Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen. Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a. — Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird, — Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof zwischen dem Bahnhofsteil Ostbahnhof und dem Bahnhofsteil Leuchtenbergring, — Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof, — Umbau bzw. Erweiterung der oberirdischen Stationen in Laim und am Leuchtenbergring, — Errichtung der „Umweltverbundröhre“ quer zu den Gleisen der Bahntrasse in Laim. Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet 7 Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 18FEI32217
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof zwischen dem Bahnhofsteil Ostbahnhof und dem Bahnhofsteil Leuchtenbergring,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof,
— Umbau bzw. Erweiterung der oberirdischen Stationen in Laim und am Leuchtenbergring,
— Errichtung der „Umweltverbundröhre“ quer zu den Gleisen der Bahntrasse in Laim.
Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet 7 Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof zwischen dem Bahnhofsteil Ostbahnhof und dem Bahnhofsteil Leuchtenbergring,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof,
— Umbau bzw. Erweiterung der oberirdischen Stationen in Laim und am Leuchtenbergring,
— Errichtung der „Umweltverbundröhre“ quer zu den Gleisen der Bahntrasse in Laim.
Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet 7 Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-21 📅
Datum des Beginns: 2019-01-30 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 182-413012
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 226-471650
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof zwischen dem Bahnhofsteil Ostbahnhof und dem Bahnhofsteil Leuchtenbergring,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof,
— Umbau bzw. Erweiterung der oberirdischen Stationen in Laim und am Leuchtenbergring,
— Errichtung der „Umweltverbundröhre“ quer zu den Gleisen der Bahntrasse in Laim.
Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet 7 Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Beschreibung der Verlängerungen:
Durch Beauftragung der Optionen 1 bzw. 2:
Option 1 entspricht Leistungsstufe 2 = Ausführungsvorbereitung, Ausführung in den vorgenannten Leistungsbereichen;
Option 2 entspricht Leistungsstufe 3 = Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss in den vorgenannten Leistungsbereichen.
Beschreibung der Optionen:
Option 1 entspricht Leistungsstufe 2 = Ausführungsvorbereitung, Ausführung in den vorgenannten Leistungsbereichen für den Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2020;
Option 2 entspricht Leistungsstufe 3 = Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss in den vorgenannten Leistungsbereichen für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2026.
Zusätzliche Informationen:
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitte III.1.3 und VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitte III.1.3 und VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die § § 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die § § 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI32217 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI32217 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft bestätigen ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Diese Erklärung wird der Bewerber/Bieter im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Subunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Der der Bewerber/Bieter ist sich bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Subunternehmers untersagen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Diese Erklärung wird der Bewerber/Bieter im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Subunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Der der Bewerber/Bieter ist sich bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Subunternehmers untersagen kann.
— Erklärung, dass der Umsatz für die gegenständlichen Leistungen für Infrastrukturgroßprojekte im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 5 000 000 EUR betrug (Mindestanforderung – Nichterfüllen führt zum Ausschluss),
— Erklärung über 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Leistungsbeginn/-ende, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang). Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind – Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterfüllen der Mindestvoraussetzungen an die Referenzen zum Ausschluss vom Verfahren führt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Leistungsbeginn/-ende, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang). Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind – Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterfüllen der Mindestvoraussetzungen an die Referenzen zum Ausschluss vom Verfahren führt:
1) Projekte des Infrastrukturbereiches, vor allem Verkehrswegebau (z.B. Schiene, Straße);
2) Mindestens zwei der Projekte müssen Maßnahmen des Tunnelbaus beinhalten. Mindestens 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Spezialtiefbaus beinhalten;
3) Projektlaufzeit (Zeitraum von Grundlagenermittlung bis Fertigstellung der Bauleistung) mindestens 5 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mindestens 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Projektlaufzeit (Zeitraum von Grundlagenermittlung bis Fertigstellung der Bauleistung) mindestens 5 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mindestens 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen;
4) Auftragssumme der Projektsteuerungsleistung mindestens 500 T EUR netto. Bei ARGEN muss ein Eigenleistungsanteil von mindestens 500 T EUR netto dargelegt werden;
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktionen ist die Qualifikation durch Vorlage entsprechender Urkunden sowie eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte nachzuweisen:
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktionen ist die Qualifikation durch Vorlage entsprechender Urkunden sowie eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte nachzuweisen:
— vorgesehenen leitenden Projektkoordinator,
— 2 vorgesehene Senior-Terminsteuerer,
— 2 vorgesehene Junior-Terminsteuerer,
— 2 vorgesehene Senior-Kostensteuerer,
— 2 vorgesehene Junior-Kostensteuerer,
— vorgesehenen Vertrags- und Nachtragsmanager,
— vorgesehenen Risikomanager,
— 3 vorgesehene Baukoordinatoren/Bauoberleiter/fachtechnische Überwacher der BÜW,
— vorgesehenen Planlaufmanager.
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrags 18FEI32217 an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrags 18FEI32217 an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI32217 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI32217 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Der Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft bestätigen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Berufsgruppen gegliedert. Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen jeweils in Klammern – Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterfüllen der Mindestanzahl der einzelnen Mitarbeitergruppen zum Ausschluss vom Verfahren führt:
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Berufsgruppen gegliedert. Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen jeweils in Klammern – Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterfüllen der Mindestanzahl der einzelnen Mitarbeitergruppen zum Ausschluss vom Verfahren führt:
Terminsteuerung (8),
Kostensteuerung (8),
Vertrags-/Nachtragsmanagement (5),
Projektkoordination/PMO (10),
Planlaufmanagement (5),
Fachtechnische Überwachung der BÜW/Baukoordination (7).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Qualifikationsanforderungen an den vorgesehenen leitenden Projektkoordinator:
— Abschluss: Dipl. Bauingenieur oder vergleichbar,
— mind. 10 Jahre Berufserfahrung als leitender Projektsteuerer bzw. leitender Projektkoordinator.
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als leitender Projektkoordinator bzw. leitender Projektsteuerer tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als leitender Projektkoordinator bzw. leitender Projektsteuerer tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
—— Projekte des Infrastrukturbereiches, vor allem Verkehrswegebau (z. B. Schiene, Straße),
—— Mind. 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Tunnelbaus beinhalten. Mind. 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Spezialtiefbaus beinhalten,
—— Projektlaufzeit (Zeitraum von Grundlagenermittlung bis Fertigstellung der Bauleistung) mind. 5 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mind. 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen,
—— Projektlaufzeit (Zeitraum von Grundlagenermittlung bis Fertigstellung der Bauleistung) mind. 5 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mind. 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen,
—— Auftragssumme der Projektsteuerungsleistung mind. 500 T EUR. Bei ARGEN muss ein Eigenleistungsanteil von mind. 500 T EUR dargelegt werden,
—— Baukosten der Projekte mind. 100 Mio EUR.
Qualifikationsanforderungen an die vorgesehenen Senior-Terminsteuerer 1 und 2:
— mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Terminsteuerer,
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung von Infrastrukturgroßprojekten.
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Terminsteuerer tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
Qualifikationsanforderungen an die vorgesehenen Junior-Terminsteuerer 1 und 2:
— mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung von Infrastrukturprojekten.
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Terminsteuerer tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
—— Projekte des Infrastrukturbereiches, vor allem Verkehrswegebau (z.B. Schiene, Straße),
—— Baukosten der Projekte mind. 20 Mio EUR.
Qualifikationsanforderungen an die vorgesehenen Junior-Kostensteuerer 1 und 2:
— mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Kostensteuerer,
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Kostensteuerer tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
—— Auftragssumme der Projektsteuerungsleistung mind. 500 T EUR. Bei ARGEN muss ein Eigenleistungsanteil von mindestens 500 T EUR dargelegt werden,
Mindeststandards:
Qualifikationsanforderungen an die vorgesehenen Senior-Kostensteuerer 1 und 2:
— Abschluss: Dipl. Bauingenieur oder vergleichbar,
— mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Kostensteuerer,
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung von Infrastrukturgroßprojekten.
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Kostensteuerer tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
—— Projekte des Infrastrukturbereiches, vor allem Verkehrswegebau (z. B. Schiene, Straße),
—— Mind. zwei der Projekte müssen Maßnahmen des Tunnelbaus beinhalten. Mind. 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Spezialtiefbaus beinhalten,
—— Projektlaufzeit (Zeitraum von Grundlagenermittlung bis Fertigstellung der Bauleistung) mind. 5 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mind. 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen,
—— Projektlaufzeit (Zeitraum von Grundlagenermittlung bis Fertigstellung der Bauleistung) mind. 5 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mind. 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen,
—— Auftragssumme der Projektsteuerungsleistung mindestens 500 T EUR. Bei ARGEN muss ein Eigenleistungsanteil von mind. 500 T EUR dargelegt werden,
—— Baukosten der Projekte mind. 100 Mio EUR.
Qualifikationsanforderungen an den vorgesehenen Vertrags- und Nachtragsmanager:
— Abschluss: Dipl. Bauingenieur, Jurist, Wirtschaftsjurist oder vergleichbar,
— mind. 7 Jahre Berufserfahrung als Vertrags- und Nachtragsmanager.
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Vertrags- und Nachtragsmanager tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Vertrags- und Nachtragsmanager tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
—— Mind. 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Tunnelbaus beinhalten. Mind. 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Spezialtiefbaus beinhalten,
—— Auftragssumme der Projektsteuerungsleistung mind. 500T€. Bei ARGEN muss ein Eigenleistungsanteil von mind. 500 T EUR dargelegt werden.
O Baukosten der Projekte mind. 100 Mio.EUR
Qualifikationsanforderungen an den vorgesehenen Risikomanager:
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektsteuerer im Risikomanagement.
