Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
http://www.lbbnet.de/icc/LBB/nav/ffa/ffa50208-facf-6111-be59-262700266cb5.htm
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt.
1) Referenzen: Es müssen mind. 2 Referenzen vorgelegt werden mit vergleichbaren Leistungen. Als „vergleichbare Leistungen“ im Sinne von VOB/A § 6 EU sind Asphaltarbeiten von Flugbetriebsflächen oder anderen übergeordneten Verkehrswegen (Autobahn oder mehrstreifige Bundesstraßen) im Einbauverfahren „heiß an heiß“ mit einem Auftragswert von mindestens 5 000 000,00 €, welche in den letzten 3 Jahren durchgeführt wurden, anzugeben. Der Mindestumsatz muss hierbei bei ca. 1 Mio €/ Monat gelegen haben.
Des Weiteren 2 Referenzen für die Erstellung von Kabeltiefbauarbeiten mit Herstellkosten von mindestens 200 000,00 €.
2) Maschinenpark: Die Herstellung der Asphaltschichten wird mit 2 Fertigern und dazugehörigen Beschickern einschließlich entsprechenden Walzenzügen ausgeführt. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu führen, dass zum Zeitpunkt der Ausführung mindestens 2 Großfräsen sowie 2 Fertiger einschl. Beschicker und Walzenzüge im Unternehmen / der Bietergemeinschaft vorhanden sind. Zusätzlich ist schriftlich zu bestätigen, dass diese im Ausführungszeitraum für das hier ausgeschriebene Bauvorhaben verfügbar sind. Es ist weiterhin der Nachweis beizubringen, dass entsprechend geschultes Personal aus dem eigenen Unternehmen, der Bietergemeinschaft, verfügbar ist. Es sind entsprechende Schulungsnachweise vorzulegen.
Des Weiteren ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu führen, dass mind. ein Betongroßfertiger mit vollmechanisch arbeitender Betonverteilung, Verdichtungseinheit, inkl. Innenrüttler und ggf. auch Ankersetzgerät sowie Smoother und Arbeitsbühne für Besenstrich für Einbaubreiten bis 15 m im Unternehmen / der Bietergemeinschaft vorhanden ist. Es ist weiterhin der Nachweis beizubringen, dass entsprechend geschultes Personal aus dem eigenen Unternehmen, der Bietergemeinschaft, verfügbar ist. Es sind entsprechende Schulungsnachweise vorzulegen.
3) Nachweise: Neben den unter 2. genannten Schulungsnachweisen ist weiterhin nachzuweisen, dass das Unternehmen/ die Bietergemeinschaft im Besitz eines Gütezeichens Kanalbau für den Ausführungsbereich AK 2 oder eines hiermit vergleichbaren Gütezeichens ist.
Der Beton wird nach Eigenschaften der Überwachungsklasse 2 verarbeitet. Das Bauunternehmen muss über eine ständige Betonprüfstelle verfügen, die mit allen Geräten und Einrichtungen zur Durchführung der Prüfungen ausgestattet ist und von einen in der Betontechnik erfahrenen Fachmann / Fachfrau geleitet wird, der die dafür notwendigen erweiterten beton technologischen Kenntnisse durch eine Bescheinigung einer hierfür anerkannten Stelle nachweisen kann. Der Nachweis ist zu erbringen.
Teilnahmeanträge, die die geforderten Eignungsnachweise gem. VOB/A § 6a EU sowie die zusätzlichen Nachweise zu Ziffer 1, 2 und 3 (einschl. der schriftlichen Bestätigung der Verfügbarkeit des Maschinenparks) nicht enthalten, werden nicht berücksichtigt.