Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen. Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a. — Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel, — Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof, — Neubau von 3 neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof. Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 18FEI34469
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof,
— Neubau von 3 neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof,
— Neubau von 3 neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-25 📅
Datum des Beginns: 2019-03-04 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 206-471318
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof,
— Neubau von 3 neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof werden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof werden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
— Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie,
— Planung sonstiger Anlagen (u. a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Teile der Anfrageunterlagen sind per gesondertem Bezug über die Kontaktstelle gemäß Ziffer I.3 erhältlich.
Da diese Unterlagen geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten, werden sie erst nach Zugang
Der verbindlich unterzeichneten sowie mit Firmenstempel(n) versehenen Stillschweigensvereinbarung bei der Vergabestelle gesondert übersandt, sofern keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Empfänger bestehen. Das Formblatt für die Vertraulichkeitserklärung ist Bestandteil des Teilnahmeantrages 18FEI34469 des Auftraggebers und erhältlich unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Das Formblatt ist nach der unter Ziffer II.2.14 beschriebenen Registrierung unter „Nachrichten“ im eVergabe Bieterassistenten einzureichen.
Der verbindlich unterzeichneten sowie mit Firmenstempel(n) versehenen Stillschweigensvereinbarung bei der Vergabestelle gesondert übersandt, sofern keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Empfänger bestehen. Das Formblatt für die Vertraulichkeitserklärung ist Bestandteil des Teilnahmeantrages 18FEI34469 des Auftraggebers und erhältlich unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Das Formblatt ist nach der unter Ziffer II.2.14 beschriebenen Registrierung unter „Nachrichten“ im eVergabe Bieterassistenten einzureichen.
Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bewerberfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots in Form einer Bietergemeinschaft sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots in Form einer Bietergemeinschaft sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Zusätzliche Informationen:
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitte III.1.2, III.1.3 und VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitte III.1.2, III.1.3 und VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI34469 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI34469 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft bestätigen ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
— Erklärung, dass der Umsatz für Ausführungsplanungsleistungen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 20 000 000 EUR netto betrug.
Durch den Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1, III.1.3 und VI.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung erforderlich:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Durch den Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1, III.1.3 und VI.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung erforderlich:
—— Fachplaner Spezialtiefbau
1) Abschluss: Mindestens Dipl. Bau-Ing. oder vergleichbar;
2) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Verkehrsstationen;
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Objektplanung, Tragwerksplanung und BIM im Bereich Spezialtiefbau;
4) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Objektplanung und Ausbaugewerken sowie BIM.
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Fachplaner tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Fachplaner tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Projekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 20 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung auf Ausführungsplanungsleistungen im Bereich des konstruktiven Ingenieur- und Spezialtiefbaus.
Mindeststandards:
—— Fachplaner Tunnelbau
1) Abschluss: Mindestens Dipl. Bau-Ing. oder vergleichbar,
2) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Verkehrsstationen,
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Objektplanung, Tragwerksplanung und BIM im Bereich Tunnelbau,
4) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Objektplanung und Ausbaugewerken sowie BIM
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Fachplaner tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Fachplaner tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Projekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 20 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung auf Ausführungsplanungsleistungen im Bereich Tunnelbau
—— Fachplaner TGA (HLKS)
1) Abschluss: Mindestens Dipl. -Ing. oder vergleichbar,
2) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung von gebäudetechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden, vorzugsweise in Verkehrsstationen,
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich der TGA (mind. in den Gewerken HLKS),
4) Zertifizierung der DB AG für das jeweilige Gewerk der Planung,
5) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Objektplanung und Raumbildender Ausbau sowie BIM
Referenzen: Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 3 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Fachplaner tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzen: Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 3 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Fachplaner tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Projekt im Infrastrukturbau oder in öffentlichen Gebäuden mit Projektsumme der TGA über 5 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich der Ausführungsplanung technischer Gebäudeausrüstung
—— Fachplaner Building Information Modeling
1) Abschluss: Mindestens Dipl. Bau-Ing. / Dipl.-Ing. Arch. oder vergleichbar,
2) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Verkehrsstationen oder öffentlichen Gebäuden im Hoch- und Tiefbau / Industriebau,
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Architektur, konstruktiver Ingenieurbau, TGA und BIM,
4) Mehrjährige Erfahrung im Bereich BIM-Management in Hinblick auf Kollisionsprüfungen und Integration von Fachmodellen sowie Ableitung von 2D-Plänen.
Projekt im Infrastrukturbau oder Industriebau bzw. öffentlichen Gebäuden mit Bausumme über 50 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich Architektur und Raumbildender Ausbau von Personenverkehrsanlagen
—— Fachplanern Telekommunikation/ SAA
1) Abschluss: Mindestens Dipl.-Ing. oder vergleichbar,
2) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Telekommunikationsanlagen in Verkehrsstationen oder öffentlichen Gebäuden / Industriegebäuden,
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Telekommunikation; Video- und Übertragungstechnik sowie SAA und Kenntnisse im einschlägigen Regelwerken der Bahn,
5) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Objektplanung und TGA sowie beteiligter Dritte.
Projekt im Infrastrukturbau oder öffentlichen Gebäuden mit Projektsumme der TK-Anlagen über 5 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich Ausführungsplanung der TK-Anlagen von Personenverkehrsanlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Berufsgruppen gegliedert. Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen jeweils in Klammern. Nichterfüllen der Mindestanzahl der einzelnen Mitarbeitergruppen führt zum Ausschluss vom Verfahren:
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Berufsgruppen gegliedert. Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen jeweils in Klammern. Nichterfüllen der Mindestanzahl der einzelnen Mitarbeitergruppen führt zum Ausschluss vom Verfahren:
— Erklärung über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000
— Nachweis über vergleichbare Leistungen (mindestens je eine Referenz), die innerhalb der letzten 7 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Leistungsbeginn/-ende, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang).
— Nachweis über vergleichbare Leistungen (mindestens je eine Referenz), die innerhalb der letzten 7 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Leistungsbeginn/-ende, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang).
1) Großprojekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 500 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung auf Ausführungsplanungsleistungen im Bereich des konstruktiven Ingenieur- und Spezialtiefbaus;
2) Großprojekt mit Bausumme über 200 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Ausführungsplanungsleistungen im Bereich Tunnelbau;
3) Projekte mit Bausumme über 100 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Planungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung und dem raumbildenden Ausbau.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrags 18FEI34469 an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrags 18FEI34469 an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktionen ist die Qualifikation durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte und ggf. Urkunde nachzuweisen:
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktionen ist die Qualifikation durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte und ggf. Urkunde nachzuweisen:
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zu den Projekten ist jeweils mind. anzugeben: abgedeckte Bereiche, Zeitraum der Leistungserbringung, Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 des Projekts (brutto), Angaben der Funktion im Projekt.
—— Projektleiter
1) Abschluss: Dipl. Bau-Ing. oder vergleichbar;
2) mind. 20 Jahre Berufserfahrung im Infrastrukturbau;
3) Expertise im Konstruktiven Ingenieurbau, Spezialtiefbau sowie Fels- und Bodenmechanik;
Referenzen: 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzen: 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Großprojekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 500 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus, Spezialtiefbaus oder Tunnelbaus.
1) Abschluss: Mindestens Dipl. Bau-Ing. oder vergleichbar;
2) Mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Verkehrsstationen;
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Tiefbau und Spezialtiefbau;
4) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Objektplanung und TGA.
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leiter des Fachgebiets tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leiter des Fachgebiets tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Großprojekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 300 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus, Spezialtiefbaus oder Tunnelbaus
—— Leiter Fachgebiet Tunnelbau
2) mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Planung von unterirdischen Infrastrukturobjekten;
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Tunnelbau;
4) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Tunnelbau, KIB und Ausbaugewerken.
Großprojekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 200 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich des Tunnelbaus.
1) Abschluss: Mindestens Dipl.-Ing. oder vergleichbar;
2) mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Planung und Ausrüstung von vorzugsweise Verkehrsstationen oder öffentlicher Gebäude/ Industriegebäude;
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich TGA, Brandschutzanlagen (Entrauchungs- und Feuerlöschanlagen) und MTA;
4) Zertifizierung der DB AG für das jeweilige Gewerk der Planung;
5) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Objektplanung und TGA sowie beteiligter Dritter.
Großprojekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 200 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich TGA (HLKS, MTA, Brandschutzanlagen).
Durch den Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung erforderlich. Aus Platzgründen sind diese Angaben nur im Teilnahmeantrag 18FEI34469 des Auftragnehmers dargestellt. Das betrifft folgende Mitarbeiter: Fachplaner EEA/ 50 Hz, Fachplaner Architektur/ raumbildender Ausbau, Fachplaner Maschinentechnische Anlagen, Fachplaner Brandschutzanlagen (Entrauchung, Löschanlagen, Rauchdruckanlagen), Fachplaner Gebäudeautomation / BMA/ EMA.
Durch den Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung erforderlich. Aus Platzgründen sind diese Angaben nur im Teilnahmeantrag 18FEI34469 des Auftragnehmers dargestellt. Das betrifft folgende Mitarbeiter: Fachplaner EEA/ 50 Hz, Fachplaner Architektur/ raumbildender Ausbau, Fachplaner Maschinentechnische Anlagen, Fachplaner Brandschutzanlagen (Entrauchung, Löschanlagen, Rauchdruckanlagen), Fachplaner Gebäudeautomation / BMA/ EMA.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI34469 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI34469 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitsleistung gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung elektrotechnische Anlagen:
— Planung von elektrischen Energieanlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Durch den Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung erforderlich:
Durch den Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung erforderlich:
1) Abschluss: Mindestens Dipl.-Ing. oder vergleichbar;
2) mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Bahnanlagen und Verkehrsstationen sowie im Umgang mit Bahnregelwerken;
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Planung der Elektro- und Bahntechnik sowie Beleuchtungsanlagen der DB S&S und BMA/EMA;
4) Zertifizierung der DB AG für das jeweilige Gewerk der Planung;
5) Mehrjährige Erfahrung im Bereich des planungsbezogenen Schnittstellenmanagements zwischen Objektplanung, beteiligter Dritter und TGA (mechanische Gewerke).
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leiter des Fachgebiets tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leiter des Fachgebiets tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Großprojekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 200 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich der TGA (TK, 50Hz, GA, Bahntechnik, BMA/ EMA).
—— Leiter Fachgebiet Architektur/ BIM
1) Abschluss: Mindestens Dipl.-Ing. Architekt oder vergleichbar;
2) mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Verkehrsstationen;
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Architektur, raumbildender Aus- und Innenausbau und BIM;
5) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Objektplanung, Rohbau, beteiligter Dritter und allen Gewerken der TGA sowie Einbindung in BIM.
Großprojekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 200 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung im Bereich Architektur und Raumbildender Ausbau von Personenverkehrsanlagen.
—— Fachplaner Konstruktiver Ingenieurbau
1) Abschluss: Mindestens Dipl. Bau-Ing. oder vergleichbar;
2) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung von unterirdischen Verkehrsstationen;
3) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Objektplanung, Tragwerksplanung und BIM im Bereich konstruktiver Ingenieurbau;
4) Mehrjährige Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement zwischen Objektplanung und Ausbaugewerken sowie BIM;
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Fachplaner tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Fachplaner tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Projekt im Infrastrukturbau mit Bausumme über 20 000 000 EUR mit Schwerpunkt der Leistungserbringung auf Ausführungsplanungsleistungen im Bereich des konstruktiven Ingenieur- und Spezialtiefbaus.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 206-471318 (2018-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u. a. folgende Planungsbereiche enthalten:
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u. a. folgende Planungsbereiche enthalten:
— Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und,
— Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-22 📅
Name: SSF Ingenieure AG
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: ILF Consulting Engineers Austria GmbH
Postort: Rum bei Innsbruck
Land: Österreich 🇦🇹
Innsbruck
🏙️
Name: Atelier 4d Planungs-GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 206-503307 (2019-10-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station&Service AG
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-06 📅
Datum des Beginns: 2019-10-23 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 066-172232
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 206-503307
ABl. S-Ausgabe: 66
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Kurze Beschreibung:
— Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhrenund Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
— Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
— Planung sonstiger Anlagen (u. a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten;Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Auftragsvergabe
Name: atelier 4D Architekten
Land: Berlin
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Architekten-/Ingenieurleistungen, bauaffine Dienstleistungen (FE.EI-S-A), Richelstraße 3, 80634 München
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 066-172232 (2021-04-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-01) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 066-172234
Quelle: OJS 2021/S 066-172234 (2021-04-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-07) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station & Service AG
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 49 900 000 EUR 💰
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u. a. folgende Planungsbereiche enthalten:
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u. a. folgende Planungsbereiche enthalten:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 49 900 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 49 900 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 49 900 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 49 900 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-18) Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-23 📅
Datum des Beginns: 2019-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 162-427604
ABl. S-Ausgabe: 162
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-21) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: ulrike.schindler@deutschebahn.com📧
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-05 📅
Postort: Innsbruck
Quelle: OJS 2023/S 227-715591 (2023-11-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-05) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: markus.garbe@deutschebahn.com📧
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur 2 / 6 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur 2 / 6 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Quelle: OJS 2024/S 007-014410 (2024-01-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-05) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 007-014915
Quelle: OJS 2024/S 007-014915 (2024-01-05)
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur 2 / 5 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur 2 / 5 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Quelle: OJS 2024/S 009-019302 (2024-01-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-08) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 009-019767
Quelle: OJS 2024/S 009-019767 (2024-01-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-08) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 009-020531
Quelle: OJS 2024/S 009-020531 (2024-01-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-08) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 009-020556
Quelle: OJS 2024/S 009-020556 (2024-01-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-08) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 009-020613
Quelle: OJS 2024/S 009-020613 (2024-01-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-08) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 009-020867
Quelle: OJS 2024/S 009-020867 (2024-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Referenznummer: 18FEI34469
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - BIEGE "INGE 2SBSS - AP" c/o SSF Ingenieure AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 500 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2019601273
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIEGE "INGE 2SBSS - AP" c/o SSF Ingenieure AG
Nationale Registrierungsnummer: c094d41a-3503-456b-9901-ff0d3c06fdba
Postleitzahl: 80634
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SSF Ingenieure AG
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 89360400📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Nationale Registrierungsnummer: 1691faa3-330c-4d76-a952-fba98f1e87c3
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-s-a
E-Mail: markus.garbe@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 89130872593📞
Fax: +49 69260913730 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-09+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung und Kompatibilität) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Dieses zusätzliche Planungselement – Fundamentanker in der Decke über E-2- hat Auswirkungen auf die gesamten Tragwerksberechnungen und kann als integraler Bestandteil der Gesamtplanung umgesetzten werden.
Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, der bauausführenden ARGE und den Prüf- und Freigabeinstanzen auszugehen.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtpro
Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung und Kompatibilität) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Dieses zusätzliche Planungselement – Fundamentanker in der Decke über E-2- hat Auswirkungen auf die gesamten Tragwerksberechnungen und kann als integraler Bestandteil der Gesamtplanung umgesetzten werden.
Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, der bauausführenden ARGE und den Prüf- und Freigabeinstanzen auszugehen.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtpro
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Für die Fundamentanker des Kran 4 in die Decke über E-2 werden bauzeitliche Öffnungen der Decke über E-1 und zusätzliche lokale Verstärkungen in der Decke über E-2 benötigt. Hierzu müssen die Kranlasten im bestehenden statischen Tragwerksmodel untersucht werden und gegeben falls entsprechende Zusatzbewehrungen eingeplant werden. Auch auf den Schalplänen der Decken über E-1 und E-2 müssen die entsprechenden bauzeitliche Öffnungen und Verschlüsse für den Endzustand berücksichtigt werden. LÄ H-43
Für die Fundamentanker des Kran 4 in die Decke über E-2 werden bauzeitliche Öffnungen der Decke über E-1 und zusätzliche lokale Verstärkungen in der Decke über E-2 benötigt. Hierzu müssen die Kranlasten im bestehenden statischen Tragwerksmodel untersucht werden und gegeben falls entsprechende Zusatzbewehrungen eingeplant werden. Auch auf den Schalplänen der Decken über E-1 und E-2 müssen die entsprechenden bauzeitliche Öffnungen und Verschlüsse für den Endzustand berücksichtigt werden. LÄ H-43
Quelle: OJS 2024/S 030-087215 (2024-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-11+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) für den Haltepunkt Marienhof beauftragt und dabei tief mit der bisherigen
Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. V.a. ist die Schnittstelle zwischen der
bisherigen AP und potenziell neu einzubindenen Tragwerksplanern schwer beherrschbar.
Bei einem Wechsel des AN könnte die erforderliche techn. Kontinuität bei der bisherigen Planung nicht gewährleistet werden.
Eine Erstellung der Stellungnahmen wäre durch die bisherigen Vertragsleistungen und den erfolgten Wissenbau (Geotechnische Gutachten, Wasserhaltung, Software und Modellierung) durch einen Dritten nicht möglich.
Die Beauftragung eines weiteren AN führt zudem zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen bei Mangelanspruchs oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen kann. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) für den Haltepunkt Marienhof beauftragt und dabei tief mit der bisherigen
Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. V.a. ist die Schnittstelle zwischen der
bisherigen AP und potenziell neu einzubindenen Tragwerksplanern schwer beherrschbar.
Bei einem Wechsel des AN könnte die erforderliche techn. Kontinuität bei der bisherigen Planung nicht gewährleistet werden.
Eine Erstellung der Stellungnahmen wäre durch die bisherigen Vertragsleistungen und den erfolgten Wissenbau (Geotechnische Gutachten, Wasserhaltung, Software und Modellierung) durch einen Dritten nicht möglich.
Die Beauftragung eines weiteren AN führt zudem zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen bei Mangelanspruchs oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen kann. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ 58
Stellungnahmen zur Schlitzwandstatik aufgrund der geänderter geologischen Randbedingungen:
- Stellungnahme zu nicht erreichten Absenkziehlen der Grundwasserhaltung
- Stellungnahmen zu zusätzlichen Durchörterungen der Schlitzwandstatik
- Stellungnahmen zum geotechnischen Monitoring
- Umplanungen aufgrund unplanmäßiger Schlitzwandtolabweichungen
LÄ 58
Stellungnahmen zur Schlitzwandstatik aufgrund der geänderter geologischen Randbedingungen:
- Stellungnahme zu nicht erreichten Absenkziehlen der Grundwasserhaltung
- Stellungnahmen zu zusätzlichen Durchörterungen der Schlitzwandstatik
- Stellungnahmen zum geotechnischen Monitoring
- Umplanungen aufgrund unplanmäßiger Schlitzwandtolabweichungen
Quelle: OJS 2024/S 051-148255 (2024-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Es ist nicht möglich, die Ausführungsplanung samt Erstellung von Nachttragsdoku-mente für den BauAN für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bau-teile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Pla-nung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegen-ständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmo-delle (insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu bepla-nenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unum-gänglich.
Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkei-ten (z.B. Programmverwendung und Kompatibilität) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und den Prüf- und Freigabeinstanzen
Es ist nicht möglich, die Ausführungsplanung samt Erstellung von Nachttragsdoku-mente für den BauAN für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bau-teile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Pla-nung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegen-ständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmo-delle (insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu bepla-nenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unum-gänglich.
Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkei-ten (z.B. Programmverwendung und Kompatibilität) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und den Prüf- und Freigabeinstanzen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
m Zuge der Fortschreibung der WUBK Planung wurde eine Abdichtungskonzept der uPVA Hp Hauptbahnhof mittels Frischbetonverbundsystem (FBVS)entwickelt. Dieses System erfüllt die Ansprüche an die Dichtigkeit, war jedoch im ursprünglichen WU-Konzept noch nicht so vorgesehen. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Übersichts- und Detailzeichnungen für das FBVS und die dazugeörigen Injektionsschläuche sowie Ausschreibungsdokumente für den Beauftragung des BauAN. LÄ39
m Zuge der Fortschreibung der WUBK Planung wurde eine Abdichtungskonzept der uPVA Hp Hauptbahnhof mittels Frischbetonverbundsystem (FBVS)entwickelt. Dieses System erfüllt die Ansprüche an die Dichtigkeit, war jedoch im ursprünglichen WU-Konzept noch nicht so vorgesehen. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Übersichts- und Detailzeichnungen für das FBVS und die dazugeörigen Injektionsschläuche sowie Ausschreibungsdokumente für den Beauftragung des BauAN. LÄ39
Quelle: OJS 2024/S 051-149564 (2024-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 17361.24 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist bereits mit der AP HP Marienhof beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen
und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen sowie den verwendeten Systemen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die
erforderliche techn. Kontinuität bei der Übertragung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insb. würden die fortlaufend
stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden. Der
AN ist federführend in dem gewerkeübergreifenden und fortlaufend aktualisierten BIM-Modell tätig und dabei sehr tief mit dem
Modell und seinen spezifischen Eigenheiten vertraut. Ein neu zu bindender AN müsste umfangreich und zeitintensiv in das Modell
eingearbeitet werden.
Die Beauftragung eines weiteren AN für die separate Erstellung der Design-Freeze-Pläne führt zu Schnittstellen, die zu
erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen
kann.
Der AN ist bereits mit der AP HP Marienhof beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen
und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen sowie den verwendeten Systemen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die
erforderliche techn. Kontinuität bei der Übertragung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insb. würden die fortlaufend
stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden. Der
AN ist federführend in dem gewerkeübergreifenden und fortlaufend aktualisierten BIM-Modell tätig und dabei sehr tief mit dem
Modell und seinen spezifischen Eigenheiten vertraut. Ein neu zu bindender AN müsste umfangreich und zeitintensiv in das Modell
eingearbeitet werden.
Die Beauftragung eines weiteren AN für die separate Erstellung der Design-Freeze-Pläne führt zu Schnittstellen, die zu
erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen
kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Erstellung von "Design-Freeze"-Plänen als Grundlage der Planerstellung für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) im
Rahmen des Hauptprüflaufs.
Die Ausführungsplanung erfolgt gewerkeübergreifend und fortlaufend in einem BIM-Modell. Zu bestimmten Zeitpunkten müssen
aus diesem 3D-Modell 2D-Pläne abgeleitet / erstellt werden, um eine einheitliche und unmissverständliche Grundlage für die
Planerstellung der TGA bereitzustellen (und um diese in die Planprüfung einzustellen).
Der AN muss für die weitere Verwendung dieser Pläne ein "Design Freeze" durchführen und dabei die aus dem Modell erstellten
Pläne weiterbearbeiten (Raumvermaßungen, Beschriftungen, Durchbrüche).
Die wiederholte Erstellung der "Design-Freeze" Pläne dient als Grundlage für die TGA-Planerstellung im Rahmen des
Hauptprüflaufs der Fachspezialisten.
LÄ52
Erstellung von "Design-Freeze"-Plänen als Grundlage der Planerstellung für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) im
Rahmen des Hauptprüflaufs.
Die Ausführungsplanung erfolgt gewerkeübergreifend und fortlaufend in einem BIM-Modell. Zu bestimmten Zeitpunkten müssen
aus diesem 3D-Modell 2D-Pläne abgeleitet / erstellt werden, um eine einheitliche und unmissverständliche Grundlage für die
Planerstellung der TGA bereitzustellen (und um diese in die Planprüfung einzustellen).
Der AN muss für die weitere Verwendung dieser Pläne ein "Design Freeze" durchführen und dabei die aus dem Modell erstellten
Pläne weiterbearbeiten (Raumvermaßungen, Beschriftungen, Durchbrüche).
Die wiederholte Erstellung der "Design-Freeze" Pläne dient als Grundlage für die TGA-Planerstellung im Rahmen des
Hauptprüflaufs der Fachspezialisten.
LÄ52
Quelle: OJS 2024/S 051-149816 (2024-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-13) Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-23 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 80807
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2021 - Das durch die Planung (Architektur und HKLS) abgestimmte Fabrikat und dessen Ausführung wurde durch den AG revidiert.
