Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18GEI33061 Lagerlogistik und Pendelverkehre
18GEI33061
Produkte/Dienstleistungen: Lagerung und Lagerhaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Betreiben eines externen Lagers für die Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Werk Neumüster, sowie Pendelverkehr zwischen Lager und Werk”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lagerung und Lagerhaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Ort der Leistung: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Region Neumünster
Beschreibung der Beschaffung: Lagerlogistik und Pendelverkehre vom Lager zum Werk und umgekehrt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Umwelt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption 2x1 Jahr, Laufzeit bis maximal 31.12.2023
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zunächst die Teilnahmeanträge, später nach Angebotsaufforderung die Angebote sind ausschließlich elektronisch via: //http://deutschebahn.com/bieterportal...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zunächst die Teilnahmeanträge, später nach Angebotsaufforderung die Angebote sind ausschließlich elektronisch via: //http://deutschebahn.com/bieterportal einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder solche per Telefax oder E-Mail, sind nicht zulässig. Die gesamte Kommunukation erfolgt über o. g. Bieterportal.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungsbedingungen gemäß den „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und mit ihr verbundenen Unternehmen für Beratungs-und Dienstleistungen...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungsbedingungen gemäß den „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und mit ihr verbundenen Unternehmen für Beratungs-und Dienstleistungen (AVB) der DB AG“
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-18
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Voraussichtlicher Vertragsbeginn 1.1.2019. Der in II.2.1 genannte Wert ist ein Schätzwert. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 159-365758 (2018-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5 – 11
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 159-365758
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 18GEI33061 Lagerlogistik und Pendelverkehre
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-28 📅
“Voraussichtlicher Vertragsbeginn 1.1.2019. Der in II.2.1 genannte Wert ist ein Schätzwert. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 025-056765 (2019-02-04)