Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60 000 Wohneinheiten und ca. 1 750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit. Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Elektrobereich
Kurze Beschreibung:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60 000 Wohneinheiten und ca. 1 750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit.
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60 000 Wohneinheiten und ca. 1 750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit.
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Elektrobereich📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im technischen Bereich📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: einkauf@gewobag.de📧
URL der Dokumente: https://www.gewobag.de/ausschreibungen-662.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-15 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 178-403305
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Keine öffentliche Submission
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60 000 Wohneinheiten und ca. 1 750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60 000 Wohneinheiten und ca. 1 750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit.
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Informationen über Lose:
Vgl. die Regelungen zur Beschaffung von Haupt- und Backup-Leistungen sowie zur Loslimitierung (Ziffer VI.3) der Bekanntmachung)
Die maximale Anzahl an Losen gilt für Hauptleistung (max. 2 Lose) und Backup-Leistung (max. 2 Lose) gemeinsam.
Bezeichnung des Loses: Gewobag – Prüfung elektrischer Anlagen – Los 1.1 (Hauptleistung)
Losnummer: 1.1
Kurze Beschreibung:
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen. Die nachfolgenden Vereinbarungen schaffen einen Rahmenvertrag hierfür. Art und Umfang der im Einzelfall konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus diesem Rahmenvertrag i. V. m. dem jeweiligen Einzelabruf durch den AG. Auftraggeber des jeweiligen Einzelabrufs ist dabei stets nur die jeweils bestandshaltende Eigentümerin der betroffenen Immobilie.
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen. Die nachfolgenden Vereinbarungen schaffen einen Rahmenvertrag hierfür. Art und Umfang der im Einzelfall konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus diesem Rahmenvertrag i. V. m. dem jeweiligen Einzelabruf durch den AG. Auftraggeber des jeweiligen Einzelabrufs ist dabei stets nur die jeweils bestandshaltende Eigentümerin der betroffenen Immobilie.
Es ist sowohl die Beschaffung der Hauptleistung als auch einer Backup-Leistung beabsichtigt, vgl. Ziffer 2.2.2.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung 2 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung 2 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Bezeichnung des Loses: Gewobag – Prüfung elektrischer Anlagen – Los 1.2 (Backup)
Losnummer: 1.2
Kurze Beschreibung: — Los 1.2 – Backup:
Bezeichnung des Loses: Gewobag – Prüfung elektrischer Anlagen – Los 2.1 (Hauptleistung)
Losnummer: 2.1
Kurze Beschreibung:
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung 2 Mal um jeweils 1Jahr zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung 2 Mal um jeweils 1Jahr zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Bezeichnung des Loses: Gewobag – Prüfung elektrischer Anlagen – Los 5.2 (Backup)
Losnummer: 5.2
Kurze Beschreibung: — Los 5.2 –Backup:
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung 2 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung 2 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— er/sie bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/haben,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Dienstleistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten, die Regelungen des BerlAVG einzuhalten,
— er/sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt/zahlen.
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter erklärt, folgende Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2015 bis 2017 erzielt zu haben
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ziffer 4.2.2 Formblatt „Angebot“: Erklärung des Bieters zur Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2015 bis 2017 eingesetzten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent)
Ziffer 4.2.3.1 Formblatt „Angebot“: Anzahl von Prüfungen
Erklärung des Bieters zur Anzahl von Prüfungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2015 bis 2017.
