18 E 043 – Bodenbelagsarbeiten DIN 18365 und Parkettarbeiten DIN 18356, Bauteil 1+2

Stadt Regensburg, Vergabeamt

Lieferung und einbauen von Bodenbelägen;

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-26 Auftragsbekanntmachung
2018-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-05-06 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2018-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Lieferung und einbauen von Bodenbelägen; Industrieparkett ca. 100 m Linoleum ca. 245 m Holz-Sockelleisten ca. 200 m;
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Parkettböden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regensburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de 📧
Telefon: +49 941 / 507-5629 📞
Fax: +49 941 / 507-4629 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-27 📅
Datum des Beginns: 2018-07-02 📅
Datum des Endes: 2018-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 082-183047
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Die Angebote können digital über www.vergabe.bayern.de oder in Papierform beim Vergabeamt eingereicht werden. Angebote per Telefax und E-Mail sind nicht zugelassen. Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und einbauen von Bodenbelägen;
Industrieparkett ca. 100 m
Linoleum ca. 245 m
Holz-Sockelleisten ca. 200 m;
Beschreibung siehe unter Punkt II.1.4)
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote können digital über www.vergabe.bayern.de oder in Papierform beim Vergabeamt eingereicht werden. Angebote per Telefax und E-Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Greflinger Straße 20
93055 Regensburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1)
Mindeststandards: Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Abs. 3 VOB/A
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1).
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und § 6 EU Abs. 3 Nr. 2VOB/A.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Mehr anzeigen
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3i VOB/A.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV und § 6d EU VOB/A geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeamt
Stadt Regensburg
D.-Martin-Luther-Str. 3
93047 Regensburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabeamt
Internetadresse: www.regensburg.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.bayern.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt schriftlich anzuzeigen, per E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese – wenn möglich – bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415075629 📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de 📧
Fax: +49 9415074629 📠
Internetadresse: http://www.regensburg.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 082-183047 (2018-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und einbauen von Bodenbelägen; Industrieparkett ca. 100 m Linoleum ca. 245 m Holz-Sockelleisten ca. 200 m.
Gesamtwert des Auftrags: 29744.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 138-314373
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 082-183047
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Holz-Sockelleisten ca. 200 m.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Greflinger Straße 20, 93055 Regensburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-06 📅
Name: Raumausstattung Wilhelm Poiger e.K.
Postort: Stallwang
Land: Deutschland 🇩🇪
Straubing-Bogen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 29744.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
Quelle: OJS 2018/S 138-314373 (2018-07-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 29744.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-214035
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 138-314373
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt schriftlich anzuzeigen, per E- Mail unter vergabestelle@regensburg.de. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 18 E 043 Bodenbelagsarbeiten DIN 18 365
Kurze Beschreibung: Beschreibung siehe unter Punkt II.1.4).

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt schriftlich anzuzeigen, per E- Mail unter vergabestelle@regensburg.de. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 090-214035 (2020-05-06)