Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Mindeststandards werden zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert:
1) Mindestens eine und maximal vier Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung von Unterführungen für den Schienenverkehr und von Brücken als Straßenüberführung von Eisenbahnanlagen
— die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone (HZ) III eingestuft sein,
— die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 (bei Brücken: Lph. 3 oder 5, und 6 und 8) des abgefragten Leistungsbildes (Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— die Referenzen zu Unterführungen müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 2,5 Mio. EUR netto betreffen,
— die Referenzen zu Brücken müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 5 Mio. EUR netto betreffen,
— der Abschluss der zeitlich letzten Lph., zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
2) Zur Planung von Verkehrsanlagen müssen mindestens 2 und maximal acht Referenzen zur Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen und mindestens 2 und maximal acht Referenzen zur Objektplanung von Anlagen des Schienenverkehrs mit Straßenbahnen nach BOStrab vorgelegt werden.
— die Referenzbauwerke müssen mind. in der HZ III eingestuft sein,
— die Referenzaufträge müssen für den Straßenverkehr mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 und für den Schienenverkehr mind. die Lph. 3 – 6 einschließlich des abgefragten Leistungsbildes (Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— jede der vorgelegten Referenzen zu Anlagen des Straßenverkehrs muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 5 Mio. EUR netto betreffen (Bei Mischprojekten ist der Anteil Straßenverkehr maßgeblich.),
— jede der vorgelegten Referenzen zu Anlagen des Schienenverkehrs muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 2,5 Mio. EUR netto betreffen (Bei Mischprojekten ist der Anteil Schienenverkehrsanlagen maßgeblich.),
— der Abschluss der zeitlich letzten Lph., zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
3) Es müssen jeweils mindestens eine und maximal 3 Referenzen über die Erbringung von Fachplanungsleistungen aus dem Bereich der Tragwerksplanung von Unterführungen und von Brücken vorgelegt werden.
— die Referenzbauwerke müssen mind. in der HZ III eingestuft sein,
— die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3 - 5 einschließlich des abgefragten Leistungsbildes (Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— jede der vorgelegten Referenzen muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 2,5 Mio. EUR netto für Unterführungen und insg. 5 Mio. EUR netto für Brücken betreffen,
— der Abschluss der zeitlich letzten Lph., zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
4) Für die nachfolgenden Warengruppen muss eine DB-Präqualifizierung vorliegen:
— Bauüberwachung: Bauüberwacher bahntechnischer Ausrüstung
— Planung Leit- und Sicherheitstechnik
— Planung Oberleitungsanlagen
5) Es muss eine Referenz über die Generalplanungsleistungen vorgelegt werden, die Straßen- und Brückenbau (Objekt- und Fachplanung) kumulativ erfasst.
— das Referenzbauwerk muss mind. in der HZ III eingestuft sein (gewertet wird die Honorarzone der Verkehrsanlage),
— der Referenzauftrag muss mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 der abgefragten Leistungsbilder gemäß HOAI umfassen,
— die Referenz muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 10 Mio. EUR netto betreffen,
— der Abschluss der Lph. 8 der anzuführenden Referenz darf bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Hinweis zu Ziff. 1 - 5: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.