Eine Alternativausführung für die Schlitzrinnen wurde durch den AG vorgegeben. Somit war die Planung zu überarbeiten
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
2021 - Die zu erbringenden grundlegenden, notwendigen und zusätzlichen Leistungen im Einzelnen:
• Überarbeitung des Entwurfes und der Ausführung der Schlitzrinnen in allen öffentlichen
Bereichen der o.g. uPVA
• Teilnahme an gewerkeübergreifenden Abstimmungen und Planungsrunden mit dem AG,
Planungskoordination, Verifikation der Planungsanpassungen, Erstellung von
Kontrollplansätzen (Vorabzüge) zur finalen Abstimmung mit dem AG sowie neuer
Erläuterungen
• Erstellung Entscheidungsvorlage AG inkl. Details pro Ausführungsvorschlag als Vorabzug
• Ausarbeitung der durch den AG gewählten Gestaltungsoption gem. Anordnung
• Abstimmungen mit dem KIB und der TGA
2021 - Die zu erbringenden grundlegenden, notwendigen und zusätzlichen Leistungen im Einzelnen:
• Überarbeitung des Entwurfes und der Ausführung der Schlitzrinnen in allen öffentlichen
Bereichen der o.g. uPVA
• Teilnahme an gewerkeübergreifenden Abstimmungen und Planungsrunden mit dem AG,
Planungskoordination, Verifikation der Planungsanpassungen, Erstellung von
Kontrollplansätzen (Vorabzüge) zur finalen Abstimmung mit dem AG sowie neuer
Erläuterungen
• Erstellung Entscheidungsvorlage AG inkl. Details pro Ausführungsvorschlag als Vorabzug
• Ausarbeitung der durch den AG gewählten Gestaltungsoption gem. Anordnung
• Abstimmungen mit dem KIB und der TGA
Quelle: OJS 2024/S 053-155213 (2024-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2032 - Aufgrund der direkten Verzahnung der Planung der Architektur mit der Vergabeeinheit der TGA Planung, sowie der
Abhängigkeit sowohl der Planungen voneinander und auch der Rohbauplanung im iterativen Prozess erlaubt keine weitere
Einarbeitungszeit eines weiteren Bewerbers. Die Änderungen sind vollumfänglich vom aktuellen Auftragnehmer einzuarbeiten, der
seinen AUftragsbereich nur um eine weitere Planeinreichung ergänzt. EIn zusätzlicher AUftragnehmer hätte eine vollumfängliche
Abstimmung mit den Rohbauplanern und den TGA Planern sowie eine vollumfängliche Einarbeitung in das 3D Modell und die
Planabläufe zu leisten was zu erheblichen Mehraufwand und damit -kosten führen würde.
2032 - Aufgrund der direkten Verzahnung der Planung der Architektur mit der Vergabeeinheit der TGA Planung, sowie der
Abhängigkeit sowohl der Planungen voneinander und auch der Rohbauplanung im iterativen Prozess erlaubt keine weitere
Einarbeitungszeit eines weiteren Bewerbers. Die Änderungen sind vollumfänglich vom aktuellen Auftragnehmer einzuarbeiten, der
seinen AUftragsbereich nur um eine weitere Planeinreichung ergänzt. EIn zusätzlicher AUftragnehmer hätte eine vollumfängliche
Abstimmung mit den Rohbauplanern und den TGA Planern sowie eine vollumfängliche Einarbeitung in das 3D Modell und die
Planabläufe zu leisten was zu erheblichen Mehraufwand und damit -kosten führen würde.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
2032 - Aufgrund der terminlich nachfolgenden technischen Planung aus der TGA werden sukzessive Änderungen in der
Architekturplanung notwendig. Der terminlich angepasste Prüflauf der TGA Planung und die daraus resultierenden Änderungen in
der Architektur sowie die teils resultierenden zusätzlichen Planableitungen die die Grundlage für die ergänzten Prüfläufe der TGA
darstellen, bilden einen entsprechenden Mehraufwand aus
2032 - Aufgrund der terminlich nachfolgenden technischen Planung aus der TGA werden sukzessive Änderungen in der
Architekturplanung notwendig. Der terminlich angepasste Prüflauf der TGA Planung und die daraus resultierenden Änderungen in
der Architektur sowie die teils resultierenden zusätzlichen Planableitungen die die Grundlage für die ergänzten Prüfläufe der TGA
darstellen, bilden einen entsprechenden Mehraufwand aus
Quelle: OJS 2024/S 053-155669 (2024-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-04+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA-M-52
Der AN ist bereits mit der AP HP Marienhof beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen sowie den verwendeten Systemen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche techn. Kontinuität bei der Übertragung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insb. würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden. Der AN ist federführend in dem gewerkeübergreifenden und fortlaufend aktualisierten BIM-Modell tätig und dabei sehr tief mit dem Modell und seinen spezifischen Eigenheiten vertraut. Ein neu zu bindender AN müsste umfangreich und zeitintensiv in das Modell eingearbeitet werden. Die Beauftragung eines weiteren AN für die separate Erstellung der Design-Freeze-Pläne führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen kann.
NA-M-52
Der AN ist bereits mit der AP HP Marienhof beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen sowie den verwendeten Systemen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche techn. Kontinuität bei der Übertragung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insb. würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden. Der AN ist federführend in dem gewerkeübergreifenden und fortlaufend aktualisierten BIM-Modell tätig und dabei sehr tief mit dem Modell und seinen spezifischen Eigenheiten vertraut. Ein neu zu bindender AN müsste umfangreich und zeitintensiv in das Modell eingearbeitet werden. Die Beauftragung eines weiteren AN für die separate Erstellung der Design-Freeze-Pläne führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NA-M-52
Erstellung von "Design-Freeze"-Plänen als Grundlage der Planerstellung für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen des Hauptprüflaufs. Die Ausführungsplanung erfolgt gewerkeübergreifend und fortlaufend in einem BIM-Modell. Zu bestimmten Zeitpunkten müssen aus diesem 3D-Modell 2D-Pläne abgeleitet / erstellt werden, um eine einheitliche und unmissverständliche Grundlage für die Planerstellung der TGA bereitzustellen (und um diese in die Planprüfung einzustellen). Der AN muss für die weitere Verwendung dieser Pläne ein "Design Freeze" durchführen und dabei die aus dem Modell erstellten Pläne weiterbearbeiten (Raumvermaßungen, Beschriftungen, Durchbrüche).
Die wiederholte Erstellung der "Design-Freeze" Pläne dient als Grundlage für die TGA-Planerstellung im Rahmen des Hauptprüflaufs der Fachspezialisten.
NA-M-52
Erstellung von "Design-Freeze"-Plänen als Grundlage der Planerstellung für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen des Hauptprüflaufs. Die Ausführungsplanung erfolgt gewerkeübergreifend und fortlaufend in einem BIM-Modell. Zu bestimmten Zeitpunkten müssen aus diesem 3D-Modell 2D-Pläne abgeleitet / erstellt werden, um eine einheitliche und unmissverständliche Grundlage für die Planerstellung der TGA bereitzustellen (und um diese in die Planprüfung einzustellen). Der AN muss für die weitere Verwendung dieser Pläne ein "Design Freeze" durchführen und dabei die aus dem Modell erstellten Pläne weiterbearbeiten (Raumvermaßungen, Beschriftungen, Durchbrüche).
Die wiederholte Erstellung der "Design-Freeze" Pläne dient als Grundlage für die TGA-Planerstellung im Rahmen des Hauptprüflaufs der Fachspezialisten.
Quelle: OJS 2024/S 068-201482 (2024-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ M 59
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) des temporären Aussteifungsebene E-2 beauftragt und ist tief mit der
bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Eine Erstellung der Ausführungsplanung (AP) für die gegeständlichen Teilbereiche ist durch den bisher erfolgten Wissensaufbau durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen Terminschiene nicht möglich.
Die Beauftragung eines weiteren AN für die Prüfung der Auswirkungen durch die baubetrieblchen Lasten im Zuge der
Injektionsbohrungen in Aussteifungsebene Ebene - 2 und Interaktion zwischen dem Traggeröst und dem Flächentraggerüst führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann.
LÄ M 59
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) des temporären Aussteifungsebene E-2 beauftragt und ist tief mit der
bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Eine Erstellung der Ausführungsplanung (AP) für die gegeständlichen Teilbereiche ist durch den bisher erfolgten Wissensaufbau durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen Terminschiene nicht möglich.
Die Beauftragung eines weiteren AN für die Prüfung der Auswirkungen durch die baubetrieblchen Lasten im Zuge der
Injektionsbohrungen in Aussteifungsebene Ebene - 2 und Interaktion zwischen dem Traggeröst und dem Flächentraggerüst führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ M 59
Untersuchung der tragenden Bauteile mit Berücksichtigung eines bauzeitlichen Traggerüsts für Hebungsinjektion in
Aussteifungsebene Ebene -2 (verursacht durch Änderungen des Hebungsinjektions - Konzeptes):
- Untersuchung des Randbalkes
- Untersuchung der Finger und der Fertigteile bzgl. Torsion
- Untersuchung der nördlichen Randbalken
LÄ M 59
Untersuchung der tragenden Bauteile mit Berücksichtigung eines bauzeitlichen Traggerüsts für Hebungsinjektion in
Aussteifungsebene Ebene -2 (verursacht durch Änderungen des Hebungsinjektions - Konzeptes):
- Untersuchung des Randbalkes
- Untersuchung der Finger und der Fertigteile bzgl. Torsion
- Untersuchung der nördlichen Randbalken
Quelle: OJS 2024/S 079-237316 (2024-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
M 65 - Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) Marienhof (MHF) beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Planüberarbeitung nach Abstimmung mit der SWM im Züge der Verschiebung der Eigentumsgrenze kann nur der gebundene AN durchführen. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen Terminschiene ist nicht möglich. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Pläne führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann.
M 65 - Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) Marienhof (MHF) beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Planüberarbeitung nach Abstimmung mit der SWM im Züge der Verschiebung der Eigentumsgrenze kann nur der gebundene AN durchführen. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen Terminschiene ist nicht möglich. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Pläne führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Überarbeitung der Planunterlagen Planpaket 107 (PP107) im Bereich der Bestandsschächte der SWM, aufgrund Verschiebung der Eigentumsgrenze im Bereich des Verbindungstunnel U3/U6
Quelle: OJS 2024/S 082-245573 (2024-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
M51 - Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPvA) Marienhof (MHF) beauftragt
und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine
Planüberarbeitung nach Anmerkung der SWM kann nur der gebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität der bisherigen Planung nicht gewährleistet werden. Die
Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen Terminschiene ist nicht möglich.
Die Beauftragung eines weiteren AN für die Überarbeitung der Schalpläne führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder
Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann.
M51 - Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPvA) Marienhof (MHF) beauftragt
und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine
Planüberarbeitung nach Anmerkung der SWM kann nur der gebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität der bisherigen Planung nicht gewährleistet werden. Die
Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen Terminschiene ist nicht möglich.
Die Beauftragung eines weiteren AN für die Überarbeitung der Schalpläne führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder
Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Überarbeitung der Schalpläne aus dem Planpaket 107 (PP107) - Anschluss an Bestandsschächte der U3/U6: - Stellungnahme zu den Prüfanmerkungen der Vorprüflauf PP107 Schalplanung für die Anschussblöcke an Bestandsschächte der U3/U6 (PP107) - Überarbeitung der Schalplanung und der statischen Berechnung für die Anschlussblöcke an Bestandsschächte der U3/U6 (PP107) unter Berücksichtigung der geänderten Schalgeometrie der Anschlussblöcke gemäß Abstimmung mit SWM - Störung des Prüflaufs für die Bewehrungspläne für die Anschlussblöcke an Bestandsschächte der U3/U6 (PP107) - Neueinreichung in den Prüflauf (PP107)
Überarbeitung der Schalpläne aus dem Planpaket 107 (PP107) - Anschluss an Bestandsschächte der U3/U6: - Stellungnahme zu den Prüfanmerkungen der Vorprüflauf PP107 Schalplanung für die Anschussblöcke an Bestandsschächte der U3/U6 (PP107) - Überarbeitung der Schalplanung und der statischen Berechnung für die Anschlussblöcke an Bestandsschächte der U3/U6 (PP107) unter Berücksichtigung der geänderten Schalgeometrie der Anschlussblöcke gemäß Abstimmung mit SWM - Störung des Prüflaufs für die Bewehrungspläne für die Anschlussblöcke an Bestandsschächte der U3/U6 (PP107) - Neueinreichung in den Prüflauf (PP107)
Quelle: OJS 2024/S 082-246208 (2024-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 80335
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT55 - Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den
Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Anpassung der Setzungsprognose im Zuge der
geänderten Randbedingungen (Änderung des Konzeptes Hebungsinjektionen, zusätzliche Untersuchung des Süd-West -
Bereiches) kann nur der gebundene AN durchführen.
Insbesondere Schnittstelle zwischen der bisherigen AP und potenziell neu einzubindenen Tragwerksplanern ist schwer
beherrschbar. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren Planungsbereichen aufgrund
der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen Schnittstellen sowie zu erheblichen
Erschwernissen oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftung fragen bei Störungen / Schäden
NT55 - Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den
Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Anpassung der Setzungsprognose im Zuge der
geänderten Randbedingungen (Änderung des Konzeptes Hebungsinjektionen, zusätzliche Untersuchung des Süd-West -
Bereiches) kann nur der gebundene AN durchführen.
Insbesondere Schnittstelle zwischen der bisherigen AP und potenziell neu einzubindenen Tragwerksplanern ist schwer
beherrschbar. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren Planungsbereichen aufgrund
der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen Schnittstellen sowie zu erheblichen
Erschwernissen oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftung fragen bei Störungen / Schäden
Hauptgrund für die Änderung: Nicht wesentliche Änderungen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT55 - Aktualisierung der Ausführungsplanung PP100…-DBN_002c Setzungsprognose Bahnsteigröhre West:
- Abstimmungen mit DB und BGT
- Auswertung der durch BGT übermittelten Daten = Ergebnis der erneuten Verformungsberechnungen zufolge Herstellung
Baugrube
- Überlagerung der Verformungen, Ermittlung der Winkeldrehungen für alle ausgewerteten Bauphasen
- Neuerstellung des Anhanges 2.3 (134 S.)
- Überarbeitung der Statik PP100-….-DBN_002c (->d) Setzungsprognose Bahnsteigröhre West hinsichtlich Interpretation für die
neue ausgewerteten Verformungen der Objekte 3 und 4
- Prüffähige Dokumentation
NT55 - Aktualisierung der Ausführungsplanung PP100…-DBN_002c Setzungsprognose Bahnsteigröhre West:
- Abstimmungen mit DB und BGT
- Auswertung der durch BGT übermittelten Daten = Ergebnis der erneuten Verformungsberechnungen zufolge Herstellung
Baugrube
- Überlagerung der Verformungen, Ermittlung der Winkeldrehungen für alle ausgewerteten Bauphasen
- Neuerstellung des Anhanges 2.3 (134 S.)
- Überarbeitung der Statik PP100-….-DBN_002c (->d) Setzungsprognose Bahnsteigröhre West hinsichtlich Interpretation für die
neue ausgewerteten Verformungen der Objekte 3 und 4
- Prüffähige Dokumentation
Quelle: OJS 2024/S 119-365022 (2024-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-19) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: München
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
M-56_ Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPvA) Marienhof (MHF) und dabei mit der Planung allen in bergmännischer Bauweise herzustellenden Tunnelstrukturen beauftragt. Die Planung der Tragkonstruktionen muss sehr kleinteilig und baubegleitend erfolgen.
Der gebundene AN ist zudem tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität der bisherigen Planung nicht gewährleistet werden. Die Beauftragung eines weiteren AN für die Erstellung der Ausführungsplanung (AP) der Tragkonstruktionen für einen selbst tragen enden
Bewehrungseinbau führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftung fragen bei Störungen/Schäden führen kann.
M-68_ Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Die Ausführungsplanung eines Versuchsfeldes für
Ankerprüfung im Verbindungsstollen U3/U6 kann nur der gebundene AN durchführen.
Insbesondere Schnittstelle zwischen der bisherigen AP und potenziell neu einzubindenden Tragwerksplanern ist schwer beherrschbar. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren Planungsbereichen aufgrund der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen Schnittstellen sowie zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftung fragen bei Störungen / Schäden.
M-56_ Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung (AP) für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPvA) Marienhof (MHF) und dabei mit der Planung allen in bergmännischer Bauweise herzustellenden Tunnelstrukturen beauftragt. Die Planung der Tragkonstruktionen muss sehr kleinteilig und baubegleitend erfolgen.
Der gebundene AN ist zudem tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität der bisherigen Planung nicht gewährleistet werden. Die Beauftragung eines weiteren AN für die Erstellung der Ausführungsplanung (AP) der Tragkonstruktionen für einen selbst tragen enden
Bewehrungseinbau führt zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftung fragen bei Störungen/Schäden führen kann.
M-68_ Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Die Ausführungsplanung eines Versuchsfeldes für
Ankerprüfung im Verbindungsstollen U3/U6 kann nur der gebundene AN durchführen.
Insbesondere Schnittstelle zwischen der bisherigen AP und potenziell neu einzubindenden Tragwerksplanern ist schwer beherrschbar. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren Planungsbereichen aufgrund der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen Schnittstellen sowie zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftung fragen bei Störungen / Schäden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
M-56_ Erstellung der Ausführungsplanung von Tragkonstruktionen für einen selbst ragenden Bewehrungseinbau bei allen in bergmännischer Bauweise herzustellenden Tunnelstrukturen: - Verbindungsstollen U3/U6 (PP105) - Bahnsteigtunnel West (PP112) - Bahnsteigtunnel Ost (PP111)
M-68_ Ausführungsplanung eines Versuchsfeldes für Ankerprüfung im Verbindungsstollen U3/U6:
- Geometrische Darstellung der Prüfanker für in-situ Ausziehversuche
- Nachweise und Festlegung der Prüfkraft zur Durchführung der in-situ Ausziehversuche
- Erstellung von Plan Verbindungsstollen - Prüfung Ortsbrustanker
M-56_ Erstellung der Ausführungsplanung von Tragkonstruktionen für einen selbst ragenden Bewehrungseinbau bei allen in bergmännischer Bauweise herzustellenden Tunnelstrukturen: - Verbindungsstollen U3/U6 (PP105) - Bahnsteigtunnel West (PP112) - Bahnsteigtunnel Ost (PP111)
M-68_ Ausführungsplanung eines Versuchsfeldes für Ankerprüfung im Verbindungsstollen U3/U6:
- Geometrische Darstellung der Prüfanker für in-situ Ausziehversuche
- Nachweise und Festlegung der Prüfkraft zur Durchführung der in-situ Ausziehversuche
- Erstellung von Plan Verbindungsstollen - Prüfung Ortsbrustanker
Quelle: OJS 2024/S 141-438009 (2024-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-29) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ42 Der AN hat bereits weitreichende statische Berechnungen der Gleishalle durchgeführt und jahrelang dieses Bauwerk für den Eigentümer
und Betreiber betreut. Für einen anderen AN ist es daher nicht möglich die notwendigen Vorkenntnisse zu erlangen um alle Leistungen
zufriedenstellend zu erbringen. Aufgrund der Komplexität der Konstruktion der Gleishalle ist eine integrierte Kenntnis des Bauvorhabens
unumgänglich.
Eine Trennung des gegenständlich behandelten Leistungsgegenstands von der durch den AN bisher erbrachten Planungsleistung würde mit
erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen
und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand
infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und den Prüf- und Freigabeinstanzen
auszugehen
LÄ42 Der AN hat bereits weitreichende statische Berechnungen der Gleishalle durchgeführt und jahrelang dieses Bauwerk für den Eigentümer
und Betreiber betreut. Für einen anderen AN ist es daher nicht möglich die notwendigen Vorkenntnisse zu erlangen um alle Leistungen
zufriedenstellend zu erbringen. Aufgrund der Komplexität der Konstruktion der Gleishalle ist eine integrierte Kenntnis des Bauvorhabens
unumgänglich.
Eine Trennung des gegenständlich behandelten Leistungsgegenstands von der durch den AN bisher erbrachten Planungsleistung würde mit
erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen
und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand
infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und den Prüf- und Freigabeinstanzen
auszugehen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ42 Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Der AN programmiert anhand bestehender Tragwerksmodellen eine Konvertierung der Verformungsmessungen in Spannungszustände in der Stahlkonstruktion des Gleishallendaches. Es werden zusätzliche Vermessungsinstrumente und Computerhardware bereitgestellt und betrieben. Die Auswertungen werden dem BauAN für die Überwachung der Gleishalle übermittelt. Dieser stellt die Ergebnisse auf einer Internetplattform alle Beteiligten zur Verfügung und betreibt auch die Meldekette.
LÄ42 Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Der AN programmiert anhand bestehender Tragwerksmodellen eine Konvertierung der Verformungsmessungen in Spannungszustände in der Stahlkonstruktion des Gleishallendaches. Es werden zusätzliche Vermessungsinstrumente und Computerhardware bereitgestellt und betrieben. Die Auswertungen werden dem BauAN für die Überwachung der Gleishalle übermittelt. Dieser stellt die Ergebnisse auf einer Internetplattform alle Beteiligten zur Verfügung und betreibt auch die Meldekette.
Quelle: OJS 2024/S 147-456056 (2024-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ50 Es ist nicht möglich, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile
durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann.
Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur)
aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten
Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und
daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von
großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittste
LÄ50 Es ist nicht möglich, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile
durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann.
Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur)
aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten
Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und
daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von
großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittste
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ50 Der AN ist mit Ausführungsplanung des gesamten unterirdischen Stationsbauwerks beauftragt. Für die Einfahrt des ERS in den ZA hat der BauAN ein Betonschalrohr zur Abdichtung des Einfahrtopf an der Trennschlitzwand des ZA vorgesehen. Der AN soll die planerische Integration und Aufnahme der Rückstellkräfte in das Stationsbauwerk nachweisen und die Schal- und Bewehrungspläne für die reduzierte Vorsatzschale erstellen.
LÄ50 Der AN ist mit Ausführungsplanung des gesamten unterirdischen Stationsbauwerks beauftragt. Für die Einfahrt des ERS in den ZA hat der BauAN ein Betonschalrohr zur Abdichtung des Einfahrtopf an der Trennschlitzwand des ZA vorgesehen. Der AN soll die planerische Integration und Aufnahme der Rückstellkräfte in das Stationsbauwerk nachweisen und die Schal- und Bewehrungspläne für die reduzierte Vorsatzschale erstellen.
Quelle: OJS 2024/S 169-521647 (2024-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-04+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ51 Es ist nicht möglich, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten
Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt
werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle
(insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und
schnittstellenarme Planung unumgänglich.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelten Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher
erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw.
Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein.
LÄ51 Es ist nicht möglich, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten
Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt
werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle
(insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und
schnittstellenarme Planung unumgänglich.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelten Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher
erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw.
Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ51 Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Um die Baubarkeit der steinmetzmäßig-bearbeiteten Sichtbetonwände mit den Lichttöpfen im Canyon des ZA zu überprüfen, soll eine Musterwand hergestellt werden. Für die vorgezogene Herstellung der Musterwand in der Ebene E-2 sind zusätzliche Planungsleistungen für die Ausplanung der Flächenaufteilungen (Sichtbeton / gestockte Flächen), die zusätzlichen Öffnungen (Kranschiene – Wartungsgerüst) und die Vorhaltungen für die Elektroverkabelung der Lichttöpfe notwendig. Diese umfassen eine erweiterte Architekturplanung und Erschwernisse für die Schal- und Bewehrungsplanung.
LÄ51 Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Um die Baubarkeit der steinmetzmäßig-bearbeiteten Sichtbetonwände mit den Lichttöpfen im Canyon des ZA zu überprüfen, soll eine Musterwand hergestellt werden. Für die vorgezogene Herstellung der Musterwand in der Ebene E-2 sind zusätzliche Planungsleistungen für die Ausplanung der Flächenaufteilungen (Sichtbeton / gestockte Flächen), die zusätzlichen Öffnungen (Kranschiene – Wartungsgerüst) und die Vorhaltungen für die Elektroverkabelung der Lichttöpfe notwendig. Diese umfassen eine erweiterte Architekturplanung und Erschwernisse für die Schal- und Bewehrungsplanung.
Quelle: OJS 2024/S 173-532790 (2024-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ44 Die veränderte Raumakustik und die Ergebnisse aus der Ausführungsplanung der ARC im Detailierungsgrad der Lph5 macht
nun wiederrum eine Anpassung der sog. Beschallungsplanung (inkl. sicherheitsrelevanter Sprachalamierungsanlagen) notwendig.
Die fortschreibende Leistung des architektonischen Ausbaus war bereits in der ursprünglichen Vergabe enthalten.
