Zweifachfermentationsanlage

RWTH Aachen

Zweifachfermentationsanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion
Referenznummer: ZEZ-EU-114-10003598
Kurze Beschreibung: Zweifachfermentationsanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52062
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rwth-aachen.de/go/id/rdu 🌏
E-Mail: beschaffung@zhv.rwth-aachen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNY61YZYD%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-21 📅
Datum des Beginns: 2017-09-26 📅
Datum des Endes: 2018-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 138-282743
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YZYD.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die laufenden und geplanten Forschungsvorhaben an der AVT.BioVT der RWTH Aachen ist eine Zweifachfermentationsanlage zu beschaffen, die Fermentationen bis 10 bar Überdruck sowie kaskadierte und kontinuierliche Fermentationen erlauben muss.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft gilt:
Jedes Mitglied für sich muss alle Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind im Angebot aufzuführen. Alle Mitglieder bestimmen einen bevollmächtigten Vertreter. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Nach Zuschlagserteilung nennt der Auftragnehmer ein Konto, auf das mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt. 7.3 – Einkauf und Zollangelegenheiten
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNY61YZYD%22 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bez.reg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 138-282743 (2017-07-19)