Auf die Bevorzugungsregelung zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge „Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales u. d. Finanzministeriums v. 22.3.2011“ wird hingewiesen.