1) Bewerbergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden soll, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse
vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.