Aufgrund einer Bieteranfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass es eine Änderung in den einzureichenden Unterlagen gibt:
Die Nachweise brauchen nicht im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Normale Fotokopien reichen aus und sind kein Ausschlussgrund. Im Falle einer Zuschlagserteilung bzw. im Rahmen der Angebotseröffnung behalte ich mir die Vorlage von beglaubigten Unterlagen vor.