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Risikomanager tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
—— Auftragssumme der Projektsteuerungsleistung mind. 500 T EUR. Bei ARGEN muss ein Eigenleistungsanteil von mind. 500 T EUR dargelegt werden.
—— Baukosten der Projekte mind. 100 Mio.EUR
Weitere Qualifikationsanforderungen an das vorgesehene Personal siehe VI.3)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Ausgestaltung des Realisierungszentrums – schriftlich und mündlich darzustellende Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Qualifikationsanforderungen an die vorgesehenen fachtechnischen Überwacher der BÜW/Baukoordinatoren 1 bis 3:
— Abschluss: Dipl. Bauingenieur oder vergleichbar,
— mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter, Bauüberwacher oder vergleichbar.
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als fachtechnischer Überwacher der BÜW/Baukoordinator tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als fachtechnischer Überwacher der BÜW/Baukoordinator tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
— Projekte des Infrastrukturbereiches, vor allem Verkehrswegebau (z. B. Schiene, Straße),
— Mind. 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Tunnelbaus beinhalten. Mind. 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Spezialtiefbaus beinhalten,
— Projektlaufzeit (Grundlagenermittlung bis Fertigstellung Bauleistung) mind. 5 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mind. 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 5 abgeschl. Geschäftsjahre liegen,
— Auftragssumme Projektsteuerungsleistung mind. 500 T EUR. Bei ARGEN muss ein Eigenleistungsanteil von mind. 500 T EUR dargelegt werden,
— Baukosten der Projekte mind. 100 Mio EUR.
Qualifikationsanforderungen an den vorgesehenen Planlaufmanager:
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planungsingenieur oder Planlaufmanager.
Nachweis von 3 vergleichbaren Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Planlaufmanager tätig war. Mindestanforderungen an Referenzen:
— Mind. 2 der Projekte müssen Maßnahmen des Tunnelbaus beinhalten. Mind. zwei der Projekte müssen Maßnahmen des Spezialtiefbaus beinhalten,
— Projektlaufzeit (Grundlagenermittlung bis Fertigstellung Bauleistung) mind. 5 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mind. 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen,
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— VTG GmbH Ingenieurbüro,
— Inros Lackner SE,
— Dipl.-Ing. B. Gebauer Ingenieur GmbH,
— Sweco GmbH,
— CDM Smith Consult GmbH,
— Vössing Ingenieurgesellschaft GmbH,
— Lahmeyer München GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 182-413012 (2018-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich / Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind zwei rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof zwischen dem Bahnhofsteil Ostbahnhof und dem Bahnhofsteil Leuchtenbergring,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof,
— Umbau bzw. Erweiterung der oberirdischen Stationen in Laim und am Leuchtenbergring,
— Errichtung der „Umweltverbundröhre“ quer zu den Gleisen der Bahntrasse in Laim.
Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet sieben Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich / Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind zwei rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird,
— Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof zwischen dem Bahnhofsteil Ostbahnhof und dem Bahnhofsteil Leuchtenbergring,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof,
— Umbau bzw. Erweiterung der oberirdischen Stationen in Laim und am Leuchtenbergring,
— Errichtung der „Umweltverbundröhre“ quer zu den Gleisen der Bahntrasse in Laim.
Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet sieben Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich / Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind zwei rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird,
Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet sieben Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-28 📅
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: ILF Beratende Ingenieure GmbH
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: baustein GmbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 059-137610 (2019-03-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-06 📅
Datum des Beginns: 2019-03-20 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 047-112064
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 059-137610
ABl. S-Ausgabe: 47
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Kurze Beschreibung:
— Organisation/ Dokumentation,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/ Baukoordination.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 047-112064 (2020-03-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-03) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 047-112065
Quelle: OJS 2020/S 047-112065 (2020-03-03)
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum.
Quelle: OJS 2021/S 018-042574 (2021-01-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-01) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60326
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-01) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-282660
Quelle: OJS 2021/S 107-282660 (2021-06-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postleitzahl: 60327
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-21 📅
Datum des Beginns: 2019-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 139-370974
ABl. S-Ausgabe: 139
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-16 📅
Quelle: OJS 2021/S 139-370974 (2021-07-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-16) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 139-370979
Quelle: OJS 2021/S 139-370979 (2021-07-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-16) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 139-370984
Quelle: OJS 2021/S 139-370984 (2021-07-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-19) Objekt Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt Main
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-24) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 062-164242
Quelle: OJS 2022/S 062-164242 (2022-03-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-29) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com🌏
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-22) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 101-314435
Quelle: OJS 2023/S 101-314435 (2023-05-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 60 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-04) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: markus.garbe@deutschebahn.com📧
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche: — Koordinierung und Qualitätsmanagement, — Organisation/Dokumentation, — Kostensteuerung und Kostenkontrolle, — Terminsteuerung, — Vertrags- und Nachtragsmanagement, — Planlaufmanagement, — Inbetriebnahmemanagement, — Risikomanagement, — Lean Management, — fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche: — Koordinierung und Qualitätsmanagement, — Organisation/Dokumentation, — Kostensteuerung und Kostenkontrolle, — Terminsteuerung, — Vertrags- und Nachtragsmanagement, — Planlaufmanagement, — Inbetriebnahmemanagement, — Risikomanagement, — Lean Management, — fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Quelle: OJS 2024/S 006-011895 (2024-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;
Realisierungszentrum
Referenznummer: 18FEI32217
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich / Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u.a.
- Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind zwei rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird
- Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof zwischen dem Bahnhofsteil Ostbahnhof und dem Bahnhofsteil Leuchtenbergring
- Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof,
- Umbau bzw. Erweiterung der oberirdischen Stationen in Laim und am Leuchtenbergring,
- Errichtung der „Umweltverbundröhre“ quer zu den Gleisen der Bahntrasse in Laim
Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet sieben Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich / Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u.a.
- Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind zwei rund 7 Kilometer lange Tunnel, durch die jeweils ein S-Bahn-Gleis geführt wird
- Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof zwischen dem Bahnhofsteil Ostbahnhof und dem Bahnhofsteil Leuchtenbergring
- Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof,
- Umbau bzw. Erweiterung der oberirdischen Stationen in Laim und am Leuchtenbergring,
- Errichtung der „Umweltverbundröhre“ quer zu den Gleisen der Bahntrasse in Laim
Die Teilmaßnahme „Netzergänzende Maßnahmen“ beinhaltet sieben Einzelbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz München außerhalb der Stammstrecke.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 7e4cc26f-ae48-4725-aff7-e696c9dd1fa8 Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-31 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - BIEGE 2. SBSS ILF | Schüßler-Plan | Baustein c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-06 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2019543800
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIEGE 2. SBSS ILF | Schüßler-Plan | Baustein c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: 09268a14-85da-4764-9ed0-3d424cb27d17
Postleitzahl: 60314
Postort: Frankfurt
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Akquisition
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 6996885799 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ66
Der verlängerte Leistungszeitraum war nicht Gegenstand des ursprünglichen Leistungsbildes des AN, mit welchem dieser per Nachtrag 39 beauftragt worden ist. Durch die Verlängerung verändert sich aber der Gesamtcharakter des Auftrags nicht, vielmehr verlängert sich lediglich die Phase der Ausführungsplanung und Bauausführung, wobei die übrigen Leistungspunkte aus dem NT 39 unverändert bleiben.
LÄ66
Der verlängerte Leistungszeitraum war nicht Gegenstand des ursprünglichen Leistungsbildes des AN, mit welchem dieser per Nachtrag 39 beauftragt worden ist. Durch die Verlängerung verändert sich aber der Gesamtcharakter des Auftrags nicht, vielmehr verlängert sich lediglich die Phase der Ausführungsplanung und Bauausführung, wobei die übrigen Leistungspunkte aus dem NT 39 unverändert bleiben.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ66
Im Rahmen des Umsetzung des Projekts der 2. S-Bahn-Stammstrecke sind umfangreiche Gleisbauarbeiten im Bereich des Ostbahnhofs erforderlich. Hierfür werden mehrere APS-Gleise bauzeitlich für die Logistik benötigt. Gleichzeitig entfallen temporär Gleisanlagen zur Errichtung der Stationsbaugrube. Aus diesem Grund müssen entsprechende Ersatzgleise bis zum Beginn der Arbeiten im Großraum München geschaffen werden. Für diese Gleisanlagen ist am Rangierbahnhof Nord ein Ersatzstandort zu schaffen, auf dem neue Ersatzgleise erstellt werden.
Die Projektierung dieser zusätzlichen Ersatzmaßnahme hat zahlreiche Auswirkungen auf das Bauvorhaben - so etwa auf die vorgesehene Bauausführung, den Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation. Aufgrund der Verzahnungen zwischen der ursprünglich projektierten Variante und den hier genannten erforderlichen Maßnahmen am Rangierbahnhof Nord ist es erforderlich, dass diese Ergänzungen bereits jetzt in die Projektsteuerungsleistungen des AN integriert und vom AN entsprechend mitgesteuert werden. Ursprünglich ging man hier von einem Leistungszeitraum 04/2022 bis 12/2023 aus. Dieser Leistungszeitraum hat sich auf Grund projektspezifischer Randbedingungen verlängert. Aktuell befindet man sich in der Phase „Ausführungsplanung“ und „Bauausführung“. Laut aktuellem Steuerungsterminplan ist eine Inbetriebnahme für Ende 2024 vorgesehen. Die Verlängerung war sowohl für AN als auch AG nicht vorhersehbar bei Beauftragung dieser Leistung, per NT 39.
