Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW – Los 1) und von Leistungen des qualifizierten Krankentransports mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW – Los 2) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg. Die Beauftragung je Los soll auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen. Die Beauftragten werden in diesem Fall als Verwaltungshelfer, d. h. als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes nach Weisung des Rettungsdienstträgers tätig. Die Gestellung der Rettungswache (Los 1) erfolgt durch die Auftraggeberin gegen Entrichtung eines monatlichen Mietzinses an die Auftraggeberin. Die Betriebskosten trägt der Beauftragte selbst. Die Gestellung geeigneter Liegenschaften bzw. Räumlichkeiten im Bereich Krankentransport (Los 2) erfolgt durch den Beauftragten selbst. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18-0131 Durchführung des Rettungsdienstes (Notfallrettung und Krankentransport) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg
18-0131 Vergabe von Leistungen...”
Titel
18-0131 Durchführung des Rettungsdienstes (Notfallrettung und Krankentransport) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg
18-0131 Vergabe von Leistungen des Rettungdienstes (Notfallrettung und Krankentransport) für 5 Jahre
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Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW –...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW – Los 1) und von Leistungen des qualifizierten Krankentransports mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW – Los 2) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg. Die Beauftragung je Los soll auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen. Die Beauftragten werden in diesem Fall als Verwaltungshelfer, d. h. als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes nach Weisung des Rettungsdienstträgers tätig. Die Gestellung der Rettungswache (Los 1) erfolgt durch die Auftraggeberin gegen Entrichtung eines monatlichen Mietzinses an die Auftraggeberin. Die Betriebskosten trägt der Beauftragte selbst. Die Gestellung geeigneter Liegenschaften bzw. Räumlichkeiten im Bereich Krankentransport (Los 2) erfolgt durch den Beauftragten selbst. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: RTW-Vorhaltung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Ort der Leistung: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38440 Wolfsburg Siehe „II.2.14) Zusätzliche Angaben“
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg. Der Beauftragte wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer, d.h. als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes nach Weisung des Rettungsdienstträgers tätig.
Die Gestellung der Rettungswache gem. § 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 8 NRettDG erfolgt durch die Auftraggeberin gegen Entrichtung eines monatlichen Mietzinses an die Auftraggeberin. Die Betriebskosten trägt der Beauftragte selbst.
Der Beauftragte stellt die Abdeckung des Bedarfs innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeitensicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. § 10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der RTW vom Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen.
Die RTW-Vorhaltung im Los 1 umfasst:
— 1 RTW ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 7.00 – 21.00, samstags von 8.00 – 20.00 und sonn- und feiertags von 9.00 – 18.00 (91,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 8.00 – 20.00 (60,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 9.00 – 14.00 (25,0 Rettungsmittelwochen-Std.).
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die RTW-Vorhaltung mit Leistungen der Notfallrettung im Umfang von insgesamt 183 Rettungsmittelvorhaltestunden im Wege einer einseitigen Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem Beauftragten spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in Textform mitzuteilen. Der Vorhalteumfang bei optionaler Erhöhung der RTW-Vorhaltung umfasst dann insgesamt (inklusive der Option):
— 1 RTW ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.)
— 1 RTW Mo.-Fr. von 7.00 – 21.00, samstags von 9.00 – 21.00 und sonn- und feiertags von 10.00 – 22.00 (94,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 8.00 – 20.00 (60,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 8.00 – 13.00 (25,0 Rettungsmittelwochen-Std.).
Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen nebst Anlagen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 1.3.2025 zu verlängern (Optionszeitraum). Ein...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 1.3.2025 zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Beauftragten auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wolfsburg. Intensivverlegungen sind auch über das Stadtgebiet Wolfsburg hinaus...”
Zusätzliche Informationen
Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wolfsburg. Intensivverlegungen sind auch über das Stadtgebiet Wolfsburg hinaus durchzuführen, dies einschließlich Fernfahrten.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: KTW-Vorhaltung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsatz von Krankenwagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38440 Wolfsburg Siehe „II.2.14) Zusätzliche Angaben“.
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg. Der Beauftragte wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer, d. h. als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes nach Weisung des Rettungsdienstträgerstätig.
