAU AG plant, in ihrer Wohnhausgruppe 980 in 13439 Berlin-Reinickendorf eine komplexe Sanierung und Modernisierung im bewohnten Zustand durchzuführen. . Zur Wohnhausgruppe 980 gehört das Gebäude mit folgender Anschrift: Wilhelmsruher Damm 142 in 13439 Berlin. Es handelt sich um ein 7 – geschossiges Gebäude aus dem Jahr 1971, welches hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der GESOBAU AG genutzt wird. Das Gebäude umfasst insgesamt rd. 6 138 m² Büro- und Gerwerbeflächen, 8 Wohnungen mit einer Wohnfläche von rd. 804 m² und wird über 2 Eingänge, 3 Treppenhäuser und 3 Aufzüge erschlossen. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. . Das gesamte Gebäude soll modernisiert und zu insgesamt 88 Wohneinheiten und 10 Gewerbeeinheiten umgebaut werden. . Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: GP/980/2017
Kurze Beschreibung:
Die GESOBAU AG plant, in ihrer Wohnhausgruppe 980 in 13439 Berlin-Reinickendorf eine komplexe Sanierung und Modernisierung im bewohnten Zustand durchzuführen.
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Zur Wohnhausgruppe 980 gehört das Gebäude mit folgender Anschrift:
Wilhelmsruher Damm 142 in 13439 Berlin.
Es handelt sich um ein 7 – geschossiges Gebäude aus dem Jahr 1971, welches hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der GESOBAU AG genutzt wird. Das Gebäude umfasst insgesamt rd. 6 138 m² Büro- und Gerwerbeflächen, 8 Wohnungen mit einer Wohnfläche von rd. 804 m² und wird über 2 Eingänge, 3 Treppenhäuser und 3 Aufzüge erschlossen. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
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Das gesamte Gebäude soll modernisiert und zu insgesamt 88 Wohneinheiten und 10 Gewerbeeinheiten umgebaut werden.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Die GESOBAU AG plant, in ihrer Wohnhausgruppe 980 in 13439 Berlin-Reinickendorf eine komplexe Sanierung und Modernisierung im bewohnten Zustand durchzuführen.
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Zur Wohnhausgruppe 980 gehört das Gebäude mit folgender Anschrift:
Wilhelmsruher Damm 142 in 13439 Berlin.
Es handelt sich um ein 7 – geschossiges Gebäude aus dem Jahr 1971, welches hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der GESOBAU AG genutzt wird. Das Gebäude umfasst insgesamt rd. 6 138 m² Büro- und Gerwerbeflächen, 8 Wohnungen mit einer Wohnfläche von rd. 804 m² und wird über 2 Eingänge, 3 Treppenhäuser und 3 Aufzüge erschlossen. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
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Das gesamte Gebäude soll modernisiert und zu insgesamt 88 Wohneinheiten und 10 Gewerbeeinheiten umgebaut werden.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-13 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 073-139663
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
— für sonstige Schäden (inkl. Umwelthaftpflicht): 2 500 000 EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben in einem Umschlag mit der gut lesbaren Aufschrift „GP/980/2017“ einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
— für sonstige Schäden (inkl. Umwelthaftpflicht): 2 500 000 EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben in einem Umschlag mit der gut lesbaren Aufschrift „GP/980/2017“ einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GESOBAU AG plant, in ihrer Wohnhausgruppe 980 in 13439 Berlin-Reinickendorf eine komplexe Sanierung und Modernisierung im bewohnten Zustand durchzuführen.
Zur Wohnhausgruppe 980 gehört das Gebäude mit folgender Anschrift:
Wilhelmsruher Damm 142 in 13439 Berlin.
Es handelt sich um ein 7 – geschossiges Gebäude aus dem Jahr 1971, welches hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der GESOBAU AG genutzt wird. Das Gebäude umfasst insgesamt rd. 6 138 m² Büro- und Gerwerbeflächen, 8 Wohnungen mit einer Wohnfläche von rd. 804 m² und wird über 2 Eingänge, 3 Treppenhäuser und 3 Aufzüge erschlossen. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Es handelt sich um ein 7 – geschossiges Gebäude aus dem Jahr 1971, welches hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der GESOBAU AG genutzt wird. Das Gebäude umfasst insgesamt rd. 6 138 m² Büro- und Gerwerbeflächen, 8 Wohnungen mit einer Wohnfläche von rd. 804 m² und wird über 2 Eingänge, 3 Treppenhäuser und 3 Aufzüge erschlossen. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Das gesamte Gebäude soll modernisiert und zu insgesamt 88 Wohneinheiten und 10 Gewerbeeinheiten umgebaut werden.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Abschnitten:
Abschnitt I
Das sind die Leistungen der Bestandsaufnahme und Planung bis zur Erarbeitung einer Vorplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Abschnitt II
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung einschließlich Modernisierungskonzept und Kostenberechnung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Abschnitt III
Das sind die Leistungen bis zur Herbeiführung der Baugenehmigung, soweit erforderlich, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Abschnitt IV
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Abschnitt V
Das sind die Leistungen zur Mitwirkung bei der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Abschnitt VI
Das sind die Leistungen zur Objektüberwachung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Abschnitt VII
Das sind die Leistungen der Objektbetreuung / Gewährleistung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung umfasst zunächst nur den Abschnitt I.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Abschnitte ist für den Auftraggeber optional.
Definition der Abschnitte siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13439 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen:
Die in den Ziffern III.1.1 (Punkte 1. bis 5.), III.1.2 (Punkte 6. bis 8.) und III.1.3 (Punkte 9. bis 13.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die in den Ziffern III.1.1 (Punkte 1. bis 5.), III.1.2 (Punkte 6. bis 8.) und III.1.3 (Punkte 9. bis 13.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, soweit der Bewerber dort eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens (z.B. Architektenkammer).