LÄ44 Die veränderte Raumakustik und die Ergebnisse aus der Ausführungsplanung der ARC im Detailierungsgrad der Lph5 macht
nun wiederrum eine Anpassung der sog. Beschallungsplanung (inkl. sicherheitsrelevanter Sprachalamierungsanlagen) notwendig.
Die fortschreibende Leistung des architektonischen Ausbaus war bereits in der ursprünglichen Vergabe enthalten.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ44 Im Rahmen der in der Ausführungsplanung erforderlichen technischen Bearbeitung des architektonischen Ausbaus der
Station und der damit einhergehenden Veränderung der Oberflächen, wurde die Planung der Raumakustik angepasst.
Quelle: OJS 2024/S 179-550581 (2024-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ66 Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und
den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Überprüfung und Anpassung des SAA-und Lautsprecherkonzeptes kann nur durch
den gebundenen AN durchgeführt werden.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht
gewährleistet. Die Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowieso innerhalb der kritischen Terminschiene
ist nicht möglich. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren Planungsbereichen aufgrund der
komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen Schnittstellen sowie zu erheblichen Erschwernissen
oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden.
LÄ66 Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und
den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Überprüfung und Anpassung des SAA-und Lautsprecherkonzeptes kann nur durch
den gebundenen AN durchgeführt werden.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht
gewährleistet. Die Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowieso innerhalb der kritischen Terminschiene
ist nicht möglich. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren Planungsbereichen aufgrund der
komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen Schnittstellen sowie zu erheblichen Erschwernissen
oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ66 Planung der Beschallung im Rahmen der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der erlangten Erkenntnisse zur Raumakustik:
- Konzeption und Simulation einer Beschallungsanlage für die vorgesehene SAA durch den Akustikplaner
- Optional: Erarbeitung Alternativkonzept mit aktiven Schallzeiten durch den Akustikplaner
- Kanalnetzberechnung zur Geräuschemissionsprognose der Entrauchungskanäle als Grundlage für die Auslegung
der SAA-Anlage
- Aktualisierung S+D-Planung im Modell
- Koordination SAA-/Lautsprecherkonzept
- Koordination Fachplanung/DBN SAA, Lautsprecher
- Übernahme Ergebnisse SAA-/Lautsprecherkonzept in Gesamtplanansatz ARC nach Prüfung der optionalen Planungsbestandteile und finaler
Freigabe durch den AG
LÄ66 Planung der Beschallung im Rahmen der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der erlangten Erkenntnisse zur Raumakustik:
- Konzeption und Simulation einer Beschallungsanlage für die vorgesehene SAA durch den Akustikplaner
- Optional: Erarbeitung Alternativkonzept mit aktiven Schallzeiten durch den Akustikplaner
- Kanalnetzberechnung zur Geräuschemissionsprognose der Entrauchungskanäle als Grundlage für die Auslegung
der SAA-Anlage
- Aktualisierung S+D-Planung im Modell
- Koordination SAA-/Lautsprecherkonzept
- Koordination Fachplanung/DBN SAA, Lautsprecher
- Übernahme Ergebnisse SAA-/Lautsprecherkonzept in Gesamtplanansatz ARC nach Prüfung der optionalen Planungsbestandteile und finaler
Freigabe durch den AG
Quelle: OJS 2024/S 206-638223 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-28+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ H-45/2034.1 - Die Rohbauplanung des Ingenieurbaus der uPva Hauptbahnhof der 2. SBSS München ist bereits für die oberen Ebenen des ZA zur
Planprüfung eingereicht oder teilweise sogar schon zur Bauausführung freigegeben. Die Architektur- und TGA-Planung hingegen, die die
Planungsgrundlagen für die Rohbauplanung liefern soll, muss noch die bautechnische Prüfdurchlaufen. Änderungen aus Prüfanmerkungen
und sonstigen Überarbeitungen müssen daher in die Rohbauplanung eingearbeitet werden. Diese Überarbeitung betrifft konkret Schalungs-
und Bewehrungsplanung.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten
Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und
daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von
großem zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planumg // LÄ H-58/ 2058 -Es ist nicht möglich, die Ausführungsplanung für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN
erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem
gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus.
Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich.
Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung und Kompatibilität) und
daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von einem
großen zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und
den Prüf- und Freigabeinstanzen auszugehen.
LÄ H-45/2034.1 - Die Rohbauplanung des Ingenieurbaus der uPva Hauptbahnhof der 2. SBSS München ist bereits für die oberen Ebenen des ZA zur
Planprüfung eingereicht oder teilweise sogar schon zur Bauausführung freigegeben. Die Architektur- und TGA-Planung hingegen, die die
Planungsgrundlagen für die Rohbauplanung liefern soll, muss noch die bautechnische Prüfdurchlaufen. Änderungen aus Prüfanmerkungen
und sonstigen Überarbeitungen müssen daher in die Rohbauplanung eingearbeitet werden. Diese Überarbeitung betrifft konkret Schalungs-
und Bewehrungsplanung.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten
Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und
daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von
großem zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planumg // LÄ H-58/ 2058 -Es ist nicht möglich, die Ausführungsplanung für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN
erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem
gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus.
Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich.
Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung und Kompatibilität) und
daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von einem
großen zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und
den Prüf- und Freigabeinstanzen auszugehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ H-45/2034.1 - Aus der Architektur- und TGA-Planung, die aktuell in Überarbeitung und noch nicht zur Bauausführung freigegeben ist, ergeben sich allgemein Änderungen auf die bereits in Bearbeitung oder sogar schon zur Bauausführung freigegebene Rohbauplanung der VE 550. Die Rohbauplanung muss daher entsprechend den bekannt gewordenen Änderungen der Planung des Ausbaus angepasst werden damit die notwendigen Vorhaltungen wie Durchbrüche und Aussparungen noch rechtzeitig in der Bauausführung des Rohbaus berücksichtigt werden kann // LÄ H-58/ 2058 - Im Zuge der Fortschreibung der WUBK-Planung wurde ein neues Abdichtungskonzept der uPVA Hp Hauptbahnhof entwickelt. Das neue System erfüllt höhere Ansprüche an die Dichtigkeit, war jedoch im ursprünglichen WU-Konzept noch nicht so vorgesehen. Die Leistungen umfassen die Erstellung einer vertieften Ausführungsplanung für die Deckenanschlüsse der FBV-Folie an die Decke ü.E-5, sowie für die Injektionsschläuche in den Decken über E-3, E-4 und E-5.
LÄ H-45/2034.1 - Aus der Architektur- und TGA-Planung, die aktuell in Überarbeitung und noch nicht zur Bauausführung freigegeben ist, ergeben sich allgemein Änderungen auf die bereits in Bearbeitung oder sogar schon zur Bauausführung freigegebene Rohbauplanung der VE 550. Die Rohbauplanung muss daher entsprechend den bekannt gewordenen Änderungen der Planung des Ausbaus angepasst werden damit die notwendigen Vorhaltungen wie Durchbrüche und Aussparungen noch rechtzeitig in der Bauausführung des Rohbaus berücksichtigt werden kann // LÄ H-58/ 2058 - Im Zuge der Fortschreibung der WUBK-Planung wurde ein neues Abdichtungskonzept der uPVA Hp Hauptbahnhof entwickelt. Das neue System erfüllt höhere Ansprüche an die Dichtigkeit, war jedoch im ursprünglichen WU-Konzept noch nicht so vorgesehen. Die Leistungen umfassen die Erstellung einer vertieften Ausführungsplanung für die Deckenanschlüsse der FBV-Folie an die Decke ü.E-5, sowie für die Injektionsschläuche in den Decken über E-3, E-4 und E-5.
Quelle: OJS 2024/S 211-657487 (2024-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE550.M.045: Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den
Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Umplanung der Leerohrplanung in der Ebene E-5
(Bahnsteigebene) kann nur durch den gebundenen AN durchgeführt werden.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung
nicht gewährleistet. Die Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen
Terminschiene ist nicht möglich. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren
Planungsbereichen aufgrund der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen
Schnittstellen sowie zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei
Störungen / Schäden.
A VE550.M.045: Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den
Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Umplanung der Leerohrplanung in der Ebene E-5
(Bahnsteigebene) kann nur durch den gebundenen AN durchgeführt werden.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung
nicht gewährleistet. Die Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen
Terminschiene ist nicht möglich. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren
Planungsbereichen aufgrund der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen
Schnittstellen sowie zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei
Störungen / Schäden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
A VE550.M.045: Änderung der Leerohrplanung in der Ebene E-5 (Bahnsteigebene):
- Umplanung zu Kriechkeller
Quelle: OJS 2025/S 005-008484 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE550.M.045: Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den
Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Umplanung der Leerohrplanung in der Ebene E-5
(Bahnsteigebene) kann nur durch den gebundenen AN durchgeführt werden.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung
nicht gewährleistet. Die Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen
Terminschiene ist nicht möglich. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren
Planungsbereichen aufgrund der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen
Schnittstellen sowie zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei
Störungen / Schäden.
A VE550.M.045: Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den
Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Umplanung der Leerohrplanung in der Ebene E-5
(Bahnsteigebene) kann nur durch den gebundenen AN durchgeführt werden.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung
nicht gewährleistet. Die Überarbeitung der Pläne durch einen Dritten in der erforderlichen Qualität sowie innerhalb der kritischen
Terminschiene ist nicht möglich. Die hohe techn. Komplexität des Bauwerkes sowie Wechselwirkungen zu weiteren
Planungsbereichen aufgrund der komplexen Bauwerks-/Bodeninteraktion führen bei einem Wechsel des AN zu kritischen
Schnittstellen sowie zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten bzw. Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei
Störungen / Schäden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
A VE550.M.045: Änderung der Leerohrplanung in der Ebene E-5 (Bahnsteigebene):
- Umplanung zu Kriechkeller
Quelle: OJS 2025/S 006-012350 (2025-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ55 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen erforderlichen Leistungen durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes, in der erforderlichen Detaillierung nicht dokumentiertes und nicht übertragbares Projektvorwisseng eine einheitliche Bearbeitung und eine technische Konsistenz der Unterlagen und damit ein belastbares und verwendbares Planungsergebnis sichergestellt werden kann.
Ein Wechsel des AN für die Überarbeitung der technischen Vertragsunterlagen wird erheblichen Schwierigkeiten – ganzheitliche Einarbeitung der bestehenden Unterlagen und fehlendes Vorwissen aus den bereits erfolgten Planungsleistungen zu den Setzungsausgleichen – verursachen, da der AN bereits die Erarbeitung und Anpassung im Berich des Achse C im Gleishallendach ausgeführt hat.
LÄ55 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen erforderlichen Leistungen durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes, in der erforderlichen Detaillierung nicht dokumentiertes und nicht übertragbares Projektvorwisseng eine einheitliche Bearbeitung und eine technische Konsistenz der Unterlagen und damit ein belastbares und verwendbares Planungsergebnis sichergestellt werden kann.
Ein Wechsel des AN für die Überarbeitung der technischen Vertragsunterlagen wird erheblichen Schwierigkeiten – ganzheitliche Einarbeitung der bestehenden Unterlagen und fehlendes Vorwissen aus den bereits erfolgten Planungsleistungen zu den Setzungsausgleichen – verursachen, da der AN bereits die Erarbeitung und Anpassung im Berich des Achse C im Gleishallendach ausgeführt hat.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ55 Das Tragwerk der Gleishalle München Hbf muss vor den anstehenden bergmännischen Tunnelvortrieben, die aus der Station uPva Hbf der 2. SBSS vorgetrieben werden, durch eine Setzungsausgleichsmaßnahme stabilisiert werden, da andernfalls Setzungen drohen, die die Standfestigkeit der Gleishalle und damit die erforderlichen Sicherheit in nicht beherrschbarer Weise beeinträchtigen. Für die Mittelachse der Gleishalle (Achse C) wurde daher beschlossen, für die Stützen C3 bis C8 einen Setzungsausgleich mittels Hydraulikpressen zu planen, da nur so ein sicherer, flexibler, auch absenkbarer und punktueller Setzungsausgleich realisieren lässt. Die Ingenieurgemeinschaft VE550 ist bereits mit der Ausführungsplanung der neu zu bauenden uPva Hauptbahnhof inklusive der bergmännischen Tunnelvortriebe, die Setzungen am Tragwerk der Gleishalle verursachen, und mit der Ausführungsplanung dieser Setzungsausgleichsmaßnahme, beauftragt. Dabei werden auch die zu erwartenden Setzungen ermittelt, die die wesentlichen Eingangsparameter für die Planung des Setzungsausgleichs der Gleishalle darstellen.
Um die für die Ausführung des Setzungsausgleichs erforderlichen Änderungen vorzunehmen und die erforderliche Steuerung des Vertrags zu gewährleisten, ist eine grundliegende Bearbeitung des Vertragswerkes erforderlich, insbesondere damit die Änderung zur Ausführung des Setzungsausgleichs der Achse C vorgenommen werden kann. Hierzu sind die Vertragsunterlagen in Abstimmung mit dem AG anzupassen, die im räumlichen bzw. zeitlichen Zusammenhang mit der oben angeführten erforderlichen Änderung stehen. Die planerischen Leistungen umfassen vor allem Anpassungen und Ergänzungen von Leistungsverzeichnissen, Baubeschreibungen, Technischen Vertragsbedingungen und auch Planunterlagen.
LÄ55 Das Tragwerk der Gleishalle München Hbf muss vor den anstehenden bergmännischen Tunnelvortrieben, die aus der Station uPva Hbf der 2. SBSS vorgetrieben werden, durch eine Setzungsausgleichsmaßnahme stabilisiert werden, da andernfalls Setzungen drohen, die die Standfestigkeit der Gleishalle und damit die erforderlichen Sicherheit in nicht beherrschbarer Weise beeinträchtigen. Für die Mittelachse der Gleishalle (Achse C) wurde daher beschlossen, für die Stützen C3 bis C8 einen Setzungsausgleich mittels Hydraulikpressen zu planen, da nur so ein sicherer, flexibler, auch absenkbarer und punktueller Setzungsausgleich realisieren lässt. Die Ingenieurgemeinschaft VE550 ist bereits mit der Ausführungsplanung der neu zu bauenden uPva Hauptbahnhof inklusive der bergmännischen Tunnelvortriebe, die Setzungen am Tragwerk der Gleishalle verursachen, und mit der Ausführungsplanung dieser Setzungsausgleichsmaßnahme, beauftragt. Dabei werden auch die zu erwartenden Setzungen ermittelt, die die wesentlichen Eingangsparameter für die Planung des Setzungsausgleichs der Gleishalle darstellen.
Um die für die Ausführung des Setzungsausgleichs erforderlichen Änderungen vorzunehmen und die erforderliche Steuerung des Vertrags zu gewährleisten, ist eine grundliegende Bearbeitung des Vertragswerkes erforderlich, insbesondere damit die Änderung zur Ausführung des Setzungsausgleichs der Achse C vorgenommen werden kann. Hierzu sind die Vertragsunterlagen in Abstimmung mit dem AG anzupassen, die im räumlichen bzw. zeitlichen Zusammenhang mit der oben angeführten erforderlichen Änderung stehen. Die planerischen Leistungen umfassen vor allem Anpassungen und Ergänzungen von Leistungsverzeichnissen, Baubeschreibungen, Technischen Vertragsbedingungen und auch Planunterlagen.
Quelle: OJS 2025/S 011-030360 (2025-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-28+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
29: Regelmäßige Überwachung des Aufwuchsfortschritts, Rückschnitts und der fachgerechten Entsorgung von Japan. Staudenknöterich (SK) wurde durch die Untere Naturschutzbehörde der LHM gefordert. Ein neuer AN müsste zunächst aufwändig in die Örtlichkeiten und das Baugeschehen und die Bauhistorie der 2. SBSS eingewiesen werden. Die schon vertraglich gebundene AN kennt die Begebenheiten, Beteiligten und die Anlagen vor Ort und ist mit den Bauabläufen vertraut und kann somit eine konsistente Überwachungsleistung sicherstellen. Diese komplexen Zusammenhänge zu verstehen würde bei einen neuen AN zunächst viel Einarbeitungszeit erfordern wodurch beträchtliche Zusatzkosten entstehen würden.
30: Im Rahmen der Bautätigkeiten zur 2. SBSS wurde es notwendig, einige Planänderungen durchzuführen. Da die daraus resultierenden zu überwachenden Maßnahmen nicht in der ursprünglichen Planfeststellung vorhanden sind, handelt es sich um zusätzliche Leistungen für die VE92. Es geht um zusätzlich umweltrelevante zu überwachende Bautätigkeiten sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen.
29: Regelmäßige Überwachung des Aufwuchsfortschritts, Rückschnitts und der fachgerechten Entsorgung von Japan. Staudenknöterich (SK) wurde durch die Untere Naturschutzbehörde der LHM gefordert. Ein neuer AN müsste zunächst aufwändig in die Örtlichkeiten und das Baugeschehen und die Bauhistorie der 2. SBSS eingewiesen werden. Die schon vertraglich gebundene AN kennt die Begebenheiten, Beteiligten und die Anlagen vor Ort und ist mit den Bauabläufen vertraut und kann somit eine konsistente Überwachungsleistung sicherstellen. Diese komplexen Zusammenhänge zu verstehen würde bei einen neuen AN zunächst viel Einarbeitungszeit erfordern wodurch beträchtliche Zusatzkosten entstehen würden.
30: Im Rahmen der Bautätigkeiten zur 2. SBSS wurde es notwendig, einige Planänderungen durchzuführen. Da die daraus resultierenden zu überwachenden Maßnahmen nicht in der ursprünglichen Planfeststellung vorhanden sind, handelt es sich um zusätzliche Leistungen für die VE92. Es geht um zusätzlich umweltrelevante zu überwachende Bautätigkeiten sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
29: Regelmäßige Überwachung des Aufwuchsfortschritts, Rückschnitts und der fachgerechten Entsorgung von Japan. Staudenknöterich (SK) gem. status quo im Bereich der Friedenheimer und Donnersberger Brücke. Einweisung von Subunternehmern in die betroffenen Bereiche. Sensibilisierung und Aufklärung der ATH/ARGE zum Umgang mit dem Japan. Staudenknöterich. Begleitung von Aushubarbeiten und Separierung von Boden mit dem Japan. Staudenknöterich inkl. Abstimmungs- und Dokumentationsaufwände.Die zusätzlichen Leistungen stehen im fachlichen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag, Los 1 (Natur- und Artenschutz). Die Leistungen erzeugen zusätzliche Kosten im Wert von 15.314,79 € und stellen somit einem geringen Prozentsatz der Summe des Hauptvertrags dar).
30: Zusätzlich notwendige umweltfachliche Bauüberwachung von Bautätigkeiten und LBP-Maßnahmen, die aus den Planänderung 3, 10, 13, 14, 16, 27 im PFA1 resultieren.
29: Regelmäßige Überwachung des Aufwuchsfortschritts, Rückschnitts und der fachgerechten Entsorgung von Japan. Staudenknöterich (SK) gem. status quo im Bereich der Friedenheimer und Donnersberger Brücke. Einweisung von Subunternehmern in die betroffenen Bereiche. Sensibilisierung und Aufklärung der ATH/ARGE zum Umgang mit dem Japan. Staudenknöterich. Begleitung von Aushubarbeiten und Separierung von Boden mit dem Japan. Staudenknöterich inkl. Abstimmungs- und Dokumentationsaufwände.Die zusätzlichen Leistungen stehen im fachlichen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag, Los 1 (Natur- und Artenschutz). Die Leistungen erzeugen zusätzliche Kosten im Wert von 15.314,79 € und stellen somit einem geringen Prozentsatz der Summe des Hauptvertrags dar).
30: Zusätzlich notwendige umweltfachliche Bauüberwachung von Bautätigkeiten und LBP-Maßnahmen, die aus den Planänderung 3, 10, 13, 14, 16, 27 im PFA1 resultieren.
Quelle: OJS 2025/S 020-060374 (2025-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-30+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA-H-57: Es ist hauptvertraglich durch VE550 Ausführungsplanung für die uPva Hauptbahnhof beauftragt. Die Erarbeitung der Ausführungsplanung und Architekturplanung im Bereich UI/U2 wegen der o.g. Abweichung ist erforderlich für die Herstellung des von der InGe VE 550 zu planenden uPva Hauptbahnhofs.
NA-H-57: Es ist hauptvertraglich durch VE550 Ausführungsplanung für die uPva Hauptbahnhof beauftragt. Die Erarbeitung der Ausführungsplanung und Architekturplanung im Bereich UI/U2 wegen der o.g. Abweichung ist erforderlich für die Herstellung des von der InGe VE 550 zu planenden uPva Hauptbahnhofs.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NA-H-57: Aus der vorgelegten Bestandsdokumentation des Bereichs UI/U2 In der Ebene -3 kann man nicht entnehmen, dass an Versatz um bis zu 45cm Richtung an der Bestandsschlitzwand Richtung Westen vorliegt. Dieser wesentliche Mangel der ausgeführten Bestandschlitzwand verursacht die erforderliche Anpassung der Lage der Vorsatzwand, die an die Bestandsschlitzwand angebaut wird. Zudem hat diese Anpassung Auswirkungen auf die Architektur der Ebene -3, da dort Schiebetore mit Brandschutzanforderungen eingebaut werden müssen. Das nördliche Schiebetor kann einfach versetzt werden, jedoch ist benötigt für das südliche Schiebetor eine neue architektonische Lösung, da die Führungsschienen auf die Bewegungsfuge wegen den Brandschutzanforderungen nicht eingebaut werden können.
NA-H-57: Aus der vorgelegten Bestandsdokumentation des Bereichs UI/U2 In der Ebene -3 kann man nicht entnehmen, dass an Versatz um bis zu 45cm Richtung an der Bestandsschlitzwand Richtung Westen vorliegt. Dieser wesentliche Mangel der ausgeführten Bestandschlitzwand verursacht die erforderliche Anpassung der Lage der Vorsatzwand, die an die Bestandsschlitzwand angebaut wird. Zudem hat diese Anpassung Auswirkungen auf die Architektur der Ebene -3, da dort Schiebetore mit Brandschutzanforderungen eingebaut werden müssen. Das nördliche Schiebetor kann einfach versetzt werden, jedoch ist benötigt für das südliche Schiebetor eine neue architektonische Lösung, da die Führungsschienen auf die Bewegungsfuge wegen den Brandschutzanforderungen nicht eingebaut werden können.
Quelle: OJS 2025/S 022-068820 (2025-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA-H-59: Es ist nicht möglich, die Bewehrungspläne durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Ausführungsplanung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Ein anderer AN für die Erstellung der Bewehrungspläne würde zu Problemen in der Bauausführung um die Pläne zu interpretieren führen. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Ausführung ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich. Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung und Kompatibilität) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von einem großen zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und den Prüf- und Freigabeinstanzen auszugehen.
NA-H-59: Es ist nicht möglich, die Bewehrungspläne durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Ausführungsplanung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Ein anderer AN für die Erstellung der Bewehrungspläne würde zu Problemen in der Bauausführung um die Pläne zu interpretieren führen. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Ausführung ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich. Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung und Kompatibilität) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von einem großen zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und den Prüf- und Freigabeinstanzen auszugehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NA-H-59: Die bereits fertiggestellten Bewehrungspläne für die Innenschalen im ZA in den Ebenen E-6 und E-5 müssen umgeplant werden. Hier werden die Übergreifungsstöße über die Arbeitsfugen auf der Erdseite durch Muffenstöße ersetzt.
Quelle: OJS 2025/S 022-070181 (2025-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA-H-61 Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich nicht, da grundsätzlich gleichartige Planungsleitungen im gleichen Projekt mit räumlichem und funktionalem Bezug zu den bereits an den AN beauftragten Planungsleistungen, gefordert sind.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NA-H-61 Im Rahmen der Planänderung 6 im PFA1 wurde den Vorgaben der LHM -Landeshauptstadt München- entsprechend eine Umplanung im Bereich des zukünftigen Ausstiegsbauwerks RS3 vorgenommen, welche weitere Planungen im Bereich der Böschungssicherung erfordern. Diese Vorgaben waren zu Zeitpunkt der ursprünglichen Planung nicht vorhersehbar und beruhen aus Sicht der DB auf neue Entscheidungen der LHM.