LÄ66
Im Rahmen des Umsetzung des Projekts der 2. S-Bahn-Stammstrecke sind umfangreiche Gleisbauarbeiten im Bereich des Ostbahnhofs erforderlich. Hierfür werden mehrere APS-Gleise bauzeitlich für die Logistik benötigt. Gleichzeitig entfallen temporär Gleisanlagen zur Errichtung der Stationsbaugrube. Aus diesem Grund müssen entsprechende Ersatzgleise bis zum Beginn der Arbeiten im Großraum München geschaffen werden. Für diese Gleisanlagen ist am Rangierbahnhof Nord ein Ersatzstandort zu schaffen, auf dem neue Ersatzgleise erstellt werden.
Die Projektierung dieser zusätzlichen Ersatzmaßnahme hat zahlreiche Auswirkungen auf das Bauvorhaben - so etwa auf die vorgesehene Bauausführung, den Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation. Aufgrund der Verzahnungen zwischen der ursprünglich projektierten Variante und den hier genannten erforderlichen Maßnahmen am Rangierbahnhof Nord ist es erforderlich, dass diese Ergänzungen bereits jetzt in die Projektsteuerungsleistungen des AN integriert und vom AN entsprechend mitgesteuert werden. Ursprünglich ging man hier von einem Leistungszeitraum 04/2022 bis 12/2023 aus. Dieser Leistungszeitraum hat sich auf Grund projektspezifischer Randbedingungen verlängert. Aktuell befindet man sich in der Phase „Ausführungsplanung“ und „Bauausführung“. Laut aktuellem Steuerungsterminplan ist eine Inbetriebnahme für Ende 2024 vorgesehen. Die Verlängerung war sowohl für AN als auch AG nicht vorhersehbar bei Beauftragung dieser Leistung, per NT 39.
Quelle: OJS 2024/S 085-257281 (2024-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 68 - Die anordnungsgegenständliche Leistung ist in ihrem Zusammenwirken untrennbar mit den Hauptvertragsleistungen verbunden;
insbesondere, da die Bewertung "AP Erstellung durch den AG" darauf aufbaut, dass der AN von seinem Projektwissen Gebrauch macht und
das Gutachten entsprechend erstellen kann in technischer Hinsicht. Ohne dieses Vorwissen aus dem Gesamtprojekt wäre die entsprechende
Gutachtenerstellung nicht möglich, da ein nicht beauftragter Dritter die Gründe für die Notwendigkeit der AP Erstellung durch den AG am BA
60 nicht kennt.
Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneignen, um die benötigte Leistung in
gleicher Weise ausführen zu können. Dies gilt insbesondere für die Schnittstelle zum Hauptprojekt. Durch diese Einarbeitungszeit entstünden
erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf, welche die enge Terminschiene weiter belasten würden. Die einheitliche und durchgängige
Steuerung der Maßnahmen ist in Anbetracht der besonde
LÄ 68 - Die anordnungsgegenständliche Leistung ist in ihrem Zusammenwirken untrennbar mit den Hauptvertragsleistungen verbunden;
insbesondere, da die Bewertung "AP Erstellung durch den AG" darauf aufbaut, dass der AN von seinem Projektwissen Gebrauch macht und
das Gutachten entsprechend erstellen kann in technischer Hinsicht. Ohne dieses Vorwissen aus dem Gesamtprojekt wäre die entsprechende
Gutachtenerstellung nicht möglich, da ein nicht beauftragter Dritter die Gründe für die Notwendigkeit der AP Erstellung durch den AG am BA
60 nicht kennt.
Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneignen, um die benötigte Leistung in
gleicher Weise ausführen zu können. Dies gilt insbesondere für die Schnittstelle zum Hauptprojekt. Durch diese Einarbeitungszeit entstünden
erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf, welche die enge Terminschiene weiter belasten würden. Die einheitliche und durchgängige
Steuerung der Maßnahmen ist in Anbetracht der besonde
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN ist mit der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen für das Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke einschließlich der netzergänzenden Maßnahmen beauftragt. Der BA60 stellt den AG aus Gründen der komplexen betrieblichen Randbedingungen und einer damit verbundenen außergewöhnlich komplexen Bauablaufplanung vor erhebliche Schwierigkeiten. Räumlich handelt es sich bei dem als BA60 bezeichneten Projektbereich um den Abschnitt zwischen dem Ostbahnhof im oberirdischen, dem Verteiler- und Rampenbauwerks im unterirdischen Bereich sowie der östlichen Einbindung in das Bestandsnetz (BA60). Inhaltlich betroffen sind dabei die Fachgewerke Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Hochbau, Telekommunikation und 50 Hz. Die Ausführungsplanung der Fachgewerke LST PT 2 sowie OLA-Anlagen sollen durch den jeweiligen AN Bau erbracht werden. Aufgrund der Komplexität am BA60 ist es erforderlich geworden, dass der AN eine gutachterliche Stellungnahme verfasst, in der für das Finanzierungs-EBA begründet dargelegt wird, dass die Ausführungsplanung zum BA60 aus planerischer Sicht des AG erstellt werden muss. Die Erstellung des Gutachtens ist erforderlich für die weitere Projektabwicklung am BA60, da ohne dieses die AP durch den AG nicht erbracht werden kann. Es handelt sich hierbei auch um eine zusätzliche Leistung, da das Leistungsbild des AN in den Handlungsbereichen A-J ein solches nicht vorsieht.
Der AN ist mit der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen für das Projekt der 2. S-Bahn-Stammstrecke einschließlich der netzergänzenden Maßnahmen beauftragt. Der BA60 stellt den AG aus Gründen der komplexen betrieblichen Randbedingungen und einer damit verbundenen außergewöhnlich komplexen Bauablaufplanung vor erhebliche Schwierigkeiten. Räumlich handelt es sich bei dem als BA60 bezeichneten Projektbereich um den Abschnitt zwischen dem Ostbahnhof im oberirdischen, dem Verteiler- und Rampenbauwerks im unterirdischen Bereich sowie der östlichen Einbindung in das Bestandsnetz (BA60). Inhaltlich betroffen sind dabei die Fachgewerke Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Hochbau, Telekommunikation und 50 Hz. Die Ausführungsplanung der Fachgewerke LST PT 2 sowie OLA-Anlagen sollen durch den jeweiligen AN Bau erbracht werden. Aufgrund der Komplexität am BA60 ist es erforderlich geworden, dass der AN eine gutachterliche Stellungnahme verfasst, in der für das Finanzierungs-EBA begründet dargelegt wird, dass die Ausführungsplanung zum BA60 aus planerischer Sicht des AG erstellt werden muss. Die Erstellung des Gutachtens ist erforderlich für die weitere Projektabwicklung am BA60, da ohne dieses die AP durch den AG nicht erbracht werden kann. Es handelt sich hierbei auch um eine zusätzliche Leistung, da das Leistungsbild des AN in den Handlungsbereichen A-J ein solches nicht vorsieht.
Quelle: OJS 2024/S 097-294768 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 70 - Kern und Ziel der Leistungserbringung des AN ist es, das komplexe Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke im Hinblick auf die
typischen Bereiche der Termine, Kosten, Qualität sowie der Chancen und Risiken zu steuern, sodass im Ergebnis eine Inbetriebnahme des
Gesamtsystems zum vorgesehenen Inbetriebnahmetermin, innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens und in der geforderten
Qualität gewährleistet wird. Zudem gehören auch das Planlaufmanagement und das Inbetriebnahmemanagement zum Leistungsbild des AN.
Um diesen Zielen gerecht zu werden, soll der Workshop an der Schnittstelle I.IIM 5 und 6 dazu dienen und zu einer effizienten und
erfolgsorientierten Abwicklung führen.
Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich dieses Workshops ist infolge der bestehenden
Abhängigkeiten zwischen den Hauptleistungen I.IIM 5 und 6 aus technischen Gründen nicht möglich.
LÄ 70 - Kern und Ziel der Leistungserbringung des AN ist es, das komplexe Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke im Hinblick auf die
typischen Bereiche der Termine, Kosten, Qualität sowie der Chancen und Risiken zu steuern, sodass im Ergebnis eine Inbetriebnahme des
Gesamtsystems zum vorgesehenen Inbetriebnahmetermin, innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens und in der geforderten
Qualität gewährleistet wird. Zudem gehören auch das Planlaufmanagement und das Inbetriebnahmemanagement zum Leistungsbild des AN.
Um diesen Zielen gerecht zu werden, soll der Workshop an der Schnittstelle I.IIM 5 und 6 dazu dienen und zu einer effizienten und
erfolgsorientierten Abwicklung führen.
Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich dieses Workshops ist infolge der bestehenden
Abhängigkeiten zwischen den Hauptleistungen I.IIM 5 und 6 aus technischen Gründen nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Zwischen I.IIM5 und 6 besteht eine technische Schnittstelle. Um hier effizienter und erfolgsorientierter zu arbeiten ist es notwendig, dass für diese Schnittstelle ein Workshop abgehalten wird. Ziel dieses 1,5 tägigen Workshops ist es, ein gemeinsames Leitbild für die Zusammenarbeit I.IIM5 und I.IIM6, eine effiziente Besprechungsklutur sowie eine Agenda und Leistungsziele für die nächsten 6 Monate zu entwickeln. Moderiert wird dieser Workshop von der Fritz-Effekt Unternehmensberatung GmbH, in Person durch Herrn Volker Fritz. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung des RZ, da diese mit so einer Leistung bisher nicht beauftragt ist laut HV. Die Leistung ist erforderlich, da die Schnittstelle zwischen I.IIM5 und I.IIM6 besteht und technisch effizienter und erfolgsorientierter gehandhabt werden soll.