2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber gem. § 66 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
5. Gegebenenfalls Bewerbergemeinschaftserklärung, gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3 Nr. 3 dieser Bekanntmachung (Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Nachweis einer bestehenden aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
7. Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
8. Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
Technische und berufliche Fähigkeiten:
9. Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten (gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden [Abnahme durch den Auftraggeber] (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
9. Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten (gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden [Abnahme durch den Auftraggeber] (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
10. Angaben zur Architekturqualität von Referenzobjekten (gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
10. Angaben zur Architekturqualität von Referenzobjekten (gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
11. Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Bewerbers hinsichtlich des ingenieurtechnischen Personals insgesamt (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
12. Angaben zur Anzahl der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Architekten (Hochbau) im Projektteam insgesamt (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
13. Angaben zu den vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers (ingenieurtechnisches Personal) für die zu vergebenen Leistungen (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
Mindeststandards:
Zu 9.
9.1. Mindestens eine Referenz mit den Leistungsphasen 2 – 8 §§ 34, 55 HOAI 2013.
9.2.
I) Mindestens eine Referenz Sanierung eines Büro- oder Gewerbegebäudes mit der Umnutzung zu Wohnungen mit mindestens 8 Wohneinheiten
II) Mindestens eine Referenz Durchführung einer Strangsanierung in bewohntem Zustand mit mindestens 8 Wohneinheiten
Die Punkte zu 9.1 und 9.2 I) und II) können anhand einer Referenz nachgewiesen werden.
Zu 11. Mindestens 6 Personen (ingenieurtechnisches Personal) je Bewerber / Bewerbergemeinschaft.
Zu 12. Mindestens 1 Architekt (Hochbau) je Bewerber / Bewerbergemeinschaft.
Zu 13. Mindestens 4 Projektbeteiligte je Bewerber / Bewerbergemeinschaft, davon:
13.1 Mindestens 1 Bearbeiter als Projektverantwortlicher und 1 Bearbeiter als stellvertretender Projektverantwortlicher für die Leistungsphasen 1-5 § 34 HOAI.
13.2 Mindestens 1 Bearbeiter als Projektverantwortlicher und 1 Bearbeiter als stellvertretender Projektverantwortlicher für die Leistungsphasen 6-8 § 34 HOAI.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten und Ingenieure gem. § 75 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1) der Bekanntmachung;
2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe;
3. Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden:
*1) Vergleichbare Referenzen (gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III) und deren wirtschaftliches Volumen, welche im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) [50 Pkt.]
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
*1) Vergleichbare Referenzen (gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III) und deren wirtschaftliches Volumen, welche im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) [50 Pkt.]
a) Anzahl der Referenzen [20 Pkt.],
b) Wirtschaftliches Volumen [20 Pkt.] und
c) Architekturqualität [10 Pkt.].
*2) Personelle Ausstattung des Bewerbers [50 Pkt.]
a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) insgesamt [15 Pkt.],
b) Anzahl der für die zu vergebende Leistung vorgsehenen Architekten (Hochbau) im Projektteam insgesamt [15 Pkt.],
c) Berufserfahrung in der Planung (LP 1-5) der für die zu vergebende Leistungvorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt (10 Pkt.),
d) Berufserfahrungin der Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung (LP 6-8) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt (10 Pkt.).
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
— für sonstige Schäden (inkl. Umwelthaftpflicht): 2 500 000 EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben in einem Umschlag mit der gut lesbaren Aufschrift „GP/980/2017“ einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin – Luther – Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 073-139663 (2017-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GESOBAU AG plant, in ihrer Wohnhausgruppe 980 in 13439 Berlin-Reinickendorf eine komplexe Sanierung und Modernisierung im bewohnten Zustand durchzuführen.
Zur Wohnhausgruppe 980 gehört das Gebäude mit folgender Anschrift:
Wilhelmsruher Damm 142 in 13439 Berlin.
Es handelt sich um ein 7 – geschossiges Gebäude aus dem Jahr 1971, welches hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der GESOBAU AG genutzt wird. Das Gebäude umfasst insgesamt rd. 6 138 m
Das gesamte Gebäude soll modernisiert und zu insgesamt 88 Wohneinheiten und 10 Gewerbeeinheiten umgebaut werden.
Die GESOBAU AG plant, in ihrer Wohnhausgruppe 980 in 13439 Berlin-Reinickendorf eine komplexe Sanierung und Modernisierung im bewohnten Zustand durchzuführen.
Zur Wohnhausgruppe 980 gehört das Gebäude mit folgender Anschrift:
Wilhelmsruher Damm 142 in 13439 Berlin.
Es handelt sich um ein 7 – geschossiges Gebäude aus dem Jahr 1971, welches hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der GESOBAU AG genutzt wird. Das Gebäude umfasst insgesamt rd. 6 138 m
Das gesamte Gebäude soll modernisiert und zu insgesamt 88 Wohneinheiten und 10 Gewerbeeinheiten umgebaut werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau AG
Es handelt sich um ein 7 – geschossiges Gebäude aus dem Jahr 1971, welches hauptsächlich als Verwaltungsgebäude der GESOBAU AG genutzt wird. Das Gebäude umfasst insgesamt rd. 6 138 m
Das sind die Leistungen bis zur Herbeiführung der Baugenehmigung, soweit erforderlich, einschließlich allerdazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe, einschließlichaller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Das sind die Leistungen der Objektbetreuung / Gewährleistung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungenund den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an vergleichbare Referenzgebäude
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das zu beplanende Objekt
Planungsansatz, objektbezogene Idee
Gewichtung des Preises: 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
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Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahrennur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtungvon Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.