Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens sind nur erreichbar, wenn auf kommunaler Ebene entsprechende Maßnahmen und Programme umgesetzt werden. Der Energienutzungsplan zeigt die Potentiale hinsichtlich Energieeinsparung und regenerativer Energieerzeugung im Stadtgebiet auf. Das Leitbild Energie und Klima wiederum repräsentiert die klimapolitischen Ziele der Stadt Regensburg. Diese Potentiale und Ziele sollen durch geeignete Projekte im Rahmen eines Energie und Klimaschutzmanagements in den Jahren 2019 bis 2022 umgesetzt werden. Die Effektivität der Projekte soll durch den Bewerber durch ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) sichergestellt werden. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die kommunalen Aktivitäten im Bereich der Energiewende informiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Kurze Beschreibung:
Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens sind nur erreichbar, wenn auf kommunaler Ebene entsprechende Maßnahmen und Programme umgesetzt werden. Der Energienutzungsplan zeigt die Potentiale hinsichtlich Energieeinsparung und regenerativer Energieerzeugung im Stadtgebiet auf. Das Leitbild Energie und Klima wiederum repräsentiert die klimapolitischen Ziele der Stadt Regensburg. Diese Potentiale und Ziele sollen durch geeignete Projekte im Rahmen eines Energie und Klimaschutzmanagements in den Jahren 2019 bis 2022 umgesetzt werden. Die Effektivität der Projekte soll durch den Bewerber durch ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) sichergestellt werden. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die kommunalen Aktivitäten im Bereich der Energiewende informiert werden.
Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens sind nur erreichbar, wenn auf kommunaler Ebene entsprechende Maßnahmen und Programme umgesetzt werden. Der Energienutzungsplan zeigt die Potentiale hinsichtlich Energieeinsparung und regenerativer Energieerzeugung im Stadtgebiet auf. Das Leitbild Energie und Klima wiederum repräsentiert die klimapolitischen Ziele der Stadt Regensburg. Diese Potentiale und Ziele sollen durch geeignete Projekte im Rahmen eines Energie und Klimaschutzmanagements in den Jahren 2019 bis 2022 umgesetzt werden. Die Effektivität der Projekte soll durch den Bewerber durch ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) sichergestellt werden. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die kommunalen Aktivitäten im Bereich der Energiewende informiert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Telefon: +49 941 / 507-5629📞
Fax: +49 941 / 507-4629 📠
URL der Dokumente: http://www.regensburg.de/vergaben🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-370684
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Formale Anforderungen im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verfahrens):
für die Bewerbung ist zwingend die Bewerbungsmappe der Stadt Regensburg zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen.
Diese Bewerbungsmappe (Teilnahmeantrag) kann sofort unter www.vergabe.bayern.de heruntergeladen werden.
Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag beim Vergabeamt der Stadt Regensburg einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang). Der fristwahrende Briefkasten befindet sich beim Haupteingang D.-Martin-Luther-Str. 1.
Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Formblättern und den geforderten Nachweisen in die Wertung einbezogen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit der Bewerbungsmappe einzureichen.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind,werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Hinweis zur 2. Stufe des Verfahrens:
alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert. Die Frist für den Eingang der Bearbeitungskonzepte und Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 14 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht mit allen geforderten Anlagen beim Vergabeamt der Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer an der III. Stufe (Präsentation) des Verfahrens erfolgt anhand der vorläufigen Wertung der eingereichten Bearbeitungskonzepte. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die ausschließlich zur Auswahl der Teilnehmer der III. Stufe dient. Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zum Bearbeitungskonzept werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
Hinweise zur 3. Stufe des Verfahrens:
die Aufforderung der 3 Bieter mit den höchsten Punktzahlen (Bearbeitungskonzept) zur Auftragsverhandlung mit Präsentation erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Wertung vom Bearbeitungskonzept.
Das Angebot ist in KW 45 oder 47 kostenlos in den Räumen der Stadt Regensburg zu präsentieren. Der genaue Präsentationstermin wird den Teilnehmern mit der Aufforderung mitgeteilt.
Die Vorstellung und die Projektdurchführung müssen persönlich durch das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam erfolgen. Beim Präsentationstermin muss der Bieter mindestens durch den Projektleiter und 2 weitere Mitglieder des Projektteams vertreten sein.