Zwischen I.IIM5 und 6 besteht eine technische Schnittstelle. Um hier effizienter und erfolgsorientierter zu arbeiten ist es notwendig, dass für diese Schnittstelle ein Workshop abgehalten wird. Ziel dieses 1,5 tägigen Workshops ist es, ein gemeinsames Leitbild für die Zusammenarbeit I.IIM5 und I.IIM6, eine effiziente Besprechungsklutur sowie eine Agenda und Leistungsziele für die nächsten 6 Monate zu entwickeln. Moderiert wird dieser Workshop von der Fritz-Effekt Unternehmensberatung GmbH, in Person durch Herrn Volker Fritz. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung des RZ, da diese mit so einer Leistung bisher nicht beauftragt ist laut HV. Die Leistung ist erforderlich, da die Schnittstelle zwischen I.IIM5 und I.IIM6 besteht und technisch effizienter und erfolgsorientierter gehandhabt werden soll.
Quelle: OJS 2024/S 097-296006 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 55 - Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneigenen, insbesondere in der
Bewertung der vielschichtigen techn. Schnittstellen und komplexen Kostentrukturen des Großprojekts. Zum einen würden die Kosten einer
adäquaten Einarbeitung für einen neuen AN die avisierten Kosten der Nachtragsleistung an sich schon übersteigen, zum anderen entstehen
erhebliche Verzögerungen im Leistunsgablauf, die die enge Terminschiene im Gesamtprojekt weiter belasten würden.
LÄ 55 - Ein zusätzlicher AN müsste sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneigenen, insbesondere in der
Bewertung der vielschichtigen techn. Schnittstellen und komplexen Kostentrukturen des Großprojekts. Zum einen würden die Kosten einer
adäquaten Einarbeitung für einen neuen AN die avisierten Kosten der Nachtragsleistung an sich schon übersteigen, zum anderen entstehen
erhebliche Verzögerungen im Leistunsgablauf, die die enge Terminschiene im Gesamtprojekt weiter belasten würden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Aufgrund erhöhtem Aufkommen von Schriftverkehr und Nachtragseinreichungen ist das RZ zur strategischen Nachtragsabwehr, zum Aufzeigen und Werten von vertraglichen Risiken sowie zum Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen vertieft in den Schriftverkehr am BA 20 eingestiegen und hat den Ausgangsschriftverkehr geprüft. Neben der Sichtung der Nachträge, um ein Schema zur Stellung und Prüfung von Nachträgen zu erarbeiten, erfolgte auch aus aktuellem Anlass, eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung für eine Strategie zur Umsetzung der ERS- Lösung (als Nachtrag, als gesonderte Ausschreibung oder zum Bau der Rettungsschachtlösung im Zeitraum Mai bis Juni 2022. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Leistung aus dem HV im Handlungsbereich E ordnungsgemäß erbringen zu können.
Aufgrund erhöhtem Aufkommen von Schriftverkehr und Nachtragseinreichungen ist das RZ zur strategischen Nachtragsabwehr, zum Aufzeigen und Werten von vertraglichen Risiken sowie zum Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen vertieft in den Schriftverkehr am BA 20 eingestiegen und hat den Ausgangsschriftverkehr geprüft. Neben der Sichtung der Nachträge, um ein Schema zur Stellung und Prüfung von Nachträgen zu erarbeiten, erfolgte auch aus aktuellem Anlass, eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung für eine Strategie zur Umsetzung der ERS- Lösung (als Nachtrag, als gesonderte Ausschreibung oder zum Bau der Rettungsschachtlösung im Zeitraum Mai bis Juni 2022. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Leistung aus dem HV im Handlungsbereich E ordnungsgemäß erbringen zu können.
Quelle: OJS 2024/S 097-297295 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-02) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ71 Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der
usprünglichen Planung längere Projektdauer sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung und die daraus
resultierenden Personalkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2026 aufrechtzuerhalten.
Da der Vertrag vorsieht, dass mit Ablauf des Jahres 2024 die Leistungserbringung und die damit verbundenen Personalkapazität - auf Grund
von Fertigstellung einzelner Teilprojekte des Großprojektes - verringert wird, ist die längere Aufrechterhaltung der Leistungserbringung inkl.
Aufstockung der Personalkapazität anzuordnen, da der Umfang der Fertigstellung der Teilprojekte nicht im geplanten Umfang erreicht
wurde.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben
unverändert.
LÄ71 Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der
usprünglichen Planung längere Projektdauer sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung und die daraus
resultierenden Personalkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2026 aufrechtzuerhalten.
Da der Vertrag vorsieht, dass mit Ablauf des Jahres 2024 die Leistungserbringung und die damit verbundenen Personalkapazität - auf Grund
von Fertigstellung einzelner Teilprojekte des Großprojektes - verringert wird, ist die längere Aufrechterhaltung der Leistungserbringung inkl.
Aufstockung der Personalkapazität anzuordnen, da der Umfang der Fertigstellung der Teilprojekte nicht im geplanten Umfang erreicht
wurde.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben
unverändert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: LÄ71 Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen
Quelle: OJS 2024/S 193-596372 (2024-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ72 Der geänderte Projektumfang hat zahlreiche Auswirkungen auf das vertragsgegenständliche Bauvorhaben, so etwa auf die vorgesehene
Bauausführung, den (Gesamt-)Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation. Der AN des
vorliegenden Auftrages ist ohne Einbeziehung der Projektsteuerungsaufgaben für die genannten Teilprojekte nicht in der Lage, seine
wesentliche werkvertraglich geschuldete Leistungspflicht, nämlich die Inbetriebnahme der 2. SBSS, zu erbringen, für die Erfüllung dieser
Pflicht einzustehen und die geforderte Steuerbarkeit des Projekts sicherzustellen. Bekommt der Auftragnehmer nicht die Möglichkeit, auf die genannten, mit der 2. SBSS verbundenen Teilprojekte im Rahmen der Aufgaben der Projektsteuerung einzuwirken und den Baufortschritt zu steuern, kann von ihm nicht in zumutbarer Weise erwartet werden, dass er für die für die Steuerbarkeit sowie für die Herbeiführung des Werkerfolges einsteht.
LÄ72 Der geänderte Projektumfang hat zahlreiche Auswirkungen auf das vertragsgegenständliche Bauvorhaben, so etwa auf die vorgesehene
Bauausführung, den (Gesamt-)Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation. Der AN des
vorliegenden Auftrages ist ohne Einbeziehung der Projektsteuerungsaufgaben für die genannten Teilprojekte nicht in der Lage, seine
wesentliche werkvertraglich geschuldete Leistungspflicht, nämlich die Inbetriebnahme der 2. SBSS, zu erbringen, für die Erfüllung dieser
Pflicht einzustehen und die geforderte Steuerbarkeit des Projekts sicherzustellen. Bekommt der Auftragnehmer nicht die Möglichkeit, auf die genannten, mit der 2. SBSS verbundenen Teilprojekte im Rahmen der Aufgaben der Projektsteuerung einzuwirken und den Baufortschritt zu steuern, kann von ihm nicht in zumutbarer Weise erwartet werden, dass er für die für die Steuerbarkeit sowie für die Herbeiführung des Werkerfolges einsteht.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ72 Um die Erbringung der vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) inhaltlich sicherzustellen, ist es erforderlich, die damit funktional und technisch sowie haftungsseitig im Hinblick auf die für den Werkerfolg erforderlichen Leistungen sowie die Vereinbarungen mit der Landeshauptstadt München und dem Freistaat Bayern untrennbar verbundenen Leistungen für verschiedene bauliche und funktionale Teilprojekte am Haltepunkt Hauptbahnhof mit in die Projektsteuerungsleistung des AN aufzunehmen. Dabei handelt es sich um die folgeden Teilprojekte: - den Vorhaltekörper für einen neuen U-Bahnhof der späteren Entlastungsspange U9 am Hauptbahnhof - den Untergeschossen bis zur Oberkante Rohbau Decke über E-Z des Neubau des Empfangsgebäudes am Hauptbahnhof - die wesentlichen für die Umsetzung der Teilprojekte durchzuführenden sog. Zusammenhangsmaßnahmen und zusätzlichen Zusammenhangsmaßnahmen - den Neubau des Empfangsgebäudes - die Grunderneuerung des Gleishallendachs - den Neubau des Querbahnsteigdachs - die Gesamtentwässerung des Verkehrsknotenpunkts Hauptbahnhof München Die enge Verschränkung der einzelnen Baukörper und deren vielfältige Abhängigkeit voneinander, wirkt sich insofern auf die Projektsteuerung aus, als auch die Projektsteuerungsleistungen einen einheitlichen Überblick über die miteinander verschränkten Leistungen und die Möglichkeit zur Erbringung von Einzelaufgaben im Rahmen der Projektsteuerung benötigen, um die erfolgreiche Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zur Erfassung, Nachhaltung von Informationen sowie ein Steuern und mögliches Eingreifen in das Baugeschehen überhaupt erst zu ermöglichen.