Die Gestellung geeigneter Liegenschaften bzw. Räumlichkeiten im Bereich Krankentransport (Los 2 – KTW) erfolgt durch den Beauftragten selbst. Hinsichtlich des Betriebssitzes / KTW-Standortes des Beauftragten im Los 2 wird eine Erreichbarkeit des Stadtzentrums der Stadt Wolfsburg (hier: Standort der Feuerwehr Wolfsburg, Dieselstraße 24, 38446 Wolfsburg) innerhalb von maximal 30 Minuten Fahrtzeit vorausgesetzt.
Der Beauftragte stellt die Abdeckung des Bedarfs innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeitensicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. § 10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der KTW vom Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen.
Die KTW-Vorhaltung im Los 1 umfasst:
— 1 KTW ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.-Fr. von 7.00 – 15.00 und samstags von 10.00 – 15.00 (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.- Fr. von 7.00 – 16.00 (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.- Fr. von 8.00 – 17.00 (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.).
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die KTW-Vorhaltung mit Leistungen des qualifizierten Krankentransports im Umfang von insgesamt 1 464 Rettungsmittelvorhaltestunden im Wege einer einseitigen Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem Beauftragten spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in Textform mitzuteilen. Der Vorhalteumfang bei optionaler Erhöhung der KTW-Vorhaltung umfasst dann insgesamt (inklusive der Option):
— 1 KTW ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.-Do. von 7.00 – 12.00, freitags von 7.00 – 14.00 und samstags von 9.00 – 14.00 (32,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.- Do. von 7.00 – 15.00 und freitags von 7.00 bis 16.00 (41,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.- Fr. von 7.00 – 16.00 (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo. - Do. von 8.00 – 17.00 und freitags von 8.00 bis 18.00 (46,0 Rettungsmittelwochen-Std.).
Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen nebst Anlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wolfsburg. Krankentransporteinsätze sind auch über das Stadtgebiet hinaus...”
Zusätzliche Informationen
Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wolfsburg. Krankentransporteinsätze sind auch über das Stadtgebiet hinaus durchzuführen, dies einschließlich Fernfahrten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Beurteilung der Eignung gemäß Anlage Nachweise Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in deutscher Sprache vorzulegen (siehe im Einzelnen dort; es gelten zeitliche und inhaltliche Mindestanforderungen):
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
2) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
3) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse);
4) Berufs- oder Handelsregisterauszug;
5) Nachweis gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 5 000 000 EUR gegen Personenschäden, 3 000 000 EUR gegen Sachschäden und 100 000 EUR gegen Vermögensschäden;
6) Vorlage Jahresabschluss (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung;
7) Referenzliste gem. Anlage Referenzliste.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Anforderungen an die Qualifikation des zur Besetzung der Rettungsmittel vorgesehenen Personals richten sich nach § 10 NRettDG, dem NotSanG sowie den...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Anforderungen an die Qualifikation des zur Besetzung der Rettungsmittel vorgesehenen Personals richten sich nach § 10 NRettDG, dem NotSanG sowie den weiteren Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung.
Nach Zuschlagserteilung sind vom Beauftragten je Los diejenigen Mitarbeiter namentlich, nebst Qualifikation und Angabe des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben, die er für den Einsatz im Regelrettungsdienst (einschließlich Ausfallreserve) einzusetzen beabsichtigt. Die Angabe muss spätestens 10 Tage vor Leistungsausführungsbeginn an die E-mail-Adresse: rettungsdienst@stadt.wolfsburg.de erfolgen.
Der Beauftragte ist darüber hinaus verpflichtet, der Auftraggeberin auf Verlangen Qualifikationsnachweise des für den Einsatz vorgesehenen Personals nach Zuschlagserteilung vorzulegen (siehe Ziff. 3.3.3 der Anlage Leistungsbeschreibung).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-07
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 – 38440 Wolfsburg
Rathaus B, Zimmer B440 – 443”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2023
Zusätzliche Informationen
“1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebotes sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese...”
