Gem. Baugrundgutachten ist vor Baubeginn der Boden unterhalb des geplanten Neubaues auszutauschen (ca. 1 200 m). Es ist mit belasteten Böden der Klassen Z1 und Z2 zu rechnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“10-FE14-19-0001; Erweiterung und Sanierung Heidewegschule, Erdarbeiten und Bodenaustausch
10-FE14-19-0001”
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem...”
Kurze Beschreibung
Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 675 947 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heideweg 1A
25482 Appen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gem. Baugrundgutachten ist vor Baubeginn der Boden (ggf. belastet) unterhalb des geplanten Neubaus auszutauschen (ca. 1 200,00 m).” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 225-515861
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10-FE14-19-0001
Titel:
“10-FE14-19-0001; Erweiterung und Sanierung Heidewegschule, Erdarbeiten und Bodenaustausch”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: E.K.W. Erd- und Straßenbau GmbH & Co.KG
Postanschrift: Dorfstraße 73
Postort: Westerhorn
Postleitzahl: 25463
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Pinneberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 149 167 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 120163.54 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/9884644📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431/9884702 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kreis Pinnberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 41214502-0📞
E-Mail: info@kreis-pinnberg.de📧
Fax: +49 41214502-90 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/9884644📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431/9884702 📠
Quelle: OJS 2019/S 031-068957 (2019-02-12)