Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 020.2.1 Neubau Schulzentrum Deggendorf – BA2 – Gewerk 3029-028 Kältetechnik
Produkte/Dienstleistungen: Installation von kältetechnischen Anlagen📦
Kurze Beschreibung: Gewerk 3029-028 Kältetechnik
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 95634.08 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von kältetechnischen Anlagen📦
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Egger Str. 30
94469 Deggendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“5 St. Singlesplit-Anlagen bis 14 kW Kälteleistung
1 St. Multisplit-Anlage bis 16 kW Kälteleistung
1 St. VRF/VRV-Anlage bis 30 kW und 4 Stück...”
Beschreibung der Beschaffung
5 St. Singlesplit-Anlagen bis 14 kW Kälteleistung
1 St. Multisplit-Anlage bis 16 kW Kälteleistung
1 St. VRF/VRV-Anlage bis 30 kW und 4 Stück Inneneinheiten
ca. 390 m Kältemittelleitung ø 6 mm bis ø 22 mm.
ca. 370 m Elektrische Verkabelung.
1 St. Zentralfernbedienung
1 St. BAC-Net IP Schnittstelle
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 115-260756
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 083-3029-028
Titel: Kältetechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elektro Kälte Klima Lampe GmbH
Postanschrift: Dieselstraße 22
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Emsland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 95634.08 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend Gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend Gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.