Ziffer 4.2.3.2 Formblatt „Angebot“: Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Unter einer Referenz versteht die Gewobag eine Liegenschaft bzw. eine örtlich zusammenhängende Liegenschaftsgruppe, für welche durch den Auftragnehmer eine vergleichbare Leistung durchgeführt wurde.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Unter einer Referenz versteht die Gewobag eine Liegenschaft bzw. eine örtlich zusammenhängende Liegenschaftsgruppe, für welche durch den Auftragnehmer eine vergleichbare Leistung durchgeführt wurde.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden
Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und
Zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Art und Umfang der Managementleistung),
— Referenz umfasst mindestens 25 Einheiten,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2014),
Mindeststandards: — Referenz umfasst mindestens 25 Einheiten
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausschließlicher Einsatz für die vertraglich geschuldeten Leistungen oder Aufsicht über die Leistungen von Elektrofachkräfte (DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100), die demnach über folgende Voraussetzungen verfügen:
— Fachliche Ausbildung (Elektrotechnik),
— Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld,
— Kenntnisse der einschlägigen Normen,
— Beurteilung der ihr übertragenen Arbeiten,
— Erkennen von Gefahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Gewobag
Alt Moabit 101A
10559 Berlin
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
Land: Berlin🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag PB Wohnen im Prenzlauer Berg GmbH
Gewobag KA GmbH & Co. KG
Potsdamer Straße 148 GmbH & Co. KG
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Internetadresse: www.gewobag.de🌏
Dokumente URL: https://www.gewobag.de/ausschreibungen-662.html🌏
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2) Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien. Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 10.10.2018, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich auf der Homepage der Gewobag beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 10.10.2018, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich auf der Homepage der Gewobag beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
4) Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle 5 Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. 2 Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter (vgl. die Regelungen in Ziffer 2.2.1 des Formblatts „Angebot“) vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als 2 Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die 2 Lose mit dem jeweils größten Abstand zum jeweils zweitplatzierten Angebot.
4) Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle 5 Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. 2 Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter (vgl. die Regelungen in Ziffer 2.2.1 des Formblatts „Angebot“) vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als 2 Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die 2 Lose mit dem jeweils größten Abstand zum jeweils zweitplatzierten Angebot.
Die Gewobag behält sich vor, mehr als 2 Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.
Die Gewobag behält sich vor, mehr als 2 Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.
5) Die Gewobag stellt klar, dass die ausgeschriebenen Leistungen sich auf 5 Gebietslose (Hauptleistung)unterteilen. Für jedes Los (Hauptleistung) wird ein Backup-Rahmenvereinbarungspartner gebunden. Eine Leistungserbringung durch die Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur in Betracht, wenn eine weitere Leistungserbringung durch den Rahmenvereinbarungspartner (Hauptleistung) in dem jeweiligen Los nicht mehr in Betracht kommt.
5) Die Gewobag stellt klar, dass die ausgeschriebenen Leistungen sich auf 5 Gebietslose (Hauptleistung)unterteilen. Für jedes Los (Hauptleistung) wird ein Backup-Rahmenvereinbarungspartner gebunden. Eine Leistungserbringung durch die Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur in Betracht, wenn eine weitere Leistungserbringung durch den Rahmenvereinbarungspartner (Hauptleistung) in dem jeweiligen Los nicht mehr in Betracht kommt.
6) Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass
Er/sie den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr auf alle Schäden)
Er/sie den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr auf alle Schäden)
— 3 000 000 EUR für Personen
— 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o.
Quelle: OJS 2018/S 178-403305 (2018-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenz-lauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60.000 Wohneinheiten und ca. 1.750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit.
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenz-lauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60.000 Wohneinheiten und ca. 1.750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit.
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen.
Gesamtwert des Auftrags: 974 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/ Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2) Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien. Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 10.10.2018, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich auf der Homepage der Gewobag beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
4) Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle 5 Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. 2 Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter (vgl. die Regelungen in Ziffer 2.2.1 des Formblatts „Angebot“) vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als 2 Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die 2 Lose mit dem jeweils größten Abstand zum jeweils zweitplatzierten Angebot.
Die Gewobag behält sich vor, mehr als 2 Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.
