Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat seinem Angebot die nachfolgend aufgeführten Nachweise beizulegen, wobei das maximale Alter der Nachweise 12 Monate nicht überschreiten darf.
Die Nachweise dienen der Eignungsprüfung.
Nachweise deutscher Behörden können in Kopie beigelegt werden. Nachweise ausländischer Behörden sind- soweit sie in deutscher Sprache abgefasst sind- in Kopie beizulegen. Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und in Kopie der beglaubigten Übersetzung beizubringen.
Originaldokumente und Beglaubigungen werden auf Anforderung an den Bieter zurück gesandt.
Alle Nachweise sind für den Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden
Können zugelassen werden.
1) Vorzulegende Unterlagen:
1.1 Vollständig ausgefülltes Angebotsblatt mit Leistungsverzeichnis gestempelt und unterschrieben
1.2 Abschrift aus dem Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes.
1.3 Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, aus der hervorgeht, dass sich der Bieter weder in Liquidation befindet, noch gegen den Bieter ein Konkurs- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde oder die Eröffnung eines Konkursverfahrensmangels hinreichendem Vermögens abgewiesen wurde.
1.4 Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit
1.5 Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, nachgekommen ist.
1.6 Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung Der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, nachgekommen ist.