Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Diversen Regalanlagen und Lagerzubehör. Im wesentlichen umfasst die Ausschreibung Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, eine 2-Geschoß-Fachbodenanlage, Sonderregale wie A-Bock-Regale, Lagerkäfige, Umweltschränke und Archivregale. Hinzu kommen diverses Zubehör wie Kommissinierwägen und Arbeitstische, PC-Schrank und Lagertheken.
Zum Einsatz kommt die Regaltechnik und das Zubehör im Verwaltungsgebäude, der KfZ-Werkstatt, der Fahrzeughalle und in einer überdachten Lagerhalle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18-0279 Bau eines neuen Betriebshofes für die WAS, Regalanlagen und Lagerzubehör
18-0279 Bau eines neuen Betriebshofes für die WAS, Regalanlagen und Lagerzubehör”
Titel
18-0279 Bau eines neuen Betriebshofes für die WAS, Regalanlagen und Lagerzubehör
18-0279 Bau eines neuen Betriebshofes für die WAS, Regalanlagen und Lagerzubehör
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Produkte/Dienstleistungen: Regalanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Diversen Regalanlagen und Lagerzubehör. Im wesentlichen umfasst die Ausschreibung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Diversen Regalanlagen und Lagerzubehör. Im wesentlichen umfasst die Ausschreibung Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, eine 2-Geschoß-Fachbodenanlage, Sonderregale wie A-Bock-Regale, Lagerkäfige, Umweltschränke und Archivregale. Hinzu kommen diverses Zubehör wie Kommissinierwägen und Arbeitstische, PC-Schrank und Lagertheken.
Zum Einsatz kommt die Regaltechnik und das Zubehör im Verwaltungsgebäude, der KfZ-Werkstatt, der Fahrzeughalle und in einer überdachten Lagerhalle.
Der zentrale Betriebshof der Stadt Wolfsburg sowie der Betriebshof der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) sollen im Gewerbegebiet Vogelsang II neu errichtet werden. Der zu beplanende Bereich befindet sich südlich der Marie-Curie-Allee und schließt im Westen an den Karl-Ferdinand-Braun-Ring an. Die verfügbaren Grundstücke haben eine Gesamtfläche von rd. 120 000 m. Sie werden durch eine Haupterschließungsachse, die sogenannte Magistrale geteilt. Die Andienung und Erschließung der Betriebshöfe erfolgt über diese Magistrale.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Diversen Regalanlagen und Lagerzubehör. Im wesentlichen umfasst die Ausschreibung Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, eine 2-Geschoß-Fachbodenanlage, Sonderregale wie A-Bock-Regale, Lagerkäfige, Umweltschränke und Archivregale. Hinzu kommen diverses Zubehör wie Kommissinierwägen und Arbeitstische, PC-Schrank und Lagertheken.
Zum Einsatz kommt die Regaltechnik und das Zubehör im Verwaltungsgebäude, der KfZ-Werkstatt, der Fahrzeughalle und in einer überdachten Lagerhalle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-24 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Stadt Wolfsburg schreibt für die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung ÄöR aus.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der Präqualifizierung oder vollständig ausgefülltes Formblatt 124 (Eigenerklärung zu Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der Präqualifizierung oder vollständig ausgefülltes Formblatt 124 (Eigenerklärung zu Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt ist einsehbar unter http://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/
Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 – 38440 Wolfsburg
Rathaus B, Zimmer B440 – 443”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
“Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Soweit dennoch Auskünfte...”
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Soweit dennoch Auskünfte von anderen Stellen oder mündlich erteilt werden, sind diese nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2YZCY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestr. 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de📧
Fax: +49 536128-2057 📠
URL: www.wolfsburg.de/ausschreibungen🌏
Quelle: OJS 2018/S 143-326103 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-14) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 143-326103
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18-0279
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2Y7AZ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 034-076020 (2019-02-14)