Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1130-Sonnenschutz BA1”
Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschutzvorrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Gewerk: 1130-Sonnenschutz BA1
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschutzarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Markisen📦
Ort der Leistung: Passau, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grund- und Mittelschule Tittling
Theodor-Heuss-Straße 1
94104 Tittling
Beschreibung der Beschaffung:
“Gewerk 1130-Sonnenschutz BA1
Umfang der Leistung:
Ca. 30 St. Demontage Markisoletten
Ca. 30 St. Neue Markisoletten
Ausführungszeitraum:
Mit der Ausführung...”
Beschreibung der Beschaffung
Gewerk 1130-Sonnenschutz BA1
Umfang der Leistung:
Ca. 30 St. Demontage Markisoletten
Ca. 30 St. Neue Markisoletten
Ausführungszeitraum:
Mit der Ausführung ist zu beginnen, innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B:
Montage Sonnenschutz: Juli 2019 – Juli 2019 ca. 12 WT
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 199-449739
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe Nr. I. 3)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ elektronisch einzureichen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximillianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Markt Tittling, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Helmut Willmerdinger
Postanschrift: Marktplatz 10
Postort: Tittling
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 85044010📞
E-Mail: info@vg-tittling.de📧
Fax: +49 850440120 📠
URL: http://www.tittling.de/index.php/impressum🌏
Quelle: OJS 2018/S 220-502835 (2018-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1130-01 Sonnenschutz BA1
044”
Kurze Beschreibung:
“044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1130-01 Sonnenschutz BA1”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 20 940 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 94104 Tittling
Beschreibung der Beschaffung:
“Gewerk 1130-01 Sonnenschutz BA1:
Umfang der Leistung:
— ca. 30 St.Demontage Markisoletten,
— ca. 30 St.Neue Markisoletten.
Ausführungszeitraum:
Mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gewerk 1130-01 Sonnenschutz BA1:
Umfang der Leistung:
— ca. 30 St.Demontage Markisoletten,
— ca. 30 St.Neue Markisoletten.
Ausführungszeitraum:
Mit der Ausführung ist zu beginnen, innerhalb 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B:
Montage Sonnenschutz: Juli 2019 – Juli 2019 ca. 12 WT
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 220-502835
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 044.1130.001
Titel:
“044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1130-01 Sonnenschutz BA1”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ES-Sonnenschutz GmbH & Co. KG
Postort: Coesfeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Coesfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 20 940 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 850440120📞
Fax: +49 85044010 📠
Quelle: OJS 2019/S 042-094505 (2019-02-25)