Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Bauleiter (BL),
— der stellvertretende Bauleiter (stv. BL).
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren (Beginn ab 1.1.2008) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme;
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift;
c) Anrechenbare Kosten der Maßnahme (netto);
d) erbrachte Leistungsphasen;
e) Leistungszeitraum (von/bis);
f) Rechnungswert Honorar (netto).
Für den Bauleiter und den stellvertretenden Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren (Beginn ab 1.1.2008) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme;
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift;
c) Anrechenbare Kosten der Maßnahme (netto);
d) erbrachte Leistungsphasen;
e) Leistungszeitraum (von/bis);
f) Rechnungswert Honorar (netto).
Erfahrungen beim Umbau von Heizzentralen im laufenden Betrieb werden gem. Bewertungsmatrix positiv bewertet.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Fach- und Führungskräfte in der Fachrichtung Versorgungstechnik ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welches Gerät und welche technische Ausstattung er für die Dienstleistung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).