Formale Anforderungen im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verfahrens):
für die Bewerbung ist zwingend die Bewerbungsmappe der Stadt Regensburg zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen.
Diese Bewerbungsmappe (Teilnahmeantrag) kann sofort unter www.vergabe.bayern.de heruntergeladen werden.
Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag beim Vergabeamt der Stadt Regensburg einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang). Der fristwahrende Briefkasten befindet sich beim Haupteingang D.-Martin-Luther-Str. 1.
Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Formblättern und den geforderten Nachweisen in die Wertung einbezogen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit der Bewerbungsmappe einzureichen.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind,werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Hinweis zur 2. Stufe des Verfahrens:
alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert. Die Frist für den Eingang der Bearbeitungskonzepte und Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 14 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht mit allen geforderten Anlagen beim Vergabeamt der Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer an der III. Stufe (Präsentation) des Verfahrens erfolgt anhand der vorläufigen Wertung der eingereichten Bearbeitungskonzepte. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die ausschließlich zur Auswahl der Teilnehmer der III. Stufe dient. Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zum Bearbeitungskonzept werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
Hinweise zur 3. Stufe des Verfahrens:
die Aufforderung der 3 Bieter mit den höchsten Punktzahlen (Bearbeitungskonzept) zur Auftragsverhandlung mit Präsentation erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Wertung vom Bearbeitungskonzept.
Das Angebot ist in KW 45 oder 47 kostenlos in den Räumen der Stadt Regensburg zu präsentieren. Der genaue Präsentationstermin wird den Teilnehmern mit der Aufforderung mitgeteilt.
Die Vorstellung und die Projektdurchführung müssen persönlich durch das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam erfolgen. Beim Präsentationstermin muss der Bieter mindestens durch den Projektleiter und 2 weitere Mitglieder des Projektteams vertreten sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Fortführung bestehender Arbeitsgruppen und Projekte / Einsetzung neuer Maßnahmen zur Energiewende im Stadtgebiet / Vernetzung mit regionalen Akteuren;
Die im Energienutzungsplan bestehenden Arbeitsgruppen:
— AG 1: Bildung,
— AG 2: Regionale Energiebörse,
— AG 3: Gebäudeeffizienz,
— AG 4: Wärmenetze,
— AG 5: Erneuerbare Energien,
— AG 6: Regensburger EnergieEffizienzNetzwerk (REEN),
— AG 7: Mobilität.
Mit regionalen und überregionalen Akteuren sollen fortgeführt und die bereits begonnenen Projekte und Aktionen weiterhin unterstützt werden. Weitere Projekte zur Umsetzung der Energiewende, beispielsweise im Bereich Quartierssanierung (Gebäudeeffizienz, blaue und grüne Infrastruktur) sollen umgesetzt werden.
Mit regionalen und überregionalen Akteuren sollen fortgeführt und die bereits begonnenen Projekte und Aktionen weiterhin unterstützt werden. Weitere Projekte zur Umsetzung der Energiewende, beispielsweise im Bereich Quartierssanierung (Gebäudeeffizienz, blaue und grüne Infrastruktur) sollen umgesetzt werden.
Neben dieser Arbeits- und Konzeptionsebene des ENP ist ein Lenkungs- und Beratungsgremium installiert. Hier werden die Ideen, Konzepte und Projekte, welche im Zuge der Umsetzung des ENPs entstehen, bewertet und auf deren Umsetzbarkeit geprüft werden.
Neben dieser Arbeits- und Konzeptionsebene des ENP ist ein Lenkungs- und Beratungsgremium installiert. Hier werden die Ideen, Konzepte und Projekte, welche im Zuge der Umsetzung des ENPs entstehen, bewertet und auf deren Umsetzbarkeit geprüft werden.
