Videoüberwachung der Bodenaustauscharbeiten an Einzelspundwandkästen im Rahmen der Umsetzung des Sonderbetriebsplanes „Bodenaustausch“ zugehörig zum Abschlussbetriebsplan „Boden und Grundwasser Werkgelände Schwarze Pumpe“ Az.: 2588/00
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: 1602600108
Postanschrift: Knappenstraße 1
Postort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3573/84/4472📞
E-Mail: marko.walter@lmbv.de📧
Fax: +49 3573/84/4643 📠
Region: Oberspreewald-Lausitz🏙️
URL: http://www.lmbv.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.lmbv-einkauf.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Unternehmen des Bundes
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1811400106 Videoüberwachung Bodenaustausch Schwarze Pumpe 2018-2022
1811400106
Produkte/Dienstleistungen: Umweltverbesserungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Videoüberwachung der Bodenaustauscharbeiten an Einzelspundwandkästen im Rahmen der Umsetzung des Sonderbetriebsplanes „Bodenaustausch“ zugehörig zum...”
Kurze Beschreibung
Videoüberwachung der Bodenaustauscharbeiten an Einzelspundwandkästen im Rahmen der Umsetzung des Sonderbetriebsplanes „Bodenaustausch“ zugehörig zum Abschlussbetriebsplan „Boden und Grundwasser Werkgelände Schwarze Pumpe“ Az.: 2588/00
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Industriepark Schwarze Pumpe
Beschreibung der Beschaffung:
“Spätestens also mit Beginn der Aushubarbeiten in den Einzelspundwandkästen wird eine permanente videotechnische Überwachung der Aushubarbeiten umgesetzt....”
Beschreibung der Beschaffung
Spätestens also mit Beginn der Aushubarbeiten in den Einzelspundwandkästen wird eine permanente videotechnische Überwachung der Aushubarbeiten umgesetzt. Diese Überwachung wird mit 2 Schwerpunkten ausgeführt:
1) Videoüberwachung der gesamten Arbeitsebene mit der Einfahrt aller 6 Aushubbereiche bzw. Bauabschnitte über den Kamerastandort 1.
Die Arbeitsebenen werden als Schwarzbereiche betrieben. Der auf der Arbeitsebene tätige Personenkreis muss deshalb über die erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen verfügen. Das schränkt den Personenkreis, der auf der Arbeitsebene tätig werden kann, stark ein. Innerhalb der Arbeitsebene sind aber bei einer eingeschränkten Flächengröße eine Vielzahl unterschiedlicher und zum Teil auch durchaus komplizierter Arbeiten auszuführen bzw. Leistungen zu erbringen, die eine entsprechende Übersicht und Koordination erfordern. Die Videoüberwachung bildet hier ein unterstützendes Element, das auch einem Personenkreis ohne die arbeitsmedizinischen Untersuchungen ermöglicht, in Echtzeit die Situation auf der jeweiligen Arbeitsebene zu erfassen und gegebenenfalls Maßnahmen festzulegen oder Entscheidungen zu treffen, die für die konkreten Arbeiten erforderlich sein können. Auch Festlegungen zum temporären Aufheben des Schwarzbereiches auf der Arbeitsebene für Spezialarbeiten (z. B. Kraneinsatz oder Umsetzen der Anlagen der Luftabsaugung und Luftreinigung) können unter Nutzung der Ergebnisse der messtechnischen und der Videoüberwachung schneller zielführend getroffen werden.
Einen wesentlichen Aspekt stellt hier aber auch die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen und der qualitätsgerechten Ausführung der Arbeiten insgesamt dar.
2) Videoüberwachung der Arbeiten an dem jeweils konkret bearbeiteten Einzelspundwandkasten über den Kamerastandort 2.
Die aufwendigsten und gefährlichsten Arbeiten sind beim Aushub der Einzelspundwandkästen von 4,5 bis 14,0 m Tiefe umzusetzen. Der Innenbereich der Einzelspundwandkästen kann über den Kamerastandort 1 nicht erfasst werden. Beim Bodenaushub in den Einzelspundwandkästen, dem Einbau des Aussteifungsgurtes, dem Abpumpen des kontaminierten Grundwassers und der Verfüllung des jeweiligen SWK bis zum Ausbau des Aussteifungsgurtes muss der Schwarzbereich zwingend durchgehend aufrechterhalten werden. Es kann also wieder nur ein eingeschränkter Personenkreis zum Einsatz kommen. Die genannten Arbeiten erfordern aber den Einsatz von Personal innerhalb bzw. direkt am Rand des jeweiligen SWK. Über die Videoüberwachung wird auch hier die Klärung technischer Fragen und Probleme unter Einbezug von Personen, die nicht über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen verfügen, ermöglicht. Weiterhin wird eine schnelle Orientierung bei Havarien oder Unfällen gewährleistet.
Wie beim Kamerastandort 1 stellt aber auch hier die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen und der qualitätsgerechten Ausführung der Arbeiten insgesamt einen maßgeblichen Nutzungsaspekt dar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-15 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in ein Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Vorlage einer Bescheinigung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in ein Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Vorlage einer Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Bieter die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Nachweis über die Zahl der beim Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: Nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission) Als Nachweis gilt auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einverständniserklärung zur Videoüberwachung für alle an der Leistung beteiligten Arbeitnehmer
Mit dem Angebot sind durch den Bieter mindestens 3 Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einverständniserklärung zur Videoüberwachung für alle an der Leistung beteiligten Arbeitnehmer
Mit dem Angebot sind durch den Bieter mindestens 3 Referenzen aus den letzten 8 Jahren für die längerfristige (vorzugsweise mehrjährige) videotechnische Überwachung und die Langzeit-Zeitraffer-Baudokumentation von Bauleistungen oder Sanierungsarbeiten vorzugsweise im Bereich von Industrieanlagen vorzulegen. Die Referenzen sind mit Benennung des Projektes, der Zeitdauer, des Auftraggebers und eines kompetenten Ansprechpartners des Auftraggebers.
Zusätzlich ist der Nachweis der Tauglichkeit der eingesetzten Arbeitnehmer für die Arbeiten mit den unten genannten Gefahrstoffen zu erbringen. Dies erfolgt entsprechend der Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist den hier eingesetzten Arbeitnehmern die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist den hier eingesetzten Arbeitnehmern die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen Benzol, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Toluol und Xylol anzubieten und von diesen in Anspruch zu nehmen. Die erforderlichen Untersuchungen orientieren sich dabei an den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen:
G 8 „Benzol“, DGUV Information 250-409,
G 11 „Schwefelwasserstoff“, DGUV Information 250-412,
G 29 „Benzolhomologe (Toluol, Xylole)“, DGUV Information 250-430,
G 40 „Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe“, DGUV Information 250-442.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe Abschnitt I.1
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, steht unter Bergaufsicht.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289/9499/163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289/9499/163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: LMBV mbH
Postanschrift: Knappenstraße 1
Postort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 128-291822 (2018-07-03)