Die GeKom – Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH (GeKom) schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Strom im Auftrag und in Vollmacht von Ämtern und Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Schleswig-Holstein aus. Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr; Der Stromiefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2023), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Lieferbeginn: 1.1.2019; Aufteilung in 5 Lose; Ca. 385 Abnahmestellen mit jährlich ca. 4 935,2 MWh
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 171148
Kurze Beschreibung:
Die GeKom – Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH (GeKom) schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Strom im Auftrag und in Vollmacht von Ämtern und Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Schleswig-Holstein aus.
Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr; Der Stromiefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2023), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferbeginn: 1.1.2019; Aufteilung in 5 Lose; Ca. 385 Abnahmestellen mit jährlich ca. 4 935,2 MWh
Die GeKom – Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH (GeKom) schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Strom im Auftrag und in Vollmacht von Ämtern und Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Schleswig-Holstein aus.
Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr; Der Stromiefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2023), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferbeginn: 1.1.2019; Aufteilung in 5 Lose; Ca. 385 Abnahmestellen mit jährlich ca. 4 935,2 MWh
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-22 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 118-267571
ABl. S-Ausgabe: 118
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GeKom – Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH (GeKom) schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Strom im Auftrag und in Vollmacht von Ämtern und Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Schleswig-Holstein aus.
Die GeKom – Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH (GeKom) schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Strom im Auftrag und in Vollmacht von Ämtern und Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Schleswig-Holstein aus.
Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr; Der Stromiefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2023), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferbeginn: 1.1.2019; Aufteilung in 5 Lose; Ca. 385 Abnahmestellen mit jährlich ca. 4 935,2 MWh
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Ca. 6 Abnahmestellen mit ca. 1 335,7 MWh/Jahr
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 11 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 11 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 216 Abnahmestellen mit ca. 1 530,7 MWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Wärmestrom-Abnahmestellen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Ca. 2 Abnahmestellen mit ca. 37,7 MWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Ca. 79 Abnahmestellen mit ca. 783,2 MWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Ökostrom mit Neuanlagenquote
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Ca. 82 Abnahmestellen mit ca. 1 247,8 MWh/Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Ziffer 5 Angebotsschreiben),
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Ziffer 6 Angebotsschreiben),
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt (s. Nr. 1.8 Teil 1/ Angebotsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum ausgeschriebenen Leistungsumfang (gemäß Ziffer 7 Angebotsschreiben)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt (s. Nr. 1.4 Teil 1/ Angebotsunterlagen),
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt (s. Nr. 1.7 Teil 1/ Angebotsunterlagen)
— Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden mit Ansprechpartnern, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste, s. Nr. 1.5 Teil 1/ Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden mit Ansprechpartnern, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste, s. Nr. 1.5 Teil 1/ Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Nachweis über die Ökostromlieferung (bei Angeboten zur Ökostromlieferung für das Los 5) an vergleichbare Kunden mit Ansprechpartnern, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom, Nr. 1.6 Teil 1/ Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Nachweis über die Ökostromlieferung (bei Angeboten zur Ökostromlieferung für das Los 5) an vergleichbare Kunden mit Ansprechpartnern, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom, Nr. 1.6 Teil 1/ Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 Teil 1/ Angebotsunterlagen). Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen,
— Bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 Teil 1/ Angebotsunterlagen). Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen,
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG – Schleswig-Holstein zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn (gemäß Nr. 1.9 Teil 1 Angebotsunterlagen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt (s. Nr. 1.1 Teil 1/ Angebotsunterlagen).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden(vgl. § 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden(vgl. § 134 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 118-267571 (2018-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3459498.43 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-03 📅
Name: Stadtwerke Eutin GmbH
Postanschrift: Holstenstraße 6
Postort: Eutin
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland 🇩🇪 Ostholstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 908352.81 EUR 💰
Name: BS|ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG
Postanschrift: Taubenstr. 7
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1149620.85 EUR 💰
Name: Stadtwerke Heide GmbH
Postanschrift: Hinrich-Schmidt-Str. 16
Postort: Heide
Land: Dithmarschen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 20220.2 EUR 💰
Name: Vereinigte Stadtwerke GmbH
Postanschrift: Schweriner Straße 90
Postort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Herzogtum Lauenburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 506015.52 EUR 💰
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 875289.05 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
7
2
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieterspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).