2) Umsetzung Leitbild Energie und Klima
Im Zuge der Umsetzung des ENP wurde in zahlreichen Werkstätten mit intensiver Akteursbeteiligung das Leitbild Energie und Klima erarbeitet. Es stellt die Zielrichtung der städtischen Entwicklung in diesem Bereich dar und weist den Weg hin zur Realisierung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens bis zum Jahr 2050 auf kommunaler Ebene auf. Für jeden der 12 Leitsätze sind entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Im Zuge der Umsetzung des ENP wurde in zahlreichen Werkstätten mit intensiver Akteursbeteiligung das Leitbild Energie und Klima erarbeitet. Es stellt die Zielrichtung der städtischen Entwicklung in diesem Bereich dar und weist den Weg hin zur Realisierung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens bis zum Jahr 2050 auf kommunaler Ebene auf. Für jeden der 12 Leitsätze sind entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Besonders zu berücksichtigen sind: Potential zur lokalen CO2-Reduktion, Zeithorizont zur Umsetzung und Wirkungsentfaltung, Kosten und Kosteneffizienz.
Die Maßnahmen und Projekte sind entsprechend ihrer kurz- mittel- und langfristig wirkenden Luftschadstoffreduzierung, unter Berücksichtigung des Umfangs der Wirkungen auf die Bevölkerung und der prognostizierten Umsetzungskosten darzustellen;
Der Energienutzungsplan stellt eine erste Arbeitsgrundlage im Bereich Energie dar. Diese kann jedoch nur eine Momentaufnahme sein. Durch realisierte Projekte und durchgeführte Maßnahmen im Zuge des Projekts der Umsetzung des ENP sowie durch die städtische Entwicklung ändern sich die Zahlen und Daten der dargestellten Bereiche. Eine regelmäßige Aktualisierung der Daten durch ist daher unumgänglich. Zusätzlich erfordern die Leitsätze 2 und 12 aus dem Leitbild Energie und Klima ein fortschreibbares Umsetzungskonzept sowie ein sektorenübergreifendes CO2- und Energiemonitoring. Dieses Monitoring soll zusammen mit der Verstetigung der Umsetzung des ENP sowie der anderen Leitsätze unter dem Titel „Energie und Klimaschutzmanagement der Stadt Regensburg“ zusammengefasst werden. Zum Monitoring der Effektivität und Effizienz des Energie und Klimaschutzmanagements der Stadt Regensburg soll ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem implementiert werden;
Der Energienutzungsplan stellt eine erste Arbeitsgrundlage im Bereich Energie dar. Diese kann jedoch nur eine Momentaufnahme sein. Durch realisierte Projekte und durchgeführte Maßnahmen im Zuge des Projekts der Umsetzung des ENP sowie durch die städtische Entwicklung ändern sich die Zahlen und Daten der dargestellten Bereiche. Eine regelmäßige Aktualisierung der Daten durch ist daher unumgänglich. Zusätzlich erfordern die Leitsätze 2 und 12 aus dem Leitbild Energie und Klima ein fortschreibbares Umsetzungskonzept sowie ein sektorenübergreifendes CO2- und Energiemonitoring. Dieses Monitoring soll zusammen mit der Verstetigung der Umsetzung des ENP sowie der anderen Leitsätze unter dem Titel „Energie und Klimaschutzmanagement der Stadt Regensburg“ zusammengefasst werden. Zum Monitoring der Effektivität und Effizienz des Energie und Klimaschutzmanagements der Stadt Regensburg soll ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem implementiert werden;
4) Öffentlichkeitsarbeit
Sämtliche bisherigen Aktivitäten der Stadt Regensburg zur Umsetzung des ENP wurden auf der eigens dafür eingerichteten Homepage www.regensburg-effizient.de dokumentiert. Die Pflege und Aktualisierung der Homepage soll stetig weitergeführt werden. Die Maßnahmen der Stadt Regensburg im Bereich Klimapolitik, wie beispielsweise die Förderprogramme im Rahmen von Regensburg effizient oder das Solardachpotentialkataster sollen konsequent in die Öffentlichkeit getragen werden. Eine entsprechende Strategie mit gezielt platzierten Aktionen soll vom Auftragnehmer erstellt werden.