NA-H-61 Im Rahmen der Planänderung 6 im PFA1 wurde den Vorgaben der LHM -Landeshauptstadt München- entsprechend eine Umplanung im Bereich des zukünftigen Ausstiegsbauwerks RS3 vorgenommen, welche weitere Planungen im Bereich der Böschungssicherung erfordern. Diese Vorgaben waren zu Zeitpunkt der ursprünglichen Planung nicht vorhersehbar und beruhen aus Sicht der DB auf neue Entscheidungen der LHM.
Quelle: OJS 2025/S 024-074254 (2025-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA-H-60 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da für die Erbringung der Leistung nicht lediglich ein Rückgriff auf die vorhandenen Planunterlagen erforderlich ist, sowie dokumentierte Abstimmungen und Informationen sondern ein Rückgriff auf Informationen, die bei der Erstellung der Planung eingeflossen sind und in unterschiedlicher Weise berücksichtigt worden sind und damit Einfluss auf eine Vielzahl von Informationen und Einflussfaktoren hat, die die Planung im technisch und geologisch komplexen Umfeld des Projekts beeinflussen, die aber nicht vollständig dokumentiert sind und üblicherweise auch nicht vollständig dokumentiert werden können. Zu Themen, die sich bereits aus der Planung selbst beantworten lassen, könnte ein dritter Fragen ohne weiteres beantworten.
Darüber hinaus würde es bei Trennung der Leistungen mit Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt.
NA-H-62 Grund hierfür ist die Komplexität der Planungsleistungen mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbestandteilen in einem bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt, die die übliche und im Regelfall handhabbare Abgrenzung zwischen den Planungsphasen hier im Einzelfall ausschließt, da die Berechnung möglicher Setzungen und Verkippungen eine umfassende Kenntnis aller übrigen Planungsstände und deren dynamische Einbeziehung in die Berechnungen erfordert. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei unzureichender Berechnung der Setzungen u. Verkippungen Gefahren für Leib und Leben sowohl für Arbeiter im Baufeld als auch für Personen auf dem Arnulfsteg drohen und daher eine bestmögliche Berechnung aus Sicherheitsgründen unabdingbar ist.
Eine regelgerechte Koordination ist nicht ausreichend. Dabei kann die Art der zu erwartenden Beeinflussung Folgen für die Herangehensweise bei der Beurteilung möglicher Setzungen u. Verkippungen haben.
NA-H-63 a nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus der Bearbeitung unter Berücksichtigung auch nicht dokumentierter Faktoren und Erwägungen gewonnen werden kann, eine einheitliche Bearbeitung und eine technische Konsistenz der Unterlagen und damit ein belastbares und verwendbares Planungsergebnis sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität ist eine Bearbeitung der Unterlagen ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Grund hierfür ist insbesondere die Komplexität der Planungsleistungen mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiednen Planungsbestandteilen in einem bereits in westentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt.
Darüber hinaus würde es bei Trennung der Leistungen mit Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Leistung damit nicht verwertbar ist.
NA-H-60 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da für die Erbringung der Leistung nicht lediglich ein Rückgriff auf die vorhandenen Planunterlagen erforderlich ist, sowie dokumentierte Abstimmungen und Informationen sondern ein Rückgriff auf Informationen, die bei der Erstellung der Planung eingeflossen sind und in unterschiedlicher Weise berücksichtigt worden sind und damit Einfluss auf eine Vielzahl von Informationen und Einflussfaktoren hat, die die Planung im technisch und geologisch komplexen Umfeld des Projekts beeinflussen, die aber nicht vollständig dokumentiert sind und üblicherweise auch nicht vollständig dokumentiert werden können. Zu Themen, die sich bereits aus der Planung selbst beantworten lassen, könnte ein dritter Fragen ohne weiteres beantworten.
Darüber hinaus würde es bei Trennung der Leistungen mit Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt.
NA-H-62 Grund hierfür ist die Komplexität der Planungsleistungen mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbestandteilen in einem bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt, die die übliche und im Regelfall handhabbare Abgrenzung zwischen den Planungsphasen hier im Einzelfall ausschließt, da die Berechnung möglicher Setzungen und Verkippungen eine umfassende Kenntnis aller übrigen Planungsstände und deren dynamische Einbeziehung in die Berechnungen erfordert. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei unzureichender Berechnung der Setzungen u. Verkippungen Gefahren für Leib und Leben sowohl für Arbeiter im Baufeld als auch für Personen auf dem Arnulfsteg drohen und daher eine bestmögliche Berechnung aus Sicherheitsgründen unabdingbar ist.
Eine regelgerechte Koordination ist nicht ausreichend. Dabei kann die Art der zu erwartenden Beeinflussung Folgen für die Herangehensweise bei der Beurteilung möglicher Setzungen u. Verkippungen haben.
NA-H-63 a nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus der Bearbeitung unter Berücksichtigung auch nicht dokumentierter Faktoren und Erwägungen gewonnen werden kann, eine einheitliche Bearbeitung und eine technische Konsistenz der Unterlagen und damit ein belastbares und verwendbares Planungsergebnis sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität ist eine Bearbeitung der Unterlagen ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Grund hierfür ist insbesondere die Komplexität der Planungsleistungen mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiednen Planungsbestandteilen in einem bereits in westentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt.
Darüber hinaus würde es bei Trennung der Leistungen mit Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Leistung damit nicht verwertbar ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
60, 62, 63
NA-H-60 Beantwortung der Fragen des AN-VE30 zur Entwurfsplanung der Tunnel West, die im Rahmen der Technischen Bearbeitung dem AN der VE30, der die Technische Bearbeitung, sprich Ausführungsplanung ausführt, entstehen, da sich im Zuge der Ausführungsplanung im Bauabschnitt West (u.a. Tunnel West) verschiedene Fragestellungen ergeben, die von diesem AN im Vorfeld zur Ausführungsplanung erforderlich zu bearbeiten sind.
Die Vervollständigung der Entwurfsplanung im Bauabschnitt West ist zwingend für die Ausführungsplanung der Tunnelröhren, einem wesentlichen Bestandteil des von der InGe VE 550 zu planenden uPva Hauptbahnhofs erforderlich.
NA-H-62 Erarbeitung von zulässigen Warnwerten und Grenzwerten für Setzungen und horizontale und vertikale Verkippungen des Arnulfsteges, um die erforderliche Kontrolle von Veränderungen im Untergrund durch die Tunnelvortriebe zu ermöglichen. Hierfür ist eine Anpassung der Entwurfsplanung erforderlich, da die bisherige EP solche Folgen nicht zu berücksichtigen hatte und die vorliegende Leistung daher nicht Gegenstand der bisherigen Leistungsverpflichtung war, aber erforderlich ist, um die Verwendbarkeit des Anreisetages, eine Bauwerks der LHM, zu erhalten.
Die Vervollständigung der Entwurfsplanung im Bauabschnitt West ist zwingend für die Ausführungsplanung der Tunnelröhren, einem wesentlichen Bestandteil des von der InGe VE 550 zu planenden uPva Hauptbahnhofs erforderlich.
NA-H-63 Erarbeitung von Entwürfen zur Geometrie der vertikalen Schachtbauwerke am RS4 und RS5 unter Beachtung der Vorgaben der neuen EBA-Tunnel-R. Mit Einführungsschreiben vom 02.07.2024 hat das EBA die Überabeitung der Richtlinie "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln" mit Stand vom 01.07.2024 bekannt gegeben. Die Richtlinie ersetzt die Fassung vom 01.07.2008 und wird zum 01.01.2025 im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahnbundesamtes eingeführt. Die Änderungen betreffen Themen der Sicherheit wie Treppenbreite, Handlauf etc. Für noch nicht gebaute Bauwerke ist aufgrund Sicherheitsbelange die Planung entsprechend auf Gültigkeit auch unter Beachtung der überarbeiteten Richtlinie zu erarbeiten.
Die erforderliche Erarbeitung der Entwurfsplanung im Bauabschnitt West ist zwingend für die Herstellung der Tunnelröhre, einem wesentlichen Bestandteil des von der InGe VE 550 zu planenden uPva Hauptbahnhofs.
60, 62, 63
NA-H-60 Beantwortung der Fragen des AN-VE30 zur Entwurfsplanung der Tunnel West, die im Rahmen der Technischen Bearbeitung dem AN der VE30, der die Technische Bearbeitung, sprich Ausführungsplanung ausführt, entstehen, da sich im Zuge der Ausführungsplanung im Bauabschnitt West (u.a. Tunnel West) verschiedene Fragestellungen ergeben, die von diesem AN im Vorfeld zur Ausführungsplanung erforderlich zu bearbeiten sind.
Die Vervollständigung der Entwurfsplanung im Bauabschnitt West ist zwingend für die Ausführungsplanung der Tunnelröhren, einem wesentlichen Bestandteil des von der InGe VE 550 zu planenden uPva Hauptbahnhofs erforderlich.
NA-H-62 Erarbeitung von zulässigen Warnwerten und Grenzwerten für Setzungen und horizontale und vertikale Verkippungen des Arnulfsteges, um die erforderliche Kontrolle von Veränderungen im Untergrund durch die Tunnelvortriebe zu ermöglichen. Hierfür ist eine Anpassung der Entwurfsplanung erforderlich, da die bisherige EP solche Folgen nicht zu berücksichtigen hatte und die vorliegende Leistung daher nicht Gegenstand der bisherigen Leistungsverpflichtung war, aber erforderlich ist, um die Verwendbarkeit des Anreisetages, eine Bauwerks der LHM, zu erhalten.
Die Vervollständigung der Entwurfsplanung im Bauabschnitt West ist zwingend für die Ausführungsplanung der Tunnelröhren, einem wesentlichen Bestandteil des von der InGe VE 550 zu planenden uPva Hauptbahnhofs erforderlich.
NA-H-63 Erarbeitung von Entwürfen zur Geometrie der vertikalen Schachtbauwerke am RS4 und RS5 unter Beachtung der Vorgaben der neuen EBA-Tunnel-R. Mit Einführungsschreiben vom 02.07.2024 hat das EBA die Überabeitung der Richtlinie "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln" mit Stand vom 01.07.2024 bekannt gegeben. Die Richtlinie ersetzt die Fassung vom 01.07.2008 und wird zum 01.01.2025 im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahnbundesamtes eingeführt. Die Änderungen betreffen Themen der Sicherheit wie Treppenbreite, Handlauf etc. Für noch nicht gebaute Bauwerke ist aufgrund Sicherheitsbelange die Planung entsprechend auf Gültigkeit auch unter Beachtung der überarbeiteten Richtlinie zu erarbeiten.
Die erforderliche Erarbeitung der Entwurfsplanung im Bauabschnitt West ist zwingend für die Herstellung der Tunnelröhre, einem wesentlichen Bestandteil des von der InGe VE 550 zu planenden uPva Hauptbahnhofs.
Quelle: OJS 2025/S 024-075461 (2025-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-18+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und die Ausführungsplanung erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den Gewerken, die durch AN erstellt wird. Die Änderung des Konzeptes der Abströmung RDA und Umsetzung im Modell und Planunterlagen erfordert die Kenntnis der bisher erfolgten RDA - Planung sowie der vorgenannten Disziplinen. Eine Entkoppelung der Ausführungsplanung
für die RDA und damit die Erstellung und Änderung durch einen Dritten ist nicht möglich, da u.a. zunächst der Wissenaufbau in der Ausführungsplanung zu den Gewerken von AN von Erfordernis sowie die gesamte Aufarbeitung des Building Information Modell sind.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Änderung des Konzeptes der Abströmunng der RDA und Umsetzung im Modell und Planunterlagen kann zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen.
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und die Ausführungsplanung erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den Gewerken, die durch AN erstellt wird. Die Änderung des Konzeptes der Abströmung RDA und Umsetzung im Modell und Planunterlagen erfordert die Kenntnis der bisher erfolgten RDA - Planung sowie der vorgenannten Disziplinen. Eine Entkoppelung der Ausführungsplanung
für die RDA und damit die Erstellung und Änderung durch einen Dritten ist nicht möglich, da u.a. zunächst der Wissenaufbau in der Ausführungsplanung zu den Gewerken von AN von Erfordernis sowie die gesamte Aufarbeitung des Building Information Modell sind.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Änderung des Konzeptes der Abströmunng der RDA und Umsetzung im Modell und Planunterlagen kann zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
ILF:
- Konzepterstellung Abströmung RDA, Erstellung Alternativvarianten, fachliche Koordinierung mit allen Planungsbeteiligten
-Koordination und Abstimmungen
-Modell- und Plananpassung
SSF:
- Koordination und Abstimmungen
- Statische Untersuchung der neuen Durchbrüche
- Modell- und Plananpassung
A4AD:
-Koordination und Abstimmungen mit den Fachplanungen nach Prüfung der Konzeptvarianten
-Kollisionsprüfung
-Modell- und Plananpassung
ILF:
- Konzepterstellung Abströmung RDA, Erstellung Alternativvarianten, fachliche Koordinierung mit allen Planungsbeteiligten
-Koordination und Abstimmungen
-Modell- und Plananpassung
SSF:
- Koordination und Abstimmungen
- Statische Untersuchung der neuen Durchbrüche
- Modell- und Plananpassung
A4AD:
-Koordination und Abstimmungen mit den Fachplanungen nach Prüfung der Konzeptvarianten
-Kollisionsprüfung
-Modell- und Plananpassung
Quelle: OJS 2025/S 035-111290 (2025-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-21+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
49-Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen und eine einheitliche Bearbeitung eine technische Konsistenz der Unterlagen sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität ist eine Bearbeitung der Unterlagen ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Grund hierfür ist insbesondere die Komplexität der Planungsleistungen mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbestandteilen in einem bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen und eine einheitliche Bearbeitung eine technische Konsistenz der Unterlagen sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität ist eine Bearbeitung der Unterlagen ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich.
48-Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und kohärenten
Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29 und 49 -VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.
49-Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen und eine einheitliche Bearbeitung eine technische Konsistenz der Unterlagen sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität ist eine Bearbeitung der Unterlagen ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Grund hierfür ist insbesondere die Komplexität der Planungsleistungen mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbestandteilen in einem bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen und eine einheitliche Bearbeitung eine technische Konsistenz der Unterlagen sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität ist eine Bearbeitung der Unterlagen ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich.
48-Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und kohärenten
Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29 und 49 -VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
49-Zusätzliche Leistungen resultierend aus der Anpassung der Lagerung der Gerüstbühne - unter dem MAN-Dach im Bereich Querbahnsteig- am Bestandsgebäude, sprich an der Durchgangshallenschutzwand, infolge der Ergebnisse der Bestands- und Bauwerkuntersuchungen, sowie an die aktuelle Nutzung der Bestandsgebäude. Insbesondere sind für die Lagerung der Gerüstbühne je nach Material und Festigkeit des Wandabschnitts individuelle und sehr unterschiedliche Auflagerkonsolen erforderlich, deren genau Konfiguration sich erst nach detaillierten Untersuchungen der jeweiligen Wandabschnitte feststellen ließ. Die mit ANO 2049 anzugeordnete Leistung ist in den bereits behandelten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN-Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen. In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind. Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die entsprechende Koordination und anschließende Auswertung der erforderlichen Bestands- und Bauwerkuntersuchungen (Durchführung durch ZECH Bau) bei den angrenzenden Bestandsgebäuden ist hiermit eingeschlossen. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitg mit technischen Komplezitäten bewältigen muss.
48-Zusätzliche Leistungen, resultierend aus den Ergebnissen der Baugrund-, Bestands-, und Bauwerksuntersuchungen. Insbesondere sind Anpassungen und Ergänzungen der Planung infolge unbekannter Sparten und Einbauten im Baugrund trotz Voruntersuchung in dem vorliegenden Projekt aufgetreten. Hierbei erwiesen sich die vorliegenden Bestandsunterlagen zum Bauwerksbestand für die Bestandsgebäude, zum Teil aus der Vor- und unmittelbaren Nachkriegszeit in der Bearbeitung zum Teil als lückenhalft, nicht ganz zutreffend oder zu wenig detailliert (u.a. Deckenaufbauten, Bewehrungsgehalte, Materialgüten, Abmessungen, etc.). Daher wurden im Rahmen der Bauleistung weiterführende Bestandsuntersuchungen im Rahmen der Gesamtleistung mit beauftragt. Die hierbei erzielten, weiterführenden Kenntnisse zum Bauwerksbestand hatten die gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen zur Folge. Die mit dem NT48 zu beauftragenden Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN-Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt. Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen. In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind. Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfal Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplezitäten bewältigen muss.
49-Zusätzliche Leistungen resultierend aus der Anpassung der Lagerung der Gerüstbühne - unter dem MAN-Dach im Bereich Querbahnsteig- am Bestandsgebäude, sprich an der Durchgangshallenschutzwand, infolge der Ergebnisse der Bestands- und Bauwerkuntersuchungen, sowie an die aktuelle Nutzung der Bestandsgebäude. Insbesondere sind für die Lagerung der Gerüstbühne je nach Material und Festigkeit des Wandabschnitts individuelle und sehr unterschiedliche Auflagerkonsolen erforderlich, deren genau Konfiguration sich erst nach detaillierten Untersuchungen der jeweiligen Wandabschnitte feststellen ließ. Die mit ANO 2049 anzugeordnete Leistung ist in den bereits behandelten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN-Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen. In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind. Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die entsprechende Koordination und anschließende Auswertung der erforderlichen Bestands- und Bauwerkuntersuchungen (Durchführung durch ZECH Bau) bei den angrenzenden Bestandsgebäuden ist hiermit eingeschlossen. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitg mit technischen Komplezitäten bewältigen muss.
48-Zusätzliche Leistungen, resultierend aus den Ergebnissen der Baugrund-, Bestands-, und Bauwerksuntersuchungen. Insbesondere sind Anpassungen und Ergänzungen der Planung infolge unbekannter Sparten und Einbauten im Baugrund trotz Voruntersuchung in dem vorliegenden Projekt aufgetreten. Hierbei erwiesen sich die vorliegenden Bestandsunterlagen zum Bauwerksbestand für die Bestandsgebäude, zum Teil aus der Vor- und unmittelbaren Nachkriegszeit in der Bearbeitung zum Teil als lückenhalft, nicht ganz zutreffend oder zu wenig detailliert (u.a. Deckenaufbauten, Bewehrungsgehalte, Materialgüten, Abmessungen, etc.). Daher wurden im Rahmen der Bauleistung weiterführende Bestandsuntersuchungen im Rahmen der Gesamtleistung mit beauftragt. Die hierbei erzielten, weiterführenden Kenntnisse zum Bauwerksbestand hatten die gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen zur Folge. Die mit dem NT48 zu beauftragenden Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN-Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt. Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen. In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind. Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfal Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplezitäten bewältigen muss.
Quelle: OJS 2025/S 038-122376 (2025-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 80331
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA44) Die veränderte Raumakustik und die Ergebnisse aus der Ausführungsplanung der ARC im Detailierungsgrad der Lph5 macht nun wiederum eine Anpassung der sog. Beschallungsplanung (inkl. sicherheitsrelevanter Sprachalamierungsanlagen) notwendig.
Die fortschreibende Leistung des architektonischen Ausbaus war bereits in der ursprünglichen Vergabe enthalten.
NA44) Die veränderte Raumakustik und die Ergebnisse aus der Ausführungsplanung der ARC im Detailierungsgrad der Lph5 macht nun wiederum eine Anpassung der sog. Beschallungsplanung (inkl. sicherheitsrelevanter Sprachalamierungsanlagen) notwendig.
Die fortschreibende Leistung des architektonischen Ausbaus war bereits in der ursprünglichen Vergabe enthalten.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NA44) Im Rahmen der in der Ausführungsplanung erforderlichen technischen Bearbeitung des architektonischen Ausbaus der Station und der damit einhergehenden Veränderung der Oberflächen, wurde die Planung der Raumakustik angepasst.
Quelle: OJS 2025/S 074-243836 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-29) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Zwischen dem BauAN und AN wurden alle notwendigen Aussparungen für die Rücksteifkonstruktionen für die Ausfahrttöpfe der TVMs an der Ostseite des ZA in der Decke über E-6 und der Bodenplatte abgestimmt. Die Planung wurde bereits weitestgehend vom AN abgeschlossen und zur Prüfung auch durch den BauAN eingereicht.
Der BauAN hat nun im Zuge seiner Ausführungsplanung dieser Ausfahrtstöpfe Änderungen angemeldet. Diese Änderungen beziehen sich auf Vergrößerungen und Verschiebungen von Aussparungen. Es war für den AG nicht absehbar, dass der BauAN nach bereits intensiv erfolgten Abstimmungen und auch teilweise bereits erteilten Freigaben des BauAN die Planungsgrundlagen für den AN noch mal abändert.
Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Zwischen dem BauAN und AN wurden alle notwendigen Aussparungen für die Rücksteifkonstruktionen für die Ausfahrttöpfe der TVMs an der Ostseite des ZA in der Decke über E-6 und der Bodenplatte abgestimmt. Die Planung wurde bereits weitestgehend vom AN abgeschlossen und zur Prüfung auch durch den BauAN eingereicht.
Der BauAN hat nun im Zuge seiner Ausführungsplanung dieser Ausfahrtstöpfe Änderungen angemeldet. Diese Änderungen beziehen sich auf Vergrößerungen und Verschiebungen von Aussparungen. Es war für den AG nicht absehbar, dass der BauAN nach bereits intensiv erfolgten Abstimmungen und auch teilweise bereits erteilten Freigaben des BauAN die Planungsgrundlagen für den AN noch mal abändert.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO2066: Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Gemäß den Vorgaben des BauAN, um die benötigen Aussparungen für die Rücksteifkonstruktionen der Ausfahrttöpfe der TVMs auf der Ostseite des ZAs zu vergrößern und zu verschieben, soll die Statik der Decke über E-6 (ZA), die Übersichts-, Schal- und Bewehrungspläne für die Decke über E-6 und die Übersichts- und Schalpläne der Bodenplatte der Schicht 1 und 2 überarbeitet werden.
ANO2066: Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Gemäß den Vorgaben des BauAN, um die benötigen Aussparungen für die Rücksteifkonstruktionen der Ausfahrttöpfe der TVMs auf der Ostseite des ZAs zu vergrößern und zu verschieben, soll die Statik der Decke über E-6 (ZA), die Übersichts-, Schal- und Bewehrungspläne für die Decke über E-6 und die Übersichts- und Schalpläne der Bodenplatte der Schicht 1 und 2 überarbeitet werden.
Quelle: OJS 2025/S 084-280165 (2025-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-20+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2069 - Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Im Zuge der fortgeschrittenen Ausführungsplanung kam es im Gespräch mit den Betongutachtern zu verschärften Anforderungen an die Verpressfähigkeit im Bereich der Leerrohre und damit zur Erfordernis von neu zu entwickelnden Details, sowie einer Anpassung der Planung. Da die Gutachter hier scharfe Anforderungen an die Möglichkeit einer Rissverpressung und ein Verhindern von Wasserläufigkeiten haben, muss hier, um den Anforderungen gerecht zu werden, die Planung angepasst werden.
2069 - Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Im Zuge der fortgeschrittenen Ausführungsplanung kam es im Gespräch mit den Betongutachtern zu verschärften Anforderungen an die Verpressfähigkeit im Bereich der Leerrohre und damit zur Erfordernis von neu zu entwickelnden Details, sowie einer Anpassung der Planung. Da die Gutachter hier scharfe Anforderungen an die Möglichkeit einer Rissverpressung und ein Verhindern von Wasserläufigkeiten haben, muss hier, um den Anforderungen gerecht zu werden, die Planung angepasst werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
2069 - Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Im Zuge der fortgeschrittenen Ausführungsplanung und nach Gesprächen mit den Betongutachtern, ist hier eine Anpassung der Leerrohrplanung in der Bodenplatte erforderlich um verschärfte Anforderungen an die Verpressfähigkeit der Risse im Kabelschachtbereich erfüllen zu können. Zusätzlich sind neue Details für die Anschlüsse der Leerrohre an die Kabelschächte zu entwickeln.
2069 - Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Im Zuge der fortgeschrittenen Ausführungsplanung und nach Gesprächen mit den Betongutachtern, ist hier eine Anpassung der Leerrohrplanung in der Bodenplatte erforderlich um verschärfte Anforderungen an die Verpressfähigkeit der Risse im Kabelschachtbereich erfüllen zu können. Zusätzlich sind neue Details für die Anschlüsse der Leerrohre an die Kabelschächte zu entwickeln.
