Beschreibung der Beschaffung
Umfang der Leistung:
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 für die nachfolgenden Anlagengruppen:
1) AG 4 Starkstromanlagen;
2) AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
3) AG 6 Förderanlagen.
Optional Krananlagen
Neben den Grundleistungen werden auch Besondere Leistungen vergeben.
Der Umfang dieser ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen werden im Stufenvertrag mit verbindlichen Festlegungen der Leistungserweiterungen vergeben.
Mindestanforderung an die Bieter:
Die vorgesehenen Personen des Bearbeitungsteams und deren Qualifikationen sind zu benennen.
Es sind verbindlich der Projekbearbeiter in der Planungsphase und der Bauleiter in der Ausführungsphase zu benennen:
Hinweis: Die Bearbeitung des Projektes kann auch durch nur eine Person erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass dies jedoch nur mit der beruflichen Qualifikation als Ingenieur möglich ist und sowohl alle Anforderungen als Projektbearbeiter als auch Bauleiter erfüllt sein müssen.
Projektbearbeiter Planungsphase: Ingenieur ELT oder vergleichbar:
Ingenieur
— mind. 3 Jahre Berufserfahrung, nachweisliche federführende Bearbeitung, in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bei mind. 2 der eingereichten Referenzen
Bauleiter in der Ausführungsphase: Meister oder staatlich geprüfter Techniker oder Ingenieur ELT oder vergleichbar
Mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Büros/Bietergemeinschaft:
R1: AG 1
Starkstromanlagen
Anrechenbare Kosten mind. 100 000 netto, mind. HZ II und den erbrachten Leistungsphasen 2 bis 3 und 5, 6,8
R2: AG 2
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anrechenbare Kosten mind. 100 000 EUR netto, mind. HZ II und den erbrachten Leistungsphasen 2 bis 3 und 5, 6,8
R3:AG 3
Förderanlagen
Anrechenbare Kosten mind. 35 000 EUR netto, mind. HZ I und den erbrachten Leistungsphasen 2 bis 3 und 5, 6,8
Weitere Informationen und weitere Kriterien erhalten die Vergabeunterlagen.
Die Übergabe aller Referenzen an den Bauherrn / die Inbetriebnahme durch den Bauherrn muss innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein, d. h. der Zeitpunkt der Durchführung der Planung ist entscheidend (Stichtag für der Anerkennung aller Referenzen ist der 1.8.2018).