Sämtliche bisherigen Aktivitäten der Stadt Regensburg zur Umsetzung des ENP wurden auf der eigens dafür eingerichteten Homepage www.regensburg-effizient.de dokumentiert. Die Pflege und Aktualisierung der Homepage soll stetig weitergeführt werden. Die Maßnahmen der Stadt Regensburg im Bereich Klimapolitik, wie beispielsweise die Förderprogramme im Rahmen von Regensburg effizient oder das Solardachpotentialkataster sollen konsequent in die Öffentlichkeit getragen werden. Eine entsprechende Strategie mit gezielt platzierten Aktionen soll vom Auftragnehmer erstellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regensburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und die entsprechenden Hinweise in der Bewerbungsmappe.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber gemäß § 45 VgV Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber gemäß § 45 VgV Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Es werden Angaben zu Folgendem verlangt:
eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden. In der Bewerbungsphase kann die Berufshaftpflichtversicherung durch Eigenerklärung erfolgen. Im Auftragsfall ist diese dann in entsprechender Höhe nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden. In der Bewerbungsphase kann die Berufshaftpflichtversicherung durch Eigenerklärung erfolgen. Im Auftragsfall ist diese dann in entsprechender Höhe nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers verlangt der öffentliche Auftraggeber Folgendes:
Mindestanforderungen an den Bewerber:
Bearbeitungsteam: für die Durchführung des Projekts sind ausreichend personelle Kapazitäten (mind. 150 Personentage pro Jahr) einzuplanen. Alle Mitarbeiter/innen des Projektteams sind verbindlich zu benennen. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, wobei die Eignungsanforderungen auch durch den neuen Mitarbeiter erfüllt werden müssen und diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzuweisen sind. Bei der Projektdurchführung kommt nur qualifiziertes Fachpersonal mit einschlägigem Hochschulabschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in dem Bereich Energie und Klimaschutz zum Einsatz. Der Teamleiter verfügt über mind. 10 Jahre einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Hochschulabschlüsse sind Hochschulabschlüsse aus den Bereichen Ingenieurwesen (mind. 2 Projektmitarbeiter, davon einer mit mehr als 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung), Betriebswirtschaft (1 Projektmitarbeiter), und Öffentlichkeitsarbeit/Umweltbildung/Lehramt (1 Projektmitarbeiter). Entsprechende Nachweise sind in Kopie beizulegen.
Bearbeitungsteam: für die Durchführung des Projekts sind ausreichend personelle Kapazitäten (mind. 150 Personentage pro Jahr) einzuplanen. Alle Mitarbeiter/innen des Projektteams sind verbindlich zu benennen. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, wobei die Eignungsanforderungen auch durch den neuen Mitarbeiter erfüllt werden müssen und diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzuweisen sind. Bei der Projektdurchführung kommt nur qualifiziertes Fachpersonal mit einschlägigem Hochschulabschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in dem Bereich Energie und Klimaschutz zum Einsatz. Der Teamleiter verfügt über mind. 10 Jahre einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Hochschulabschlüsse sind Hochschulabschlüsse aus den Bereichen Ingenieurwesen (mind. 2 Projektmitarbeiter, davon einer mit mehr als 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung), Betriebswirtschaft (1 Projektmitarbeiter), und Öffentlichkeitsarbeit/Umweltbildung/Lehramt (1 Projektmitarbeiter). Entsprechende Nachweise sind in Kopie beizulegen.
Mindestanforderungen an die Referenzen des Büros/ der Bewerbergemeinschaft:
es sind mindestens 3 Referenzen (K.O-Referenzen) für öffentliche Auftraggeber nachzuweisen. Die Referenzanforderungen sind durch mindestens 3 verschiedene Referenzen nachzuweisen. Werden nicht alle Referenzanforderungen vollumfänglich erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus der Wertung aufgrund fehlender Eignung.
es sind mindestens 3 Referenzen (K.O-Referenzen) für öffentliche Auftraggeber nachzuweisen. Die Referenzanforderungen sind durch mindestens 3 verschiedene Referenzen nachzuweisen. Werden nicht alle Referenzanforderungen vollumfänglich erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus der Wertung aufgrund fehlender Eignung.
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, wobei mindestens 3 der folgenden Bereiche zwingend abgedeckt sein müssen:
— Umsetzung eines Energienutzungsplans oder die Erstellung eines Klimaschutz- und/oder Energiemanagementkonzepts für einen öffentlichen Auftraggeber,
— Durchführung von Energieeffizienz-Projekten oder Projekten zum Einsatz innovativer Energien für einen öffentlichen Auftraggeber oder ein Unternehmen,
— Öffentlichkeitsarbeit für Bürger und Unternehmen oder Bildungsarbeit in Schulen,
— Erarbeiten einer kommunalen Förderrichtlinie im Bereich Energieeffizienz oder Klima.
