1/DLII5/IV007 - 1 EA Raupe über 20 to Betriebsgewicht

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

6001431129-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planierraupen
Referenznummer: 6001431129-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
Kurze Beschreibung: 6001431129-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planierraupen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baiudbwdlii5vergabeinland@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 228-5504-4749 📞
Fax: +49 228-5504-5767 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16 📅
Datum des Beginns: 2019-01-15 📅
Datum des Endes: 2019-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 053-116776
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 198319.33 EUR 💰
Kurze Beschreibung: 1 EA Raupe über 20 to Betriebsgewicht
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Abschrift aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes;
2) Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, aus der hervorgeht, dass sich der Bieter weder in Liquidation befindet, noch gegen den Bieter ein Konkurs- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichendem Vermögens abgewiesen wurde;
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3) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass gegen den Bieter kein rechtskräftiges Urteil aus Gründen verhängt wurde, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, und dass der Bieterauch nicht wegen Betrugs, Bestechung, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde bzw. Auskunft aus dem Gewerberegister (§ 150 GeWO). Hierfür ist das beigefügte Formular BV-034 "Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit" zu verwenden.
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Maximales Alter aller Nachweise: 12 Monate.
Nachweise deutscher Behörden können in Kopie beigebracht werden.
Nachweise ausländischer Behörden sind- soweit sie in deutscher Sprache abgefasst sind- in Kopie beizulegen.
Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und in Kpie der beglaubigten Übersetzung beizubringen.
Originaldokumente und Beglaubigungen werden so rasch wie möglich an den Bieter zurückgesandt. Alle Nachweise sind für den Bieter (bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft) zu erbringen.
Allgemeiner Hinweis zur Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen:
Nicht fristgerecht eingereichte Erklärungen und Nachweise werden nur dann angefordert, wenn ein wirtschaftliches Angebot sonst nach § 56 Abs. 2 VgV auszuschließen wäre. Wenn beim wirtschaftlichsten Angebot ein Nachweis fehlt, werden ggf. von allen Bietern, die unvollständige Angebote abgegeben haben, fehlende Nachweise nachgefordert.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Vorlage einer Eigenerklärung mit Angabe des in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatzes. Liegen die Umsatzzahlen für die letzten Jahre nicht vor, ist dies zu begründen;
2) Vorlage einer Liste mit mindestens 3 Referenzen;
3) Vorlage einer Auskunft über die finanzielle Lage des Bieters (z.B. Bankauskunft, Bankerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eine Leistungsbeschreibung ist den Verdingungsunterlagen als Anlage zum Angebotsblatt beigefügt. Dies Leistungsbeschreibung ist an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen, zu unterschreiben und den Angebotsunterlagen beizufügen;
2) Gefordert wird die Beachtung und Einhaltung der/des
— eingeschlägigen VG- und DIN/EN-Normen,
— einschlägigen VDE-Bestimmungen,
— einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften (VBG),
— Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GPSG).
Die o.g. Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen;
3) Werden geforderte Leistungen durch andere als die vorgegebenen Technischen Spezifikationen bzw. Normen nachgewiesen, ist der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Bieter in deutscher Sprache zu erbringen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 1
Kontakt
Kontaktperson: BAIUDBw DL II 5
Dokumente URL: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
§ 135 Unwirksamkeit.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Quelle: OJS 2018/S 053-116776 (2018-03-14)