131-18 - Gewobag – Vergabeverfahren „Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, Bauherren- und Umweltrisiken“

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft

Die AG beabsichtigen die Beschaffung der Leistungen der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, Bauherren- und Umweltrisiken für ihren Gesamtbestand.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-31 Auftragsbekanntmachung
2019-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Haftpflichtversicherungen
Kurze Beschreibung:
Die AG beabsichtigen die Beschaffung der Leistungen der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, Bauherren- und Umweltrisiken für ihren Gesamtbestand.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine Haftpflichtversicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de 🌏
E-Mail: einkauf@gewobag.de 📧
URL der Dokumente: http://www.gewobag.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-04 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 169-385006
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Keine öffentliche Submission

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gewobag hat für die fachkundige Abwicklung des Schadens- und Vertragsmanagements bereits die AVW Versicherungsmakler GmbH (AVW), Hammerbrookstr. 5, 20097 Hamburg, vertraglich gebunden. Der Versicherer ist im Auftragsfalle verpflichtet, mit der AVW zusammenzuarbeiten und deren Leistungen mit einer marktüblichen Courtage zu vergüten. Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen AVW und dem Versicherer als künftigem Auftragnehmer sind diesen Vergabeunterlagen als Anlage 3 zu den jeweiligen Verträgen (Auszug Versicherungs-Maklervertrag) beigefügt und werden Vertragsbestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Gewobag und dem künftigen Auftragnehmer.
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Soweit die Gewobag nach Ablauf des Vertragsverhältnisses mit dem Versicherungsmakler einen anderen Versicherungsmakler vertraglich bindet, wird sie den Auftragnehmer frühzeitig über die neuen vertraglichen Grundlagen informieren. Der Versicherer ist im Auftragsfalle verpflichtet, mit dem dann vertraglich gebundenen Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten und dessen Leistungen mit einer marktüblichen Courtage zu vergüten.
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Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
Die Verträge haben eine Festlaufzeit vom 1.1.2019, 12.00 Uhr und enden jeweils am 1.1.2022, 12.00 Uhr. Sofern keine Kündigungserklärung bis zum 30.6.2021 erfolgt, verlängern sich die Verträge um ein weiteres Jahr. Auch in der Folgezeit verlängert sich die Laufzeit um jeweils 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 1.1.2025, 12.00 Uhr, sofern die Verträge nicht unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist vor dem jeweiligen Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt werden.
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Zu Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. der Sammelverträge nebst ihren Anlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern keine Kündigungserklärung bis zum 30.6.2021 erfolgt, verlängern sich die Verträge um ein weiteres Jahr. Auch in der Folgezeit verlängert sich die Laufzeit um jeweils 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 1.1.2025, 12.00 Uhr, sofern die Verträge nicht unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist vor dem jeweiligen Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der Eigenerklärungen nach Ziffer 4 Formblatt „Angebot“
Die Gewobag behält sich vor, im Einzelfall insb. folgende Nachweise, Erklärungen etc. von den Bietern im Original zu fordern, um deren Eigenerklärungen überprüfen zu können:
a) Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz o. eine vgl. Erlaubnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften eines Landes der EU oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens;
b) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft);
c) Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Gewobag prüft den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2015 bis 2017 (Ziffer 4.2.1 des Formblatts „Angebot“).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Gewobag prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2015 bis 2017 (Ziffer 4.2.2 des Formblatts „Angebot“), sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den vergangenen 4 Geschäftsjahren 2014 bis 2017 (Ziffer 4.2.3. des Formblatts „Angebot“).
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4.2.3 Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Bieter/ Bietergemeinschaften überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
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Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
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Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
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Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
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— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
— Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“),
— Angabe besitzender Versicherungsmakler zu Rückfragen.
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Art und Umfang der versicherten Leistungen),
— Referenz umfasst mindestens 35.000 versicherte Wohn- und Gewerbeeinheiten,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2014).
Mindeststandards:
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Art und Umfang der versicherten Leistungen),
— Referenz umfasst mindestens 35.000 versicherte Wohn- und Gewerbeeinheiten,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2014).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Gewobag
Alt-Moabit 101A
10559 Berlin
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH
Land: Berlin 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Internetadresse: www.gewobag.de 🌏
Dokumente URL: www.gewobag.de 🌏
URL der Dokumente: www.gewobag.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2024
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/ Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können;
2) Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien. Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden;
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3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 26.9.2018, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich auf der Homepage der Gewobag beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Unionbekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o.
Quelle: OJS 2018/S 169-385006 (2018-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 912 148 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-098757
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 169-385006
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
1) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/ Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können; 2) Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien. Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen; Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden; 3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 26.9.2018, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: einkauf@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich auf der Homepage der Gewobag beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sublimits und Selbstbehalte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Akzeptanz Asbestklausel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Preis (Gewichtung): 90

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-14 📅
Name: VHV Allgemeine Versicherung AG
Postanschrift: VHV-Platz 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland 🇩🇪
Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 912 148 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Referenz
Zusätzliche Informationen
2) Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien. Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen;

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Unionbekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 043-098757 (2019-02-26)