Eines der eingereichten Referenzprojekte muss ferner in einer Kommune mit mehr als 100 000 Einwohnern durchgeführt worden sein. Eines der Referenzprojekte muss in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft stattgefunden haben.
Der Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 1.8.2013, d. h. die Übergabe des erfolgreich abgeschlossen Projekts an den Auftraggeber muss nach diesem Termin erfolgt sein. Weitergehende differenzierende Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Der Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 1.8.2013, d. h. die Übergabe des erfolgreich abgeschlossen Projekts an den Auftraggeber muss nach diesem Termin erfolgt sein. Weitergehende differenzierende Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind (§ 75 Abs. 2 VgV).
Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistung der hier gegebenen Art ausgerichtet ist.
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2014/24/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2014/24/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Referenzanforderungen sind durch mindestens 3 verschiedene Referenzen nachzuweisen (I. Stufe). Werden nicht alle Referenzanforderungen vollumfänglich erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus der Wertung aufgrund fehlender Eignung.
Alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe (II. Stufe). Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert.
Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl bei der vorläufigen Bewertung des Bearbeitungskonzepts werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los. Die Erkenntnisse der Präsentation des finalen Bearbeitungskonzeptes einschließlich der aus den Auftraggeberfragen gegebenenfalls ergänzenden Leistungen haben die Teilnehmer der III. Stufe in einem finalen Angebot zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Auftragsverhandlungen werden alle Teilnehmer zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl bei der vorläufigen Bewertung des Bearbeitungskonzepts werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los. Die Erkenntnisse der Präsentation des finalen Bearbeitungskonzeptes einschließlich der aus den Auftraggeberfragen gegebenenfalls ergänzenden Leistungen haben die Teilnehmer der III. Stufe in einem finalen Angebot zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Auftragsverhandlungen werden alle Teilnehmer zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept und Präsenation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Formale Anforderungen im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verfahrens):
für die Bewerbung ist zwingend die Bewerbungsmappe der Stadt Regensburg zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen.
Diese Bewerbungsmappe (Teilnahmeantrag) kann sofort unter www.vergabe.bayern.de heruntergeladen werden.
Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag beim Vergabeamt der Stadt Regensburg einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang). Der fristwahrende Briefkasten befindet sich beim Haupteingang D.-Martin-Luther-Str. 1.
Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag beim Vergabeamt der Stadt Regensburg einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang). Der fristwahrende Briefkasten befindet sich beim Haupteingang D.-Martin-Luther-Str. 1.
Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Formblättern und den geforderten Nachweisen in die Wertung einbezogen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit der Bewerbungsmappe einzureichen.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind,werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Hinweis zur 2. Stufe des Verfahrens:
alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert. Die Frist für den Eingang der Bearbeitungskonzepte und Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 14 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht mit allen geforderten Anlagen beim Vergabeamt der Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer an der III. Stufe (Präsentation) des Verfahrens erfolgt anhand der vorläufigen Wertung der eingereichten Bearbeitungskonzepte. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die ausschließlich zur Auswahl der Teilnehmer der III. Stufe dient. Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zum Bearbeitungskonzept werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert. Die Frist für den Eingang der Bearbeitungskonzepte und Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 14 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht mit allen geforderten Anlagen beim Vergabeamt der Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer an der III. Stufe (Präsentation) des Verfahrens erfolgt anhand der vorläufigen Wertung der eingereichten Bearbeitungskonzepte. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die ausschließlich zur Auswahl der Teilnehmer der III. Stufe dient. Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zum Bearbeitungskonzept werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
Hinweise zur 3. Stufe des Verfahrens:
die Aufforderung der 3 Bieter mit den höchsten Punktzahlen (Bearbeitungskonzept) zur Auftragsverhandlung mit Präsentation erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Wertung vom Bearbeitungskonzept.
Das Angebot ist in KW 45 oder 47 kostenlos in den Räumen der Stadt Regensburg zu präsentieren. Der genaue Präsentationstermin wird den Teilnehmern mit der Aufforderung mitgeteilt.
