Rahmenvertrag Kauf Web Proxy-Lösung als Hardware Appliance zwecks Authentifizierung, Prüfung und Filterung von Internet-Zugriffen
— Kauf Hardware-Appliance
— Kauf Lizenzen
— Kauf Herstellerservice (Instandhaltung, Pflege)
— Dienstleistungen (wenige)
— keine Cloud-Lösung
— keine Mietlösung: Subscriptions müssen getrennt bestellbar in Kauf und Pflege angeboten werden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18GEA34415 Rahmenvertrag Kauf Web Proxy-Lösung als Hardware Appliance zwecks Authentifizierung, Prüfung und Filterung von Internet-Zugriffen
18GEA34415”
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Kauf Web Proxy-Lösung als Hardware Appliance zwecks Authentifizierung, Prüfung und Filterung von Internet-Zugriffen
— Kauf...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag Kauf Web Proxy-Lösung als Hardware Appliance zwecks Authentifizierung, Prüfung und Filterung von Internet-Zugriffen
— Kauf Hardware-Appliance
— Kauf Lizenzen
— Kauf Herstellerservice (Instandhaltung, Pflege)
— Dienstleistungen (wenige)
— keine Cloud-Lösung
— keine Mietlösung: Subscriptions müssen getrennt bestellbar in Kauf und Pflege angeboten werden
Abschluss eines mengenoffenen Rahmenvertrages für die DB Systel GmbH als IT-Dienstleister für den Konzern Deutsche Bahn AG. Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Rahmenvertrages eine Projekt-Beauftragung einer Web-Proxy-Lösung für ca. 100 000 User als Rahmenvertragsabruf auszulösen. Die Web Proxy-Lösung soll die Funktion der Authentifizierung, Prüfung und Filterung gemäß den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen erfüllen. Es sollen sowohl User im DB Intranet als auch optional zu einem späteren Zeitpunkt auf mobilen Endgeräten im Internet durch diese Lösung geschützt werden. Die Lösung soll aus Hardware-Appliances bestehen. Ein Mietlösung ist nicht vorgesehen. Dieses bedeutet, dass ggf. notwendige Lizenzen getrennt in Kauf und Pflege angeboten werden müssen. Ein Cloud-Lösung ist nicht Vergabegegenstand.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verlängerung um dreimal 12 Monate nach Ablauf der Hauptvertragslaufzeit von 60 Monaten” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional: Erweiterung des Schutzes auf mobile Endgeräte, welche sich nicht im Intranet der DB AG befinden (keine Cloud-Lösung)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bietereigenerklärung – Dokument „01 III.1.1 Persönliche Lage - Bietereigenerklärung 1.1.DOCM“ – ist im Vergabeportal herunterladbar. Der Bewerber hat...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bietereigenerklärung – Dokument „01 III.1.1 Persönliche Lage - Bietereigenerklärung 1.1.DOCM“ – ist im Vergabeportal herunterladbar. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Befähigung das Dokument ausgefüllt und unterzeichnet abzugeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge und Nummerierung in einer Anlagekurz und prägnant zufassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck kann über das Vergabeportal heruntergeladen werden.
— unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung
Der Bieter hat die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung „Vertraulichkeitserklärung_Vergabeverfahren“ mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form abzugeben.
— Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditreform), welche nicht älter als 6 Monate ist
— Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme
— Angaben zu Firmenverflechtungen, Tochtergesellschaften, Firmenverbünde (inkl. Standorte). Zu diese Forderung muss eine Aussage gemacht werden, auch wenn es keine Firmenverflechtungen, etc. gibt
— Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe). Sollte Zusammenarbeit beabsichtigt sein, ist das ausgefüllte Dokument „12 Anhang B der Bewerbungsbedingungen Bietergemeinschaft.doc“ mit abzugeben. Ist keine Zusammenarbeit beabsichtigt, ist dieses durch eine Aussage anzugeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zufassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe des Volumens in Euro von in den letzten 3 Geschäftsjahren verkauften oder vermieteten Lösungen oder Lizenzen/Pflege/Subscribtions, welche mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe des Volumens in Euro von in den letzten 3 Geschäftsjahren verkauften oder vermieteten Lösungen oder Lizenzen/Pflege/Subscribtions, welche mit dem veröffentlichten Vergabegegenstand vergleichbar sind.
2) Nennung von mindestens einem Referenzprojekt aus in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, welche mit dem veröffentlichten Vergabegegenstand vergleichbar sind.
Anzugeben ist entweder der Name des Auftraggebers oder eine anonymisierte Angabe (z.B. Unternehmen der Banken-Branche, Versicherungs-Branche, Automobil-Branche, Behörde, etc.) und ein Ansprechpartner des Auftraggebers oder bei anonymisierter Angabe ein Ansprechpartner im Vertrieb des Teilnehmers mit gültiger Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
3) Angabe und Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
4) Angabe und Nachweis über ein Informationssicherheits-Managementsystem nach DIN ISO / IEC 27001 oder vergleichbar.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-03
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 18GEA34415 durchgeführt...”
1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 18GEA34415 durchgeführt (Suchbegriff: 18GEA34415). Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/2658638), welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9.00-15.00 zur Verfügung steht oder per E-Mail an einkauf-online@deutschebahn.com.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattformeingestellt sein müssen. Es wird ausdrücklich empfohlen, den Teilnahmeantrag rechtzeitig – am besten am Vortag – abzugeben und auf gar keinen Fall in der Stunde vor Ablauf der Abgabefrist. Gleiches gilt auch für Angebotsabgaben. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
2) Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Nach erfolgreicher Qualifikation werden im zweiten Schritt die geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“).
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweisihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letzt verbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 20 Abs. 3 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 150-345643 (2018-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Kauf Web Proxy-Lösung als Hardware Appliance zwecks Authentifizierung, Prüfung und Filterung von Internet-Zugriffen:
— Kauf...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag Kauf Web Proxy-Lösung als Hardware Appliance zwecks Authentifizierung, Prüfung und Filterung von Internet-Zugriffen:
— Kauf Hardware-Appliance,
— Kauf Lizenzen,
— Kauf Herstellerservice (Instandhaltung, Pflege),
— Dienstleistungen (wenige),
— keine Cloud-Lösung,
— keine Mietlösung: Subscriptions müssen getrennt bestellbar in Kauf und Pflege angeboten werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische und fachliche Kriterien gemäß veröffentlichtem Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 150-345643
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“18GEA34415 Rahmenvertrag Kauf Web Proxy-Lösung als Hardware Appliance zwecks Authentifizierung, Prüfung und Filterung von Internet-Zugriffen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-27 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Europaplatz 34-40
Postort: Kerpen
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 18GEA34415 durchgeführt...”
1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 18GEA34415 durchgeführt (Suchbegriff: 18GEA34415). Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/2658638), welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9.00-15.00 Uhr zur Verfügung steht oder per E-Mail an einkauf-online@deutschebahn.com.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattformeingestellt sein müssen. Es wird ausdrücklich empfohlen, den Teilnahmeantrag rechtzeitig - am besten am Vortag - abzugeben und auf gar keinen Fall in der Stunde vor Ablauf der Abgabefrist. Gleiches gilt auch für Angebotsabgaben. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
2) Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Nach erfolgreicher Qualifikation werden im zweiten Schritt die geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“).
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweisihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe derletztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 20 Abs. 3 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegenmangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 005-008055 (2019-01-04)