Quelle: OJS 2025/S 097-327693 (2025-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN der VE550 ist mit der Erbringung der für die Bauleistung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) Hauptbahnhof erforderlichen Ausführungsplanung beauftragt. Im Planungsumfang sind u.a. die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieursbauwerke Flügel U9, des zentralen Aufgangs (ZA) der 2. SBSS und die westliche Erweiterung und deren Baugruben und Schlitzwände.
Für die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieursbauwerke Flügel U9 ist es erforderlich, dass ein zusätzlicher Bauzustand geplant wird. Da der Bestands-Zugang zur 1. S Bahn-Stammstrecke aufgrund von Abbruchmaßnahmen nicht mehr zugänglich sein wird, muss ersatzweise ein neuer, temporärer Zugang als bauzeitliche Übergangslösung geplant werden (Bezeichnung als sog. "ZHM 07"). Ohne diese Maßnahme ist die uPva nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr betriebsfähig.
Der AN der VE550 ist mit der Erbringung der für die Bauleistung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) Hauptbahnhof erforderlichen Ausführungsplanung beauftragt. Im Planungsumfang sind u.a. die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieursbauwerke Flügel U9, des zentralen Aufgangs (ZA) der 2. SBSS und die westliche Erweiterung und deren Baugruben und Schlitzwände.
Für die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieursbauwerke Flügel U9 ist es erforderlich, dass ein zusätzlicher Bauzustand geplant wird. Da der Bestands-Zugang zur 1. S Bahn-Stammstrecke aufgrund von Abbruchmaßnahmen nicht mehr zugänglich sein wird, muss ersatzweise ein neuer, temporärer Zugang als bauzeitliche Übergangslösung geplant werden (Bezeichnung als sog. "ZHM 07"). Ohne diese Maßnahme ist die uPva nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr betriebsfähig.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: N-AN-01: ZHM 07 - Planung Lph. 05 - temporärer Zugang zur 1. SBSS
Quelle: OJS 2025/S 100-337214 (2025-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE550.M.058 - Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und
den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Die Überarbeitung der Ausführungsplanung für den Verbindungsstollen infolge weiterer
Baugrunderkenntnisse kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht
gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Ausführungsplanung für den Verbindungsstollen infolge weiterer
Baugrunderkenntnisse wird zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen.
A VE550.M.058 - Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und
den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Die Überarbeitung der Ausführungsplanung für den Verbindungsstollen infolge weiterer
Baugrunderkenntnisse kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht
gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Ausführungsplanung für den Verbindungsstollen infolge weiterer
Baugrunderkenntnisse wird zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A VE550.M.058 - Überarbeitung der Ausführungsplanung für den Verbindungsstollen infolge weiterer Baugrunderkenntnisse:
1) Abstimmung, Erstellung und Einreichung der Ausführungsdokumente unter
Berücksichtigung:
- eines abgesenkten Wasserspiegels unterhalb der Ausbruchsohle und der Reduktion des
Luftdrucks,
- einer Erhöhung des Wasserdrucks für Festlegung höherer Schwellwerte für Konzept der
Grundwasserhaltung,
- sowie der Änderung von Kennwerten für die Ortsbrustnachweise (Kohäsion und
Mantelreibung).
2) Überarbeitung der Vortriebsplanung für den Verbindungsstollen U3/U6:
- Abstimmung, Überarbeitung und Einreichung der Ausführungsdokumente in den Prüflauf,
- Einarbeitung der Prüfkommentare bis zur finalen Freigabe,
- basierend auf den im Punkt 1 genannten Änderungen.
A VE550.M.058 - Überarbeitung der Ausführungsplanung für den Verbindungsstollen infolge weiterer Baugrunderkenntnisse:
1) Abstimmung, Erstellung und Einreichung der Ausführungsdokumente unter
Berücksichtigung:
- eines abgesenkten Wasserspiegels unterhalb der Ausbruchsohle und der Reduktion des
Luftdrucks,
- einer Erhöhung des Wasserdrucks für Festlegung höherer Schwellwerte für Konzept der
Grundwasserhaltung,
- sowie der Änderung von Kennwerten für die Ortsbrustnachweise (Kohäsion und
Mantelreibung).
2) Überarbeitung der Vortriebsplanung für den Verbindungsstollen U3/U6:
- Abstimmung, Überarbeitung und Einreichung der Ausführungsdokumente in den Prüflauf,
- Einarbeitung der Prüfkommentare bis zur finalen Freigabe,
- basierend auf den im Punkt 1 genannten Änderungen.
Quelle: OJS 2025/S 128-442202 (2025-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-12)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Notw wg Änd Bauabläufe/ZA/WE:
AP für uPva HP HBF bereits in VE enthalten, zus Leistungen notw für sachger u vollst Leistung. Planerische/funktionale Verschränkung m bisher Leistungen, AN muss f Leistung einheitlich einstehen, Verschränkungen m LP3, 6 und 7.
Bsp f Abhängigkeiten: 1. Vorgezogene Herstellung Decke über E-1 als ebenerdige Logistikfl zur Andienung Baufeld einschl neuer Anteile. 2. Abdichtung Decke über E-1. 3. Modifikation Hilfssteifenebene wg höherer Steifigkeit Beton, ebenso 4. Aussteifungen Stahlbeton. 5.Änd Sichtbetonfl wg Vorgaben Kunst am Bau und Reinigung/Wartung. 6. Neuzuordnung Technikräume wg baul Zusammenhänge
Viele Einzelfaktoren, Abwägung/Interpret. Daten, Prognosen, Lastzustände, ua, Hydrogeologie. Koordination/Abstimmung mehrerer AN nicht mögl. wg. Wechselwirkungen m Planung, zB Anschlusspunkt Bahnsteigvortrieb, Statik/Lastzustände/Wasserhaltg Auswirkung in Station u Tunnel
Notw wg Änd Bauabläufe/ZA/WE:
AP für uPva HP HBF bereits in VE enthalten, zus Leistungen notw für sachger u vollst Leistung. Planerische/funktionale Verschränkung m bisher Leistungen, AN muss f Leistung einheitlich einstehen, Verschränkungen m LP3, 6 und 7.
Bsp f Abhängigkeiten: 1. Vorgezogene Herstellung Decke über E-1 als ebenerdige Logistikfl zur Andienung Baufeld einschl neuer Anteile. 2. Abdichtung Decke über E-1. 3. Modifikation Hilfssteifenebene wg höherer Steifigkeit Beton, ebenso 4. Aussteifungen Stahlbeton. 5.Änd Sichtbetonfl wg Vorgaben Kunst am Bau und Reinigung/Wartung. 6. Neuzuordnung Technikräume wg baul Zusammenhänge
Viele Einzelfaktoren, Abwägung/Interpret. Daten, Prognosen, Lastzustände, ua, Hydrogeologie. Koordination/Abstimmung mehrerer AN nicht mögl. wg. Wechselwirkungen m Planung, zB Anschlusspunkt Bahnsteigvortrieb, Statik/Lastzustände/Wasserhaltg Auswirkung in Station u Tunnel
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO2046: Folgende zusätzliche Leistungen sind erforderlich:
Erstellung, z.T. aber auch lediglich Fortschreibung oder Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Vertragsanpassung der uPva HP HBF, Westliche Erweiterung (WE) und Zentraler Aufgang (ZA).
Es handelt sich um einen zusätzliche Leistung, die nach dem bisherigen Vertrag mit dem AN nicht geschuldet ist, auch nicht als Nebenleistung.
ANO2046: Folgende zusätzliche Leistungen sind erforderlich:
Erstellung, z.T. aber auch lediglich Fortschreibung oder Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Vertragsanpassung der uPva HP HBF, Westliche Erweiterung (WE) und Zentraler Aufgang (ZA).
Es handelt sich um einen zusätzliche Leistung, die nach dem bisherigen Vertrag mit dem AN nicht geschuldet ist, auch nicht als Nebenleistung.
Quelle: OJS 2025/S 154-530666 (2025-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen erforderlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen eine einheitliche Bearbeitung und eine technische Konsistenz der Unterlagen und damit eine belastbare und verwendbare AP sichergestellt werden kann. Grund hierfür ist die techn Komplexität der AP in diesen Bereichen, mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbestandteilen, zwischen der AP und der TGA-AP und Vertragsunterlagen in einem bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt, die die übliche und im Regelfall handhabbare Abgrenzung der Erstellung von AP hier im Einzelfall ausschließt.
Darüber hinaus würde es bei Trennung der AP im Falle einer Vergabe das Risiko besteht, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt.
Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen erforderlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen eine einheitliche Bearbeitung und eine technische Konsistenz der Unterlagen und damit eine belastbare und verwendbare AP sichergestellt werden kann. Grund hierfür ist die techn Komplexität der AP in diesen Bereichen, mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbestandteilen, zwischen der AP und der TGA-AP und Vertragsunterlagen in einem bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt, die die übliche und im Regelfall handhabbare Abgrenzung der Erstellung von AP hier im Einzelfall ausschließt.
Darüber hinaus würde es bei Trennung der AP im Falle einer Vergabe das Risiko besteht, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO2070: Im Zuge der fortgeschrittenen Ausführungsplanung wurde ein Schallschutzgutachten der Bahnsteigebene und der Bewegungsebenen erstellt. Ergebnis des Gutachtens war eine notwendige Schallemissionsverringerung der Entrauchungsanlage für die Bahnsteigebene. Diese Anpassungen sollen durch Integration von Schalldämpfern in den Betonkanälen der Entrauchung erreicht werden. Daraus resultierend sind die höheren Druckverluste durch stärkere Ventilatoren bzw. einen stärkeren Antrieb der Rotoren auszugleichen.
Hierzu ist erforderlich, um die Erfüllung des vereinbarten Werkerfolgs der VE550 zu erreichen, die Ausführungsplanung der VE550 aufgrund der Integration von den o.g. Schalldämpfern in den Betonkanälen anzupassen mit Einhaltung aller Parameter aus technischer, brandschutztechnischer sowie projektbezogener Anforderung und in Abstimmung mit dem Planer der TGA-AP Planung, um die resultierende Lösung in der Planung einzubringen.
ANO2070: Im Zuge der fortgeschrittenen Ausführungsplanung wurde ein Schallschutzgutachten der Bahnsteigebene und der Bewegungsebenen erstellt. Ergebnis des Gutachtens war eine notwendige Schallemissionsverringerung der Entrauchungsanlage für die Bahnsteigebene. Diese Anpassungen sollen durch Integration von Schalldämpfern in den Betonkanälen der Entrauchung erreicht werden. Daraus resultierend sind die höheren Druckverluste durch stärkere Ventilatoren bzw. einen stärkeren Antrieb der Rotoren auszugleichen.
Hierzu ist erforderlich, um die Erfüllung des vereinbarten Werkerfolgs der VE550 zu erreichen, die Ausführungsplanung der VE550 aufgrund der Integration von den o.g. Schalldämpfern in den Betonkanälen anzupassen mit Einhaltung aller Parameter aus technischer, brandschutztechnischer sowie projektbezogener Anforderung und in Abstimmung mit dem Planer der TGA-AP Planung, um die resultierende Lösung in der Planung einzubringen.
Quelle: OJS 2025/S 154-531601 (2025-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-13)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
ANO2052: Es ist nicht möglich m einm andern AN erbringn z lassn, da nur d ein fundierts Projektvorwissen eine einheitl Bearbeitng u eine techn Konsistenz dr Unterlagen u dam eine belastbare u verwendbare AP zm Setzngsausgleich in dr GH (C3-C8) m hydraul Pressen in Anbetracht dr Umsetzung d ANBau sichergestellt wd kann.
Grund hierf ist insbesondere die techne Komplexität ds Setzungsausgleichs im Bereich dr historischen Konstruktion GH, die aufgrund dr historisch angesetztn Werte besondre Sorgfalt erfordert und nur allesfalls sehr geringe Toleranzn duldet.
B all den b dr Planng z berücksichtigendn Aspektn handelt es sich um eine Vielzahl v Einzelfaktoren, die eine sehr genaue Abwägng u vielfach eine Interpretation v Eingangsdatn sowohl einzeln als auch in dern Zuswirkng sowie schließlich umfangreiche und detaill Prognosen erfordern. //
ANO2054: Notw für Vertragsanpassung m ANBau, andernfalls Konflikte TVB/LV/BIM/Terminplan/AP, geänderte tech. Lösung insbes. RS (Rettungsschächte) zu ERS (Erkundungs- u Rettungsstollen).
Erforderlich, da Integration ERS bereits in VE enthalten, zus Leistungen notw für sachger u vollst Leistung. Planerische/funktionale Verschränkung m bisher Leistungen, AN muss f Leistung einheitlich einstehen, Verschränkungen m LP3, 6 und 7.
Bsp f Abhängigkeiten: 1. Modifikation Vortriebsplanung f Auffahren Tübbinge m geänd Bauabfolge. 2. Neben bereits enthaltenen bergm. Vortrieb Modifikationen Baugrube wg ERS, zB Abstände Primärstützen, Rücksteifkonstruktionen. 3. Anpassung AP/EP Wasserhaltug, Lage/Anzahl Brunnen, Modifikation.
Viele Einzelfaktoren, Abwägung/Interpret. Daten, Prognosen, Lastzustände, Hydrogeologie ua, Koordination/Abstimmung mehrerer AN nicht mögl.
Betr a Vorbepreisg wg Wechselwirkgen m Planung, zB Anschlusspunkt Bahnsteigvortrieb, Statik/Lastzustände/Wasserhaltg Auswirkg in Station u Tunnel
ANO2052: Es ist nicht möglich m einm andern AN erbringn z lassn, da nur d ein fundierts Projektvorwissen eine einheitl Bearbeitng u eine techn Konsistenz dr Unterlagen u dam eine belastbare u verwendbare AP zm Setzngsausgleich in dr GH (C3-C8) m hydraul Pressen in Anbetracht dr Umsetzung d ANBau sichergestellt wd kann.
Grund hierf ist insbesondere die techne Komplexität ds Setzungsausgleichs im Bereich dr historischen Konstruktion GH, die aufgrund dr historisch angesetztn Werte besondre Sorgfalt erfordert und nur allesfalls sehr geringe Toleranzn duldet.
B all den b dr Planng z berücksichtigendn Aspektn handelt es sich um eine Vielzahl v Einzelfaktoren, die eine sehr genaue Abwägng u vielfach eine Interpretation v Eingangsdatn sowohl einzeln als auch in dern Zuswirkng sowie schließlich umfangreiche und detaill Prognosen erfordern. //
ANO2054: Notw für Vertragsanpassung m ANBau, andernfalls Konflikte TVB/LV/BIM/Terminplan/AP, geänderte tech. Lösung insbes. RS (Rettungsschächte) zu ERS (Erkundungs- u Rettungsstollen).
Erforderlich, da Integration ERS bereits in VE enthalten, zus Leistungen notw für sachger u vollst Leistung. Planerische/funktionale Verschränkung m bisher Leistungen, AN muss f Leistung einheitlich einstehen, Verschränkungen m LP3, 6 und 7.
Bsp f Abhängigkeiten: 1. Modifikation Vortriebsplanung f Auffahren Tübbinge m geänd Bauabfolge. 2. Neben bereits enthaltenen bergm. Vortrieb Modifikationen Baugrube wg ERS, zB Abstände Primärstützen, Rücksteifkonstruktionen. 3. Anpassung AP/EP Wasserhaltug, Lage/Anzahl Brunnen, Modifikation.
Viele Einzelfaktoren, Abwägung/Interpret. Daten, Prognosen, Lastzustände, Hydrogeologie ua, Koordination/Abstimmung mehrerer AN nicht mögl.
Betr a Vorbepreisg wg Wechselwirkgen m Planung, zB Anschlusspunkt Bahnsteigvortrieb, Statik/Lastzustände/Wasserhaltg Auswirkg in Station u Tunnel
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO2052: D die unterirdn Bauarbeiten f die 2. SBSS in Ülagerung m dn weitern Maßnahmn am Verkehrsknotn MUC könnn nb Setzngn auch Verdrehngen an dn Fundamentn dr Stützn ds vorhandenn u z erhaltendn GH ds Hbf verursacht wd, welche die Standfestigk ds GH gefährdn könnn.
Um diese z verhindrn, sind Maßnahmn Setzngsausgleich erforderl. Diese Maßnahmn zm Setzungsausgleich an den Fundamentn ds GH-Dachs könnn na weitergehndr Untersuchng der aufnehmbarn Grenzwerte wie auch dr maximal Dauer ds Verformngszustands nicht d die ursprüngl vorgesehnn u vereinbartn Hebngsinjektionn umgesetzt wd, hierf sind vielmehr Ertüchtigungn dr Fundamente u dr Einsatz v hydraul Pressen an dn Stützenfüßn s GH-dachs erforderl.
Aspektn zur techn Begründng:
Schnelligk auf eintretnde Setzungn reagiert wd kann, u ohne Veränderng ds Baugrundes mehrmals einsetzbar ist, ohne dass die Randbedingngn geändert wd.
Ds Weitern könnn Hebngsinjektionn, dessn Ausbreitng sich nur d Anpassng ds Injektionsdrucks u dr Injektionsmenge steuern lässt, nicht punktuell auf einn kleinn Bereich wie eine einzelne Stütze begrenzt wd. D die Ülagerng ds Tunnelvortriebs m den zm Zeitpunkt dr Ausschreibng unbekanntn tangierendn Baumaßnahmn könnn auch asymmetr Setzungn u Verformungn in Folge ds Absinkens einzelner Stützn entstehn. Mittels Hebngsinjektion kann zm einn nur "gehoben" wd u zm andern nur in eim größern Bereich entgegengewirkt wd, wod. die punktuelle Setzng nicht ausgeglich wird sondern diese d das Anhebn größerr Bereiche sogar verstärkt wd kann. Mittels Umstellng auf Hydraulikpressen kann dn punktuell eintretendn Setzngn zielgenau u bedarfsgerecht entgggewirkt wd.
Erst n einiger Reaktionszeit dr Injektionen wird eine Hebungswirkng erzielt. Auf Grund dr Reaktionszeit bis zm Eintretn dr Hebng besteht das Risiko einr Überschreitng dr ermitteltn Grenzwerte, da technol bedingt d die Dauer des Aushärtens dr Injektionsmasse keine sofortige Reaktion erfolgt. Auch ist b einer erneutn Setzng im bereits injizierten Bereich eine weitre Hebngsinjektion weitaus schwerr kontrollierbar, da sich nch dm ersten Einbringn dr Injektionsmasse die Baugrundverhältnisse geändert habn, und die Parameter dr ersten Hebngsinjektion nicht erneut anwendbar sind. Dies hindert die erforderl Genauigk u Schnelligkeit dr Maßnahmen u genügt daher nicht. M dn Pressen sind diese Nachteile ausgleichbar. Die Notwendigk einr punktuell Ggmaßnahme wurd im Rahmn dr n AuftragsVE erstelltn AP notwendig, u war zm Zeitpunkt der Ausschreibng nicht bekannt.
Infolge dr Überlagerung dr diversen Maßnahmn am Verkehrsknoten kann es erforderl wd, dass m Bereich Mittelstützenachse GH nicht nur Hebngn, sondern auch Absenkungn kompensiert wd müssen. Letztere sind über Hebngsinjektionen nicht umsetzbar.
Die Leist sind zusätzl Leistungen, da bisher ausschließl Hebngsinjektionen vereinbart waren.
Die VE550 ist bereits m der AP dr neu zu bauenden uPva Hbf inklusive der bergmänn Tunnelvortriebe, die Setzungn am Tragwerk GH verursachen, beauftragt. Dabei wd auch die Setzungn -ü NT42- ermittelt, die die wesentl Eingangsparameter f die Planng des SetzungsausgleichsGH darstelln.
Es handelt sich um zusätz Leis, die nach dm bisherig VT m dm AN nicht geschuldet sind, auch nicht als Nbleistngen. Hierz ist zu betrachtn, dass AP zm Setzungsausgleich (C3-C8) d hydraul Pressn im Leistngssoll keinr beauftragtn AN enthalten ist. Obwohl die Dführng dr Planng im Zushang m dn Hebngsinjektionen dem AN-Bau vorbehaltn ist, besteht keine vertragl Festleng ü den AN, der die Planng ds Setzngsausgleichs mittels hydraul Pressen erstelln muss.
Aufbauend af dr abgeschlossenn EP beinhaltet AP die Erstellng v prüffähign statisch Berechnngen, Planunterlagn sowie Konzepten, an der Schnittstelle zw dn bergmänn Vortrieben u der Planng ds gegenständl Setzngsausgleichs. Die nachtragsgegenständl Planungsleist ist daher unweigerlich mit der Planungsleistng ds HPverbundn. //
ANO2054: Folgende zusätzliche Leistungen sind erforderlich:
Erstellung, z.T. aber auch lediglich Fortschreibung oder Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Vertragsanpassung der VE30.11 - Nachtrag ERS-, VE30.21 -Nachtrag Bahnsteigröhren, integriertes Vortriebkonzept- und VE30.31 - Nachtrag TGA Tunnel und Rettungsschacht RS3-.
Daneben ist für die AU für die Schätzung der anfallenden Gesamtvergütung eine Vorbepreisung erforderlich, da anderenfalls die Vergabe nicht sachgerecht durchgeführt und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit überprüft und abgeschlossen werden kann.
Es handelt sich um einen zusätzliche Leistung, die nach dem bisherigen Vertrag mit dem AN nicht geschuldet ist, auch nicht als Nebenleistung.
ANO2052: D die unterirdn Bauarbeiten f die 2. SBSS in Ülagerung m dn weitern Maßnahmn am Verkehrsknotn MUC könnn nb Setzngn auch Verdrehngen an dn Fundamentn dr Stützn ds vorhandenn u z erhaltendn GH ds Hbf verursacht wd, welche die Standfestigk ds GH gefährdn könnn.
Um diese z verhindrn, sind Maßnahmn Setzngsausgleich erforderl. Diese Maßnahmn zm Setzungsausgleich an den Fundamentn ds GH-Dachs könnn na weitergehndr Untersuchng der aufnehmbarn Grenzwerte wie auch dr maximal Dauer ds Verformngszustands nicht d die ursprüngl vorgesehnn u vereinbartn Hebngsinjektionn umgesetzt wd, hierf sind vielmehr Ertüchtigungn dr Fundamente u dr Einsatz v hydraul Pressen an dn Stützenfüßn s GH-dachs erforderl.
Aspektn zur techn Begründng:
Schnelligk auf eintretnde Setzungn reagiert wd kann, u ohne Veränderng ds Baugrundes mehrmals einsetzbar ist, ohne dass die Randbedingngn geändert wd.
Ds Weitern könnn Hebngsinjektionn, dessn Ausbreitng sich nur d Anpassng ds Injektionsdrucks u dr Injektionsmenge steuern lässt, nicht punktuell auf einn kleinn Bereich wie eine einzelne Stütze begrenzt wd. D die Ülagerng ds Tunnelvortriebs m den zm Zeitpunkt dr Ausschreibng unbekanntn tangierendn Baumaßnahmn könnn auch asymmetr Setzungn u Verformungn in Folge ds Absinkens einzelner Stützn entstehn. Mittels Hebngsinjektion kann zm einn nur "gehoben" wd u zm andern nur in eim größern Bereich entgegengewirkt wd, wod. die punktuelle Setzng nicht ausgeglich wird sondern diese d das Anhebn größerr Bereiche sogar verstärkt wd kann. Mittels Umstellng auf Hydraulikpressen kann dn punktuell eintretendn Setzngn zielgenau u bedarfsgerecht entgggewirkt wd.
Erst n einiger Reaktionszeit dr Injektionen wird eine Hebungswirkng erzielt. Auf Grund dr Reaktionszeit bis zm Eintretn dr Hebng besteht das Risiko einr Überschreitng dr ermitteltn Grenzwerte, da technol bedingt d die Dauer des Aushärtens dr Injektionsmasse keine sofortige Reaktion erfolgt. Auch ist b einer erneutn Setzng im bereits injizierten Bereich eine weitre Hebngsinjektion weitaus schwerr kontrollierbar, da sich nch dm ersten Einbringn dr Injektionsmasse die Baugrundverhältnisse geändert habn, und die Parameter dr ersten Hebngsinjektion nicht erneut anwendbar sind. Dies hindert die erforderl Genauigk u Schnelligkeit dr Maßnahmen u genügt daher nicht. M dn Pressen sind diese Nachteile ausgleichbar. Die Notwendigk einr punktuell Ggmaßnahme wurd im Rahmn dr n AuftragsVE erstelltn AP notwendig, u war zm Zeitpunkt der Ausschreibng nicht bekannt.