LÄ72 Um die Erbringung der vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) inhaltlich sicherzustellen, ist es erforderlich, die damit funktional und technisch sowie haftungsseitig im Hinblick auf die für den Werkerfolg erforderlichen Leistungen sowie die Vereinbarungen mit der Landeshauptstadt München und dem Freistaat Bayern untrennbar verbundenen Leistungen für verschiedene bauliche und funktionale Teilprojekte am Haltepunkt Hauptbahnhof mit in die Projektsteuerungsleistung des AN aufzunehmen. Dabei handelt es sich um die folgeden Teilprojekte: - den Vorhaltekörper für einen neuen U-Bahnhof der späteren Entlastungsspange U9 am Hauptbahnhof - den Untergeschossen bis zur Oberkante Rohbau Decke über E-Z des Neubau des Empfangsgebäudes am Hauptbahnhof - die wesentlichen für die Umsetzung der Teilprojekte durchzuführenden sog. Zusammenhangsmaßnahmen und zusätzlichen Zusammenhangsmaßnahmen - den Neubau des Empfangsgebäudes - die Grunderneuerung des Gleishallendachs - den Neubau des Querbahnsteigdachs - die Gesamtentwässerung des Verkehrsknotenpunkts Hauptbahnhof München Die enge Verschränkung der einzelnen Baukörper und deren vielfältige Abhängigkeit voneinander, wirkt sich insofern auf die Projektsteuerung aus, als auch die Projektsteuerungsleistungen einen einheitlichen Überblick über die miteinander verschränkten Leistungen und die Möglichkeit zur Erbringung von Einzelaufgaben im Rahmen der Projektsteuerung benötigen, um die erfolgreiche Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zur Erfassung, Nachhaltung von Informationen sowie ein Steuern und mögliches Eingreifen in das Baugeschehen überhaupt erst zu ermöglichen.
Quelle: OJS 2024/S 206-637758 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-25+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT67: Der Planfeststellungsabschnitt PFA IH-Rampe München Riem ist Teil des Gesamtprojektes„2. S-Bahn-Stammstrecke München“ (2. SBSS).
Der Gegenstand dieses Antrags ist die Herstellung einer neuen Instandhaltungsrampe und zugehöriger Gleisanlage für die Instandhaltungsabteilung der DB InfraGO AG einschließlich
der sich daraus ergebenden weiteren notwendigen Folgemaßnahmen. Insoweit muss für die heutige Nutzung von Gleis 14 als Abstell- und Ladegleis Ersatz geschaffen werden. Bestandteil des Antrags sind auch die zugehörigen Verkehrs- und Ladeflächen.
Die in diesem Antrag gegenständlichen Baumaßnahmen sind im Wesentlichen:
• Verlagerung der heutigen Infrastruktur vom Ostbahnhof in den Bereich des Bf München-Riem
• Umnutzung Gleis 14 (UBf M.-Riem) für Instandhaltungsfahrzeuge
• Schaffung einer zusätzlichen Verladerampe und Lagerfläche an Gleis 14
• Neubau Gleis 15 (UBf. Riem) als APS-Gleis, als Ersatz für die bisherige Nutzung von Gleis 14
Die Maßnahme dient als bauzeitlicher und dauerhafter Ersatz für bauzeitlich und dauerhaft entfallende Infrastruktur im Bereich des Ostbahnhofs durch den Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke.
Ohne die Projektsteuerungsleistungen für die umgesetzte Ersatzmaßnahme kann der AN keine gesamthafte Projektsteuerung des PFA 3 Ost erfüllen.
Dadurch werden gegenüber dem beauftragten Nachtrag 38 Projektsteuerungsaufwendungen für die IH-Rampe Riem erforderlich.
NT67: Der Planfeststellungsabschnitt PFA IH-Rampe München Riem ist Teil des Gesamtprojektes„2. S-Bahn-Stammstrecke München“ (2. SBSS).
Der Gegenstand dieses Antrags ist die Herstellung einer neuen Instandhaltungsrampe und zugehöriger Gleisanlage für die Instandhaltungsabteilung der DB InfraGO AG einschließlich
der sich daraus ergebenden weiteren notwendigen Folgemaßnahmen. Insoweit muss für die heutige Nutzung von Gleis 14 als Abstell- und Ladegleis Ersatz geschaffen werden. Bestandteil des Antrags sind auch die zugehörigen Verkehrs- und Ladeflächen.
Die in diesem Antrag gegenständlichen Baumaßnahmen sind im Wesentlichen:
• Verlagerung der heutigen Infrastruktur vom Ostbahnhof in den Bereich des Bf München-Riem
• Umnutzung Gleis 14 (UBf M.-Riem) für Instandhaltungsfahrzeuge
• Schaffung einer zusätzlichen Verladerampe und Lagerfläche an Gleis 14
• Neubau Gleis 15 (UBf. Riem) als APS-Gleis, als Ersatz für die bisherige Nutzung von Gleis 14
Die Maßnahme dient als bauzeitlicher und dauerhafter Ersatz für bauzeitlich und dauerhaft entfallende Infrastruktur im Bereich des Ostbahnhofs durch den Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke.
Ohne die Projektsteuerungsleistungen für die umgesetzte Ersatzmaßnahme kann der AN keine gesamthafte Projektsteuerung des PFA 3 Ost erfüllen.
Dadurch werden gegenüber dem beauftragten Nachtrag 38 Projektsteuerungsaufwendungen für die IH-Rampe Riem erforderlich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT67: Projektsteuerungsleistungen für Instandhaltungsrampe München Riem
Quelle: OJS 2025/S 060-193791 (2025-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 84
Der beauftragte AN verfügt über das zwingend nötige Hintergrundwissen im Projekt, um diese wesentliche
Unterstützungsleistung (inkl. den Zugriffen auf die bestehenden Datenstrukturen) erbringen zu können. Ein neuer AN wäre ohne diese Vorkenntnisse nicht in der Lage, eine solche Leistung inkl. der Einarbeitung in die Projektstruktur- / Vertragsgrundlagen, den bestehenden Datenstrukturen der Vertragsanpassung inkl. den komplexen vertraglichen Schnittstellen innerhalb der bestehenden Bau- und Planungsverträgen unter vertretbaren Kosten- bzw. dem engen Zeitrahmen erbringen zu können. Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten ist eine Sicherstellung an kontinuierlichen Datenablage aus juristischer Sicht unabdingbar.
NT 84
Der beauftragte AN verfügt über das zwingend nötige Hintergrundwissen im Projekt, um diese wesentliche
Unterstützungsleistung (inkl. den Zugriffen auf die bestehenden Datenstrukturen) erbringen zu können. Ein neuer AN wäre ohne diese Vorkenntnisse nicht in der Lage, eine solche Leistung inkl. der Einarbeitung in die Projektstruktur- / Vertragsgrundlagen, den bestehenden Datenstrukturen der Vertragsanpassung inkl. den komplexen vertraglichen Schnittstellen innerhalb der bestehenden Bau- und Planungsverträgen unter vertretbaren Kosten- bzw. dem engen Zeitrahmen erbringen zu können. Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten ist eine Sicherstellung an kontinuierlichen Datenablage aus juristischer Sicht unabdingbar.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 84
Neustrukturierung und Anpassung des ATH-Vertrags (VE30) aufgrund der baulichen Änderungen des Leistungssolls des
Bauvertrags.
Quelle: OJS 2025/S 108-368569 (2025-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 60314 Frankfurt am Main
Postort: Lindleystraße 11
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
86 - Der beauftragte AN verfügt aus dem Vertragsverhältnis ein fundiertes Grundwissen. Dieses Grundwissen beinhaltet u.a. die einzelnen Abläufe, die Dokumentationen, die Kosten-/ Terminauswertungen und u.a. die Qualitätschecks der Projektausschreibungen und Planungen. Das Grundwissen ist sowohl in der Schnittstelle des Teilprojektes Ostbahnhof wie auch in dem VE 734 als solches aus der Ausschreibungsphase der VE gegeben. Die technischen Schnittstellen zu dem Berichtswesen gegenüber den Stakeholdern sind ein wesentlicher Grund (Schnittstelle zwischen den PS-Leistungen), dass die Leistungen aus technischer Sicht an einen zu vergeben sind. Weiterhin sind bei einer neuen Ausschreibung die PS-Leistungen in mehreren Phasen auszuschreiben (Phase 1-3). Dies ist vor allem deswegen begründet, dass die PS-Leistungen immer in Phasen zu vergeben sind. Dieses Grundwissen müsste nach Ausschreibung der Leistungen bzw. die Anwendung der einzelnen Phasen neu erarbeitet werden.
Ein neuer AN verfügt nicht über das zwingend nötige Hintergrundwissen im Projekt, um diese wesentliche Unterstützungsleistung erbringen zu können. Ein neuer AN wäre ohne diese Vorkenntnisse nicht in der Lage, eine solche Leistung inkl. der Einarbeitung in die Projektstruktur- / Vertragsgrundlagen unter vertretbaren Kosten- bzw. dem engen Zeitrahmen erbringen zu können.
86 - Der beauftragte AN verfügt aus dem Vertragsverhältnis ein fundiertes Grundwissen. Dieses Grundwissen beinhaltet u.a. die einzelnen Abläufe, die Dokumentationen, die Kosten-/ Terminauswertungen und u.a. die Qualitätschecks der Projektausschreibungen und Planungen. Das Grundwissen ist sowohl in der Schnittstelle des Teilprojektes Ostbahnhof wie auch in dem VE 734 als solches aus der Ausschreibungsphase der VE gegeben. Die technischen Schnittstellen zu dem Berichtswesen gegenüber den Stakeholdern sind ein wesentlicher Grund (Schnittstelle zwischen den PS-Leistungen), dass die Leistungen aus technischer Sicht an einen zu vergeben sind. Weiterhin sind bei einer neuen Ausschreibung die PS-Leistungen in mehreren Phasen auszuschreiben (Phase 1-3). Dies ist vor allem deswegen begründet, dass die PS-Leistungen immer in Phasen zu vergeben sind. Dieses Grundwissen müsste nach Ausschreibung der Leistungen bzw. die Anwendung der einzelnen Phasen neu erarbeitet werden.
