Planungsleistungen zur energetischen Sanierung und Barrierefreiheit der Herbert-Grillo-Gesamtschule an Bestandsgebäuden inkl. einer Turnhalle. Gebäude B denkmalschutzgerechte energetische Sanierung des Dachraumes und Herstellung von barrierefreien Etagen (Verbesserung der Akustik zur Reduzierung von Orientierungsproblemen) und Umrüstung der Beleuchtung auf moderne, energiesparende LED Technik, Gebäude A-C denkmalschutzgerechter Austausch aller Fenster und Installation von Aufzügen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebäude D Installation eines Sonnenschutzes vor der bestehenden Pfosten Riegel Konstruktion, Gebäude A-S mit Schaffung von barrierefreien Zugängen, Sporthalle mit Sanierung des Daches und der Fassade einschl. Austausch aller Fenster, Außenanlagen mit Installation eines barrierefreien Leit- und Orientierungssystems.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-29.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2018-0128 IMD
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen zur energetischen Sanierung und Barrierefreiheit der Herbert-Grillo-Gesamtschule an Bestandsgebäuden inkl. einer Turnhalle.
Gebäude B denkmalschutzgerechte energetische Sanierung des Dachraumes und Herstellung von barrierefreien Etagen (Verbesserung der Akustik zur Reduzierung von Orientierungsproblemen) und Umrüstung der Beleuchtung auf moderne, energiesparende LED Technik, Gebäude A-C denkmalschutzgerechter Austausch aller Fenster und Installation von Aufzügen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebäude D Installation eines Sonnenschutzes vor der bestehenden Pfosten Riegel Konstruktion, Gebäude A-S mit Schaffung von barrierefreien Zugängen, Sporthalle mit Sanierung des Daches und der Fassade einschl. Austausch aller Fenster, Außenanlagen mit Installation eines barrierefreien Leit- und Orientierungssystems.
Planungsleistungen zur energetischen Sanierung und Barrierefreiheit der Herbert-Grillo-Gesamtschule an Bestandsgebäuden inkl. einer Turnhalle.
Gebäude B denkmalschutzgerechte energetische Sanierung des Dachraumes und Herstellung von barrierefreien Etagen (Verbesserung der Akustik zur Reduzierung von Orientierungsproblemen) und Umrüstung der Beleuchtung auf moderne, energiesparende LED Technik, Gebäude A-C denkmalschutzgerechter Austausch aller Fenster und Installation von Aufzügen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebäude D Installation eines Sonnenschutzes vor der bestehenden Pfosten Riegel Konstruktion, Gebäude A-S mit Schaffung von barrierefreien Zugängen, Sporthalle mit Sanierung des Daches und der Fassade einschl. Austausch aller Fenster, Außenanlagen mit Installation eines barrierefreien Leit- und Orientierungssystems.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Datum des Beginns: 2018-06-25 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-140316
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYN9T
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen zur energetischen Sanierung und Barrierefreiheit der Herbert-Grillo-Gesamtschule an Bestandsgebäuden inkl. einer Turnhalle.
Gebäude B denkmalschutzgerechte energetische Sanierung des Dachraumes und Herstellung von barrierefreien Etagen (Verbesserung der Akustik zur Reduzierung von Orientierungsproblemen) und Umrüstung der Beleuchtung auf moderne, energiesparende LED Technik, Gebäude A-C denkmalschutzgerechter Austausch aller Fenster und Installation von Aufzügen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebäude D Installation eines Sonnenschutzes vor der bestehenden Pfosten Riegel Konstruktion, Gebäude A-S mit Schaffung von barrierefreien Zugängen, Sporthalle mit Sanierung des Daches und der Fassade einschl. Austausch aller Fenster, Außenanlagen mit Installation eines barrierefreien Leit- und Orientierungssystems.
Gebäude B denkmalschutzgerechte energetische Sanierung des Dachraumes und Herstellung von barrierefreien Etagen (Verbesserung der Akustik zur Reduzierung von Orientierungsproblemen) und Umrüstung der Beleuchtung auf moderne, energiesparende LED Technik, Gebäude A-C denkmalschutzgerechter Austausch aller Fenster und Installation von Aufzügen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, Gebäude D Installation eines Sonnenschutzes vor der bestehenden Pfosten Riegel Konstruktion, Gebäude A-S mit Schaffung von barrierefreien Zugängen, Sporthalle mit Sanierung des Daches und der Fassade einschl. Austausch aller Fenster, Außenanlagen mit Installation eines barrierefreien Leit- und Orientierungssystems.
Geschätzter Gesamtwert: 420 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Architektenleistungen nach HOAI. Leistungsphase 1-9
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GES DU-Marxloh Herbert-Grillo; Diesterweg 6; 47169; Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Teilnahmeunterlagen
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Vermeidung von Interessenkonflikten §6 VgV
Rechtsform von Unternehmen u. Bietergemeinschaften § 43 VgV
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §44 u.75 VgV
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit §45 VgV
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit §46 VgV
Eignungsleihe §47 VgV
Einheitliche Europäische Eigenerklärung §50 VgV
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf bei der Bezirksregierung
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055/+49 2211473054/+49 2211473053📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. siehe auch § 160 Abs, 3 GWB.