Infolge dr Überlagerung dr diversen Maßnahmn am Verkehrsknoten kann es erforderl wd, dass m Bereich Mittelstützenachse GH nicht nur Hebngn, sondern auch Absenkungn kompensiert wd müssen. Letztere sind über Hebngsinjektionen nicht umsetzbar.
Die Leist sind zusätzl Leistungen, da bisher ausschließl Hebngsinjektionen vereinbart waren.
Die VE550 ist bereits m der AP dr neu zu bauenden uPva Hbf inklusive der bergmänn Tunnelvortriebe, die Setzungn am Tragwerk GH verursachen, beauftragt. Dabei wd auch die Setzungn -ü NT42- ermittelt, die die wesentl Eingangsparameter f die Planng des SetzungsausgleichsGH darstelln.
Es handelt sich um zusätz Leis, die nach dm bisherig VT m dm AN nicht geschuldet sind, auch nicht als Nbleistngen. Hierz ist zu betrachtn, dass AP zm Setzungsausgleich (C3-C8) d hydraul Pressn im Leistngssoll keinr beauftragtn AN enthalten ist. Obwohl die Dführng dr Planng im Zushang m dn Hebngsinjektionen dem AN-Bau vorbehaltn ist, besteht keine vertragl Festleng ü den AN, der die Planng ds Setzngsausgleichs mittels hydraul Pressen erstelln muss.
Aufbauend af dr abgeschlossenn EP beinhaltet AP die Erstellng v prüffähign statisch Berechnngen, Planunterlagn sowie Konzepten, an der Schnittstelle zw dn bergmänn Vortrieben u der Planng ds gegenständl Setzngsausgleichs. Die nachtragsgegenständl Planungsleist ist daher unweigerlich mit der Planungsleistng ds HPverbundn. //
ANO2054: Folgende zusätzliche Leistungen sind erforderlich:
Erstellung, z.T. aber auch lediglich Fortschreibung oder Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Vertragsanpassung der VE30.11 - Nachtrag ERS-, VE30.21 -Nachtrag Bahnsteigröhren, integriertes Vortriebkonzept- und VE30.31 - Nachtrag TGA Tunnel und Rettungsschacht RS3-.
Daneben ist für die AU für die Schätzung der anfallenden Gesamtvergütung eine Vorbepreisung erforderlich, da anderenfalls die Vergabe nicht sachgerecht durchgeführt und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit überprüft und abgeschlossen werden kann.
Es handelt sich um einen zusätzliche Leistung, die nach dem bisherigen Vertrag mit dem AN nicht geschuldet ist, auch nicht als Nebenleistung.
Quelle: OJS 2025/S 155-531889 (2025-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-17)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2067 - Es ist nicht möglich, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich. Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittste
2067 - Es ist nicht möglich, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich. Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittste
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
2067 - Der AN ist mit Ausführungsplanung des gesamten unterirdischen Stationsbauwerks beauftragt. Durch die geänderte Schildfahrt (die Einfahrt der VT R in den ZA) ist eine Anpassung der Planung notwendig. Hierzu gehöhren: Die Nachrechnung der Decke über E-6 unter Berücksichtigung der neuen Öffnungen, sowie die Anpassung der Planung hierzu. Die Planung der Einfahrtswand analog zur Einfahrtswand des ERS. Die Umplanung der Bodenplatte zur Berücksichtigung der geänderten Schildfahrt. Die Nachrechnung der Trennschlitzwand für die neu erforderlichen bauzeitlichen Öffnungen. Die Anpassung der Planung der Decke über E-2 in der WE aus dem vorzeitigen Abbruch der Trennschlitzwand. Unter einer Anpassung der Planung ist dabei jeweils die Anpassung von Schal-, Übersichts- und Bewehrungsplänen gemeint.
2067 - Der AN ist mit Ausführungsplanung des gesamten unterirdischen Stationsbauwerks beauftragt. Durch die geänderte Schildfahrt (die Einfahrt der VT R in den ZA) ist eine Anpassung der Planung notwendig. Hierzu gehöhren: Die Nachrechnung der Decke über E-6 unter Berücksichtigung der neuen Öffnungen, sowie die Anpassung der Planung hierzu. Die Planung der Einfahrtswand analog zur Einfahrtswand des ERS. Die Umplanung der Bodenplatte zur Berücksichtigung der geänderten Schildfahrt. Die Nachrechnung der Trennschlitzwand für die neu erforderlichen bauzeitlichen Öffnungen. Die Anpassung der Planung der Decke über E-2 in der WE aus dem vorzeitigen Abbruch der Trennschlitzwand. Unter einer Anpassung der Planung ist dabei jeweils die Anpassung von Schal-, Übersichts- und Bewehrungsplänen gemeint.
Quelle: OJS 2025/S 179-611934 (2025-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
ANO 2048
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und kohärenten Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29 und 49 -VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.
ANO 2048
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und kohärenten Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29 und 49 -VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 2048
Zusätzliche Leistungen, resultierend aus den Ergebnissen der Baugrund-, Bestands-, und Bauwerksuntersuchungen. Insbesondere sind Anpassungen und Ergänzungen der Planung infolge unbekannter Sparten und Einbauten im Baugrund trotz Voruntersuchung in dem vorliegenden Projekt aufgetreten. Hierbei erwiesen sich dievorliegenden Bestandsunterlagen zum Bauwerksbestand für die Bestandsgebäude, zum Teil aus der Vor- und unmittelbarenNachkriegszeit in der Bearbeitung zum Teil als lückenhalft, nicht ganz zutreffend oder zu wenig detailliert (u.a. Deckenaufbauten, Bewehrungsgehalte, Materialgüten, Abmessungen, etc.). Daher wurden im Rahmen der Bauleistung weiterführende Bestandsuntersuchungen im Rahmen der Gesamtleistung mit beauftragt. Die hierbei erzielten, weiterführenden Kenntnisse zum Bauwerksbestand hatten die gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen zur Folge.
Die mit dem NT48 zu beauftragenden Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt.
Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplexitäten bewältigen muss.
ANO 2048
Zusätzliche Leistungen, resultierend aus den Ergebnissen der Baugrund-, Bestands-, und Bauwerksuntersuchungen. Insbesondere sind Anpassungen und Ergänzungen der Planung infolge unbekannter Sparten und Einbauten im Baugrund trotz Voruntersuchung in dem vorliegenden Projekt aufgetreten. Hierbei erwiesen sich dievorliegenden Bestandsunterlagen zum Bauwerksbestand für die Bestandsgebäude, zum Teil aus der Vor- und unmittelbarenNachkriegszeit in der Bearbeitung zum Teil als lückenhalft, nicht ganz zutreffend oder zu wenig detailliert (u.a. Deckenaufbauten, Bewehrungsgehalte, Materialgüten, Abmessungen, etc.). Daher wurden im Rahmen der Bauleistung weiterführende Bestandsuntersuchungen im Rahmen der Gesamtleistung mit beauftragt. Die hierbei erzielten, weiterführenden Kenntnisse zum Bauwerksbestand hatten die gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen zur Folge.
Die mit dem NT48 zu beauftragenden Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt.
Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplexitäten bewältigen muss.
Quelle: OJS 2025/S 194-662981 (2025-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
ANO 2053
Mit Einführungsschreiben vom 02.07.2024 hat das EBA die Überabeitung der Richtlinie "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln" mit Stand vom 01.07.2024 bekannt gegeben. Die Richtlinie ersetzt die Fassung vom 01.07.2008 und wird zum 01.01.2025 im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahnbundesamtes eingeführt. Die Änderungen betreffen Themen der Sicherheit wie Treppenbreite, Handlauf etc. Für noch nicht gebaute Bauwerke ist aufgrund Sicherheitsbelange die vorhandene Planung entsprechend auf Gültigkeit auch unter Beachtung der überarbeiteten Richtlinie zu überprüfen und die technische Bearbeitung ist entsprechend anzupassen.
ANO 2053
Mit Einführungsschreiben vom 02.07.2024 hat das EBA die Überabeitung der Richtlinie "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln" mit Stand vom 01.07.2024 bekannt gegeben. Die Richtlinie ersetzt die Fassung vom 01.07.2008 und wird zum 01.01.2025 im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahnbundesamtes eingeführt. Die Änderungen betreffen Themen der Sicherheit wie Treppenbreite, Handlauf etc. Für noch nicht gebaute Bauwerke ist aufgrund Sicherheitsbelange die vorhandene Planung entsprechend auf Gültigkeit auch unter Beachtung der überarbeiteten Richtlinie zu überprüfen und die technische Bearbeitung ist entsprechend anzupassen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO 2053
Überprüfung der Technischen Bearbeitung und ggf. Anpassung aufgrund Änderung einer Richtlinie zur Sicherheit durch das EBA.
Quelle: OJS 2025/S 197-673451 (2025-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE550.M.049
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Aufgrund der ursprünglichen im Bauvertrag (VE041) vereinbarten Lösung der Entwässerung (Drainage) in Bodenplatte aus statischer Sicht nicht umsetzbar wurde, ist es im Auftrag von DB die Sohlentwässerung in die Planung von der Bodenplatte für den Bereich KIB des Zentralkenzugangsbauwerkls einzuplanen. Die Überarbeitung/Neuerstellung der bestehenden Ausführungsplanung kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung/Neuerstellung der Ausführungsplanung bzgl. Sohldrainage führt zu den kritischen Schnittstellen, die dem Ziel der Risikominimierung entscheidend entgegenstehen.
A VE550.M.051
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Anfang 2017 wurde im Zuge des Projektes am Münchener Marienhof ein neuer Informationspavillion errichtet. Die Änderung der Randbedingungen (Lagerung/Feder), das neue Simulieren von Modell und die Gegenüberstellung der Ergebnisse der Statik macht eine Nachrechnung der Statik der bisherigen Ausführungsplanung (AP) notwendig. Die Nachrechnung der bestehenden statischen Berechnung kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Nachrechnung der bestehenden Statik wird zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen.
A VE550.M.055
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Im Verlauf der Projektbearbeitung hat sich herausgestellt, dass die spezifizierte Massenermittlung nicht im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang der VE550 INGE enthalten ist. Bewehrungsgrad im E-2 BA05 und BA07 ist zu ermitteln, um den Bauzeitnachtrag, basierend auf ursprüngliche Planung, zu minimieren und die Bauausführung effizient zu gestalten. Die Ermittlung Bewehrungsgrad kann nur der angebundene AN machen1
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Ermittlung Bewehrungsgrad für E-2 BA05 und BA07 führt zu den Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann.
A VE550.M.053
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Planerische Darstellung und dazu textliche Beschreibung von untertägigen Maßnahmen zum Anfahren;, Sichern und Ausbau von nicht agedichteten Altbrunnen/-pegeln im Bereich Verbindungsstollen kann nur der angebundene AN erstellen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Ausführungsplanung im Bereich Verbindungsstollen wird zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen.
A VE550.M.049
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Aufgrund der ursprünglichen im Bauvertrag (VE041) vereinbarten Lösung der Entwässerung (Drainage) in Bodenplatte aus statischer Sicht nicht umsetzbar wurde, ist es im Auftrag von DB die Sohlentwässerung in die Planung von der Bodenplatte für den Bereich KIB des Zentralkenzugangsbauwerkls einzuplanen. Die Überarbeitung/Neuerstellung der bestehenden Ausführungsplanung kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung/Neuerstellung der Ausführungsplanung bzgl. Sohldrainage führt zu den kritischen Schnittstellen, die dem Ziel der Risikominimierung entscheidend entgegenstehen.
A VE550.M.051
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Anfang 2017 wurde im Zuge des Projektes am Münchener Marienhof ein neuer Informationspavillion errichtet. Die Änderung der Randbedingungen (Lagerung/Feder), das neue Simulieren von Modell und die Gegenüberstellung der Ergebnisse der Statik macht eine Nachrechnung der Statik der bisherigen Ausführungsplanung (AP) notwendig. Die Nachrechnung der bestehenden statischen Berechnung kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Nachrechnung der bestehenden Statik wird zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen.
A VE550.M.055
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Im Verlauf der Projektbearbeitung hat sich herausgestellt, dass die spezifizierte Massenermittlung nicht im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang der VE550 INGE enthalten ist. Bewehrungsgrad im E-2 BA05 und BA07 ist zu ermitteln, um den Bauzeitnachtrag, basierend auf ursprüngliche Planung, zu minimieren und die Bauausführung effizient zu gestalten. Die Ermittlung Bewehrungsgrad kann nur der angebundene AN machen1
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Ermittlung Bewehrungsgrad für E-2 BA05 und BA07 führt zu den Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann.
A VE550.M.053
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Planerische Darstellung und dazu textliche Beschreibung von untertägigen Maßnahmen zum Anfahren;, Sichern und Ausbau von nicht agedichteten Altbrunnen/-pegeln im Bereich Verbindungsstollen kann nur der angebundene AN erstellen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Ausführungsplanung im Bereich Verbindungsstollen wird zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A VE550.M.049
Zeichnerische Darstellung der temporären Sohldrainage:
-Überarbeitung/Neuerstellung der bestehenden Ausführungsplanung (die Sohldrainage gem. Skizze (per E-Mail an Hr. Cranach am 27.03.2024 in die Ausführungsplanung Bodenplatte für den Bereich KIB des Zentralenzugangsbauwerks zu übernehmen)
A VE550.M.051
Untersuchung der Setzungsempfindlichkeit des Infozentrums:
- Bewertung der Setzungsempfindlichkeit des Infozentrums in Bezug auf das Haupttragwerk.
A VE550.M.055
Ermittlung Bewehrungsgrad für E-2 BA05 und BA07:
- Bewehrungsgrad für E-2 BA05 und BA07 (getrennt für Randbereich und restlichen Deckenbereich)
A VE550.M.053
Erstellung der Ausführungsplanung Zusatzmaßnahmen beim Überfahren von Altbrunnen im Vortrieb des Verbindungsstollens Typ G:
- Abklärung der Planungsgrundlage, Erstellung des Konzeptes und Abstimmung mit den Beteiligten (AG, Bau AN, BÜW, TSV)
- Erstellung des Ausführungsplanes für die Zusatzmaßnahmen
- Aktualisierung des BIM-Modelles
A VE550.M.049
Zeichnerische Darstellung der temporären Sohldrainage:
-Überarbeitung/Neuerstellung der bestehenden Ausführungsplanung (die Sohldrainage gem. Skizze (per E-Mail an Hr. Cranach am 27.03.2024 in die Ausführungsplanung Bodenplatte für den Bereich KIB des Zentralenzugangsbauwerks zu übernehmen)
A VE550.M.051
Untersuchung der Setzungsempfindlichkeit des Infozentrums:
- Bewertung der Setzungsempfindlichkeit des Infozentrums in Bezug auf das Haupttragwerk.
A VE550.M.055
Ermittlung Bewehrungsgrad für E-2 BA05 und BA07:
- Bewehrungsgrad für E-2 BA05 und BA07 (getrennt für Randbereich und restlichen Deckenbereich)
A VE550.M.053
Erstellung der Ausführungsplanung Zusatzmaßnahmen beim Überfahren von Altbrunnen im Vortrieb des Verbindungsstollens Typ G:
- Abklärung der Planungsgrundlage, Erstellung des Konzeptes und Abstimmung mit den Beteiligten (AG, Bau AN, BÜW, TSV)
- Erstellung des Ausführungsplanes für die Zusatzmaßnahmen
- Aktualisierung des BIM-Modelles
Quelle: OJS 2025/S 207-711411 (2025-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-24+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
ANO 4001
Die uPva des Hauptvertrages ist ohne dem temp. Zugang nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr betriebsfähig. Der beauftragte Planer kann seinen Werkerfolg einer ausführungsreifen Planung somit nur dann erfüllen, wenn er diese Maßnahme in seine Planung integriert, um eine Ausführung unter weiterlaufendem Bahnbetrieb sicherzustellen.
Der temporäre Zugang zur 1. SBSS wird in den Rohbau der Untergeschosse des sog. Randbau Nord (RBN) integriert. Dieser Baukörper grenzt direkt an die Flügel der U9 an und muss daher mit minimalen Toleranzen geplant und mit den hauptvertraglichen Planungen der U9 Flügel harmonisiert werden. Insbesondere die technisch bedingt unterschiedlichen Gründungssohlen erfordern eine erhöhte Detaillierung und gesamthafte Betrachtung dieser Bereiche durch einen einzelnen Auftragnehmer unter Berücksichtigung einheitlicher Planungsprämissen. Es bedarf in Summe einer gesamtheitlichen Betrachtung der Baugrubenstatik und Bodenmechanik, da Baugrundbewegungen wie Setzungen und Senkungen im Bereich des neuen U-Bahn Vorhaltekörpers und Hauptempfangsgebäudes im Konzept berücksichtigt werden müssen.
ANO 4001
Die uPva des Hauptvertrages ist ohne dem temp. Zugang nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr betriebsfähig. Der beauftragte Planer kann seinen Werkerfolg einer ausführungsreifen Planung somit nur dann erfüllen, wenn er diese Maßnahme in seine Planung integriert, um eine Ausführung unter weiterlaufendem Bahnbetrieb sicherzustellen.
Der temporäre Zugang zur 1. SBSS wird in den Rohbau der Untergeschosse des sog. Randbau Nord (RBN) integriert. Dieser Baukörper grenzt direkt an die Flügel der U9 an und muss daher mit minimalen Toleranzen geplant und mit den hauptvertraglichen Planungen der U9 Flügel harmonisiert werden. Insbesondere die technisch bedingt unterschiedlichen Gründungssohlen erfordern eine erhöhte Detaillierung und gesamthafte Betrachtung dieser Bereiche durch einen einzelnen Auftragnehmer unter Berücksichtigung einheitlicher Planungsprämissen. Es bedarf in Summe einer gesamtheitlichen Betrachtung der Baugrubenstatik und Bodenmechanik, da Baugrundbewegungen wie Setzungen und Senkungen im Bereich des neuen U-Bahn Vorhaltekörpers und Hauptempfangsgebäudes im Konzept berücksichtigt werden müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 4001
Der AN der VE550 ist mit der Erbringung der für die Bauleistung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) Hauptbahnhof erforderlichen Ausführungsplanung beauftragt. Im Planungsumfang sind u.a. die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieursbauwerke Flügel U9, des zentralen Aufgangs (ZA) der 2. SBSS und die westliche Erweiterung und deren Baugruben und Schlitzwände. Für die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieursbauwerke Flügel U9 ist es erforderlich, dass ein zusätzlicher Bauzustand geplant wird. Da der Bestands-Zugang zur 1. S Bahn-Stammstrecke aufgrund von Abbruchmaßnahmen nicht mehr zugänglich sein wird, muss ersatzweise ein neuer, temporärer Zugang als bauzeitliche Übergangslösung geplant werden (Bezeichnung als sog. "ZHM 07").
ANO 4001
Der AN der VE550 ist mit der Erbringung der für die Bauleistung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) Hauptbahnhof erforderlichen Ausführungsplanung beauftragt. Im Planungsumfang sind u.a. die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieursbauwerke Flügel U9, des zentralen Aufgangs (ZA) der 2. SBSS und die westliche Erweiterung und deren Baugruben und Schlitzwände. Für die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieursbauwerke Flügel U9 ist es erforderlich, dass ein zusätzlicher Bauzustand geplant wird. Da der Bestands-Zugang zur 1. S Bahn-Stammstrecke aufgrund von Abbruchmaßnahmen nicht mehr zugänglich sein wird, muss ersatzweise ein neuer, temporärer Zugang als bauzeitliche Übergangslösung geplant werden (Bezeichnung als sog. "ZHM 07").
Quelle: OJS 2025/S 227-779502 (2025-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE550.M.062
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Die Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen infolge einer Änderung der Bauausführung kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen infolge einer Änderung der Bauausführung wird zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen (PP105) infolge einer Änderung der Bauausführung führt zu Schnittstellen, die zu Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen kann.
A VE550.M.062
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Die Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen infolge einer Änderung der Bauausführung kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen infolge einer Änderung der Bauausführung wird zu erheblichen Erschwernissen oder Haftungsfragen führen. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen (PP105) infolge einer Änderung der Bauausführung führt zu Schnittstellen, die zu Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Mangelanspruchs- oder Haftungsfragen bei Störungen / Schäden führen kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A VE550.M.062
Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen infolge einer Änderung der Bauausführung:
- Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen (PP105) am
Haltepunkt Marienhof (MMHF) auf Basis geänderter Bauabfolge für die Innenschale
- Abstimmung der geänderten Planungsgrundlage mit AG und BAU-AN
- Wiederholte Einreichung der geänderten Planunterlagen in den Hauptprüflauf und Einarbeitung der Prüfkommentare der Hauptprüfung.
A VE550.M.062
Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen infolge einer Änderung der Bauausführung:
- Überarbeitung der Ausführungsplanung Innenschale Verbindungsstollen (PP105) am
Haltepunkt Marienhof (MMHF) auf Basis geänderter Bauabfolge für die Innenschale
- Abstimmung der geänderten Planungsgrundlage mit AG und BAU-AN
- Wiederholte Einreichung der geänderten Planunterlagen in den Hauptprüflauf und Einarbeitung der Prüfkommentare der Hauptprüfung.
Quelle: OJS 2025/S 230-791303 (2025-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE.550.M.046
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Im Züge der Projektabwicklung hat sich herausgestellt, dass für die reibungslose und sichere Umsetzung der Maßnahmen eine zusätzliche Prüfung der Werkstattplanung erforderlich ist. Die Prüfung der Planung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung kann nur der gebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Prüfung der Werkstattplanung der Stahlsteifen der Aussteifungsebene E-5 des ANBaus auf Übereinstimmigkeit mit der Ausführungsplanung führt zu den kritischen Schnittstellen, die dem Ziel der Risikominimierung entscheidend entgegenstehen.
A VE.550.M.046
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Im Züge der Projektabwicklung hat sich herausgestellt, dass für die reibungslose und sichere Umsetzung der Maßnahmen eine zusätzliche Prüfung der Werkstattplanung erforderlich ist. Die Prüfung der Planung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung kann nur der gebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Prüfung der Werkstattplanung der Stahlsteifen der Aussteifungsebene E-5 des ANBaus auf Übereinstimmigkeit mit der Ausführungsplanung führt zu den kritischen Schnittstellen, die dem Ziel der Risikominimierung entscheidend entgegenstehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A VE.550.M.046
Prüfung der Werkstattplanung der Stahlsteifen der Aussteifungsebene E-5 des ANBaus auf
Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
Quelle: OJS 2025/S 237-816797 (2025-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2065
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und kohärenten Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29, 49 und 65 -VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.
2065
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und kohärenten Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29, 49 und 65 -VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
2065
Zusätzliche Leistungen, resultierend aus den Ergebnissen der Baugrund-, Bestands-, und Bauwerksuntersuchungen. Insbesondere sind Anpassungen und Ergänzungen der Planung infolge unbekannter Sparten und Einbauten im Baugrund trotz Voruntersuchung in dem vorliegenden Projekt aufgetreten. Hierbei erwiesen sich dievorliegenden Bestandsunterlagen zum Bauwerksbestand für die Bestandsgebäude, zum Teil aus der Vor- und unmittelbarenNachkriegszeit in der Bearbeitung zum Teil als lückenhalft, nicht ganz zutreffend oder zu wenig detailliert (u.a. Deckenaufbauten, Bewehrungsgehalte, Materialgüten, Abmessungen, etc.). Daher wurden im Rahmen der Bauleistung weiterführende Bestandsuntersuchungen im Rahmen der Gesamtleistung mit beauftragt. Die hierbei erzielten, weiterführenden Kenntnisse zum Bauwerksbestand hatten die gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen zur Folge.
Die mit dem NT48 zu beauftragenden Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt.
Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplexitäten bewältigen muss. Die für die zuvor beschriebenen zusätzlichen Leistungen erforderlichen Planungsleistungen stellten sich als umfangreicher dar, weshalb sich daraus Mehrmengen ergaben.
