Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Stadtverwaltung Regensburg:
Hierfür werden folgende Leistungen gefordert:
— Durchführung einer stadtweiten Online-Befragung mittels IMPULS-Test|2® und Work Ability Index,
— Auswertung der Befragung und Präsentation des Ergebnisses,
— Durchführung von Workshops sowie Erstellung und Schulung eines Leitfadens zur Ableitung geeigneter Maßnahmen,
— abschließend die Erstellung und Präsentation eines Gesamtergebnisberichts.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Aufgabenerfüllung in Form einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Die Inanspruchnahme eines Unterauftragnehmers ist zulässig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18 E 001 – Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Stadtverwaltung Regensburg”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Stadtverwaltung Regensburg:
Hierfür werden folgende Leistungen gefordert:
—...”
Kurze Beschreibung
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Stadtverwaltung Regensburg:
Hierfür werden folgende Leistungen gefordert:
— Durchführung einer stadtweiten Online-Befragung mittels IMPULS-Test|2® und Work Ability Index,
— Auswertung der Befragung und Präsentation des Ergebnisses,
— Durchführung von Workshops sowie Erstellung und Schulung eines Leitfadens zur Ableitung geeigneter Maßnahmen,
— abschließend die Erstellung und Präsentation eines Gesamtergebnisberichts.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Aufgabenerfüllung in Form einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Die Inanspruchnahme eines Unterauftragnehmers ist zulässig.
1️⃣
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtverwaltung Regensburg
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der eingereichten Unterlagen 30 % und Präsentation 15 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 55 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Das Unternehmen soll innerhalb der letzten fünf Jahre (2013 bis 2017) mindestens 3 erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte über Gefährdungsbeurteilungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Das Unternehmen soll innerhalb der letzten fünf Jahre (2013 bis 2017) mindestens 3 erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte über Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen nachweisen können. Dabei soll eine Referenz eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes (Referenz 1) und eine Referenz eine Einrichtung mit mindestens 1000 Beschäftigten (Referenz 2) betreffen. Für die dritte Referenz (Referenz 3) gelten keine besonderen Vorgaben.
Das Unternehmen beschäftigt mindestens eine Person, die:
— über Berufserfahrung in der Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen und in der Moderation von Workshops verfügt,
— Referenz 1 oder Referenz 2 betreut hat und
— das Projekt der Stadt Regensburg betreuen wird.
Entsprechende Nachweise/Bescheinigungen/Zertifikate sind beizulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-31
07:00 📅
“Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung...”
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen.
Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe.bayern.de zur Verfügung. Alternativ können die Vergabeunterlagen beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 12 € (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden unter www.vergabe.bayern.de auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich freiwillig registrieren lassen, damit wir Sie über Änderungen aktiv informieren können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB);
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9415075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
URL: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 146-334555 (2018-07-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 146-334555
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-08-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-09-06 📅
Quelle: OJS 2018/S 172-391157 (2018-09-04)
Ergänzende Angaben (2018-09-05)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-08-31 📅
Zeit: 07:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-07 📅
Zeit: 07:00
Quelle: OJS 2018/S 172-391160 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 165 635 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 146-334555
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“18 E 001 – Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Stadtverwaltung Regensburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: hr & c – Human Resources & Change Management GmbH
Postort: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 165 635 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 040-091125 (2019-02-21)