5) Die Gewobag stellt klar, dass die ausgeschriebenen Leistungen sich auf 5 Gebietslose (Hauptleistung)unterteilen. Für jedes Los (Hauptleistung) wird ein Backup-Rahmenvereinbarungspartner gebunden. Eine Leistungserbringung durch die Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur in Betracht, wenn eine weitere Leistungserbringung durch den Rahmenvereinbarungspartner (Hauptleistung) in dem jeweiligen Los nicht mehr in Betracht kommt.
6) Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass
Er/sie den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr auf alle Schäden)
— 3 000 000 EUR für Personen,
— 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten,
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/ Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2) Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien. Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 10.10.2018, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich auf der Homepage der Gewobag beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
4) Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle 5 Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. 2 Lose an einen einzelnen geeigneten Bieter (vgl. die Regelungen in Ziffer 2.2.1 des Formblatts „Angebot“) vergeben wird. Liegt ein Bieter nach Abgabe des Angebots bei mehr als 2 Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält der Bieter den Zuschlag auf die 2 Lose mit dem jeweils größten Abstand zum jeweils zweitplatzierten Angebot.
Die Gewobag behält sich vor, mehr als 2 Lose an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für die weiteren Lose keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen oder das Loskontingent des weiteren Bieters erschöpft ist. Die Gewobag wird den Zuschlag jeweils analog zu dem beschriebenen Prozedere erteilen.
5) Die Gewobag stellt klar, dass die ausgeschriebenen Leistungen sich auf 5 Gebietslose (Hauptleistung)unterteilen. Für jedes Los (Hauptleistung) wird ein Backup-Rahmenvereinbarungspartner gebunden. Eine Leistungserbringung durch die Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur in Betracht, wenn eine weitere Leistungserbringung durch den Rahmenvereinbarungspartner (Hauptleistung) in dem jeweiligen Los nicht mehr in Betracht kommt.
6) Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass
Er/sie den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr auf alle Schäden)
— 3 000 000 EUR für Personen,
— 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten,
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenz-lauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60.000 Wohneinheiten und ca. 1.750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB. Die Gewobag steht als bedeutende Berliner Wohnungsbaugesellschaft für „Die ganze Vielfalt Berlins“. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenz-lauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 60.000 Wohneinheiten und ca. 1.750 Gewerbeeinheiten und zählt zu den größten Immobilienunternehmen bundesweit.
Bezeichnung des Loses: Gewobag - Prüfung elektrischer Anlagen - Los 1.1 (Hauptleistung)
Kurze Beschreibung:
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen. Die nachfolgenden Vereinbarungen schaffen einen Rahmenvertrag hierfür. Art und Umfang der im Einzelfall konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus diesem Rahmenvertrag i.V.m. dem jeweiligen Einzelabruf durch den AG. Auftraggeber des jeweiligen Einzelabrufs ist dabei stets nur die jeweils bestandshaltende Eigentümerin der betroffenen Immobilie.
Der AG beabsichtigt, im Rahmen der Mieterwechsel in seinen Wohnungen und Gewerberäumen eine Überprüfung des Zustandes der elektrischen Anlage nach VDE 0105, Teil 100 durch hierauf spezialisierte Fachfirmen vornehmen zu lassen. Die nachfolgenden Vereinbarungen schaffen einen Rahmenvertrag hierfür. Art und Umfang der im Einzelfall konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus diesem Rahmenvertrag i.V.m. dem jeweiligen Einzelabruf durch den AG. Auftraggeber des jeweiligen Einzelabrufs ist dabei stets nur die jeweils bestandshaltende Eigentümerin der betroffenen Immobilie.
Losnummer: 2
3
4
5
6
7
8
9
10
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Name: Peter Grapp GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 244 000 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-27 📅
Name: RGS Technischer Service GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 585 000 EUR 💰
477 000 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-12 📅
Gesamtwert des Auftrags: 545 000 EUR 💰
413 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/ Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 10.10.2018, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich auf der Homepage der Gewobag beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 10.10.2018, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich auf der Homepage der Gewobag beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
— 3 000 000 EUR für Personen,
— 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).