1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebotes sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese enthalten im Dokument Bewerbungsbedingungen nebst zugehörigen Anlagen alle näheren und ausschließlich maßgebenden Angaben zum Gegenstand der Beauftragung und zum Verfahrensablauf;
2) Für eine gemeinschaftliche Beteiligung wird auf die Ziff. 9, 10 und 11 der Vergabeunterlagen verwiesen;
3) Hinweise zum Vergabeportal: Etwaige Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal, dtvp) an die Auftraggeberin zu richten, die diese zeitnah beantworten wird. Die Auftraggeberin wird an sie gestellte Fragen ausschließlich über den Kommunikationsweg der Vergabeplattform im Wege einer Bieterinformation beantworten. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bietern zeitgleich anonymisiert über das Vergabeportal. Soweit dennoch Auskünfte von anderen Stellen oder mündlich erteilt würden, wären diese nicht verbindlich.
Bieter, die sich nicht registriert haben, müssen die Vergabeplattform in eigener Verantwortung regelmäßig daraufhin überprüfen, ob neue Informationen (z. B. Bieterinformationen) eingestellt wurden. Die Auftraggeberin empfiehlt nicht registrierten Bietern, die Vergabeplattform täglich zu überprüfen.
Die Vergabe der Durchführung von Rettungsdienstleistungen erfolgt als soziale und andere besondere Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart eines offenen Verfahrens
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2YSND
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach §160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach §160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S. 2 GWB unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestr. 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de📧
Fax: +49 536128-2057 📠
URL: www.wolfsburg.de/ausschreibungen🌏
Quelle: OJS 2018/S 127-289585 (2018-07-02)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mithierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW – Los...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mithierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW – Los 1) und von Leistungen des qualifizierten Krankentransports mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW – Los 2) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg. Die Beauftragung je Los soll auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen. Die Beauftragten werden in diesem Fall als Verwaltungshelfer, d.h. als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes nach Weisung des Rettungsdienstträgers tätig. Die Gestellung der Rettungswache (Los 1) erfolgt durch die Auftraggeberin gegen Entrichtung eines monatlichen Mietzinses an die Auftraggeberin. Die Betriebskosten trägt der Beauftragte selbst. Die Gestellung geeigneter Liegenschaften bzw. Räumlichkeiten im Bereich Krankentransport (Los 2) erfolgt durch den Beauftragten selbst. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 127-289585
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-08-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-08-14 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-08-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-08-14 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2018/S 144-330200 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mithierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW – Los...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mithierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW – Los 1) und von Leistungen des qualifizierten Krankentransports mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW – Los 2) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg. Die Beauftragung je Los soll auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen. Die Beauftragten werden in diesem Fall als Verwaltungshelfer, d. h. als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes nach Weisung des Rettungsdienstträgers tätig. Die Gestellung der Rettungswache (Los 1) erfolgt durch die Auftraggeberin gegen Entrichtung eines monatlichen Mietzinses an die Auftraggeberin. Die Betriebskosten trägt der Beauftragte selbst. Die Gestellung geeigneter Liegenschaften bzw. Räumlichkeiten im Bereich Krankentransport (Los 2)erfolgt durch den Beauftragten selbst. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 14355753.26 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg. Der Beauftragte wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer, d. h. als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes nach Weisung des Rettungsdienstträgers tätig.
Die Gestellung der Rettungswache gem. § 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 8 NRettDG erfolgt durch die Auftraggeberin gegen Entrichtung eines monatlichen Mietzinses an die Auftraggeberin. Die Betriebskosten trägt der Beauftragte selbst.
Der Beauftragte stellt die Abdeckung des Bedarfs innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeitensicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. § 10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der RTW vom Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen.
Die RTW-Vorhaltung im Los 1 umfasst:
— 1 RTW ganztägig/7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 7.00 – 21.00 Uhr, samstags von 8.00 – 20.00 Uhr und sonn- und feiertags von 9.00 – 18.00 Uhr (91,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 8.00 – 20.00 Uhr (60,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 9.00 – 14.00 Uhr (25,0 Rettungsmittelwochen-Std.).
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die RTW-Vorhaltung mit Leistungen der Notfallrettung im Umfang von insgesamt 183 Rettungsmittelvorhaltestunden im Wege einer einseitigen Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem Beauftragten spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in Textform mitzuteilen. Der Vorhalteumfang bei optionaler Erhöhung der RTW-Vorhaltung umfasst dann insgesamt (inklusive der Option):
— 1 RTW ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 7.00 – 21.00 Uhr, samstags von 9.00 – 21.00 Uhr und sonn- und feiertags von 10.00 – 22.00 Uhr (94,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 8.00 – 20.00 Uhr (60,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 RTW Mo.-Fr. von 8.00 – 13.00 Uhr (25,0 Rettungsmittelwochen-Std.).
Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen nebst Anlagen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW) im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg. Der Beauftragte wird in diesem Fall als Verwaltungshelfer, d. h. als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes nach Weisung des Rettungsdienstträgerstätig.
Die Gestellung geeigneter Liegenschaften bzw. Räumlichkeiten im Bereich Krankentransport (Los 2 – KTW) erfolgt durch den Beauftragten selbst. Hinsichtlich des Betriebssitzes / KTW-Standortes des Beauftragten im Los 2 wird eine Erreichbarkeit des Stadtzentrums der Stadt Wolfsburg (hier: Standort der Feuerwehr Wolfsburg, Dieselstraße 24, 38446 Wolfsburg) innerhalb von maximal 30 Minuten Fahrtzeit vorausgesetzt.
Der Beauftragte stellt die Abdeckung des Bedarfs innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeitensicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. § 10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der KTW vom Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen.
Die KTW-Vorhaltung im Los 1 umfasst:
— 1 KTW ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.-Fr. von 7.00 – 15.00 Uhr und samstags von 10.00 – 15.00 Uhr (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.- Fr. von 7.00 – 16.00 Uhr (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.- Fr. von 8.00 – 17.00 Uhr (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.).
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die KTW-Vorhaltung mit Leistungen desqualifizierten Krankentransports im Umfang von insgesamt 1 464 Rettungsmittelvorhaltestunden im Wege einer einseitigen Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem Beauftragten spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in Textform mitzuteilen. Der Vorhalteumfang bei optionaler Erhöhung der KTW-Vorhaltung umfasst dann insgesamt (inklusive der Option):
— 1 KTW ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.-Do. von 7.00 – 12.00 Uhr, freitags von 7.00 – 14.00 Uhr und samstags von 9:00 – 14.00 Uhr(32,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.- Do. von 7.00 – 15.00 Uhr und freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr (41,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo.- Fr. von 7.00 – 16.00 Uhr (45,0 Rettungsmittelwochen-Std.),
— 1 KTW Mo. - Do. von 8.00 – 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr (46,0 Rettungsmittelwochen-Std.).
Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen nebst Anlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 127-289585
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18-0131
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
Titel: RTW- und KTW-Vorhaltung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Wolfsburg Deutsches Rotes Kreuz, KV Wolfsburg e. V. und Malteser Hilfsdienst gGmbH”
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 14355753.26 💰
“1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebotes sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese...”
1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebotes sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese enthalten im Dokument Bewerbungsbedingungen nebst zugehörigen Anlagen alle näheren und ausschließlich maßgebenden Angaben zum Gegenstand der Beauftragung und zum Verfahrensablauf;
2) Für eine gemeinschaftliche Beteiligung wird auf die Ziff. 9, 10 und 11 der Vergabeunterlagen verwiesen;
3) Hinweise zum Vergabeportal: Etwaige Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal, dtvp) an die Auftraggeberin zu richten, die diese zeitnah beantworten wird. Die Auftraggeberin wird an sie gestellte Fragen ausschließlich über den Kommunikationsweg der Vergabeplattform im Wege einer Bieterinformation beantworten. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bietern zeitgleich anonymisiert über das Vergabeportal. Soweit dennoch Auskünfte von anderen Stellen oder mündlich erteilt würden, wären diese nicht verbindlich.
Bieter, die sich nicht registriert haben, müssen die Vergabeplattform in eigener Verantwortung regelmäßig daraufhin überprüfen, ob neue Informationen (z. B. Bieterinformationen) eingestellt wurden. Die Auftraggeberin empfiehlt nicht registrierten Bietern, die Vergabeplattform täglich zu überprüfen.
Die Vergabe der Durchführung von Rettungsdienstleistungen erfolgt als soziale und andere besondere Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart eines offenen Verfahrens
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2Y3ZS
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Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach §160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach §160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S.2GWB unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 212-486510 (2018-11-01)