Ein neuer AN verfügt nicht über das zwingend nötige Hintergrundwissen im Projekt, um diese wesentliche Unterstützungsleistung erbringen zu können. Ein neuer AN wäre ohne diese Vorkenntnisse nicht in der Lage, eine solche Leistung inkl. der Einarbeitung in die Projektstruktur- / Vertragsgrundlagen unter vertretbaren Kosten- bzw. dem engen Zeitrahmen erbringen zu können.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
86 - Für die VE734 wird seitens des Projektes 2.SBSS das Vertragsmodell PM-Schiene (Allianz-Modell) umgesetzt. Für die Abwicklung dieses Vertragsmodells werden gemäß Standard der DB verschiedene IPA-Rollen erforderlich, u.a. die des „Allianz-Managers“.
86 - Für die VE734 wird seitens des Projektes 2.SBSS das Vertragsmodell PM-Schiene (Allianz-Modell) umgesetzt. Für die Abwicklung dieses Vertragsmodells werden gemäß Standard der DB verschiedene IPA-Rollen erforderlich, u.a. die des „Allianz-Managers“.
Quelle: OJS 2025/S 114-389072 (2025-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 92
Die hier gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen des AN ergaben sich aus einem über einen langen Zeitraum
verlaufenen iterativen Planungsprozesses aus Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, den sich stets weiter
entwickelnden Regeln der Technik und den darauf aufbauenden Berichten und Stellungnahmen der DB-internen
Fachprüfdiensten und Fachexperten. Der vertraglich gebundene Generalplaner schuldet eine gesamthafte, den geltenden
gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen entsprechende und in sich konsistente Entwurfsplanung. Dieser werkvertragliche Gesamterfolg und damit eine vertragsgemäße Ausführung ist aus Sicht des Bedarfsträgers nur dann gewährleistet, wenn der mit dem ursprünglichen Planungsauftrag betraute AN die sich aus der Fortentwicklung der Planung ergebenden Anpassungen und Überarbeitungen selbst vornimmt.
Auf Grund der Höhe des Nachtrags und der Art der Honorarfindung wird das Realisierungszentrum 2. S-Bahnstammstrecke von der Gesamtprojektleitung gebeten, die Prüfung der zusätzlichen Planungsleistungen der Höhe nach zu prüfen und die Moderation der Verhandlungen zu übernehmen, da sie einerseits die notwendige Projektkenntnis hat und andererseits über Methoden und Personal verfügt, die dieser Aufgabenstellung gewachsen sind.
NT 92
Die hier gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen des AN ergaben sich aus einem über einen langen Zeitraum
verlaufenen iterativen Planungsprozesses aus Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, den sich stets weiter
entwickelnden Regeln der Technik und den darauf aufbauenden Berichten und Stellungnahmen der DB-internen
Fachprüfdiensten und Fachexperten. Der vertraglich gebundene Generalplaner schuldet eine gesamthafte, den geltenden
gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen entsprechende und in sich konsistente Entwurfsplanung. Dieser werkvertragliche Gesamterfolg und damit eine vertragsgemäße Ausführung ist aus Sicht des Bedarfsträgers nur dann gewährleistet, wenn der mit dem ursprünglichen Planungsauftrag betraute AN die sich aus der Fortentwicklung der Planung ergebenden Anpassungen und Überarbeitungen selbst vornimmt.
Auf Grund der Höhe des Nachtrags und der Art der Honorarfindung wird das Realisierungszentrum 2. S-Bahnstammstrecke von der Gesamtprojektleitung gebeten, die Prüfung der zusätzlichen Planungsleistungen der Höhe nach zu prüfen und die Moderation der Verhandlungen zu übernehmen, da sie einerseits die notwendige Projektkenntnis hat und andererseits über Methoden und Personal verfügt, die dieser Aufgabenstellung gewachsen sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 92
Unterstützung Detailprüfung bei VE1207 HN - NT 92/99 des GP NEG
Quelle: OJS 2025/S 139-482146 (2025-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-27)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
87- Der geänderte Projektumfang hat zahlreiche Auswirkungen auf das vertragsgegenständliche Bauvorhaben, so etwa auf die vorgesehene Bauausführung, den (Gesamt-)Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation. Der AN des vorliegenden Auftrages ist ohne Einbeziehung der Projektsteuerungsaufgaben für die genannten Teilprojekte nicht in der Lage, seine wesentliche werkvertraglich geschuldete Leistungspflicht, nämlich die Inbetriebnahme der 2. SBSS, zu erbringen, für die Erfüllung dieser Pflicht einzustehen und die geforderte Steuerbarkeit des Projekts sicherzustellen. Bekommt der Auftragnehmer nicht die Möglichkeit, auf die genannten, mit der 2. SBSS verbundenen Teilprojekte im Rahmen der Aufgaben der Projektsteuerung einzuwirken und den Baufortschritt zu steuern, kann von ihm nicht in zumutbarer Weise erwartet werden, dass er für die für die Steuerbarkeit sowie für die Herbeiführung des Werkerfolges einsteht.
87- Der geänderte Projektumfang hat zahlreiche Auswirkungen auf das vertragsgegenständliche Bauvorhaben, so etwa auf die vorgesehene Bauausführung, den (Gesamt-)Bauablauf, die Planungs- und Baukosten, das Genehmigungsverfahren und die Terminsituation. Der AN des vorliegenden Auftrages ist ohne Einbeziehung der Projektsteuerungsaufgaben für die genannten Teilprojekte nicht in der Lage, seine wesentliche werkvertraglich geschuldete Leistungspflicht, nämlich die Inbetriebnahme der 2. SBSS, zu erbringen, für die Erfüllung dieser Pflicht einzustehen und die geforderte Steuerbarkeit des Projekts sicherzustellen. Bekommt der Auftragnehmer nicht die Möglichkeit, auf die genannten, mit der 2. SBSS verbundenen Teilprojekte im Rahmen der Aufgaben der Projektsteuerung einzuwirken und den Baufortschritt zu steuern, kann von ihm nicht in zumutbarer Weise erwartet werden, dass er für die für die Steuerbarkeit sowie für die Herbeiführung des Werkerfolges einsteht.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
87- Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für den Verkehrsknotenpunkt München Hauptbahnhof (I.IIM6) sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung bis zum 31.08.2025 zu verlängern.
Um die Erbringung der vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) inhaltlich sicherzustellen, ist es erforderlich, die damit funktional und technisch sowie haftungsseitig im Hinblick auf die für den Werkerfolg erforderlichen Leistungen sowie die Vereinbarungen mit der Landeshauptstadt München und dem Freistaat Bayern untrennbar verbundenen Leistungen für verschiedene bauliche und funktionale Teilprojekte am Haltepunkt Hauptbahnhof mit in die Projektsteuerungsleistung des AN aufzunehmen. Dabei handelt es sich um die folgeden Teilprojekte:
- den Vorhaltekörper für einen neuen U-Bahnhof der späteren Entlastungsspange U9 am Hauptbahnhof
- den Untergeschossen bis zur Oberkante Rohbau Decke über E-Z des Neubau des Empfangsgebäudes am Hauptbahnhof
- die wesentlichen für die Umsetzung der Teilprojekte durchzuführenden sog. Zusammenhangsmaßnahmen und zusätzlichen Zusammenhangsmaßnahmen
- den Neubau des Empfangsgebäudes
- die Grunderneuerung des Gleishallendachs
- den Neubau des Querbahnsteigdachs
- die Gesamtentwässerung des Verkehrsknotenpunkts Hauptbahnhof München
Die enge Verschränkung der einzelnen Baukörper und deren vielfältige Abhängigkeit voneinander, wirkt sich insofern auf die Projektsteuerung aus, als auch die Projektsteuerungsleistungen einen einheitlichen Überblick über die miteinander verschränkten Leistungen und die Möglichkeit zur Erbringung von Einzelaufgaben im Rahmen der Projektsteuerung benötigen, um die erfolgreiche Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zur Erfassung, Nachhaltung von Informationen sowie ein Steuern und mögliches Eingreifen in das Baugeschehen überhaupt erst zu ermöglichen.
87- Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für den Verkehrsknotenpunkt München Hauptbahnhof (I.IIM6) sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung bis zum 31.08.2025 zu verlängern.
Um die Erbringung der vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) inhaltlich sicherzustellen, ist es erforderlich, die damit funktional und technisch sowie haftungsseitig im Hinblick auf die für den Werkerfolg erforderlichen Leistungen sowie die Vereinbarungen mit der Landeshauptstadt München und dem Freistaat Bayern untrennbar verbundenen Leistungen für verschiedene bauliche und funktionale Teilprojekte am Haltepunkt Hauptbahnhof mit in die Projektsteuerungsleistung des AN aufzunehmen. Dabei handelt es sich um die folgeden Teilprojekte:
- den Vorhaltekörper für einen neuen U-Bahnhof der späteren Entlastungsspange U9 am Hauptbahnhof
- den Untergeschossen bis zur Oberkante Rohbau Decke über E-Z des Neubau des Empfangsgebäudes am Hauptbahnhof
- die wesentlichen für die Umsetzung der Teilprojekte durchzuführenden sog. Zusammenhangsmaßnahmen und zusätzlichen Zusammenhangsmaßnahmen
- den Neubau des Empfangsgebäudes
- die Grunderneuerung des Gleishallendachs
- den Neubau des Querbahnsteigdachs
- die Gesamtentwässerung des Verkehrsknotenpunkts Hauptbahnhof München
Die enge Verschränkung der einzelnen Baukörper und deren vielfältige Abhängigkeit voneinander, wirkt sich insofern auf die Projektsteuerung aus, als auch die Projektsteuerungsleistungen einen einheitlichen Überblick über die miteinander verschränkten Leistungen und die Möglichkeit zur Erbringung von Einzelaufgaben im Rahmen der Projektsteuerung benötigen, um die erfolgreiche Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zur Erfassung, Nachhaltung von Informationen sowie ein Steuern und mögliches Eingreifen in das Baugeschehen überhaupt erst zu ermöglichen.