2065
Zusätzliche Leistungen, resultierend aus den Ergebnissen der Baugrund-, Bestands-, und Bauwerksuntersuchungen. Insbesondere sind Anpassungen und Ergänzungen der Planung infolge unbekannter Sparten und Einbauten im Baugrund trotz Voruntersuchung in dem vorliegenden Projekt aufgetreten. Hierbei erwiesen sich dievorliegenden Bestandsunterlagen zum Bauwerksbestand für die Bestandsgebäude, zum Teil aus der Vor- und unmittelbarenNachkriegszeit in der Bearbeitung zum Teil als lückenhalft, nicht ganz zutreffend oder zu wenig detailliert (u.a. Deckenaufbauten, Bewehrungsgehalte, Materialgüten, Abmessungen, etc.). Daher wurden im Rahmen der Bauleistung weiterführende Bestandsuntersuchungen im Rahmen der Gesamtleistung mit beauftragt. Die hierbei erzielten, weiterführenden Kenntnisse zum Bauwerksbestand hatten die gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen zur Folge.
Die mit dem NT48 zu beauftragenden Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt.
Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplexitäten bewältigen muss. Die für die zuvor beschriebenen zusätzlichen Leistungen erforderlichen Planungsleistungen stellten sich als umfangreicher dar, weshalb sich daraus Mehrmengen ergaben.
Quelle: OJS 2025/S 242-832829 (2025-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2051
Es ist nicht möglich, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelten Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein.
2056
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und kohärenten Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29 und 49 -VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.
2051
Es ist nicht möglich, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich.
Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelten Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein.
2056
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und kohärenten Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29 und 49 -VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
2051
Um die Baubarkeit der steinmetzmäßig-bearbeiteten Sichtbetonwände mit den Lichttöpfen im Canyon des ZA zu überprüfen, soll eine Musterwand hergestellt werden. Für die vorgezogene Herstellung der Musterwand in der Ebene E-2 sind zusätzliche Planungsleistungen für die Ausplanung der Flächenaufteilungen (Sichtbeton / gestockte Flächen), die zusätzlichen Öffnungen (Kranschiene – Wartungsgerüst) und die Vorhaltungen für die Elektroverkabelung der Lichttöpfe notwendig. Diese umfassen eine erweiterte Architekturplanung und Erschwernisse für die Schal- und Bewehrungsplanung.
2056
Die mit der ANO2048 beauftragten Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN-Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt.
Mit ANO2028 wurde bereits u.a. die Planung eines Messmonitoringsystems für eine automatisierte messtechnische Überwachung der Bewegungen der Rollenlager an der Verbindungsstelle der Tragwerke MAN-Dach und Geishallendach beauftragt. Zur durchführung des Messmonitorings ist eine Überwachung und Auswertung des Messmonitoringsystems durch geschulte Ingenieure gemäß Monitoringkonzept 25_5_SSFXx_210_310_XX_DMP_001 erforderlich.Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplezitäten bewältigen muss.
2051
Um die Baubarkeit der steinmetzmäßig-bearbeiteten Sichtbetonwände mit den Lichttöpfen im Canyon des ZA zu überprüfen, soll eine Musterwand hergestellt werden. Für die vorgezogene Herstellung der Musterwand in der Ebene E-2 sind zusätzliche Planungsleistungen für die Ausplanung der Flächenaufteilungen (Sichtbeton / gestockte Flächen), die zusätzlichen Öffnungen (Kranschiene – Wartungsgerüst) und die Vorhaltungen für die Elektroverkabelung der Lichttöpfe notwendig. Diese umfassen eine erweiterte Architekturplanung und Erschwernisse für die Schal- und Bewehrungsplanung.
2056
Die mit der ANO2048 beauftragten Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten des MAN-Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa. Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem NA29 beauftragt und ausgeführt.
Mit ANO2028 wurde bereits u.a. die Planung eines Messmonitoringsystems für eine automatisierte messtechnische Überwachung der Bewegungen der Rollenlager an der Verbindungsstelle der Tragwerke MAN-Dach und Geishallendach beauftragt. Zur durchführung des Messmonitorings ist eine Überwachung und Auswertung des Messmonitoringsystems durch geschulte Ingenieure gemäß Monitoringkonzept 25_5_SSFXx_210_310_XX_DMP_001 erforderlich.Die im Nachgang zur ausgesprochenen Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten. Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplezitäten bewältigen muss.
Quelle: OJS 2026/S 024-080828 (2026-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-02+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE550.M.050
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Aufgrund der geänderten Druckluftstufe sowie der damit verbundenen Anpassung des Bauablaufs und des temporären Mehrplatzbedarfs für die Baustelleneinrichtung der Druckluftanlage ist eine zusätzliche statische Untersuchung erforderlich. Die Zusatzstatik ist zur Bewertung und Freigabe der geänderten Bauzustände und sicheren Nutzung der BE-Flächen zwingend notwendig. Die Zusatzuntersuchungen in E-1 kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Zusatzuntersuchungen in E-1 führt zu den kritischen Schnittstellen, die dem Ziel der Risikominimierung entscheidend entgegenstehen.
A VE550.M.050
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung Marienhof beauftragt und ist tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Aufgrund der geänderten Druckluftstufe sowie der damit verbundenen Anpassung des Bauablaufs und des temporären Mehrplatzbedarfs für die Baustelleneinrichtung der Druckluftanlage ist eine zusätzliche statische Untersuchung erforderlich. Die Zusatzstatik ist zur Bewertung und Freigabe der geänderten Bauzustände und sicheren Nutzung der BE-Flächen zwingend notwendig. Die Zusatzuntersuchungen in E-1 kann nur der angebundene AN durchführen.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Die Beauftragung eines weiteren AN zur Zusatzuntersuchungen in E-1 führt zu den kritischen Schnittstellen, die dem Ziel der Risikominimierung entscheidend entgegenstehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A VE550.M.050
Bearbeitung der Ausführungsplanung:
- Zusatzuntersuchungen Stützen in E-1 Achse A werden von der Innenschale in E-4 bis E-2 Achse A erstellt zur Errichtung der Tunnel BE
- Zusatzuntersuchung Kran K1 steht auch nach Schlitzwandabbruch
Quelle: OJS 2026/S 043-147840 (2026-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-09) Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2012/13/14/27/ NA-H-58 - Es ist nicht möglich, die Ausführungsplanung für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich. Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten
2024 - Ein Auftragnehmerwechse ist aus diversen technischen Gründen nicht möglich. Die angeordnete Planungsaufgabe besteht insbesondere aus den Teilen "Nachweis des Stationsbauwerks UI/U2" und "Untersuchungen zu den Injektionsmaßnahmen unter der UI/U2". Die Gründe, warum ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich ist, gliedern sich im Wesentlichen auf die folgenden Teilbereiche auf: - Die Erarbeitung der technischen Lösungsfindung der Schnittstelle UI/U2 erfolgt aufgrund der höchst komplexen Zusammenhänge in einem iterativen Planungsprozess zwischen der geotechnischen Fachplanung und der Objekt-, sowie Tragwerksplanung. Es herrschen große gegenseitige Abhängigkeiten in der Bearbeitung der gegenständlichen Planungsaufgabe zwischen den Teilbereichen "geotechnische Fachplanung" und der Planungsaufgabe der VE550 vor. - Die beteiligten Planer arbeiten in gemeinsamen Baugrund- und Bauwerksmodellen, sodass die Schnittstelle UI/U2 auf ein Mindestmaß an Komplexität reduziert werden kann.
2040 - Im Zuge der Vorbereitung der Planung auf den W Bau STE Prüflauf wurde die Unterlage der ITK durch den Fachdienst der Station und Service und der DB Netz vorgeprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass zusätzliche Räume für die TK Komponenten erforderlich sind. Aufgrund der technischen Änderungen folgen die Architektonischen Änderungen nach. Der Planungsbeteiligte der VE2222 prüft ncoh ob diese Räume grundsätzlich
NA-H-32 - Aufgrund der direkten Verzahnung der Planung der Architektur mit der Vergabeeinheit der T GA Planung, sowie der Abhängigkeit sowohl der Planungen voneinander und auch der Rohbauplanung im iterativen Prozess erlaubt keine weitere Einarbeitungszeit eines weiteren Bewerbers. Die Anderungen sind vollumfänglich vom aktuellen Auftragnehmer einzuarbeiten, der seinen AUftragsbereich nur um eine weitere Planeinreichung ergänzt. Eln zusätzlicher AUftragnehmer hätte eine vollumfängliche Abstimmung mit den Rohbauplanern und den TGA Planern sowie eine vollumfängliche Einarbeitung in das 3D Modell und die Planabläufe zu leisten was zu erheblichen Mehraufwand und damit -kosten führen würde.
NA-H-42- Der AN hat bereits weitreichende statische Berechnungen der Gleishalle durchgeführt und jahrelang dieses Bauwerk für den Eigentümer und Betreiber betreut. Für einen anderen AN ist es daher nicht möglich die notwendigen Vorkenntnisse zu erlangen um alle Leistungen zufriedenstellend zu erbringen. Aufgrund der Komplexität der Konstruktion der Gleishalle ist eine integrierte Kenntnis des Bauvorhabens unumgänglich. Eine Trennung des gegenständlich behandelten Leistungsgegenstands von der durch den AN bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und den Prüf- und Freigabeinstanzen auszugehen.
2012/13/14/27/ NA-H-58 - Es ist nicht möglich, die Ausführungsplanung für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus. Aufgrund der Komplexität der zu beplanenden Verkehrsanlage ist eine gesamthafte und schnittstellenarme Planung unumgänglich. Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten
2024 - Ein Auftragnehmerwechse ist aus diversen technischen Gründen nicht möglich. Die angeordnete Planungsaufgabe besteht insbesondere aus den Teilen "Nachweis des Stationsbauwerks UI/U2" und "Untersuchungen zu den Injektionsmaßnahmen unter der UI/U2". Die Gründe, warum ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich ist, gliedern sich im Wesentlichen auf die folgenden Teilbereiche auf: - Die Erarbeitung der technischen Lösungsfindung der Schnittstelle UI/U2 erfolgt aufgrund der höchst komplexen Zusammenhänge in einem iterativen Planungsprozess zwischen der geotechnischen Fachplanung und der Objekt-, sowie Tragwerksplanung. Es herrschen große gegenseitige Abhängigkeiten in der Bearbeitung der gegenständlichen Planungsaufgabe zwischen den Teilbereichen "geotechnische Fachplanung" und der Planungsaufgabe der VE550 vor. - Die beteiligten Planer arbeiten in gemeinsamen Baugrund- und Bauwerksmodellen, sodass die Schnittstelle UI/U2 auf ein Mindestmaß an Komplexität reduziert werden kann.
2040 - Im Zuge der Vorbereitung der Planung auf den W Bau STE Prüflauf wurde die Unterlage der ITK durch den Fachdienst der Station und Service und der DB Netz vorgeprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass zusätzliche Räume für die TK Komponenten erforderlich sind. Aufgrund der technischen Änderungen folgen die Architektonischen Änderungen nach. Der Planungsbeteiligte der VE2222 prüft ncoh ob diese Räume grundsätzlich
NA-H-32 - Aufgrund der direkten Verzahnung der Planung der Architektur mit der Vergabeeinheit der T GA Planung, sowie der Abhängigkeit sowohl der Planungen voneinander und auch der Rohbauplanung im iterativen Prozess erlaubt keine weitere Einarbeitungszeit eines weiteren Bewerbers. Die Anderungen sind vollumfänglich vom aktuellen Auftragnehmer einzuarbeiten, der seinen AUftragsbereich nur um eine weitere Planeinreichung ergänzt. Eln zusätzlicher AUftragnehmer hätte eine vollumfängliche Abstimmung mit den Rohbauplanern und den TGA Planern sowie eine vollumfängliche Einarbeitung in das 3D Modell und die Planabläufe zu leisten was zu erheblichen Mehraufwand und damit -kosten führen würde.
NA-H-42- Der AN hat bereits weitreichende statische Berechnungen der Gleishalle durchgeführt und jahrelang dieses Bauwerk für den Eigentümer und Betreiber betreut. Für einen anderen AN ist es daher nicht möglich die notwendigen Vorkenntnisse zu erlangen um alle Leistungen zufriedenstellend zu erbringen. Aufgrund der Komplexität der Konstruktion der Gleishalle ist eine integrierte Kenntnis des Bauvorhabens unumgänglich. Eine Trennung des gegenständlich behandelten Leistungsgegenstands von der durch den AN bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichem Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, des BauAN und den Prüf- und Freigabeinstanzen auszugehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
2013 - Infolge des dynamischen Planungsablaufs (insbesondere hinsichtlich der Bahnhofplatzgestaltung) sind Anpassungen an der Ausführungsplanung der Decken über E- 1 und E-2 des Zentralen Aufgangs notwendig, um eine termingerecht ausführbare, gesamthaft stimmige und optimierte Ausführungsplanung der o.g. Bauteile zu erhalten, bzw. um die künftige Bahnhofplatzgestaltung möglichst uneingeschränkt und für alle Stakeholder zufriedenstellend durchführen zu können. Konkret sind Anpassungen an den Schal- sowie Bewehrungs- und Ubersichtsplänen und evtl. der zugehörigen statischen Untersuchung vorzunehmen.
2012 - Infolge des sich fortschreibenden Bauablaufs (insbesondere hinsichtlich des DSV-Anschlusses an das Bestandsabuwerk der UI/U2) kam es zu Verschiebungen unter den Gewerken, die sich aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem Baufeld letztendlich auf die Deckenherstellung durchgeschlagen haben. Durch Anpassung der der Arbeisfugenlage zwichen Bauabschnitt (BA) 3 und BA 6 in der Ausführungsplanung der Decke über E- 1 des Zentralen Aufgangs kann die weitere baubetriebliche Abwicklung optimiert werden. Konkret sind Anpassungen an den Schal- sowie Bewehrungs- und Übersichtsplänen und evtl. der zugehörigen statischen Untersuchung vorzunehmen.
2014 - Infolge weiterführender Betrachtungen im Themenfeld "Baulogistik" und Optimierungen des Gesamt-Bauablaufs infolge vielfältiger Bautätigkeiten am Hauptbahnhof München, entschied man sich dazu, anstatt der ursprünglich geplanten Decke über E-2, die Decke über E-1 des Zentralen Aufgangs und der Westlichen Erweiterung am Hp Hbf als Logistikebene heranzuziehen. Es resultieren geänderte Randbedingungen, insbesondere in tragwerksplanerischer Hinsicht, die nun in den Planungen der VE550 zu berücksichtigen sind. Es sind Anpassungen an der Ausführungsplanung der Decke über E-1 notwendig, um eine termingerecht ausführbare, gesamthaft stimmige und optimierte Ausführungsplanung der o.g. Bauteile zu erhalten. Zudem ist durch das zeitliche Vorziehen der Decke über E-1 des Hp Hauptbahnhof (2SBSS) eine temporäre Stützung dieser und eine temporäre Aussteifung der Ebene notwendig und zu beplanen.
2024 - Art und Umfang der Anderungen (mt Angabe mogllcher fruherer Vertragsanderungen). Die neu zu bauende uPVa Hauptbahnhof befindet sich mit dem Bauteil "Zentraler Aufgang" angrenzend an das Bestandsbauwerk der UI/U2. An dieses Bestandsbauwerk wird über die gesamte Höhe des Bauwerks UI/U2 angebaut sowie zwei Verbindungen zu diesem hergestellt. Außerdem wird das Bestandsbauwerk der UI/U2 durch mehrere Tunnelvortriebe unterfahren. Hierfür soll die zugehörige geotechnische Fachplanung entsprechend erbracht werden.
2027 - Im Zuge des Ausschreibungsprozesses des Pressensystems zur bauzeitlichen Stützung der UI/U2 wurden zum Teil andere Pressen gewählt, als es das ursprüngliche Konzept vorsah. Dies hat zur Folge, dass die bereits dimensionierten Pressennischen auf Kompatibilität mit den nun zur Ausführung kommenden Pressen überprüft werden müssen, (insbesondere in geometrischer Hinsicht) und bei Bedarf angepasst werden müssen. Eine notwendige Überarbeitung zielt dabei besonders auf die Schal- und Bewehrungspläne der Deckenbauwerke im Zentrale Aufgang des Hp Hbf ab, in deren Achsen die Pressen zu liegen kommen
2040 - Es sind zusätzliche TK Räume in den Ebenen der uPVA vonnöten. Diese sind achitektonisch umzuarbeiten in den Grundrissen, in den Raumlisten und Raumbüchern nach zuziehen und mit anderen Räumen abzustimmen. Dies betrifft vollumfänglich alle
NA-H32 - Art una umrang aer Anaerungen (mit Angabe mogncner trunerer vertragsanaerungen). Aufgrund der terminlich nachfolgenden technischen Planung aus der TGA werden sukzessive Änderungen in der Architekturplanung notwendig. Der terminlich angepasste Prüflauf der T GA Planung und die daraus resultierenden Änderungen in der Architektur sowie die teils resultierenden zusätzlichen Planableitungen die die Grundlage für die ergänzten Prüfläufe der T GA darstellen, bilden einen entsprechenden Mehraufwand aus.
NA-H-42 - Art und Umfang der Anderungen (mt Angabe mogllcher fruherer Vertragsanderungen). Der AN programmiert anhand bestehender Tragwerksmodellen eine Konvertierung der Verformungsmessungen in Spannungszustände in der Stahlkonstruktion des Gleishallendaches. Es werden zusätzliche Vermessungsinstrumente und Computerhardware bereitgestellt und betrieben. Die Auswertungen werden dem BauAN für die Überwachung der Gleishalle übermittelt. Dieser stellt die Ergebnisse auf einer Internetplattform alle Beteiligten zur Verfügung und betreibt auch die Meldekette.
NA-H-58 - Im Zuge der Fortschreibung der WUBK-Planung wurde ein neues Abdichtungskonzept der uPVA Hp Hauptbahnhof entwickelt. Das neue System erfüllt höhere Ansprüche an die Dichtigkeit, war jedoch im ursprünglichen WO-Konzept noch nicht so vorgesehen. Die Leistungen umfassen die Erstellung einer vertieften Ausführungsplanung für die Deckenanschlüsse der FBV- Folie an die Decke ü.E-5, sowie für die Injektionsschläuche in den Decken über E-3, E-4 und E-5.
2013 - Infolge des dynamischen Planungsablaufs (insbesondere hinsichtlich der Bahnhofplatzgestaltung) sind Anpassungen an der Ausführungsplanung der Decken über E- 1 und E-2 des Zentralen Aufgangs notwendig, um eine termingerecht ausführbare, gesamthaft stimmige und optimierte Ausführungsplanung der o.g. Bauteile zu erhalten, bzw. um die künftige Bahnhofplatzgestaltung möglichst uneingeschränkt und für alle Stakeholder zufriedenstellend durchführen zu können. Konkret sind Anpassungen an den Schal- sowie Bewehrungs- und Ubersichtsplänen und evtl. der zugehörigen statischen Untersuchung vorzunehmen.
2012 - Infolge des sich fortschreibenden Bauablaufs (insbesondere hinsichtlich des DSV-Anschlusses an das Bestandsabuwerk der UI/U2) kam es zu Verschiebungen unter den Gewerken, die sich aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem Baufeld letztendlich auf die Deckenherstellung durchgeschlagen haben. Durch Anpassung der der Arbeisfugenlage zwichen Bauabschnitt (BA) 3 und BA 6 in der Ausführungsplanung der Decke über E- 1 des Zentralen Aufgangs kann die weitere baubetriebliche Abwicklung optimiert werden. Konkret sind Anpassungen an den Schal- sowie Bewehrungs- und Übersichtsplänen und evtl. der zugehörigen statischen Untersuchung vorzunehmen.
2014 - Infolge weiterführender Betrachtungen im Themenfeld "Baulogistik" und Optimierungen des Gesamt-Bauablaufs infolge vielfältiger Bautätigkeiten am Hauptbahnhof München, entschied man sich dazu, anstatt der ursprünglich geplanten Decke über E-2, die Decke über E-1 des Zentralen Aufgangs und der Westlichen Erweiterung am Hp Hbf als Logistikebene heranzuziehen. Es resultieren geänderte Randbedingungen, insbesondere in tragwerksplanerischer Hinsicht, die nun in den Planungen der VE550 zu berücksichtigen sind. Es sind Anpassungen an der Ausführungsplanung der Decke über E-1 notwendig, um eine termingerecht ausführbare, gesamthaft stimmige und optimierte Ausführungsplanung der o.g. Bauteile zu erhalten. Zudem ist durch das zeitliche Vorziehen der Decke über E-1 des Hp Hauptbahnhof (2SBSS) eine temporäre Stützung dieser und eine temporäre Aussteifung der Ebene notwendig und zu beplanen.
2024 - Art und Umfang der Anderungen (mt Angabe mogllcher fruherer Vertragsanderungen). Die neu zu bauende uPVa Hauptbahnhof befindet sich mit dem Bauteil "Zentraler Aufgang" angrenzend an das Bestandsbauwerk der UI/U2. An dieses Bestandsbauwerk wird über die gesamte Höhe des Bauwerks UI/U2 angebaut sowie zwei Verbindungen zu diesem hergestellt. Außerdem wird das Bestandsbauwerk der UI/U2 durch mehrere Tunnelvortriebe unterfahren. Hierfür soll die zugehörige geotechnische Fachplanung entsprechend erbracht werden.
2027 - Im Zuge des Ausschreibungsprozesses des Pressensystems zur bauzeitlichen Stützung der UI/U2 wurden zum Teil andere Pressen gewählt, als es das ursprüngliche Konzept vorsah. Dies hat zur Folge, dass die bereits dimensionierten Pressennischen auf Kompatibilität mit den nun zur Ausführung kommenden Pressen überprüft werden müssen, (insbesondere in geometrischer Hinsicht) und bei Bedarf angepasst werden müssen. Eine notwendige Überarbeitung zielt dabei besonders auf die Schal- und Bewehrungspläne der Deckenbauwerke im Zentrale Aufgang des Hp Hbf ab, in deren Achsen die Pressen zu liegen kommen
2040 - Es sind zusätzliche TK Räume in den Ebenen der uPVA vonnöten. Diese sind achitektonisch umzuarbeiten in den Grundrissen, in den Raumlisten und Raumbüchern nach zuziehen und mit anderen Räumen abzustimmen. Dies betrifft vollumfänglich alle
NA-H32 - Art una umrang aer Anaerungen (mit Angabe mogncner trunerer vertragsanaerungen). Aufgrund der terminlich nachfolgenden technischen Planung aus der TGA werden sukzessive Änderungen in der Architekturplanung notwendig. Der terminlich angepasste Prüflauf der T GA Planung und die daraus resultierenden Änderungen in der Architektur sowie die teils resultierenden zusätzlichen Planableitungen die die Grundlage für die ergänzten Prüfläufe der T GA darstellen, bilden einen entsprechenden Mehraufwand aus.
NA-H-42 - Art und Umfang der Anderungen (mt Angabe mogllcher fruherer Vertragsanderungen). Der AN programmiert anhand bestehender Tragwerksmodellen eine Konvertierung der Verformungsmessungen in Spannungszustände in der Stahlkonstruktion des Gleishallendaches. Es werden zusätzliche Vermessungsinstrumente und Computerhardware bereitgestellt und betrieben. Die Auswertungen werden dem BauAN für die Überwachung der Gleishalle übermittelt. Dieser stellt die Ergebnisse auf einer Internetplattform alle Beteiligten zur Verfügung und betreibt auch die Meldekette.
NA-H-58 - Im Zuge der Fortschreibung der WUBK-Planung wurde ein neues Abdichtungskonzept der uPVA Hp Hauptbahnhof entwickelt. Das neue System erfüllt höhere Ansprüche an die Dichtigkeit, war jedoch im ursprünglichen WO-Konzept noch nicht so vorgesehen. Die Leistungen umfassen die Erstellung einer vertieften Ausführungsplanung für die Deckenanschlüsse der FBV- Folie an die Decke ü.E-5, sowie für die Injektionsschläuche in den Decken über E-3, E-4 und E-5.
