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a/ Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung zur Eignung (sh. Formblatt L124 EU).
b/ Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofortnach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail zu stellen.
c/ Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf
www.regensburg.de/vergaben unter aktuelle Ausschreibungen Dienst-/Lieferleistungen (VOL/VgV), Spalte Tätigkeit, 18 E 020 zur Verfügung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter
vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Andernfalls informieren Sie sich regelmäßig unter vorgenanntem Link, ob Bieterinformationen zum Verfahren eingestellt wurden (Holpflicht).
Alternativ können die Vergabeunterlagen unter folgender Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden:
(Sh. Ziffer I.1)
Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Die Einreichung der Angebote zu Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).