Die Vorstellung und die Projektdurchführung müssen persönlich durch das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam erfolgen. Beim Präsentationstermin muss der Bieter mindestens durch den Projektleiter und 2 weitere Mitglieder des Projektteams vertreten sein.
Die Vorstellung und die Projektdurchführung müssen persönlich durch das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam erfolgen. Beim Präsentationstermin muss der Bieter mindestens durch den Projektleiter und 2 weitere Mitglieder des Projektteams vertreten sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
Fax: +49 981/531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 162-370684 (2018-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 417 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Formale Anforderungen im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verfahrens):
Für die Bewerbung ist zwingend die Bewerbungsmappe der Stadt Regensburg zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen.
Diese Bewerbungsmappe (Teilnahmeantrag) kann sofort unter www.vergabe.bayern.de heruntergeladen werden.
Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag beim Vergabeamt der Stadt Regensburg einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang). Der fristwahrende Briefkasten befindet sich beim Haupteingang D.-Martin-Luther-Str. 1.
Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Formblättern und den geforderten Nachweisen in die Wertung einbezogen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit der Bewerbungsmappe einzureichen.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind,werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Hinweis zur 2. Stufe des Verfahrens:
Alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert. Die Frist für den Eingang der Bearbeitungskonzepte und Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 14 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht mit allen geforderten Anlagen beim Vergabeamt der Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer an der III. Stufe (Präsentation) des Verfahrens erfolgt anhand der vorläufigen Wertung der eingereichten Bearbeitungskonzepte. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die ausschließlich zur Auswahl der Teilnehmer der III. Stufe dient. Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zum Bearbeitungskonzept werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
Hinweise zur 3. Stufe des Verfahrens:
Die Aufforderung der 3 Bieter mit den höchsten Punktzahlen (Bearbeitungskonzept) zur Auftragsverhandlung mit Präsentation erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Wertung vom Bearbeitungskonzept.
Das Angebot ist in KW 45 oder 47 kostenlos in den Räumen der Stadt Regensburg zu präsentieren. Der genaue Präsentationstermin wird den Teilnehmern mit der Aufforderung mitgeteilt.
Die Vorstellung und die Projektdurchführung müssen persönlich durch das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam erfolgen. Beim Präsentationstermin muss der Bieter mindestens durch den Projektleiter und 2 weitere Mitglieder des Projektteams vertreten sein.
Formale Anforderungen im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verfahrens):
Für die Bewerbung ist zwingend die Bewerbungsmappe der Stadt Regensburg zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen.
Diese Bewerbungsmappe (Teilnahmeantrag) kann sofort unter www.vergabe.bayern.de heruntergeladen werden.
Die Bewerbungen sind im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag beim Vergabeamt der Stadt Regensburg einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang). Der fristwahrende Briefkasten befindet sich beim Haupteingang D.-Martin-Luther-Str. 1.
Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Formblättern und den geforderten Nachweisen in die Wertung einbezogen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit der Bewerbungsmappe einzureichen.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind,werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Hinweis zur 2. Stufe des Verfahrens:
Alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert. Die Frist für den Eingang der Bearbeitungskonzepte und Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 14 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht mit allen geforderten Anlagen beim Vergabeamt der Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer an der III. Stufe (Präsentation) des Verfahrens erfolgt anhand der vorläufigen Wertung der eingereichten Bearbeitungskonzepte. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die ausschließlich zur Auswahl der Teilnehmer der III. Stufe dient. Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zum Bearbeitungskonzept werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
Hinweise zur 3. Stufe des Verfahrens:
Die Aufforderung der 3 Bieter mit den höchsten Punktzahlen (Bearbeitungskonzept) zur Auftragsverhandlung mit Präsentation erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Wertung vom Bearbeitungskonzept.
Das Angebot ist in KW 45 oder 47 kostenlos in den Räumen der Stadt Regensburg zu präsentieren. Der genaue Präsentationstermin wird den Teilnehmern mit der Aufforderung mitgeteilt.