Quelle: OJS 2025/S 164-560406 (2025-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-25+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 094
Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der ursprünglichen Planung längere Projektdauer sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung und die daraus resultierenden Personalkapazitäten aufrechtzuerhalten.
Da der Vertrag vorsieht, dass mit Ablauf des Jahres 2024 die Leistungserbringung und die damit verbundenen Personalkapazität - auf Grund von Fertigstellung einzelner Teilprojekte des Großprojektes - verringert wird, ist die längere Aufrechterhaltung der Leistungserbringung inkl. Aufstockung der Personalkapazität anzuordnen, da der Umfang der Fertigstellung der Teilprojekte nicht im geplanten Umfang erreicht wurde.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben unverändert.
NT 094
Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der ursprünglichen Planung längere Projektdauer sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung und die daraus resultierenden Personalkapazitäten aufrechtzuerhalten.
Da der Vertrag vorsieht, dass mit Ablauf des Jahres 2024 die Leistungserbringung und die damit verbundenen Personalkapazität - auf Grund von Fertigstellung einzelner Teilprojekte des Großprojektes - verringert wird, ist die längere Aufrechterhaltung der Leistungserbringung inkl. Aufstockung der Personalkapazität anzuordnen, da der Umfang der Fertigstellung der Teilprojekte nicht im geplanten Umfang erreicht wurde.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben unverändert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 094
Verlängerung der Projektsteuerungsleistungen für Teilbereiche des Verkehrsknotenpunkts München Hbf I.II M 512 und dazugehörige Querschnittsbereiche
Quelle: OJS 2025/S 185-631092 (2025-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 095
Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der ursprünglichen Planung längere Projektdauer sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung und die daraus resultierenden Personalkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2026 aufrechtzuerhalten. Da der Vertrag vorsieht, dass mit Ablauf des Jahres 2024 die Leistungserbringung und die damit verbundenen Personalkapazität - auf Grund von Fertigstellung einzelner Teilprojekte des Großprojektes - verringert wird, ist die längere Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
inkl. Aufstockung der Personalkapazität anzuordnen, da der Umfang der Fertigstellung der Teilprojekte nicht im geplanten Umfang erreicht wurde. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben unverändert.
NT 095
Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der ursprünglichen Planung längere Projektdauer sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung und die daraus resultierenden Personalkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2026 aufrechtzuerhalten. Da der Vertrag vorsieht, dass mit Ablauf des Jahres 2024 die Leistungserbringung und die damit verbundenen Personalkapazität - auf Grund von Fertigstellung einzelner Teilprojekte des Großprojektes - verringert wird, ist die längere Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
inkl. Aufstockung der Personalkapazität anzuordnen, da der Umfang der Fertigstellung der Teilprojekte nicht im geplanten Umfang erreicht wurde. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben unverändert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 095
Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen
Quelle: OJS 2025/S 237-815793 (2025-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 97
Der beauftragte AN verfügt aus dem Vertragsverhältnis ein fundiertes Grundwissen. Dieses Grundwissen beinhaltet u.a. die einzelnen Abläufe, die Dokumentationen, die Kosten-/ Terminauswertungen und u.a. die Qualitätschecks der Projektausschreibungen und Planungen. Das Grundwissen ist sowohl in der Schnittstelle des Teilprojektes Ostbahnhof wie auch in dem VE 734 als solches aus der Ausschreibungsphase der VE gegeben. Die technischen Schnittstellen zu dem Berichtswesen gegenüber den Stakeholdern sind ein wesentlicher Grund (Schnittstelle zwischen den PS-Leistungen), dass die Leistungen aus technischer Sicht an einen zu vergeben sind. Weiterhin sind bei einer neuen Ausschreibung die PS-Leistungen in mehreren Phasen auszuschreiben (Phase 1-3). Dies ist vor allem deswegen begründet, dass die PS-Leistungen immer in Phasen zu vergeben sind. Dieses Grundwissen müsste nach Ausschreibung der Leistungen bzw. die Anwendung der einzelnen Phasen neu
erarbeitet werden.
Ein neuer AN verfügt nicht über das zwingend nötige Hintergrundwissen im Projekt, um diese wesentliche Unterstützungsleistung erbringen zu können. Ein neuer AN wäre ohne diese Vorkenntnisse nicht in der Lage, eine solche Leistung inkl. der Einarbeitung in die Projektstruktur- / Vertragsgrundlagen unter vertretbaren Kosten- bzw. dem engen Zeitrahmen erbringen zu können.
NT 97
Der beauftragte AN verfügt aus dem Vertragsverhältnis ein fundiertes Grundwissen. Dieses Grundwissen beinhaltet u.a. die einzelnen Abläufe, die Dokumentationen, die Kosten-/ Terminauswertungen und u.a. die Qualitätschecks der Projektausschreibungen und Planungen. Das Grundwissen ist sowohl in der Schnittstelle des Teilprojektes Ostbahnhof wie auch in dem VE 734 als solches aus der Ausschreibungsphase der VE gegeben. Die technischen Schnittstellen zu dem Berichtswesen gegenüber den Stakeholdern sind ein wesentlicher Grund (Schnittstelle zwischen den PS-Leistungen), dass die Leistungen aus technischer Sicht an einen zu vergeben sind. Weiterhin sind bei einer neuen Ausschreibung die PS-Leistungen in mehreren Phasen auszuschreiben (Phase 1-3). Dies ist vor allem deswegen begründet, dass die PS-Leistungen immer in Phasen zu vergeben sind. Dieses Grundwissen müsste nach Ausschreibung der Leistungen bzw. die Anwendung der einzelnen Phasen neu
erarbeitet werden.
Ein neuer AN verfügt nicht über das zwingend nötige Hintergrundwissen im Projekt, um diese wesentliche Unterstützungsleistung erbringen zu können. Ein neuer AN wäre ohne diese Vorkenntnisse nicht in der Lage, eine solche Leistung inkl. der Einarbeitung in die Projektstruktur- / Vertragsgrundlagen unter vertretbaren Kosten- bzw. dem engen Zeitrahmen erbringen zu können.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 97
Für die VE734 wird seitens des Projektes 2.SBSS das Vertragsmodell PM-Schiene (Allianz-Modell) umgesetzt. Für die Abwicklung dieses Vertragsmodells werden gemäß Standard der DB verschiedene IPA-Rollen erforderlich, u.a. die des „Allianz- Managers“. Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Vertragsmodell PM-Schiene sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung zu verlängern.
NT 97
Für die VE734 wird seitens des Projektes 2.SBSS das Vertragsmodell PM-Schiene (Allianz-Modell) umgesetzt. Für die Abwicklung dieses Vertragsmodells werden gemäß Standard der DB verschiedene IPA-Rollen erforderlich, u.a. die des „Allianz- Managers“. Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Vertragsmodell PM-Schiene sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung zu verlängern.
Quelle: OJS 2026/S 009-022721 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: München, Landkreis
🏙️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-16+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 096
Der beauftragte AN verfügt über das zwingend nötige Hintergrundwissen im Projekt, um diese wesentliche Unterstützungsleistung (inkl. den Zugriffen auf die bestehenden Datenstrukturen) erbringen zu können. Ein neuer AN wäre ohne diese Vorkenntnisse nicht in der Lage, eine solche Leistung inkl. der Einarbeitung in die Projektstruktur- / Vertragsgrundlagen, den bestehenden Datenstrukturen der Vertragsanpassung inkl. den komplexen vertraglichen Schnittstellen innerhalb der bestehenden Bau- und Planungsverträgen unter vertretbaren Kosten- bzw. dem engen Zeitrahmen erbringen zu können. Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten ist eine Sicherstellung an kontinuierlichen Datenablage aus juristischer Sicht unabdingbar.
Trotz dieser Umstrukturierung muss die Projektsteuerung ineinander greifen, das ist ein Prozess, der standardmäßig vom PMO begleitet werden muss.
Der PMO muss immer auf die Leistung der Projektsteuerung zurückgreifen.
Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten.
Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer, Abstimmungen etc.).
NT 096
Der beauftragte AN verfügt über das zwingend nötige Hintergrundwissen im Projekt, um diese wesentliche Unterstützungsleistung (inkl. den Zugriffen auf die bestehenden Datenstrukturen) erbringen zu können. Ein neuer AN wäre ohne diese Vorkenntnisse nicht in der Lage, eine solche Leistung inkl. der Einarbeitung in die Projektstruktur- / Vertragsgrundlagen, den bestehenden Datenstrukturen der Vertragsanpassung inkl. den komplexen vertraglichen Schnittstellen innerhalb der bestehenden Bau- und Planungsverträgen unter vertretbaren Kosten- bzw. dem engen Zeitrahmen erbringen zu können. Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten ist eine Sicherstellung an kontinuierlichen Datenablage aus juristischer Sicht unabdingbar.
Trotz dieser Umstrukturierung muss die Projektsteuerung ineinander greifen, das ist ein Prozess, der standardmäßig vom PMO begleitet werden muss.
Der PMO muss immer auf die Leistung der Projektsteuerung zurückgreifen.
Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten.
Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer, Abstimmungen etc.).
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 096
Verlängerung der Neustrukturierung und Anpassung des ATH-Vertrags (VE30) aufgrund der baulichen Änderungen des Leistungssolls des Bauvertrags.
Quelle: OJS 2026/S 033-112119 (2026-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
1ING-000257a
Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der ursprünglichen Planung längere Projektdauer sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung im Bereich Terminsteuerung und die daraus resultierenden Personalkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2026 aufrechtzuerhalten.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben unverändert.
1ING-000257a
Um die vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der ursprünglichen Planung längere Projektdauer sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung im Bereich Terminsteuerung und die daraus resultierenden Personalkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2026 aufrechtzuerhalten.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben unverändert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
85: Kern und Ziel der Leistungserbringung des AN ist es, das komplexe Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke im Hinblick auf die
typischen Bereiche der Termine, Kosten, Qualität sowie der Chancen und Risiken zu steuern, sodass im Ergebnis eine
Inbetriebnahme des Gesamtsystems zum vorgesehenen Inbetriebnahmetermin innerhalb des zur Verfügung stehenden
Kostenrahmens und in der geforderten Qualität gewährleistet wird. Zudem gehören auch das Planlaufmanagement und das
Inbetriebnahmemanagement zum Leistungsbild des AN.
Dieses Ziel kann vom AN nur erreicht werden, wenn die im Zusammenhang mit der Autoreisezuganlagenverladung stehenden
Vorgänge mit all seinen potentiellen Auswirkungen auf das übrige Gesamtprojekt einheitlich gesteuert und in die bestehende
Projektsteuerungsleistung integriert werden. Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich
der Steuerungsleistungen ist infolge der bestehenden Abhängigkeiten zwischen den beauftragten Hauptleistungen und dieser Ersatzmaßnahme aufgrund von termin-, kosten- und qualitätsbezogenen Faktoren mithin aus technischen Gründen nicht möglich.//
85: Kern und Ziel der Leistungserbringung des AN ist es, das komplexe Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke im Hinblick auf die
typischen Bereiche der Termine, Kosten, Qualität sowie der Chancen und Risiken zu steuern, sodass im Ergebnis eine
Inbetriebnahme des Gesamtsystems zum vorgesehenen Inbetriebnahmetermin innerhalb des zur Verfügung stehenden
Kostenrahmens und in der geforderten Qualität gewährleistet wird. Zudem gehören auch das Planlaufmanagement und das
Inbetriebnahmemanagement zum Leistungsbild des AN.
Dieses Ziel kann vom AN nur erreicht werden, wenn die im Zusammenhang mit der Autoreisezuganlagenverladung stehenden
Vorgänge mit all seinen potentiellen Auswirkungen auf das übrige Gesamtprojekt einheitlich gesteuert und in die bestehende
Projektsteuerungsleistung integriert werden. Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich
der Steuerungsleistungen ist infolge der bestehenden Abhängigkeiten zwischen den beauftragten Hauptleistungen und dieser Ersatzmaßnahme aufgrund von termin-, kosten- und qualitätsbezogenen Faktoren mithin aus technischen Gründen nicht möglich.//
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
85: Folgende zusätzlichen Leistungen sind für die Autoreisezugverladung notwendig.
Die Leistungen für die Autoreisezugverladung sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
Teil 1: Entfall Synergieeffekte Im Zuge der Projektbearbeitung stellte sich heraus, dass die prognostizierten Synergieeffekte
aufgrund des sich ergebenen zeitlichen Versatzes der Projekte Autoreisezugverladung (Nachtrag 37), Betriebsstelle Süd
(Nachtrag 38), Rangierbahnhof Nord (Nachtrag 39) und Weichentrapez Hirschgarten (Nachtrag 40) nicht entstanden sind.
Aufgrund der fehlenden Synergieeffekte sind die Leistungen nicht entfallen.
Teil 2: Unterstützende Leistungen für die Projektleitung Für die Autoreisezugverladung sind Unterstützungsleistungen für den
Projektleiter notwendig. Diese Leistungen beinhalten Abstimmungen der baubegleitenden Ausführungsplanung.
Teil 3 Ergänzende Projektsteuerungsleistungen „Umzug ARZV“ Da die bestehende Autoreisezuganlage am Ostbahnhof im Zuge
des PFA 3 Ost rückgebaut werden muss, ist es erforderlich, einen gleichwertigen Ersatz im Raum München herzustellen. Die
Ersatzmaßnahme ist eine zwingend notwendige Zusammenhangsmaßnahme. Die Leistungen für die Ersatzmaßnahme war in der
ursprünglichen Nachtragsleistung „Autoreisezugverladung“ nicht enthalten, da zum damaligen Zeitpunkt unklar war, dass eine
Suche nach einem weiteren Standort notwendig wird.//
85: Folgende zusätzlichen Leistungen sind für die Autoreisezugverladung notwendig.
Die Leistungen für die Autoreisezugverladung sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
Teil 1: Entfall Synergieeffekte Im Zuge der Projektbearbeitung stellte sich heraus, dass die prognostizierten Synergieeffekte
aufgrund des sich ergebenen zeitlichen Versatzes der Projekte Autoreisezugverladung (Nachtrag 37), Betriebsstelle Süd
(Nachtrag 38), Rangierbahnhof Nord (Nachtrag 39) und Weichentrapez Hirschgarten (Nachtrag 40) nicht entstanden sind.
Aufgrund der fehlenden Synergieeffekte sind die Leistungen nicht entfallen.
Teil 2: Unterstützende Leistungen für die Projektleitung Für die Autoreisezugverladung sind Unterstützungsleistungen für den
Projektleiter notwendig. Diese Leistungen beinhalten Abstimmungen der baubegleitenden Ausführungsplanung.
Teil 3 Ergänzende Projektsteuerungsleistungen „Umzug ARZV“ Da die bestehende Autoreisezuganlage am Ostbahnhof im Zuge
des PFA 3 Ost rückgebaut werden muss, ist es erforderlich, einen gleichwertigen Ersatz im Raum München herzustellen. Die
Ersatzmaßnahme ist eine zwingend notwendige Zusammenhangsmaßnahme. Die Leistungen für die Ersatzmaßnahme war in der
ursprünglichen Nachtragsleistung „Autoreisezugverladung“ nicht enthalten, da zum damaligen Zeitpunkt unklar war, dass eine
Suche nach einem weiteren Standort notwendig wird.//
Quelle: OJS 2026/S 074-260523 (2026-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
93: Kern und Ziel der Leistungserbringung des AN ist es, das komplexe Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke im Hinblick auf die typischen Bereiche der Termine, Kosten, Qualität sowie der Chancen und Risiken zu steuern, sodass im Ergebnis eine Inbetriebnahme des Gesamtsystems zum vorgesehenen Inbetriebnahmetermin innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens und in der geforderten Qualität gewährleistet wird. Zudem gehören auch das Planlaufmanagement und das Inbetriebnahmemanagement zum Leistungsbild des AN.
Dieses Ziel kann vom AN nur erreicht werden, wenn die im Zusammenhang mit der Autoreisezuganlagenverladung stehenden Vorgänge mit all seinen potentiellen Auswirkungen auf das übrige Gesamtprojekt einheitlich gesteuert und in die bestehende Projektsteuerungsleistung integriert werden. Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich der Steuerungsleistungen ist infolge der bestehenden Abhängigkeiten zwischen den beauftragten Hauptleistungen und dieser Ersatzmaßnahme aufgrund von termin-, kosten- und qualitätsbezogenen Faktoren mithin aus technischen Gründen nicht möglich. //
93: Kern und Ziel der Leistungserbringung des AN ist es, das komplexe Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke im Hinblick auf die typischen Bereiche der Termine, Kosten, Qualität sowie der Chancen und Risiken zu steuern, sodass im Ergebnis eine Inbetriebnahme des Gesamtsystems zum vorgesehenen Inbetriebnahmetermin innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens und in der geforderten Qualität gewährleistet wird. Zudem gehören auch das Planlaufmanagement und das Inbetriebnahmemanagement zum Leistungsbild des AN.
Dieses Ziel kann vom AN nur erreicht werden, wenn die im Zusammenhang mit der Autoreisezuganlagenverladung stehenden Vorgänge mit all seinen potentiellen Auswirkungen auf das übrige Gesamtprojekt einheitlich gesteuert und in die bestehende Projektsteuerungsleistung integriert werden. Ein Wechsel des AN bzw. die separate Beauftragung eines weiteren AN hinsichtlich der Steuerungsleistungen ist infolge der bestehenden Abhängigkeiten zwischen den beauftragten Hauptleistungen und dieser Ersatzmaßnahme aufgrund von termin-, kosten- und qualitätsbezogenen Faktoren mithin aus technischen Gründen nicht möglich. //
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
93: Folgende zusätzlichen Leistungen sind für die Autoreisezugverladung
notwendig. Die Leistungen für die Autoreisezugverladung sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
Teil 1: Entfall Synergieeffekte
Im Zuge der Projektbearbeitung stellte sich heraus, dass die prognostizierten Synergieeffekte aufgrund des sich ergebenen zeitlichen Versatzes der Projekte Autoreisezugverladung (Nachtrag 37), Betriebsstelle Süd (Nachtrag 38), Rangierbahnhof Nord (Nachtrag 39) und Weichentrapez Hirschgarten (Nachtrag 40) nicht entstanden sind.
Aufgrund der fehlenden Synergieeffekte sind die Leistungen nicht entfallen.//
93: Folgende zusätzlichen Leistungen sind für die Autoreisezugverladung
notwendig. Die Leistungen für die Autoreisezugverladung sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
Teil 1: Entfall Synergieeffekte
Im Zuge der Projektbearbeitung stellte sich heraus, dass die prognostizierten Synergieeffekte aufgrund des sich ergebenen zeitlichen Versatzes der Projekte Autoreisezugverladung (Nachtrag 37), Betriebsstelle Süd (Nachtrag 38), Rangierbahnhof Nord (Nachtrag 39) und Weichentrapez Hirschgarten (Nachtrag 40) nicht entstanden sind.
Aufgrund der fehlenden Synergieeffekte sind die Leistungen nicht entfallen.//