Gestellung von Reinigungskräften zur Vertretung der Reinigungskräfte der Stadt Regensburg in verschiedenen Dienststellen, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendzentren der Stadt Regensburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabeamt
Telefon: +49 941 / 507-5629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 941 / 507-4629 📠
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.regensburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18 E 047 – Gestellung von Reinigungskräften zur Vertretung der Reinigungskräfte der Stadt Regensburg”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gestellung von Reinigungskräften zur Vertretung der Reinigungskräfte der Stadt Regensburg in verschiedenen Dienststellen, Schulen,...”
Kurze Beschreibung
Gestellung von Reinigungskräften zur Vertretung der Reinigungskräfte der Stadt Regensburg in verschiedenen Dienststellen, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendzentren der Stadt Regensburg
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-268614
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“18 E 047 – Gestellung von Reinigungskräften zur Vertretung der Reinigungskräfte der Stadt Regensburg” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“a) Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben (siehe Seite...”
a) Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben (siehe Seite E1);
b) Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen;
c) Anforderung/Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos unter www.vergabe.bayern.de, unter Nummer 18 E 047 zur Verfügung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Andernfalls informieren Sie sich regelmäßig unter vorgenanntem Link, ob Bieterinformationen zum Verfahren eingestellt wurden (Holpflicht).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB);
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9415075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
URL: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 201-457225 (2018-10-17)