Zulassungsverfahren Verträge Intensivpflege nach § 140a SGB V
Abschluss von Verträgen nach §§ 140a ff. SGB V i. V. m. § 92 b SGB XI über die Erbringung von integrierten Leistungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung von in vollstationären Pflegeeinrichtungenlebenden Versicherten mit einem intensiven außerklinischen Versorgungsbedarf.
Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabeeinheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4IV, 12, 70) wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erreicht werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-02.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-10-02
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Auftragsbekanntmachung
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