Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 020.2.1 + 2.3 Neubau Schulzentrum Deggendorf Gewerk 1102-024 Profilbauglas
Produkte/Dienstleistungen: Verglasungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: 1102-024 Profilbauglas
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterrahmen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fenstertüren📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Garagentore📦
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Egger Straße 30
94469 Deggendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“— 3-schalige Profilbauglasfassade, ca. 700 m,
— 2-schalige Profilbauglasfassade, ca. 400 m,
— Wärmedämmung Außenfassade, ca 400 m,
— Einbaufenster in...”
Beschreibung der Beschaffung
— 3-schalige Profilbauglasfassade, ca. 700 m,
— 2-schalige Profilbauglasfassade, ca. 400 m,
— Wärmedämmung Außenfassade, ca 400 m,
— Einbaufenster in Profilbauglasfassade, ca. 1,10 x 2,10 m, 10 St.,
— Außentüren in Profilbauglasfassade, ca. 2 x 2,75 m, 11 St.,
— Sektionlatore, ca. 3,60 x 4,35 m, 15 St.,
— Rolltor, 1 St. im Innenbereich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 088-196737
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1102-024
Titel: 1102-024 Profilbauglas
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.