Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form vorzulegen:
1) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber geschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dip.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dip.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 – 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz.
Nachfolgende Angaben sind im Formblatt einzutragen:
— Art der Maßnahme (Bauen im Bestand, Neubau),
— Art der Nutzung (Kulturbau, Sonstiges) und Angabe der Honorarzone des Projektes (HOAI),
— Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro),
— Art des Auftraggebers (privater AG / öffentlicher AG),
— Projektgröße, durch Angabe der Baukosten brutto (Gesamt),
— Angabe der BGF,
— Projektdauer,
— Alter der Referenz,
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten Projektstufen und
Handlungsbereiche, sowie Angabe der erbrachten Projektstufen und Handlungsbereiche in Anlehnung an AHO),
— Leistungsstand der Referenz,
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind Beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. vier DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand / nach öffentlichen Vergabevorschriften sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Bei privaten und öffentlichen Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Zusatzinformation bezüglich der Referenzen:
Sofern Bewerber bereits für das Land Hessen tätig waren, haben sie dies – bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - unter Angabe laufender und abgeschlossener Baumaßnahmen, des konkreten Leistungsumfangs sowie eines Ansprechpartners, vollständig mitzuteilen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.