Die Erneuerung des Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzuges umfasst im 2. Bauabschnitt den Ausbau der Ruhrorter Straße vom nördlichen Widerlager der Kaiserhafenbrücke bis einschl. Knoten Kaßlerfeld und wird insgesamt in 4 getrennten Paketen ausgeschrieben.
Als vor der Erneuerung der Brückenbauwerke (Paket 1) zeitlich und räumlich vorgelagerte Maßnahme umfasst das Paket 2 eine durch Rohrvortrieb unterhalb des Hafenkanals in annähernd paralleler Lage zu errichtende Leitungstrasse zur Leitungsverlegung inkl. des Dükers (Los 1) sowie das Einziehen der gesamten Versorgungsleitungen, wie Strom, Datenkabel etc. (Los 2). Die Baumaßnahme des Paket 2 schließt am Pontwert an den vorhandenen in den 1990er Jahren errichteten Ruhrdüker an. Alle derzeit sich in der Hafenkanalbrücke befindlichen Leitungen sollen vom Ruhrdüker übernommen und vom Pontwert aus dem bestehenden Ruhrdüker in Richtung südliches Widerlager der Hafenkanalbrücke und Vinckeweg geführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.
Auftragsbekanntmachung (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: 2019-0024 Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Kurze Beschreibung:
“Die Erneuerung des Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzuges umfasst im 2. Bauabschnitt den Ausbau der Ruhrorter Straße vom nördlichen Widerlager der...”
Kurze Beschreibung
Die Erneuerung des Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzuges umfasst im 2. Bauabschnitt den Ausbau der Ruhrorter Straße vom nördlichen Widerlager der Kaiserhafenbrücke bis einschl. Knoten Kaßlerfeld und wird insgesamt in 4 getrennten Paketen ausgeschrieben.
“Nachträgliche Markterkundungen haben ergeben, dass durch das bislang vorgesehene, strengere Eignungskriterium kein ausreichender Wettbewerb sichergestellt...”
Nachträgliche Markterkundungen haben ergeben, dass durch das bislang vorgesehene, strengere Eignungskriterium kein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden kann.
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Quelle: OJS 2019/S 017-035238 (2019-01-22)