Quelle: OJS 2026/S 070-246082 (2026-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2017: Die erforderliche zusätzliche Leistung bezieht sich auf die Planung eines Probebauteils für die Innenschale der uPva Hauptbahnhof, das zur Überprüfung der vorgesehenen Arbeitsabläufe, der Verifizierung der zum Einsatz vorgeschlagenen Materialien und der praktischen Untermauerung der geometrisch-konstruktiven Anschlussituationen der Innenschale dienen. Die Fortschreibung der WO-Richtlinie, deren Anwendung durch den AG-seitig beauftragten Gutachter ausdrücklich empfohlen wurde, hat Auswirkungen auf die Ausführungsplanung der Innenschale des Hp Hbfs, die vertragsgemäß von der InGe VE550 beplant wird. Die Fortschreibung und Verschärfung der WO-Richtlinie konnte vom AG nicht vorhergesehen werden, ebenso wenig wie die daran anschließenden Empfehlungen und Überlegungen des Gutachters, die maßgebebend mit dem "Allgemeinen Abdichtungskonzept" vom 25.01.2021 geäußert wurden.//
2028: Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, der bauausführenden Auftragnehmern und den Prüf- und Freigabeinstanzen auzugehen. Zudem ist aufgrund der hohen Komplexität der Baumaßnahme die technische Konsistenz der Planung sicherzustellen, da die hier gegenständliche Planungsaufgabe direkten Einfluss auf den Bau der uPva Hauptbahnhof an sich hat bzw. haben wird.//
2017: Die erforderliche zusätzliche Leistung bezieht sich auf die Planung eines Probebauteils für die Innenschale der uPva Hauptbahnhof, das zur Überprüfung der vorgesehenen Arbeitsabläufe, der Verifizierung der zum Einsatz vorgeschlagenen Materialien und der praktischen Untermauerung der geometrisch-konstruktiven Anschlussituationen der Innenschale dienen. Die Fortschreibung der WO-Richtlinie, deren Anwendung durch den AG-seitig beauftragten Gutachter ausdrücklich empfohlen wurde, hat Auswirkungen auf die Ausführungsplanung der Innenschale des Hp Hbfs, die vertragsgemäß von der InGe VE550 beplant wird. Die Fortschreibung und Verschärfung der WO-Richtlinie konnte vom AG nicht vorhergesehen werden, ebenso wenig wie die daran anschließenden Empfehlungen und Überlegungen des Gutachters, die maßgebebend mit dem "Allgemeinen Abdichtungskonzept" vom 25.01.2021 geäußert wurden.//
2028: Eine Trennung der Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, der bauausführenden Auftragnehmern und den Prüf- und Freigabeinstanzen auzugehen. Zudem ist aufgrund der hohen Komplexität der Baumaßnahme die technische Konsistenz der Planung sicherzustellen, da die hier gegenständliche Planungsaufgabe direkten Einfluss auf den Bau der uPva Hauptbahnhof an sich hat bzw. haben wird.//
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
2017: Den Planungen der Innenschale sind, aufgrund der außergewöhnlichen Randbedingungen in Bezug auf anstehenden Wasserdruck im Endzustand und daraus abgeleitet den Bewertungen des IB SGS, einige Empfehlungen und besondere Randbedingungen zu Grunde zu legen. Diese Empfehlungen und Randbedingungen gilt es jedoch vorab in einem Probebauteil zu untersuchen, um später nicht Mehrfachbearbeitungen in der Ausführungsplanung oder gar sicherheitsrelevante Mängel in der Ausführung der Innenschale zu generieren. Das Probebauteil soll neben der vom Gutachter ausgewiesenen Basisvariante auch die optimierte Variante der Innenschale abbilden, für die Innenschale werden die beiden vom Gutachter empfohlenen Fabrikate der Frischbetonverbundsysteme angewendet. Konkret sind Schalpläne, Bewehrungspläne, Standsicherheitsnachweise und diverse Detailausarbeitungen für das Probebauteil zu liefern.//
2028:Die Änderung behandelt die Beplanung der Vorhaltung einer Bahnsteigtüranlage im Hp Hauptbahnhof in den hauptvertraglich durch die Ingenieurgemeinschaft zu beplanenden Gewerken. Der Hauptvertrag beinhaltete bisher keine Planungsaufgabe für Bahnsteigtüranlagen. Diese waren kein Bestandteil der Entwurfsplanung und somit kein Vertragsbestandteil. Die Entscheidung, Bahnsteigtüranlagen vorzuhalten, fiel am XX.XX.XXXX durch XY.//
2017: Den Planungen der Innenschale sind, aufgrund der außergewöhnlichen Randbedingungen in Bezug auf anstehenden Wasserdruck im Endzustand und daraus abgeleitet den Bewertungen des IB SGS, einige Empfehlungen und besondere Randbedingungen zu Grunde zu legen. Diese Empfehlungen und Randbedingungen gilt es jedoch vorab in einem Probebauteil zu untersuchen, um später nicht Mehrfachbearbeitungen in der Ausführungsplanung oder gar sicherheitsrelevante Mängel in der Ausführung der Innenschale zu generieren. Das Probebauteil soll neben der vom Gutachter ausgewiesenen Basisvariante auch die optimierte Variante der Innenschale abbilden, für die Innenschale werden die beiden vom Gutachter empfohlenen Fabrikate der Frischbetonverbundsysteme angewendet. Konkret sind Schalpläne, Bewehrungspläne, Standsicherheitsnachweise und diverse Detailausarbeitungen für das Probebauteil zu liefern.//
2028:Die Änderung behandelt die Beplanung der Vorhaltung einer Bahnsteigtüranlage im Hp Hauptbahnhof in den hauptvertraglich durch die Ingenieurgemeinschaft zu beplanenden Gewerken. Der Hauptvertrag beinhaltete bisher keine Planungsaufgabe für Bahnsteigtüranlagen. Diese waren kein Bestandteil der Entwurfsplanung und somit kein Vertragsbestandteil. Die Entscheidung, Bahnsteigtüranlagen vorzuhalten, fiel am XX.XX.XXXX durch XY.//
Quelle: OJS 2026/S 074-261232 (2026-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2056:Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und
gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und
kohärenten Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese
Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29 und 49 -
VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen,
würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare
Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG
unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.//
2056:Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und in diesem Fall der gemeinsamen Entwicklung der Westlichen Erweiterung und
gleichzeitigen Rückbaus des MAN Dachs und der notwendigen technischen Einbindung zum Erstellen einer einheitlichen und
kohärenten Planung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Erbringung von Bauleistungen dient, können diese
Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der die Planungsleistungen der VE550 und der Nachträge 29 und 49 -
VE550- ausführt.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen,
würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht weder eine einheitliche, verwertbare
Leistung erbringen noch würden sie für diese Leistungen haften und in Form der Gewährleistung einstehen, was für den AG
unzumutbare Schwierigkeiten verursachen würde. Außerdem würde es zu Doppelbearbeitungen an den Schnittstellen führen.//
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
2056:Die mit der ANO2048 beauftragten Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten
des MAN-Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa.
Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in
der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem
NA29 beauftragt und ausgeführt.
Mit ANO2028 wurde bereits u.a. die Planung eines Messmonitoringsystems für eine automatisierte messtechnische Überwachung
der Bewegungen der Rollenlager an der Verbindungsstelle der Tragwerke MAN-Dach und Geishallendach beauftragt. Zur
durchführung des Messmonitorings ist eine Überwachung und Auswertung des Messmonitoringsystems durch geschulte
Ingenieure gemäß Monitoringkonzept 25_5_SSFXx_210_310_XX_DMP_001 erforderlich.Die im Nachgang zur ausgesprochenen
Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund
der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem
Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin
vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte
Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst
nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder
Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die
vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes
unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch
terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der
bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich
erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die
Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten.
Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in
einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplezitäten bewältigen muss.//
2056:Die mit der ANO2048 beauftragten Leistungen sind in den bereits beauftragten Leistungen der VE550 zu den Abbrucharbeiten
des MAN-Dachs nicht enthalten. Die im NT29 enthaltenen Leistungen entsprechen der Teilkündigung der Leistungen der Fa.
Zech Bau. Diese Leistungen der Ersatzvornahme zur Montagebrücke, Gerüstbühne und Durchgangshallenschutzwand wurden in
der Anlage 1 des Teilkündigungsschreibens an die Fa. Zech Bau aufgelistet und nachfolgend beim AN InGe VE550 mit dem
NA29 beauftragt und ausgeführt.
Mit ANO2028 wurde bereits u.a. die Planung eines Messmonitoringsystems für eine automatisierte messtechnische Überwachung
der Bewegungen der Rollenlager an der Verbindungsstelle der Tragwerke MAN-Dach und Geishallendach beauftragt. Zur
durchführung des Messmonitorings ist eine Überwachung und Auswertung des Messmonitoringsystems durch geschulte
Ingenieure gemäß Monitoringkonzept 25_5_SSFXx_210_310_XX_DMP_001 erforderlich.Die im Nachgang zur ausgesprochenen
Teilkündigung durchgeführte Bestandsuntersuchung konnte vor NT29 nicht vorgenommen bzw. eingetaktet werden, da aufgrund
der Verzögerungen anderer Gewerke und Behinderungen der Bereich der Bestandsgebäude um den Querbahnsteig nicht in dem
Maße ungehindert zugänglich war, wie ursprünglich vorgesehen.
In diesem Sinne wurde die Bearbeitung des NT 29 auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung und der bis dahin
vorliegenden Bestandsunterlagen vorgenommen, da weitere, bereits im Rahmen der VE 30.4c beauftragte
Bestandsuntersuchungen erst nach vorliegen einer fortgeschrittenen Planung zielgerichtet durchgeführt werden können. Erst
nach Vorliegen einer Abbruchplanung mit Angabe der Schnittstellen, Abbruchreihenfolge sowie geplante Flächen- oder
Punktbelastungen in Folge der Abbruchreihenfolge ist eine zielgerichtete weiterführende Bestandsuntersuchung über die
vorliegenden Bestandsunterlagen hinaus zielführend, da ohne diese Angaben eine Bestandsaufnahme des Gesamtgebäudes
unter Abdeckung aller eventuell notwendigen Untersuchungen ohne diese vorher einzugrenzen, sowohl wirtschaftlich wie auch
terminlich nicht darstellbar sind.
Demzufolge ergibt sich eine Änderung der zu erbringenden Leistungen aufgrund der unvorhersehbaren Änderung der
bestehenden Bedingungen und Umstände. Die Koordination der Durchführung und anschließenden Auswertung der zusätzlich
erforderlichen Bestands- und Bauwerksuntersuchungen ist integraler Bestandteil dieser Leistung. Dabei sind auch die
Schnittstellen zu anderen Gewerken und zum ANBau zu koordinieren und mögliche Ausführungsvarianten fachlich zu bewerten.
Diese Koordination ist erforderlich, weil der ANBau die Bauleistungen mit einer Vielfalt Meinungen von den beteiligten AN in
einem weiterhin in Betrieb befindlichen Bereich des Hbf und gleichzeitig mit technischen Komplezitäten bewältigen muss.//
Quelle: OJS 2026/S 091-325794 (2026-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-20+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
2064
Aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens und, in diesem Fall, der Herstellung des zusätzlichen ERS und der erforderlich technischen Einbindung zur Erstellung einer angemessenen und marktüblichen Preisbildung dieser Leistungserbringung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Anpassung des Budgets und Monetisierung der ausgeführten Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der bereits die Erstellung des LV ausführt.
Die angeordnete Leistung enthält die Bepreisung der bereits mit ANO 2054 angeordneten LV, die durch den AN der VE550 zu erstellen ist. Die Bepreisung erfordert, dass der AN über Kenntnisse zur EP-Schätzung der bereits beauftragten Vergaben der Bauleistungen im Beriech Tunnel West und zu den technischen Entscheidungen, die in der Erstellung der Planung und des LV enthalten sind, verfügt, um eine Preisbildung, wo die tatsächliche Ausführung berücksichtigt sein kann, zu erarbeiten.
Da es sich bei dem Nachtrag nur um Ergänzung der bisherigen Leistungen handelt, keiner selbstständigen und abtrennbaren Leistungen, können diese nur einheitlich vom bisherigen AN erbracht werden und nicht von einem Dritten, welcher letztlich nicht selbstständig verwertbare und nicht passgenaue Einzelprodukte liefern könnte. Grund hierfür ist insbesondere die Komplexität der Leistungserbringung des sogenannten ERS in Zusammenhang mit der gesamten Leistungserbringung im Bereich des unterirdischen Tunnels West mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbestandteilen und Vertragsunterlagen mit den vorgenommenen und zu berücksichtigenden Änderungen und Anpassungen in einem bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt, die die übliche und im Regelfall handhabbare Abgrenzung der Bepreisung des LV hier im Einzelfall ausschließt.
Zudem besteht das Risiko, dass durch eine neue Vergabe die Schnittstelle keinesfalls beherrschbar sein könnte, da die Bepreisung kurzfristig erstellt sein muss damit die darauffolgende Vereinbarung zur Vertragsanpassung und damit der Eintaktung zu den auszuführenden Arbeiten erreicht werden kann. Wäre diese nicht erreicht, führte zu Schwierigkeiten in der Einhaltung der Schnittstellen und daher, wenn diese nicht eingehalten sind, zu Behinderungen in der Ausführung.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht keine marktübliche, verwertbare Preisbildung errechnen.
Darüber hinaus würde im Falle der Vergabe für die Bepreisung das Risiko besteht, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Leistung damit nicht verwertbar ist, da er das LV nicht selbst erfasst hat, die Beweggründe für einzelne LV-Bestandteile nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem Büro, das das LV erstellt hat und mit anderen AN nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Im Folgenden wird die Bearbeitung durch einen anderen AN zu nicht vertretbaren Verlängerungen der Bearbeitungszeiten und schlussendlich zu erheblichen Mehraufwendungen wegen der notwendigen Einarbeitungszeiten führen.
2064
Aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens und, in diesem Fall, der Herstellung des zusätzlichen ERS und der erforderlich technischen Einbindung zur Erstellung einer angemessenen und marktüblichen Preisbildung dieser Leistungserbringung, was wiederum als solide Grundlage für die spätere Anpassung des Budgets und Monetisierung der ausgeführten Bauleistungen dient, können diese Leistungen nicht getrennt von dem AN erbracht werden, der bereits die Erstellung des LV ausführt.
Die angeordnete Leistung enthält die Bepreisung der bereits mit ANO 2054 angeordneten LV, die durch den AN der VE550 zu erstellen ist. Die Bepreisung erfordert, dass der AN über Kenntnisse zur EP-Schätzung der bereits beauftragten Vergaben der Bauleistungen im Beriech Tunnel West und zu den technischen Entscheidungen, die in der Erstellung der Planung und des LV enthalten sind, verfügt, um eine Preisbildung, wo die tatsächliche Ausführung berücksichtigt sein kann, zu erarbeiten.
Da es sich bei dem Nachtrag nur um Ergänzung der bisherigen Leistungen handelt, keiner selbstständigen und abtrennbaren Leistungen, können diese nur einheitlich vom bisherigen AN erbracht werden und nicht von einem Dritten, welcher letztlich nicht selbstständig verwertbare und nicht passgenaue Einzelprodukte liefern könnte. Grund hierfür ist insbesondere die Komplexität der Leistungserbringung des sogenannten ERS in Zusammenhang mit der gesamten Leistungserbringung im Bereich des unterirdischen Tunnels West mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbestandteilen und Vertragsunterlagen mit den vorgenommenen und zu berücksichtigenden Änderungen und Anpassungen in einem bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindlichen Projekt, die die übliche und im Regelfall handhabbare Abgrenzung der Bepreisung des LV hier im Einzelfall ausschließt.
Zudem besteht das Risiko, dass durch eine neue Vergabe die Schnittstelle keinesfalls beherrschbar sein könnte, da die Bepreisung kurzfristig erstellt sein muss damit die darauffolgende Vereinbarung zur Vertragsanpassung und damit der Eintaktung zu den auszuführenden Arbeiten erreicht werden kann. Wäre diese nicht erreicht, führte zu Schwierigkeiten in der Einhaltung der Schnittstellen und daher, wenn diese nicht eingehalten sind, zu Behinderungen in der Ausführung.
Selbst, wenn man die Leistungen versuchen würde, voneinander zu trennen und durch unterschiedliche AN erbringen zu lassen, würden die AN aufgrund der engen Verschränkung der Leistungen nach aller Voraussicht keine marktübliche, verwertbare Preisbildung errechnen.
Darüber hinaus würde im Falle der Vergabe für die Bepreisung das Risiko besteht, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Leistung damit nicht verwertbar ist, da er das LV nicht selbst erfasst hat, die Beweggründe für einzelne LV-Bestandteile nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem Büro, das das LV erstellt hat und mit anderen AN nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Im Folgenden wird die Bearbeitung durch einen anderen AN zu nicht vertretbaren Verlängerungen der Bearbeitungszeiten und schlussendlich zu erheblichen Mehraufwendungen wegen der notwendigen Einarbeitungszeiten führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
2064
Mit Datum vom 22.12.2023 wurde der Planfeststellungsbeschluss zur 6. Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.06.2015 für den Planfeststellungsabschnitt 1 der 2.S-Bahn-Stammstrecke München vom EBA erlassen. Mit Datum vom 23.05.2024 wurde der Änderungsplanfeststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 24.08.2009 im Planfeststellungsabschnitt 2 der 2.S-Bahn-Stammstrecke München vom EBA erlassen. Beide Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Bau des Erkundungs- und Rettungsstollens (ERS) anstelle der Rettungsschächte 2 und 4 im Planfeststellungsabschnitt 1 und der Rettungsschächte 5 und 6 im Planfeststellungsabschnitt 2.
Hintergrund für die Änderung ist, dass sich erstens die Umsetzung der Wasserhaltung mittels Brunnen als sehr risikobehaftet darstellt, insbesondere im Bereich des RS 2 und RS 4, da hier eine schwerwiegende gegenseitige Beeinflussung und Abhängigkeit vom Bahnbetrieb zu erwarten ist.
Zweitens befinden sich die für den erforderlichen Baubetrieb und die erforderliche Baulogistik, welche mit der Herstellung der Rettungsschächte bzw. -stollen einhergeht, im Rahmen der Genehmigungsplanung ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen (BE)– insbesondere am RS 4 und RS 5 – bereits an der Grenze zur Auskömmlichkeit. Tunnelbautechnisch kann von einem ähnlichen Platzbedarf an den RS 2, RS 4 und RS 5 ausgegangen werden, wie es sich am RS 3 abzeichnet. Unter Berücksichtigung der aus der Bauausführung neu gewonnenen Erkenntnisse, wäre eine Realisierung und somit Größenanpassung der notwendigen BE-Flächen nicht möglich.
Zusammengefasst ist die RS-Lösung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit einer Vielzahl von Risiken gekoppelt und in mehreren Bereichen der Rettungsschächte bereits wegen der fehlenden BE-Flächen nicht realisierbar. Die Umsetzbarkeit der RS-Lösung ist daher nach heutigem Kenntnisstand nicht gegeben.
Dadurch ergeben sich geänderte Leistungen beim Tunnel West und der Station Hbf, für die eine Vertragsanpassung mit dem BauAN vorgesehen ist. Für diese Vertragsanpassung sind die Vertragsunterlagen in Abstimmung mit dem AG, um die mit diesen Änderungen in räumlichen bzw. zeitlichen Zusammenhang stehenden Änderungen erweitert wird, anzupassen.
Damit die Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Änderungen vorgenommen werden kann in einem geregelten vertraglichen Ablauf, ist eine Vertragsanpassung geplant, da der Bauvertrag mit dem BauAN nun an unzähligen Stellen nicht mehr den Anforderungen aus den bereits beschiedenen Planänderungen widerspiegelt und durch Verzögerungen in Baufeldübergaben und Optimierungen in den Bauabläufen der dem Bauvertrag zu Grunde liegende Terminplan obsolet ist. Auch haben sich in der Entwicklung von Bauabläufen des darauffolgenden Bauwerks des Neuen Empfangsgebäudes bisher nicht absehbare Zwänge in der Baulogistik ergeben. Darüber hinaus ist eine weitläufige Vertragsanpassung mit dem BauAN angestrebt, um wieder eine geregelte Abrechnungsbasis und einen verbindlichen Vertragsterminplan zu erlangen.
Um eine sachgerechte Kostensteuerung des Vertrags im Bezug auf die ERS-Lösung zu gewährleisten ist eine grundliegende Bepreisung des LV erforderlich, die die oben erwähnten Änderungen des Entwurfs einschließt. Diese Bepreisung bildet eine erforderliche Grundlage für die monetäre Anpassung des Budgets in Anbetracht der geplanten Vertragsanpassung mit dem ANBau, weil es ermöglicht, mit technischen Kriterien und in kurzer Zeit eine Prognose der IST-Kosten und der zu erwartenden Kosten vor den Verhandlungen mit dem jeweiligen ANBau zu erstellen, dadurch wird das Risiko von Zwängen in den Schnittstellen vermieden, die entstehen könnten, wenn diese Vereinbarung nicht erreicht werden kann.
2064
Mit Datum vom 22.12.2023 wurde der Planfeststellungsbeschluss zur 6. Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.06.2015 für den Planfeststellungsabschnitt 1 der 2.S-Bahn-Stammstrecke München vom EBA erlassen. Mit Datum vom 23.05.2024 wurde der Änderungsplanfeststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 24.08.2009 im Planfeststellungsabschnitt 2 der 2.S-Bahn-Stammstrecke München vom EBA erlassen. Beide Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Bau des Erkundungs- und Rettungsstollens (ERS) anstelle der Rettungsschächte 2 und 4 im Planfeststellungsabschnitt 1 und der Rettungsschächte 5 und 6 im Planfeststellungsabschnitt 2.
Hintergrund für die Änderung ist, dass sich erstens die Umsetzung der Wasserhaltung mittels Brunnen als sehr risikobehaftet darstellt, insbesondere im Bereich des RS 2 und RS 4, da hier eine schwerwiegende gegenseitige Beeinflussung und Abhängigkeit vom Bahnbetrieb zu erwarten ist.
Zweitens befinden sich die für den erforderlichen Baubetrieb und die erforderliche Baulogistik, welche mit der Herstellung der Rettungsschächte bzw. -stollen einhergeht, im Rahmen der Genehmigungsplanung ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen (BE)– insbesondere am RS 4 und RS 5 – bereits an der Grenze zur Auskömmlichkeit. Tunnelbautechnisch kann von einem ähnlichen Platzbedarf an den RS 2, RS 4 und RS 5 ausgegangen werden, wie es sich am RS 3 abzeichnet. Unter Berücksichtigung der aus der Bauausführung neu gewonnenen Erkenntnisse, wäre eine Realisierung und somit Größenanpassung der notwendigen BE-Flächen nicht möglich.
Zusammengefasst ist die RS-Lösung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit einer Vielzahl von Risiken gekoppelt und in mehreren Bereichen der Rettungsschächte bereits wegen der fehlenden BE-Flächen nicht realisierbar. Die Umsetzbarkeit der RS-Lösung ist daher nach heutigem Kenntnisstand nicht gegeben.
Dadurch ergeben sich geänderte Leistungen beim Tunnel West und der Station Hbf, für die eine Vertragsanpassung mit dem BauAN vorgesehen ist. Für diese Vertragsanpassung sind die Vertragsunterlagen in Abstimmung mit dem AG, um die mit diesen Änderungen in räumlichen bzw. zeitlichen Zusammenhang stehenden Änderungen erweitert wird, anzupassen.
Damit die Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Änderungen vorgenommen werden kann in einem geregelten vertraglichen Ablauf, ist eine Vertragsanpassung geplant, da der Bauvertrag mit dem BauAN nun an unzähligen Stellen nicht mehr den Anforderungen aus den bereits beschiedenen Planänderungen widerspiegelt und durch Verzögerungen in Baufeldübergaben und Optimierungen in den Bauabläufen der dem Bauvertrag zu Grunde liegende Terminplan obsolet ist. Auch haben sich in der Entwicklung von Bauabläufen des darauffolgenden Bauwerks des Neuen Empfangsgebäudes bisher nicht absehbare Zwänge in der Baulogistik ergeben. Darüber hinaus ist eine weitläufige Vertragsanpassung mit dem BauAN angestrebt, um wieder eine geregelte Abrechnungsbasis und einen verbindlichen Vertragsterminplan zu erlangen.
Um eine sachgerechte Kostensteuerung des Vertrags im Bezug auf die ERS-Lösung zu gewährleisten ist eine grundliegende Bepreisung des LV erforderlich, die die oben erwähnten Änderungen des Entwurfs einschließt. Diese Bepreisung bildet eine erforderliche Grundlage für die monetäre Anpassung des Budgets in Anbetracht der geplanten Vertragsanpassung mit dem ANBau, weil es ermöglicht, mit technischen Kriterien und in kurzer Zeit eine Prognose der IST-Kosten und der zu erwartenden Kosten vor den Verhandlungen mit dem jeweiligen ANBau zu erstellen, dadurch wird das Risiko von Zwängen in den Schnittstellen vermieden, die entstehen könnten, wenn diese Vereinbarung nicht erreicht werden kann.