— Lieferung und Montage einer CNC-Schneidmaschine,
— für die Werkstatt Schweißtechnik des Neubaus der Berufs-schule Deggendorf im Schulzentrum Deggendorf,
— für Blechformate bis 2 000 x 1 000 mm,
— Plasmaschneidtechnik: Materialstärke bis 50 mm,
— Lieferung und Montage eines Absaugtisches – Maßlich passend zur vorgenannten CNC-Schneidmaschine,
— Lieferung und Inbetriebnahme einer Plasma-Stromquelle mit einer Schneidstrom-Leistungsaufnahme von bis zu 160 A,
— Lieferung und Montage einer Feinstaub-Filteranlage,
— mit 4 Patronen (Abscheidegrad min.: 99,97 %),
— Betriebsvolumenstrom: ≥ 2 400 m/h,
— Schallpegel: ≤72dB.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 116-263137
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 020.2.4-2331-034
Titel: Plasmaschneideanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ERL Automation GmbH
Postanschrift: Siemensstr. 12
Postort: Landau/Isar
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dingolfing-Landau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 236 788 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.