Die Vorstellung und die Projektdurchführung müssen persönlich durch das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam erfolgen. Beim Präsentationstermin muss der Bieter mindestens durch den Projektleiter und 2 weitere Mitglieder des Projektteams vertreten sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Fortführung bestehender Arbeitsgruppen und Projekte / Einsetzung neuer Maßnahmen zur Energiewende im Stadtgebiet / Vernetzung mit regionalen Akteuren,
Die im Energienutzungsplan bestehenden Arbeitsgruppen
Die Maßnahmen und Projekte sind entsprechend ihrer kurz- mittel- und langfristig wirkenden Luftschadstoffreduzierung, unter Berücksichtigung des Umfangs der Wirkungen auf die Bevölkerung und der prognostizierten Umsetzungskosten darzustellen.
Der Energienutzungsplan stellt eine erste Arbeitsgrundlage im Bereich Energie dar. Diese kann jedoch nur eine Momentaufnahme sein. Durch realisierte Projekte und durchgeführte Maßnahmen im Zuge des Projekts der Umsetzung des ENP sowie durch die städtische Entwicklung ändern sich die Zahlen und Daten der dargestellten Bereiche. Eine regelmäßige Aktualisierung der Daten durch ist daher unumgänglich. Zusätzlich erfordern die Leitsätze 2 und 12 aus dem Leitbild Energie und Klima ein fortschreibbares Umsetzungskonzept sowie ein sektorenübergreifendes CO2- und Energiemonitoring. Dieses Monitoring soll zusammen mit der Verstetigung der Umsetzung des ENP sowie der anderen Leitsätze unter dem Titel „Energie und Klimaschutzmanagement der Stadt Regensburg“ zusammengefasst werden. Zum Monitoring der Effektivität und Effizienz des Energie und Klimaschutzmanagements der Stadt Regensburg soll ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem implementiert werden.
Der Energienutzungsplan stellt eine erste Arbeitsgrundlage im Bereich Energie dar. Diese kann jedoch nur eine Momentaufnahme sein. Durch realisierte Projekte und durchgeführte Maßnahmen im Zuge des Projekts der Umsetzung des ENP sowie durch die städtische Entwicklung ändern sich die Zahlen und Daten der dargestellten Bereiche. Eine regelmäßige Aktualisierung der Daten durch ist daher unumgänglich. Zusätzlich erfordern die Leitsätze 2 und 12 aus dem Leitbild Energie und Klima ein fortschreibbares Umsetzungskonzept sowie ein sektorenübergreifendes CO2- und Energiemonitoring. Dieses Monitoring soll zusammen mit der Verstetigung der Umsetzung des ENP sowie der anderen Leitsätze unter dem Titel „Energie und Klimaschutzmanagement der Stadt Regensburg“ zusammengefasst werden. Zum Monitoring der Effektivität und Effizienz des Energie und Klimaschutzmanagements der Stadt Regensburg soll ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem implementiert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Name: Energieagentur Regensburg e.V.
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 417 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung ist zwingend die Bewerbungsmappe der Stadt Regensburg zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen.
Alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert. Die Frist für den Eingang der Bearbeitungskonzepte und Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 14 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht mit allen geforderten Anlagen beim Vergabeamt der Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer an der III. Stufe (Präsentation) des Verfahrens erfolgt anhand der vorläufigen Wertung der eingereichten Bearbeitungskonzepte. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die ausschließlich zur Auswahl der Teilnehmer der III. Stufe dient. Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zum Bearbeitungskonzept werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
Alle geeigneten Bewerber qualifizieren sich für die nächste Stufe. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Bearbeitungskonzepts sowie eines Erstangebots (Preisangebot) aufgefordert. Die Frist für den Eingang der Bearbeitungskonzepte und Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 14 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht mit allen geforderten Anlagen beim Vergabeamt der Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer an der III. Stufe (Präsentation) des Verfahrens erfolgt anhand der vorläufigen Wertung der eingereichten Bearbeitungskonzepte. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die ausschließlich zur Auswahl der Teilnehmer der III. Stufe dient. Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zum Bearbeitungskonzept werden in der III. Stufe zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
Die Aufforderung der 3 Bieter mit den höchsten Punktzahlen (Bearbeitungskonzept) zur Auftragsverhandlung mit Präsentation erfolgt nach Abschluss der vorläufigen Wertung vom Bearbeitungskonzept.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB);