Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Für den Bereich Luft
1) Sachverständiger für Reinhaltung der Luft, Kleinklima (kann entweder in Personalunion mit Sachverständigem für Schall‐ und Erschütterung sein, oder sich um eine weitere Person handeln) und
2) Teilnahme an anerkannten Lehrgängen zur Vermittlung der Inhalte gem. Anlage II zur 5. BImSchV und
3) Mehrjährige, mindestens 3‐jährige praktische Tätigkeit und Nachweis vergleichbarer Tätigkeiten (Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren ausgeführten vergleichbaren Gutachten, v. a. in Zusammenarbeit mit Projekten im Innenstadtbereich, dem Bau von Bahnanlagen, Tunnelbau – in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber/Benennung Ansprechpartner beim Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang) und
4) Abgeschlossenes Hochschulstudium des Ingenieurwesens (Bau‐, Umwelt‐)Physik, Umwelt, Chemie oder vergleichbar und
5) Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Nachzuweisen ist eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde oder im Jahr 2018 abgeschlossen sein wird, in denen er als Immissionsschutzbeauftragter tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1) Laufzeit der zu überwachenden Baumaßnahme > 1,5 Jahr und
2) Volumen der Baumaßnahme netto > 1 000 000 EUR und
3) Inhalt der Baumaßnahme: Projekte im innerstädtischen Bereich mit privaten Betroffenen und mit besonderen komplexen Anforderungen hinsichtlich Staub, Schall und Erschütterung.
Weiterhin ist folgende Funktionen die Qualifikation nachzuweisen (Mindestanforderungen). Die Qualifikationsanforderungen können für die folgenden Funktionen jeweils entweder von einer Person oder von mehreren Personen nachgewiesen werden:
— Stellvertretende/r Immissionsschutzbeauftragte/r – Für den Bereich Schall- und Erschütterung
1) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionen (kann entweder in Personalunion mit Qualifikationsanforderung Pkt. 2 sein, oder sich je nach Gewerbe um 2 Personen handeln); Bestellung nach IHK oder mind. gleichwertig und
2) Vertiefte Fachkenntnis im Bereich Erschütterung (Selbstauskunft) und
3) Mehrjährige, mindestens 5‐jährige praktische Tätigkeit und Nachweis vergleichbarer Tätigkeiten (Referenzliste über die in den letzten 5 Jahren ausgeführten vergleichbaren Gutachten, insb. in Zusammenarbeit mit Projekten im Innenstadtbereich, dem Bau von Bahnanlagen, Tunnelbau, Bau von Gebäuden im Innenstadtbereich – in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber/Benennung Ansprechpartner beim Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang) und
4) Abgeschlossenes Hochschulstudium des Ingenieurwesens, (Bau‐, Umwelt‐)Physik, Chemie oder vergleichbar und
5) Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Für den Bereich Luft:
1) Sachverständiger für Reinhaltung der Luft, Kleinklima (kann entweder in Personalunion mit Sachverständigem für Schall‐ und Erschütterung sein, oder sich um eine weitere Person handeln) und
2) Teilnahme an anerkannten Lehrgängen zur Vermittlung der Inhalte gem. Anlage II zur 5. BImSchV und
3) Mehrjährige, mindestens 3‐jährige praktische Tätigkeit und Nachweis vergleichbarer Tätigkeiten (Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren ausgeführten vergleichbaren Gutachten, insb. in Zusammenarbeit mit Projekten im Innenstadtbereich, dem Bau von Bahnanlagen, Tunnelbau, Bau von Gebäuden im Innenstadtbereich – in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber/Benennung Ansprechpartner beim Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang) und
4) Abgeschlossenes Hochschulstudium des Ingenieurwesens, (Bau‐, Umwelt), Physik, Umwelt, Chemie oder vergleichbar und
5) Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Anforderungen an die Referenzen Stellvertretende/r Immissionsschutzbeauftragte/r siehe VI.3